Hallo ins Forum,
ich habe und werde meinen finanziellen Teil zum Heranwachsen meiner Tochter (10,5 J) gerne tun so wie in der Vergangenheit auch. Nur: von der Mutter werde ich (seit sich Spannungen wg. einer neuen Beziehung ergeben haben) mit immer neuen finanziellen Anfragen bedrängt. Kurze "Fallschilderung": Ich bezahle ohne Hinzuzug des Jugendamtes nach Düsseldorfer Tabelle 273€ bei einem Netto von 1775€. Ich gehe einfach davon aus, dass die Dü. Tabelle 2 Kinder berücksichtigt und habe mich einfach eine Einkommensstufe höher einsortiert.
Frage eins: Ist das ok oder blauäugig?
Frage zwei: Ich zahle natürlich darüber hinaus (hier: die Sommermonate exemplarisch): 50€ Zuschuss zur Landheimfahrt, 25€ neue Blockflöte (Taschengeld ist Privatsache, klar), Tierarztbesuch mit den Vögeln, Essen, wenn ihre Mama auf Lehrgang ist (regelmäßig 4-6 mal im Monat). Das alles ist ok, wie Freibad, Kino usw. Aber: Sie droht mir unentwegt, dass sie mit einem Anwalt endlich die Höhe des Unterhalts anerkennen lassen will. Bisher schreckte ich vor dem Schritt auf grund "kameradschaftlicher" gemeinsamer Aufgaben davor zurück. Ich würde gerne des status quo beibehalten, schon aus Gründen der Angst vor Auseinandersetzungen, wenn sie weniger bekäme. Ich bin unsicher, tue ich finanziell das rechtlich normale, zuwenig, zuviel?
Meine Beziehung zu meiner Tochter hängt davon nicht ab, aber mein Selbstwertgefühl ihrer Mama gegenüber.
Danke für etwagige Anmerkungen 🙂
Moin Apri,
für eine korrekte Unterhaltsberechnung mußt Du das bereinigte Netto als Rechengrundlage heranziehen. Nun ist es wichtig, ob Deine Ex Ehegattenunterhalt von Dir beanspruchen kann. Bst Du nur einem Kind unterhaltspflichtig, mußt Du in der DDT zwei Stufen rauf, denn die geht von 3 Unterhaltsempfängern aus. Du kannst jetzt abwägen, wie Du besser fährst. Weiter dem Druck von Ex ausweichen oder klare Linie ziehen.
Was Deine Aufzählung der Kosten angeht, sieh es in der Hauptsache als Mehrkosten für einen erweiterten Umgang mit Deinem Kind an. Andere hier würden sich nach solch einer Gelegenheit alle Finger schlecken. Aber bestimme selbst, wofür du Extraaufwendungen anstrengen willst.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Moin Til,
danke Dir für den nächtlichen Rat. Bereinigt heißt bestimmt, ich kann einiges vom Gehalt abziehen wie Aufwendungen für die eigene Altersvorsorge und so .... mit drei Stufen höher hätte ich nicht gedacht. Wir waren nicht verheiratet, also kein Ehegattenunterhalt ....
Mit den anderen Aufwendungen sehe ich ähnlich, nicht als Erkaufen von Umgangszeiten, eher als Normal; wir Erwachsenen "kosten" ja auch Geld 🙂
Vielen Dank fürs Lesen und mit der Festsetzung des Unterhalts muss ich noch mal überdenken ...
apri
.... mit drei Stufen höher hätte ich nicht gedacht. Wir waren nicht verheiratet, also kein Ehegattenunterhalt ....
Moin,
Du mußt zwei Einkommensgruppen rauf, nicht drei.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)