Höhe Unterhalt abhä...
 
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Höhe Unterhalt abhängig von Umgangszeit?

 
(@andy75)
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Hallo, ich bin hier ganz neu im Forum und werde bei Gelegenheit meine Geschichte und den Kampf um das Wohl meiner Kinder hier niederschreiben. Da das aber sicher eine lange Geschichte wird, mach ich es später. Nur so viel im Moment: 4x vor Gericht und jedesmal hat die Mutter meiner Kinder erfolglos versucht, mir das Sorgerecht zu entziehen bzw. den Umgang zu meinen Kindern einzudämmen. Natürlich mit PKH ohne Ratenzahlung, ich muß Raten Zahlen... Mittlerweile sind die Tochter fast 14 und der Sohn 8 Jahre alt. Vorm Gericht wurde folgende Regelung zum Umgang vereinbart: Das Mädchen bestimmt selbst und unabhängig von der Mutter ihre Umgangszeiten mit mir und spricht diese auch mit mir ab. Das klappt auch so ganz gut, wir sehen uns jede Woche und telefonieren mehrmals pro Woche. Diese Regel trifft auch die Vorstellung meier Tochter vom Umgang. Soweit kein Problem. Aber bei dem Jungen: Vor Gericht wurde vereinbart: Umgang 14-tägig von Montag aus der Schule abholen und Dienstag früh wieder hinbringen. In der selben Woche Freitags aus der Schule abholen und Montag früh wieder in der Schule abgeben. Hinzu kommen Umgangszeiten an großen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, Weihn., jeweils hälftig und in jeden Ferien ebenfalls die erste Hälfte am Stück. Es ergeben sich dadurch, je nach dem, wie die Wochenenden und Ferien fallen, folgende Anzahl an Umgangstagen: Dez.09: 17 Tage, Jan.10: 12 Tage, Feb.10: 13 Tage, März10: 13 Tage, April10: 12 Tage, Mai10: 14 Tage, Juni10: 14 Tage, Juli10: 18 Tage.
Nun meine Frage: ich zahle für den Jungen vollen Unterhalt, was auch beurkundet wurde.Bin ich a. G. dieser Zahlen überhaupt noch dazu verpflichtet?  Immerhin zahle ich auch noch dazu die Hälfte vom Schulessen, er hat bei uns sein eigenes Zimmer, wofür ja auch Miete anfällt, er benötigt Nahrung, Strom, Heizung, Wasser, Kleidung, denn selbst die hat er bei uns voll im Schrank. Auch in den Urlaub (letztes Jahr Ostsee, dieses Jahr Spanien) nehmen wir ihn jedes Jahr mit. Meine Frau (selbst einen Sohn, 14, der bei uns lebt) und er kennen sich seit über drei Jahren und sind ein Herz und eine Seele miteinander.
Ich zahl gerne für meine Kinder, aber nur wenn es gerechtfertigt ist und melken wie eine Kuh will ich mich nicht lassen.

Also was kann ich tun, wo bekomme ich Information? Gibt es Gerichtsurteile? Auf ein Entgegenkommen der Kindesmutter werde ich jedenfalls nicht hoffen können.

Danke für jede Antwort, andy75.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.11.2009 18:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andy,

die familienrechtliche Regelung in Deutschland ist genau so einfach wie ungerecht: Solange das Kind mehr als 50% der Zeit bei der Mutter ist, bekommt diese 100% des Unterhalts. Wenn ich deine Zahlen überschlage, dann ist der Junge mehr als 50% der Zeit bei Mama, also hast du keine Handhabe, ihr wegen deiner eigenen Betreuungsleistung oder Betreuungskosten irgendetwas am Unterhalt zu kürzen (solltest du es doch tun, hast du innert kürzester Zeit den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, weil der Unterhalt ja in der aktuellen Höhe beurkundet ist).

Andersherum formuliert, du würdest keinen halben Cent mehr zahlen müssen, wenn du ein Rabenvater wärest, der sich überhaupt nicht um seine Kinder kümmert. Kosten für Kinder sind nun mal pauschal erstattungspflichtig, wenn sie bei der Mutter anfallen; beim Vater hingegen sind sie Privatvergnügen (bzw. mit dem halben Kindergeld abgegolten, das ja vom Unterhalt laut Düsseldorfer Tabelle abgezogen wird). Beschwerden über diesen femifaschistischen Bockmist bitte direkt hier einkippen, wobei es vollkommen egal ist, an wen du dich da wendest - in dieser Angelegenheit herrscht nämlich weitgehend Einigkeit bei dieser Ehrenwerten Gesellschaft.

Der einzige Punkt, den du meines Erachtens ändern könntest, ist dieser:

Immerhin zahle ich auch noch dazu die Hälfte vom Schulessen

Warum?

Normalerweise ist der Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle unter anderem genau für die Verpflegungskosten des Kindes da, also soll die Frau Mama das Schulessen für Sohnemann mal fein aus deinen monatlichen Unterhaltszahlungen berappen. Oder gehört es zu deinen Verpflichtungen aus dem Gerichtsurteil, dass du diese Kosten zur Hälfte tragen sollst? Wenn nein, dann könntest du diese freiwillige Zusatzleistung bei nächster Gelegenheit einstellen.

Gehe allerdings davon aus, dass deine Ex dann Zeter und Mordio schreien wird - deine Entscheidung, ob es dir den Streit wert ist. Zum Beispiel kann es durchaus sein, dass sie eurem Sohn so etwas ähnliches sagt wie "Papa gönnt dir nicht einmal das Mittagessen in der Schule". Überleg' dir schon mal eine sachliche Antwort für den Fall, dass dein Sohn dir entsprechende Fragen stellt ...

Ich zahl gerne für meine Kinder, aber nur wenn es gerechtfertigt ist und melken wie eine Kuh will ich mich nicht lassen.

Dein Empfinden für Gerechtigkeit hat nichts mit der juristischen Realität in diesem unserem Lande zu tun. Sei herzlich willkommen im Reich der Zahldeppen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2009 21:06
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Andy,

da Dir noch niemand geantwortet hat, mache ich mal den Anfang, auch wenn meine Antwort Dich sicher nicht sonderlich fröhlich stimmen wird... :puzz:

Also - "Höhe Unterhalt abhängig von Umgangszeit?" kurzum : NEIN !
Soviel ich weiß höchstens bei einem Wechselmodell mit exakt 50:50 Prozent Zeitaufteilung läuft das anders.
Aber das wiederum läßt sich natürlich nur mit Zustimmung so machen und das wird schwierig - und unsere Justiz nimmt sowas wohl auch nicht sonderlich ernst. Schon bei 1 % Prozent weniger bist Du sonst wieder pflichtig ( in voller Höhe ! )

Aber ich glaube eher, abhängig davon,wann Dein Urteil war oder Vergleich - das müsstest Du den ( fähigeren ) Cracks hier im Forum genauer posten - solltest Du eher schauen, das ganze neu aufzurollen ( falls es geht - sprich mind. 10 Proz Differenz zum bisherigen was Du zahlst ).

Uns geht es ja hier allen so - man tut den Kindern gutes im Urlaub oder in der Freizeit - hat sein Auto oder eine größere Wohnung teilweise nur, damit man mit den Kindern Platz hat, usw. usw.
Aber angerechnet wird Dir das in keinster Weise...
Bei mir z.B. bräuchte ich gar kein Auto eigentlich - aber da ich mein Kind immer holen und bringen muß und natürlich nicht Bus fahren möchte mit 5 Mal umsteigen und Sonntag nachmittags 1,5 Stunden mit´m Bus zurückgondeln, brauche ich es hat zwingend doch.

Naja - kannst ja schon froh sein, daß DU wenigstens den Umgang vernünftig geregelt hast und er klappt. Da würden  manche hier vermutlich schon einen Arm dafür geben...  :knockout:

Schick doch mal Deine genaueren Daten, wieviel Du zahlst und wann Dein Urteil war, usw.
Dann können die Jungs und Mädels hier bestimmt alle anderen Möglichkeiten ausloten.

Viele Grüße -

Gerald


AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2009 21:07
(@andy75)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten, hab eigentl. auch nichts anderes erwartet. Wir leben in einem Land, in dem es scheinbar noch zu viele alte Zöpfe gibt, die sich nicht so leicht abschneiden lassen...

An Malachit: Das mit dem Schulessen war so: Sie hat ihn im Hort angemeldet, ohne ihm auch einen Essenvertrag abzuschließen. So war er anfangs immer im Hort bis ca. 16:00 Uhr ohne Mittagessen. Er hat von ihr EINE SCHNITTE MEHR MITBEKOMMEN  :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2009 12:50
(@andy75)
Schon was gesagt Registriert

und als ich sie daraufhin bat, ihm schulessen zukommen zu lassen, weil essen nicht nur ernährung ist sondern auch sozialverhalten, antwortete sie: *ja ja mach ich, aber das geht nicht so schnell*. Da ich solche antworten von madame aus unserer zeit kenne, reagierte ich selbst. und wer sagts denn: ein anruf bei der cateringfirma, einen Vertrag per fax ausgetauscht und am übernächsten tag hatte mein sohn mittagessen in der schule. natürlich jetzt mein vertrag, meine Kontonummer und meine einzugsermächtigung. kosten mtl. 30-40 euro. die hälfte gibt sie mir in bar immer zurück. die andere hälfte zahl ich lieber selbst, damit ich weiß, dass er essen hat. er bestellt es dadurch nämlich auch immer im internet mit mir zusammen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2009 13:25