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Hoher Pfändungsfreibetrag bei Mutter - Hat das schon ein Vater geschafft?

 
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte einmal einen Fall schildern, weil ich neugierig bin, ob das schon ein männlicher Unterhaltsschuldner geschafft hat.

Folgende Konstellation:

Kind (zweite Altersstufe) wechselt in den Haushalt des Vaters, alleiniges Sorgerecht liegt bei Vater.
Vater setzt Mutter in 08/2019 in Verzug. Mutter reagiert nicht.
Vater eröffnet Beistandschaft, Dokumente trudeln gaaaanz langsam mit viel Nachdruck der Sachbearbeiterin ein.
Es wird Unterhalt und Mehrbedarf von etwa 400,-€ anhand der Leistungsfähigkeit der Mutter berechnet.
Akzeptiert Mutter nicht, zahlt nicht, Titulierung wird verweigert, es laufen Monat für Monat Rückstände auf.

Beistandschaft, aber auch Vater, fragen nach Mindestunterhalt und bieten für Rückstände eine Ratenzahlung an. Mehrfach. Keine Reaktion. Rückstände häufen sich weiter an.

Vater drängt auf strittiges Verfahren, da das vereinfachte Verfahren keine schnellere Abhilfe verspricht. Beistandschaft bittet um Geduld und schreibt mehrfach die Mutter an. Außer Gejammer keine Reaktion.
Vater beendet Beistandschaft und engagiert Anwältin. Das strittige Verfahren nebst Unterlagen aus der Beistandschaft wird ca. 02/2020 eingeleitet.
Mutter wird aufgefordert, Unterlagen nachzureichen und Stellung zu beziehen. Es herrscht bei Unterhaltssachen Anwaltszwang. Mutter zeigt (ohne Anwalt) an, sie akzeptiere die Forderung nicht.
Gericht weist auf Anwaltszwang hin. Mutter schreibt mal mit, mal ohne Anwalt, ans Gericht. Gericht verweigert die Stellungnahmen, welche ohne Anwalt eingereicht wurden, weist aber mehrfach darauf hin.
Es ergeht etwa 07/2020 ein Versäumnisbeschluss. Aufgelaufener Unterhalt bis dahin: etwa 4.500,-€.

Mutter akzeptiert dies nicht, verweigert weiterhin die Zahlung. Zahlungsvereinbarungen will sie nicht treffen. Vater veranlasst daraufhin in 08/2020 die Kontopfändung. Es kommt zu einer einmaligen Pfändung.
Mutter legt Beschwerde ein. Parallel schafft sie beim Vollstreckungsgericht bei der Rechtspflegerin eine einstweilige Anordnung zu erwirken. Die Pfändung wird eingestellt, der Selbstbehalt von 1000€ wird auf über 2200,-€ angehoben.

Vater geht in die "Erinnerung" (=Beschwerde). Es findet ein Hin und Her statt, was sich über Monate zieht. Schriftverkehr wird seitens des Gerichts völlig an der Sache vorbei geführt.
Vater drängt auf Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die voreingenommen scheinende Rechtspflegerin. Rechtsbeistand bittet um Geduld.
In 02/2021 entlässt der Vater den Rechtsbeistand aus der Kommunikation mit dem Vollstreckungsgericht. Er wendet sich zur Abwehr einer Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde an den Direktor des Vollstreckungsgerichts. Es ergeht durch die Rechtspflegerin noch am selben Tag ein Beschluss. Der Pfändungsfreibetrag wird mit über 2.200,-€ bestätigt, was etwa dem Nettoeinkommen der Mutter entspricht.

Begründet wird es wie folgt: es wird eine Warmmiete von 1.100,-€ zugebilligt, Umgangskosten in Höhe von etwa 520,-€ (Fahrt mit Auto - 0,30€ / km), 594,-€ Regelsatz nach SGB II sowie 50% Mehrbetrag für ArbeitnehmerInnen.

Vater legt gegen diesen Beschluss beim Vollstreckungsgericht sofortige Beschwerde ein und wartet auf das Ergebnis.
Ebenso ist die Hauptsache beim Familiengericht bez. Kindesunterhalt immer noch anhängig.
Wir reden also von einem Zeitraum von 08/2019 bis heute.

Aus persönlicher Beobachtung kenne ich es so, dass selbst bei einer Beistandschaft (beim gerichtlichen Verfahren noch schneller), ratzfatz Väter einen vollstreckbaren Titel an der Backe haben. Da interessiert es niemanden, wie hoch die Umgangskosten, geschweigedenn die Mieten sind.

Mich interessiert an dieser Stelle:
- hat jemand anderes schon so einen hohen Pfändungsfreibetrag gesehen,
- mussten schon andere bei einem leistungsfähigen Elternteil solange auf Entscheidungen warten,
- wie lange hat es bei anderen Unterhaltspflichtigen bis zur Titlurierung gedauert?

<b>Grundsatzdiskussionen, wie viele böse Väter keinen Unterhalt zahlen, bitte ich zu unterlassen.</b>

Danke.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2021 12:20
(@maxmustermann1234)
Registriert

Auch wenn ich deine Fragen nicht beantworten kann (außer dass mir ein solcher Fall nicht bekannt ist), habe ich noch ein paar Rückfragen:

was heißt, dass der Beschluss durch die Rechtspflegerin erging? Muss das am Vollstreckungsgericht nicht durch einen Richter entschieden werden?

Welche Rechtsmittel bleiben dir nach Belehrung gegen den Beschluss vorzugehen?

Dieser Beschluss hebelt doch den Beschluss des Familiengerichts nicht aus? Du schreibst, dass die Mutter diesen Beschluss nicht akzeptiert hat. Bedeutet dies, dass Revision vor dem OLG verhandelt werden soll oder ist der Beschluss rechtskräftig?

Was umfasst der Beschluss der Pfändungsfreigrenze? Normalerweise gibt es neben der Lohnpfändung bspw. auch noch die Giralpfändung direkt bei der Bank. Oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, der Wertgegenstände pfändet ist auch möglich. Ich würde nichts davon unversucht lassen.

Sobald du einen vollstreckbaren Titel in der Hand hast (also ggf. schon jetzt, wenn das Urteil rechtskräftig ist), würde ich mit dem Titel auf den Arbeitgeber zugehen und dort eine Lohnpfändung beantragen. Auch wenn sie dort die Pfändungsfreigrenze anpassen lässt, erzeugt das einen gewissen Druck.

Sonst bleibt die wahrscheinlich nur Abwarten und die Gewissheit, dass du irgendwann an das Geld kommen wirst, wenn das familienrechtliche Urteil bestätigt wird, nämlich spätestens dann, wenn die Umgangskosten wegfallen.

Ach ja: was ist, wenn du den Beschluss des Pfändungsgerichts beim Familiengericht zur Kenntnis einreichst? Könnte helfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 13:42
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen zusammen
Die Bescheinigung zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrages für die Bank bei einer Kontopfändung, kann der Arbeitgeber oder der Rechtspfleger erstellen, ebenso wie die Caritas etc. Da wird dann der sogenannte Grundpfändungsfreibetrag eingetragen und für jede weitere Person ein weiterer Betrag. Da kann man dann je nach Personenanzahl schnell auf 2000 € kommen. Was ich nicht verstehe ist das der Rechtspfleger die Miete von 1100 € extra rechnet. Die Miete ist doch im Pfändungsfreibetrag eingeschlossen, ganz zu schweigen ob eine derartig hohe Miete verhältnismäßig ist. Die Erhöhung des Freibetrages können auch Unterhaltspflichtige Väter beantragen, leider wird das nur unzureichend kommuniziert.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 13:58
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was heißt, dass der Beschluss durch die Rechtspflegerin erging? Muss das am Vollstreckungsgericht nicht durch einen Richter entschieden werden?

Nein... auch Rechtspfleger können bei gewissen Aufgabenbereichen Beschlüsse fassen.
Beim FamG wäre es zum Beispiel die Bestellung eines Vormunds.

Welche Rechtsmittel bleiben dir nach Belehrung gegen den Beschluss vorzugehen?

Es bleibt gegen den Beschluss der ersten Instanz die sofortige Beschwerde.

Dieser Beschluss hebelt doch den Beschluss des Familiengerichts nicht aus?

Doch. Durch den Pfändungsfreibetrag kann nicht darüber gepfändet werden. Die Mutter würde somit einen "Freifahrtschein" haben.

Du schreibst, dass die Mutter diesen Beschluss nicht akzeptiert hat. Bedeutet dies, dass Revision vor dem OLG verhandelt werden soll oder ist der Beschluss rechtskräftig?

Welcher?
Der Versäumnisbeschluss: durch die Anordnung der sofortigen Wirksamkeit schon.
Der Beschluss vom VollstrG: mit Einlegen der sofortigen Beschwerde nicht rechtskräftig. Allerdings bleibt ja noch die einstweilige Anordnung bestehen, die die Pfändung aussetzt. Die 1. Instanz könnte jetzt noch Abhilfe leisten oder es geht zum OLG, wenn sie an den Beschluss festhalten.

Was umfasst der Beschluss der Pfändungsfreigrenze? Normalerweise gibt es neben der Lohnpfändung bspw. auch noch die Giralpfändung direkt bei der Bank. Oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers, der Wertgegenstände pfändet ist auch möglich. Ich würde nichts davon unversucht lassen.

Der Vater hat sich für die Pfändung direkt an der Quelle entschieden. Also beim Arbeitgeber. Ich habe zwar Kontopfändung geschrieben, meinte allerdings Gehaltspfändung beim Arbeitgeber. Sorry!

Ach ja: was ist, wenn du den Beschluss des Pfändungsgerichts beim Familiengericht zur Kenntnis einreichst? Könnte helfen.

Da es sich um zwei unabhängige Gerichte handelt, macht es wenig Sinn. Hier hat sich das Vollstreckungsgericht angemaßt, den Tatrichter würdigend zu korrigieren.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2021 14:10
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Grundpfändungsfreibetrag eingetragen und für jede weitere Person ein weiterer Betrag. Da kann man dann je nach Personenanzahl schnell auf 2000 € kommen.

Es handelt sich um eine alleinstehende Frau ohne weitere Unterhaltsverpflichtungen.

Was ich nicht verstehe ist das der Rechtspfleger die Miete von 1100 € extra rechnet.

Das wurde in der Beschwerde auch vorgetragen. Das ist unverhältnismäßig. Da fragt man sich schon, wofür es überhaupt die Erwähnung in der DDT gibt.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2021 14:14
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Klassischer Fall, ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll.
Sorry dafür :/

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 14:34
(@inselreif)
Moderator

Hier hat sich das Vollstreckungsgericht angemaßt, den Tatrichter würdigend zu korrigieren.

Es handelt sich hier um zwei verschiedene Rechtsgebiete und zwei verschiedene Zeitpunkte der Bewertung.
Und es ist gut, dass nicht alles, was zu Recht ausgeurteilt wurde, auch bedingungslos vollstreckt werden kann.

Es ist auch gut so, dass in der Zwangsvollstreckung überlebensnotwendige Ausgaben pfandfrei bleiben und damit auch analog der Berechnung nach SGB II die konkrete Miete Berücksichtigung findet. Dass der Ansatz in diesem Fall zu hoch ist, ist eine andere Sache.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 14:37
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hallo Inselreif,

meine Partnerin sitzt im Jobcenter und nein: die akzeptieren nicht die tatsächliche Miete, wenn es keine Gründe dafür gibt. Aktuell gibt es tatsächlich Fälle, in denen solche Mieten akzeptiert werden, nämlich wenn gut verdienende Selbstständige wegen Corona pleite gehen, aber das auch nur übergangsweise. Ansonsten wird nur die verhältnismäßige Miete übernommen. In Düsseldorf sind das (aus dem Kopf) etwa 500 EUR warm für eine alleinstehende Person.

Mit tut das für dich persönlich auch Leid, ich vermute aber mal, dass du spätestens vor dem OLG Recht bekommen wirst. Das OLG kann das ja nicht bestätigen, dann hätten die meisten Väter ja einen Freifahrtsschein.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 14:50
(@inselreif)
Moderator

Hi Max,
in vorstehendem Fall, ich hatte es D*** herausgesucht, sind die KdU einiges mehr als 500 Euro. Nicht ganz so viel wie vom Vollstreckungsgericht berücksichtigt aber eben auch deutlich mehr, als die DDT vorgibt.
Und darum geht es hier doch: man kann nicht einer Person durch Zwangsvollstreckung die Lebensgrundlage entziehen. Egal was materiellrechtlich zuvor ganz richtig ausgeurteilt wurde.
Ja, der beschlossene Freibetrag ist zu hoch aber es ist völlig richtig, diesen nach den Grundsätzen wie im SGB II festgeschrieben, individuell zu bestimmen.

Gruss von der Insel

**edit: Klarname entfernt**

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 16:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lieber Inselreif,

dann erklär mir doch mal bitte, warum Mütter damit durchkommen, Väter gnadenlos untergepfändet werden, so dass diese in die Privatinsolvenz gedrückt werden?
Ich habe noch von *keinem* Vater gehört, der einen solch hohen Vollstreckungsschutz gewährt bekommen hat. Vor allem wenn es um den Mindestunterhalt geht. Weiterhin, wenn UHV gezahlt werden würde, würden die Ämter sich fetzen und auch dann würde nicht dieser hohe Freibetrag herauskommen.

Immer noch unter dem Grundsatz das der Mindest-KU wie auch immer, mit fiktiven Einkünften, etc. aufgebracht werden muss!

Gruß
Kasper

PS: ich würde im öffentlichen Teil den Klarnamen herausnehmen.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 17:52




(@inselreif)
Moderator

Lieber Kasper,

ich habe in meinem Leben einige hundert Zwangsvollstreckungsverfahren so ziemlich aller Forderungsarten auf Gläubiger- wie auch auf Schuldnerseite durchgezogen. Und ich habe ehrlich gesagt nie irgend einen Unterschied in der Behandlung bemerkt, ob der Schuldner nun männlich, weiblich, weiss, schwarz oder sonst was ist. Im Gegenteil, ich könnte jetzt davon erzählen, wer sich am Erfolgreichsten mit welchen Tricks der Vollstreckung entzieht. Das würde aber eher nicht in Dein Muster passen.

Ehrlich gesagt habe ich auch nur selten einen solch überzogenen pfandfreien Betrag erlebt- dass dieser zu hoch ist, habe ich aber auch immer herausgestellt.

Wir reden hier über Vollstreckung. Nicht über die Höhe einer Titulierung, Mindest-KU, fiktive Einkommen, nicht über UHV-Rückforderung. Das ist alles vorher. Strafverfahren könnte ich auch noch ergänzen...

Gruss von der Insel

PS: richtig, Danke für den Hinweis

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 18:18
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich sehe das etwas anders als Inselreif: Jedem Menschen muss der H4-Satz bleiben, darüber hinaus muss, aber eben nicht mehr. Wenn die Frau tatsächlich so viel brauchen würde, soll sie Unterhalt bezahlen und aufstocken. Tut sie aber nicht, weil ihr Pfändungsfreibetrag deutlich über dem liegt, was ihr das Jobcenter zahlen würde. Hier hebelt eine Rechtspflegerin ohne Rechtsgrundlage einfach ein familienrechtliches Urteil aus.

p.s. warum beantragst du keinen Unterhaltsvorschuss?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 19:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

p.s. warum beantragst du keinen Unterhaltsvorschuss?

Es geht um einen fiktiven Fall ....
UHV gibt es nur, wenn der BET nicht wiederverheiratet ist ....

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2021 19:45
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

...dann erklär mir doch mal bitte, warum Mütter damit durchkommen, Väter gnadenlos untergepfändet werden, so dass diese in die Privatinsolvenz gedrückt werden?
Ich habe noch von *keinem* Vater gehört, der einen solch hohen Vollstreckungsschutz gewährt bekommen hat. Vor allem wenn es um den Mindestunterhalt geht.

So siehts aus. Und da es sich um einen fiktiven Fall handelt ist auch der ganze Thread für die Katz.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2021 01:52
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So siehts aus. Und da es sich um einen fiktiven Fall handelt ist auch der ganze Thread für die Katz.

Wieso? Unabhängig davon (fiktiv-nicht fiktiv) hat der TO in #1 doch seine Fragen klar formuliert...

Meine 2 cent
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2021 11:21
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieso? Unabhängig davon (fiktiv-nicht fiktiv) hat der TO in #1 doch seine Fragen klar formuliert...

Ich finde, dass die Frage einfach absurd ist. Jeder der länger hier liest, bekommt doch genug Fälle mit, bei denen den Vätern 150, 200 Euro zum Leben bleiben. Und das ist dem Staat völlig egal. Ich mein, dass wäre doch der feuchte Traum aller Kindsunterhalt zahlender Väter, dass der Pfändungsfreibeitrag an ihre real existierenden Kosten angepasst wird. Aber genau das passiert eben nicht. Im Gegenteil, die Väter werden auf einen zusätzlichen Job verwiesen oder angehalten, sich eine kleinere Wohnung zu nehmen und Umgangskosten zu sparen.

Der Kindsunterhalt steht dem Kind zu. Und das soll auf einmal keinen Unterhalt bekommen, weil der Vater (oder die Mutter) in einer zu teuren Wohnung lebt und Geld für Umgänge ausgeben muss? Das ist doch lächerlich. Kein OLG und erst recht nicht der BGH würde so einen Präzedenzfall schaffen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2021 13:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Der Kindsunterhalt steht dem Kind zu. Und das soll auf einmal keinen Unterhalt bekommen, weil der Vater (oder die Mutter) in einer zu teuren Wohnung lebt und Geld für Umgänge ausgeben muss?

Womöglich soll das mit den angefragten Erfahrungswerten (soweit vorhanden) "herausgearbeitet" werden ... ;o)

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2021 14:22
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wo steht, dass es sich um einen fiktiven Fall handelt? Ich glaube, dass der schon relativ real ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2021 12:46
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wo steht, dass es sich um einen fiktiven Fall handelt? Ich glaube, dass der schon relativ real ist.

Das hatte @Kasper in Antwort #12 so geschrieben - aber nach allem, was ich weiß und sagen kann, handelt es sich um einen realen, aber aus gutem Grund anonymisierten Fall.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2021 19:41
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen,

- aber nach allem, was ich weiß und sagen kann, handelt es sich um einen realen, aber aus gutem Grund anonymisierten Fall.

So sieht's aus!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2021 10:59