Moin trix,
solche Sprüche von den eigenen Kindern sind natürlich ein Hammer. Wenngleich ich immer wieder daran erinnere, dass sie nicht zwingend eine eigene Meinung des "Kindes" wiedergeben. Hätte ich die Sprüche und Ansichten meiner Kinder auf die Goldwaage gelegt, die sie zu gewissen Zeiten über mich losliessen (zum Beispiel, um bei Muddi und ihrem Clan zu punkten), dürfte ich sie vermutlich für den Rest meines Lebens nicht mehr anschauen.
Nichts desto trotz ist natürlich verständlich, dass Du zumindest derzeit nicht das Bedürfnis hast, Deine Tochter zu beschenken. Mir hat "damals" das Bild geholfen, dass bei Pubi's dort, wo bei Erwachsenen das Gehirn ist (oder zumindest sein sollte), über Jahre nur ein Pappschild mit der Aufschrift "Baustelle" hängt. Bei meiner Tochter (inzwischen 22) ist der Groschen mittlerweile gefallen; wir haben das beste Verhältnis der Welt. Sohnemann (wird demnächst 25) hatte dagegen im vergangenen Jahr einen spätpubertären Anfall, der zum wiederholten Mal einen Kontaktabbruch zur Folge hatte. Da braucht es wohl noch eine Weile, bis jemand das Pappschild final abhängt.
Grüssles
Martin
Hallo brille,
da hast Du wohl recht, ich bin mir auch sicher, dass das hier so gelaufen ist, am Vormittag hatte sie mir noch nachträglich (!) zum Geburtstag gratuliert und ein paar Stunden später kam dann die besagte SMS. Ich bin der Meinung, das ihr wohl jemand in der Zwischenzeit was gesteckt hat.
Das bei Deiner großen Tochter der Groschen gefallen ist finde ich gut. Meine große Tochter ist mittlerweile 26 und da ist der Groschen bis heute nicht gefallen, ganz im Gegenteil, sie steht meiner Jüngeren mit "Rat und Tat" zur Seite, deswegen kann ich mir schon denken aus welcher Ecke diese Aussage stammte.
Meine große Tochter hat vor 6 Jahren, als ich nicht mehr zahlen musste (man lernte in einer großen Bank) den Kontakt abrupt abbrechen lassen und mich nur noch als Zahlesel gesehen, so what, ich denke nicht, dass ihr in gewisser Zeit ein Lichtlein aufgehen wird. Ich kann damit leben.
Grüße Trix
Hallo Trix,
eine Formalität vorab: Es ist weder nötig noch sinnvoll, dass du einen ganzen Beitrag als Zitat übernimmst. Wenn du einfach nur einen weiteren Beitrag schreiben willst, dann nimm bitte den "Antworten"-Button; und wenn du einen Ausschnitt zitieren willst, dann lösche bitte die nicht benötigten Textteile aus der Antwort (du musst nur darauf achten, dass die beiden "quote"-Angaben in den eckigen Klammern stehen bleiben, damit die Foren-Software das Zitat auch als Zitat erkennt - in der "Vorschau" siehst du, ob das Zitat korrekt erscheint).
Aber jetzt zu dieser Frage hier:
Du meinst also, das JA müsste mit der Steuererklärung von 2012 arbeiten? Weil sich diese auf das Jahr 2011 bezieht, sehe ich das richtig?
Nö, ich meine die Steuererklärung für das Steuerjahr 2012, die du als vorbildlicher Bürger doch bestimmt bis zum 31.05.2013 eingereicht hast, und zu der du, so blitzschnell wie unsere Finanzämter arbeiten, den zugehörigen Steuerbescheid doch sicherlich längst in Händen hast.
Eben kurz zur Frage, warum Jugendämter u.a. so sehr darauf versessen sind, nicht nur zwölf Gehaltsabrechnungen, sondern auch einen möglichst aktuellen Steuerbescheid zu sehen. Es könnte ja jemand z.B. Anspruch auf hohe steuerliche Freibeträge wegen was-auch-immer haben, und lässt sich diese bewusst nicht als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen, d.h. er hat zunächst hohe Lohnsteuerabzügen und somit ein niedriges Monatsnetto, holt sich aber einen dicken Batzen per Steuererklärung vom Finanzamt zurück. Ohne den Steuerbescheid würde das Jugendamt den Unterhalt nur aus dem vergleichsweise niedrigen Monatsnetto errechnen, obwohl ein deutlich höheres Monatsnetto per Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte möglich wäre; und dies ist für eine so vollumfänglich am Kindeswohl orientierte Institution wie dem Jugendamt natürlich völlig inakzeptabel. Ähnliches gilt natürlich für sonstige Einkünfte, die nicht aus dem Gehaltszettel hervorgehen (z.B. Zinserträge). Daher also die Forderung, den Steuerbescheid vorzulegen; denn aus dem Steuerbescheid geht die volle Wahrheit über den Steuerpflichtigen hervor - na ja, jedenfalls dann, wenn dieser nicht gerade Hoeneß heißt, aber das ist natürlich wieder eine völlig andere Geschichte ...
Wie auch immer: Wenn dein aktueller Steuerbescheid keine nennenswerte Rückzahlung an dich ausweist, dann beruht die vorliegende Berechnung des Jugendamtes auf völlig veralteten Daten, und sollte deswegen korrigiert werden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo liebe Forianer,
ich habe wieder ein paar Fragen an Euch, ich schreibe weiter hier im Thread damit ein gewisser Informationsfluss dabei ist.
Durch HörenSagen habe ich mitbekommen, dass meine Tochter wohl diesen Sommer ein FSJ machen wird. Sie ist 16 und hat gerade die 10. Klasse abgeschlossen. Da weiterhin kein Kontakt besteht nehme ich an, dass sie keine Ausbildung wegen schlechter Noten ect. bekommen hat und das als Überbrückung ansieht.
Nun würde ich als erstes gerne von der Exe sämtliche Unterlagen wie Zeugnisse u. Vertrag für dieses FSJ einfordern wollen, apropo, muss ich eigentlich nicht als Sorgeberechtigter ebenso unterschreiben bzw. dem zustimmen???
a) Was ist wenn die Exe mir diese Unterlagen in einer bestimmten Zeit NICHT zukommen lässt und sagen wird mal dieses Jahr im August o. September beginnt. Ich weiß, sie ist mir gegenüber auskunftspflichtig, aber da wird wohl nichts in der Richtung passieren :gunman:.
Einmal gezahlter Unterhalt gilt ja als verbraucht, kann sie das dann ewig so hinziehen und ich guck in die Röhre?
b) Ich hab auch hier im Forum nach diesem Thema gesucht aber nicht konkretere Angaben gefunden.
Wie würde das dann vorhandene Taschengeld berechnet werden, sind hier auch 90€ in Abzug zu bringen oder geht das halbe/halbe als Anrechnung.
Der Unterhaltstitel steht immer noch auf diesen 276€ :), es gab keine weiteren Aufforderungen vom JA den Titel neu zu unterzeichnen.
c) Das FSJ kann ja in bestimmten Fällen als Vorraussetzung für eine Ausbildung sein, wie funktioniert das. Muss also der evtl. zukünftige Ausbilder schon jetzt vertraglich regeln, dass er meine Tochter quasi im nächsten Jahr nimmt? Bißchen doof ausgedrückt...ich hoffe Ihr versteht was ich meine
d) Wenn feststeht was sie im Monat bekommt und ich eine Summe abziehen kann muss der Titel dann gerichtlich geändert werden oder ist das so wie mit dem damaligen Kindergeldzuschlag von 100€ wo man einfach die Hälfte vom Unterhalt abziehen konnte?
Kann ich hier eigehnändig tätig werden?
Vielen Dank für evtl. Antworten bzw. Hilfe
Trix