Höhe des Kindesunte...
 
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Höhe des Kindesunterhalt

 
(@Flieder)

Hallo und ein gutes gesundes Jahr an alle Mitglieder von Vater sein.de

Die gute Nachricht:
Im vergangen Jahr haben wir endlich ein abschließenden Vergleich mit der Ex-Frau meines Mannes treffen können, bzw. der Unterhaltszahlungen.
Sie hat letztmalig 13.000 € eingesackt und geht jetzt halbe Tage arbeiten.

Mein Mann zahlt zur Zeit jeweils 333 € an seine Tochter, derzeit 17 Jahre (wird 18 im Februar), und an seinen Sohn derzeit 14 (wird 15 im Februar).

Meine Frage:
Dadurch, dass seine Ex nun ca. 1000,- € netto verdient und die Tochter bald 18 wird, frage ich mal hier vorsichtig nach, wie das mit dem Kindesunterhalt für die Tochter aussieht.
Diese macht zur Zeit ein Praktikumsjahr im Kindergarten und geht zwei Tage in der Woche in die Schule.

Wie ändert sich der Unterhalt für meinen Mann mit dem kommenden Geburtstag seiner Tochter und wird dies dadurch beeinflusst, ob seine Ex arbeitet, oder nicht ?

Mein Mann hat ein Monatseinkommen von 2300,- netto.
Für eine Anwort wäre ich Euch dankbar.

flieder (blüht bald wieder)

Zitat
Geschrieben : 13.01.2011 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin flieder,

viele Antworten auf Deine Fragen finden sich hier im Forum (Suchwort: Volljährigenunterhalt) oder unter Links wie >>>DIESEM<<<

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 14:45
(@Flieder)

Danke Martin,
ich schau mal nach...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 14:47
(@Flieder)

Hallo Martin
habe mir die wichtigsten Passagen mal durchgelegen:
1.Ist es richtig, dass mit dem 18 Lebensjahr beide Eltern für das volljährige Kind unterhaltspflichtig sind?
2.Ist es richtig, dass das bisherige Kindergeld, welches ausschließlich die Mutter bekommt, nun bei meinem Mann dazu führt, dass sein Barunterhalt an seine Tochter um die Höhe des Kindergeldes gekürzt wird?
3. Ist es richtig, dass der Unterhalt für volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr weiterbezahlt werden muss, wenn sie weiterhin zur Schule gehen um z. B. die Studierfähigkeit zu erlangen?
4. Oder ist es richtig, dass mein Mann Unterhalt bis zum 26. Lebensjahr bezahlen muss, solange "Madame" studiert ? (Wenn sie denn dann mal die Qualifikation zum Studium erhält)

Viele Fragen....danke für die Antworten

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 15:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi flieder

1. Ja, beide ET sind baruntehaltspflichtig.
2. Ja, und zwar das volle KG.
3. Ja. Da der KV aber mehr als das 2-fache EK hat und nach Bereinigung bei der KM sowieso nix übrig bleibt, wird er wohl alleine den Bar-UH leisten müssen. Das Alter von 21 Jahre hat nur insoweit eine Bedeutung, als dass hier unter bestimmten
    Bedingungen eine Privilegierung des vollj. Kindes eintritt, also gleicher Rang wie minderj. Kinder und die gesteigerte Erwerbsobliegenheit des/der Pflichtigen.
4. Nein. Es gibt keine exakte Deadline für die UH-Pflicht bei Verwandten in gerader Linie. Die dauert solange, bis der Bedürftige wirtschaftl. selbstständig ist. Bei einem studierenden Kind (Ausbildungsunterhalt) gilt hierbei die Regelstudienzeit plus ein
    angemessener Zuschlag (2 - 4 Semester) als Bedingung. Dauert das Studium zu lange, kann ein Bummelstudium unterstellt werden. Das Alter des Kindes spielt hierbei eine untergeordnete Rolle und ist kein Maßstab.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 17:45
(@Flieder)

Hallo Oldie 🙂
Danke für die Antworten.
Noch eine Nachfrage:
1.
Die Tochter meines Mannes hat ca. 20.000 € auf ihren Sparbüchern. Dieses Geld wurde während der Ehe für das Kind angespart. Ebenso hat ihr Großvater erst letzte Weihnachten noch ein Sparbuch an beide Kinder von jeweils 5000,- € ausgehändigt.
Gilt die Tochter dann nicht als priviligiert aufgrund ihres Vermögens, oder spielt das keine entscheidende Rolle. Mein Mann und ich gehen davon aus, dass die Kindesmutter auch sonst noch ein Sparbuch für die Tochter angelegt hat, von denen wir keine Kenntnis haben.
2.
Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle komme ich nicht klar.
Wir zahlen wie gesagt für beide Kinder jeweils 333,-€. Ich habe keine Ahnung wie und warum der Betrag zu Stande kommt? Ursprünglich wurde bis Dezember 2009 für den Jungen ein Betrag von 256,- € und für die Tochter 316,- € bezahlt.
Mein Mann hat dann die Unterhaltszahlung für seine Ex komplett eingestellt und im Mai 2010 wurde schließlich ein Vergleich geschlossen.
Die Anwältin hat meinem Mann aufgrund der neuen Düsseld. Tabelle 2010 geraten für die Kinder mehr zu bezahlen, da zu diesem Zeitpunkt ein Unterhalt (den der Frau) wegviel. Jedoch musste mein Mann im September 2010 den ausgesetzten Unterhalt für seine Ex nachzahlen und ab Oktober wurde dieser zunächst ausgesetzt.
Ich kann daher nicht sagen, wie die Anwältin auf den Betrag der KU gekommen ist.
Die Gegenseite hat (natürlich) damals nicht "gemault"..... da war für mich schon klar, das mein Mann mit Sicherheit nicht zu wenig bezahlt hat, sonst hätte die Ex mit Sicherheit  :gunman: geschossen.

Wenn ich die Tabelle für 2011 lese müsste mein Mann für seine Tochter aufgrund seines Einkommens (2300,-€) 537 € an seine Tochter bezahlen. Abzüglich des voll anrechenbaren Kindergeldes (154€ ?) bleiben noch 383,- € übrig ( :puzz:)

3.
Die Mutter geht zur Zeit halbe Tage arbeiten, kann man ihr bezüglich des Unterhaltes nicht auch ein fiktives Einkommen für eine Vollzeittätigkeit unterstellen, da die Tochter ja bald 18 und der Sohn bald 15 Jahre als ist?

LG flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 10:22
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo flieder,

auf deine speziellen Fragen antworten bestimmt noch andere.

Ich wollte nur mal fragen ob es denn einen Titel (gerichtlichen Vergleich, Urkunde usw.) für den Kinderunterhalt gibt, und was drin steht. Und ob der befristet war auf das 18. Lebensjahr.
Mein Mann hat für seine nun volljährige Tochter einen Titel (Vergleich) in dem steht ...Berücksichtigung des anteiligen Kindergeldes... so dass er ab dem 18. Geburtstag in der neuen Alterstufe der DDT das volle Kindergeld abgezogen hat (mann bin ich froh dass da nicht steht: hälftiges Kindergeld). Die Gegenseite ist natürlich trotzdem der Meinung weiterhin das halbe Kindergeld abziehen zu wollen (ja ne ist klar). Da der Titel unbefristet ist (Abänderung und Neuberechnung ist in Arbeit) kommt es aber schon darauf an, wie der Titel formuliert ist.

flieder (blüht bald wieder)

... na das hoffe ich doch. Lass dich nicht runterziehen von dem ganzen Kram. Ich weiß das ist sehr schwer, aber denk immer dran, du hast den Mann  😉 das ist doch eine Menge wert oder?!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 10:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

zu 1.
Zinseinnahmen sind Einkommen des Kindes und werden bei Minderjährigen hälftig zum Bedarf herangezogen. Das Guthaben selbst ist Vermögen, welches nicht herangezogen wird. Was soll eine Privilegierung auf Grund von Vermögen sein? Sparbücher, Bankguthaben etc. sind uninteressant, solange sie keine nennenswerten Einnahmen produzieren.

zu 2.
Mit den Zahlen kann ich auch nichts anfangen. Besser wäre es einen Schnitt zu machen und alles mit den aktuellen Bedingungen und Zahlen durchzurechnen, inkl. Bereinigung des EK. Ebenso ist, wie von ginnie angemerkt, der genaue Inhalt der Titel notwendig.
Und das KG liegt schon lange bei 184€. 😉

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 13:15