Hallo, als Neuling habe ich eine wichtige Frage an Euch!
Ich habe mich vor 7 Jahren von meiner Frau getrennt und bin auch von ihr geschieden. Wir haben einen inzwischen 10jährigen Sohn, welcher seit der Trennung vor 7 Jahren bis letztes Jahr bei mir wohnte und nun bei seiner Mutter. Ich zahle seit dem monatlich ca. 309 € Kindesunterhalt an meine Exfrau.
Seit 5,5 Jahren bin ich nun mit meiner neuen Partnrin zusammen, welche einen 13jährigen Sohn mitbrachte. Zwischenzeitlich haben wir auch eine gemeinsame Tochter.
Ich bin der Auffassung, dass sowohl meine Exfrau als auch Jugendamt und deren Anwalt mich bezüglich der Höhe des Kindesunterhaltes für meinen Sohn mich gelinkt haben. Da ich mit meiner neuen Lebensgefährtin und mit unserer gemeinsamen Tochter als auch mit ihrem Sohn sehr gut zusammenlebe, kann ich es nicht verstehen, weshalb ich so viel an Kindesunterhalt zahlen muss. Ich muss hinzufügen, dass meine Lebensgefährtin für ihren Sohn kein Kindesunterhalt bekommt, da dieser nicht aufzufinden ist und auch das hiesige Jugendamt zusammen mit anderen Ämtern ebenfalls keinen Erfolg hatten. Mein Verhältnis zu meinem "Stiefsohn" ist super, ich bin für ihn der Papa!!!
Hätte bei der Berechnung des Unterhaltes nicht mein "Stiefsohn" in die Berechnung mit einfließen müssen? Bitte helft mir!!
Sofern du deinen Stiefsohn nicht adoptiert hast,hast du ihm ggü. keinerlei Verpdlichtungen. Daher wird er auch in keine Berechnung einfließen. Für ihn sind alleine seine Mutter und sein Vater zuständig. Wenn von seinem Vater nichts zuholen ist, darf das nicht zu Lasten deiner Kinder gehen.
309 € wär Stufe 3 der DDT, also ein ber. Nettoeinkommen von 1.901 - 2.300 €
Kommt das bei dir hin?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
wie alt ist eure gemeinsame Tochter? Geht deine Partnerin wieder arbeiten?
Sollte deine Partnerin genügend verdienen, bist du ihr nicht unterhaltspflichtig, es sei denn euer Kind ist unter 3.
Damit wärst du nur 2 Personen unterhaltspflichtig: deinem Sohn und der Tochter.
Sophie
Hallo Jack,
Ich bin der Auffassung, dass sowohl meine Exfrau als auch Jugendamt und deren Anwalt mich bezüglich der Höhe des Kindesunterhaltes für meinen Sohn mich gelinkt haben.
Dann bitte die Daten der zugrundeliegenden Berechnung hier einstellen, sonst ist diese Vermutung nämlich nur Kaffeesatzleserei.
Gibt es einen Titel über den Kindesunterhalt, z.B. eine von dir unterschriebene Jugendamtsurkunde? Wenn ja, dann wird's schwierig; wenn nein, dann kannst und solltest du den Unterhalt mit sofortiger Wirkung reduzieren, falls die Berechnung tatsächlich falsch war und du derzeit mehr zahlst als du müsstest.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.