Hotel-Kosten absetz...
 
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Hotel-Kosten absetzen?

 
(@1000-miles)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

zum Umgang mit dem Sohnemännchen (Säugling) brauche ich künftig ein Hotel o.ä. Gibt es Erfahrungswerte, welche Kostenhöhe vom Jugendamt bei der Unterhaltsberechnung anerkannt werden oder wonach die sich richten? Ich wohne so weit weg, da werden einige Umgangskosten wohl durchgehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2017 19:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, da gibt es sehr unterschieldiche Erfahrungen.

Was jedoch sicher ist. Wenn der Mindestunterhalt durch Abzug der Umgangskosten nicht mehr gedeckt wäre, werden sie nicht abgezogen.

Mit anderen Worten, wenn du den Mindestunterhalt leisten kannst und deine Umgangskosten nachweisen kannst, dann wird dir wahrscheinlich auch etwas anerkannt. Angemessen dürfte aber eher ein kleines Pesionszimmer sein und keine Luxus-Junior-Suite im Nobelhotel 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2017 21:40
(@1000-miles)
Schon was gesagt Registriert

Danke. Nobelhotel hab ich nicht angedacht. Aber in welchem Rahmen rangieren die Erfahrungen denn in Euro, im besten oder schlimmsten Fall?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2017 22:27
(@mutterzubesuch)
Zeigt sich öfters Registriert

Da bei Säuglingen und Kleinkindern häufiger, dafür kurzer Umgang üblich ist würde es ggf. Sinn machen sich ein WG-Zimmer zu suchen. Ein 2. Wohnsitz in der Stadt des Kindes macht sicherlich auch vor Gericht, dem Jugendamt o.ä einen guten Eindruck.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2017 00:59
(@1000-miles)
Schon was gesagt Registriert

Dauerhaft ein Zimmer dort wär ein Traum, aber das seh ich leider nicht so schnell. Muss den Unterhalt ranschaffen, weit entfernt. Umgang geht so nur alle 2-3 Wochen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2017 01:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Kosten müssen verhältnismäßig sein. Und, wie midnightwish schrieb, nicht zum Mangelfall führen. Es stellt sich mir die Frage, aus welchem Grunde das Kind so weit weg wohnt - ist die Ex weggezogen? Wenn nämlich sie die Entfernung zu verantworten hat, wäre sie ggf. an den Kosten zu beteiligen.

Beim JA angeben würde ich alles und auch leidenschaftlich um jeden Cent streiten. Zur Not bist Du halt mit deren Vorschlag nicht einverstanden und ein Gericht soll entscheiden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2017 02:16
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
mein LG hat es geschafft Umgangskosten trotz Mangelfall durchzusetzen.  Die KM hatte die Kinder ca. 400 KM entzogen.
Es gab doch mal eine Plattform wo Umgangs bzw. Übernachtungsmöglichkeiten angeboten wurden nach Region/Ort ?
Mir fällt der Name nicht mehr ein...vieleicht weiß noch jemand was ...

LG anfree

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2017 10:27
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

https://www.mein-papa-kommt.info/

Das war es...!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2017 10:38