Hortkosten - Brief ...
 
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Hortkosten - Brief von Ihrer Anwältin ist da!!!

 
(@dergenervte)
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Hi Zusammen,

nachdem ich vor ca. 2 Wochen meiner Exe gesteckt habe, ich würde keine zusätzlichen Hortkosten bezahlen - siehe hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-20281-start-msg218093.html#msg218093 (ich hoffe, ich hab das jetzt richtig gemacht mit dem link - bin nicht so der forumsmensch - bis jetzt.....)
kam heute der lustige Brief Ihrer Anwältin:

Sehr geehrter Herr genervter,
wie uns unsere Mandantin mitteilte, gibt es zur Zeit Probleme hinsichtlich der anteilig zu tragenden Kindergartenkosten. Wie uns unsere Mandantin mitteilte verweigern Sie diese nunmehr. Ich weise darauf hin, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.11.2008 (in Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung) ausdrücklich Kindergartenkosten als Mehrbedarf des Kindes festgelegt haben (kleine Anmerkung von mir - eigentlich heisst es doch "hat", oder??) Sollten Sie daher die Zahlung der hälftigen Kindergartenkosten weiterhin verweigern, würden wir unserer Mandantin anraten, diese gegebenenfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Dies würde unsere Mandantin sehr bedauern.

mfg
XY
Rechtsanwältin

Das war kurz, knapp, und noch dazu schlichtweg gelogen! Deshalb würde ich der netten Rechtsanwältin gern folgendes zurückschreiben:

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XY,

zu meinem außerordentlichen Bedauern muß ich leider feststellen, dass es zwischen Ihrer Mandantin und Ihnen wohl einige Kommunikationsprobleme bezüglich des von ihr vorgebrachten Problems (singular) gibt.

Zunächst möchte ich vortragen, das es sich bei den von mir (angeblich vollumfänglich) verweigerten Kosten nicht um Kindergartenkosten, sondern um Hortkosten (nachmittagliche Betreuung bzw. in unserem Fall Beaufsichtigung) handelt.

Des weiteren verweigere ich (bisher, und dies ist dem monatlichen Geldeingang Ihrer Mandantin durchaus zu entnehmen) auch nicht die kompletten, sondern lediglich den von ihr nunmehr verlangten nochmaligen Mehranteil der Hortkosten, entstehend durch die zusätzliche nachmittagliche Beaufsichtigung unseres Sohnes.

Ebenso trifft die von Ihnen, bzw. Ihrer Mandantin angewandte Formulierung „Verweigerung“ bei weitem nicht die von mir vorgebrachte Intention. Ich bat Ihre Mandantin lediglich um einen Zahlungsaufschub ihrer zusätzlichen Forderung, um mich entsprechend kundig über die aktuelle Gesetzeslage zu machen. Ich wollte mich nach dem Krankenhausaufenthalt unseres Sohnes, dessen Ursache Ihnen wahrscheinlich auch hinreichend bekannt sein dürfte, diesbezüglich mit Ihrer Mandantin auf fundierter Basis verständigen, was von ihr grundsätzlich mit Ihrer Beauftragung zur Durchsetzung ihrer Forderung negiert wurde.

Dem kam hinzu, das Ihre Mandantin mir kurz zuvor ihre FREIWILLIGE berufliche Stundenreduktion auf eine 2/3 Stelle vortrug und mir, am Tag meiner Bitte des Zahlungsaufschubs, unter angedeutetem Nervenzusammenbruch vorwarf, sie könne sich das (die berufliche Entlastung) ohne meine zusätzliche Zahlung nicht erlauben. Diesbezüglich sei meine Frage gestattet, wie eine zusätzliche Einnahme (wobei dieser Ausdruck vorweg jeglicher Kommentierung spottet) von EUR 46,- per Monat einer FREWILLIGEN Reduktion um ca. EUR 600,- gegen zu rechnen ist. Anzumerken ist diesbezüglich, das Ihre Mandantin bereits seit Januar 2008 – wir leben getrennt seit März 2009 – Vollzeit berufstätig ist.

Selbstverständlich habe ich bei meinem momentanen (sprich noch nicht rechtlich beratenen) Kenntnisstand nichts gegen eine freiwillige Reduktion der Arbeitszeit Ihrer Mandantin, da dies die Hortbeaufsichtigung unserer Tochter  aufgrund ihres aktuellen Stundenplans schlichtweg unnötig macht (Beaufsichtigung von gerade 4,5 Stunden bei Gesamt 5 Werktagen)

Zu meiner (wie Ihnen bekannt rechtlich noch nicht fundierten) Begründung der Nichtzahlung des von Ihrer Mandantin geforderten Mehrbetrags i.H.v. EUR 46 sowie Ihres Verweises auf  das BGH-Urteil vom 26.11.2008 (ich gehe ungenannter Weise von XII ZR 65/07 aus) habe ich wie folgt auszuführen:
Sowohl in BGH Az. XII ZR 150/05 als auch dem dieses außer Kraft setzenden BGH Az:XII ZR 65/07 ist vollumfänglich von Kindergartenbetreuung (und dies im Fall XII ZR 65/07 noch dazu aufgrund der Aktenlage eines behinderten Kindes), welche nicht nur meines Erachtens nach mit Schuleintritt endet, die Rede.

Durch die Kindergartenbetreuung soll ein Kind Förderung in seiner Entwicklung erfahren und den Eltern zugleich Hilfe bei der Erziehung zuteil werden.

Ist der Besuch eines Horts, einer Ganztagsschule oder eines Internats nicht im Interesse des Kindes geboten, sondern deshalb erforderlich, damit der betreuende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann, liegt kein Mehrbedarf des Kindes vor (Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 7. Auflage 2008, § 2 Rz. 317).

Da unsere Kinder weder psychische Schwächen noch Verhaltensstörungen aufzeigen und der Grundbedarf ihrer weiteren sozialen Entwicklung nach öffentlicher sowie auch rechtlicher Meinung durch den Besuch der Grundschule durchaus gedeckt sind, erachte ich es nicht als nötig, diesen Mehraufwand (einzig und allein zur beruflichen Entlastung Ihrer Mandantin) mit zu finanzieren.

Wie bereits mehrfach ausgeführt werde ich in den kommenden Wochen selbst rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, leider war mir dies seit Auftreten dieser Problematik aus zeitlichen Gründen (ich war mit meinen Kindern im Sommerurlaub) nicht möglich. Jegliche formalrechtlichen Fehler bitte ich deshalb zu entschuldigen.

In gespannter Erwartung Ihrer geschätzten Rückantwort verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
dergenervte

so - und jetzt meine Frage an Euch: wenns überhaupt einer bis hierher geschafft hat - ist das zu viel auf die kacke gehaun oder ok so????

danke vorab
Gruß
dergenervte

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 01:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

ich würde es straffen und die ganzen Kommentierungen in Klammern weglassen. Das wirkt unprofessionell.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 01:20
 elwu
(@elwu)

wenns überhaupt einer bis hierher geschafft hat - ist das zu viel auf die kacke gehaun oder ok so????

Hallo,

ich habe es geschafft. Und zwar mit der Überflugmethode, mit der auch Anwälte und Richter auf so einen Sermon reagieren: den ersten und den letzten Satz lesen. Das Gehampel dazwischen tut man sich nicht an.

Also: was genau willst du bei der Addressatin erreichen? Überleg' dir das, und formuliere das Ding entsprechend um. Es sollte nicht länger sein als der Schrieb der Gegenseite.

/elwu,

Schriftsätze sollen stets knackig und prägnant sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 01:21
(@dergenervte)
Schon was gesagt Registriert

Hi elwu, Hi LBM,

danke erstmal für Eure schnellen Antworten!

Klar - im Prinzip steh ich auch lieber auf knappe Ansagen als auf Romane alla Parry Hotter! aber wenn die (H)exe IHRER Anwältin - wie auch meinem kompletten Umfeld in den letzten eineinhalb Jahren - nur Halbwahrheiten und Blödsinn erzählt, muss es doch mal aufgeklärt werden, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 01:29
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Antwortvorschlag:

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin XY,

Ich stimme Ihnen zu, dass es Probleme bzgl. der Kindergartenkosten gibt. Ursache dürfte sein, dass die Kinder wegen ihres Schulbesuches daran gehindert sind, an einer Kindergartenbetreuung teilzunehmen. Sie werden wohl zustimmen, dass auf diesen Fall sich das BGH-Urteil vom 26.11.2008 offensichtlich nicht bezieht.

Mit freundlichen Grüßen
dergenervte

Ein kleiner Hinweis an die RA, erst mal die Hausaufgaben zu machen, dürfte angebracht sein. Soll sie erstmal in die Puschen kommen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 01:30
(@dergenervte)
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@Oldie.....

verdammte sch....
ich geb zu - im job hätt ichs wahrscheinlich genauso gemacht - aber die "Alte" vernebelt mir langsam das hirn!!! und da ich mich die letzte zeit eh vor gott und der welt rechtfertigen muss..... bääähhh.... 😡

kurz, knapp, selbst denken macht schlau.... :thumbup: :thumbup: :thumbup:
dann heb ich mir den rest vielleicht doch für Round two auf....

klingt fett - wenn auch noch mehr nach  :gunman:
thx

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 01:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ups, ein ganz wichtiger Satz muss noch hinten ran:

Daher betrachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.

Nicht das noch mit dem Zeitpunkt einer Inverzug-Setzung später gespielt wird.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 01:46
(@dergenervte)
Schon was gesagt Registriert

joo - klaa....

aber wie stehn denn die chancen überhaupt, das ich mit meinen thesen auf der sicheren seite liege? bzw. kann die RA, natürlich in vertretung meiner ex, mich wirklich einfach so auf zahlung von irgendwas verklagen? oder braucht sie dafür noch ne ankündigung? oder zählt der wisch, den sie geschrieben hat schon als ankündigung? merkst schon - mir geht der a.... ganz schön auf grundeis.... ist meine erste trennung (abgesehen von pubertären erfahrungen) - und der erste kontakt mit nem RA....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 01:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Geklagt werden kann wegen fast alles. Falls Klage eingereicht wird, bekommst Du Post vom Gericht. Da es hier um Mehrbedarf=Unterhalt geht besteht auch für Dich Anwaltspflicht.
Aber bleib mal ruhig. Auch wenn meine Formulierung für die RA eine Affront darstellt muss sie erstmal neue Absprachen mit der KM treffen, sich zusammenreissen und neuformulieren. Und diesmal muss sie sich zum BGH-Urteil was (hoffentlich) schlaueres einfallen lassen. Daher einfach abwarten, beeinflussen kannst Du es ja doch nicht - ausser Du zahlst lieb und brav.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 02:02
 elwu
(@elwu)

aber wenn die (H)exe IHRER Anwältin - wie auch meinem kompletten Umfeld in den letzten eineinhalb Jahren - nur Halbwahrheiten und Blödsinn erzählt, muss es doch mal aufgeklärt werden, oder?

Hallo,

du scheinst dich noch im Glauben zu befinden, Anwälte der Gegenseite wären rationalen Argumenten ihrer Ziele zugänglich. Dem ist aber nicht so. Schreib' der nguten Frau den Entwurf von Oldie, ohne jegliche Erweiterungen, und warte in Ruhe ab, was kommt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 02:06




(@dergenervte)
Schon was gesagt Registriert

Oldie - du bist echt total schmerzbefreit! saugeil! wie lang is es denn bei dir schon am korrodieren mit der exe? hoff ja ma net das das was mit deiner signatur zu tun hat, oder;) aber ich glaub ich muss echt von der emotional-schiene wegkommen! aber wenn dem wirklich so ist, sollte ich dann nicht auch noch die 90 EUR, die ich momentan noch über DTab zahle (für den anderen hortplatz), wegstreichen? wobei das ja dann den streitwert erhöhen würde, nach dem sich der cashflow von ihrer RA - und wenn dem so sein sollte auch meinem RA errechnet, den ich im zweifel worst case zu berappen hätte??? seh ich da was falsch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2010 02:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

seh ich da was falsch?

Ehrlich gesagt, es gibt hier keine einheitliche Rechtssprechung. Und der BGH hat sich bis jetzt dazu enthalten. Ich könnte mir vorstellen, dass dem ein ähnlicher Klimmzug wie bei den KiTa-Kosten Bauchschmerzen bereitet. Es könnte der Verdacht entstehen, beliebig zu sein bzw. sich selbst zu widersprechen.

daher für den worst case: Du zahlst alles
umgekehrt: Du zahlst nichts

Das ist bestimmt nicht für Dich hilfreich, aber so sind nun mal die äusseren Bedingungen. Ausschlaggebned dürfte die eigene Agrumentation und vor allem die Befindlichkeiten des Tatrichters sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2010 02:27