Höchststrafe bei Ve...
 
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Höchststrafe bei Verweigerung

 
(@smunzelmonster)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
was kann eigentlich noch kommen außer einer Haftstrafe wenn man den Ku nicht bezahlt / bezahlen will. Da ich nun schon 2 mal in der JVA verbracht habe, meine Chancen auf einen Job sowieso gegen 0 sind, würd ich gene wissen wie es um meine Zukunft steht um mich drauf vorzubereiten. Gibts da noch härtere Maßnahmen auf die ich mich vorbereiten sollte?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 18:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

schlimmer als eine weitere Haftstrafe wird es wohl nicht werden. Auf der anderen Seite müssen deine Kinder später wenigstens auch nicht für dich aufkommen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 18:35
(@smunzelmonster)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
zu deinen letzten satz : " das erwarte und möcht ich auch garnicht, diversekonzequenzen sind ja immer inbegriffen. Aber irgendwann muss der Staat doch mal merken das er mehr Geldausgaben wie Nutzen davon trägt. Ich meine ich habe seit 3 monaten ( da war die Entlassung der zweiten Strafe) ruhe aber wer weis wie lange..

lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 18:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe seit 3 monaten ( da war die Entlassung der zweiten Strafe) ruhe aber wer weis wie lange..

solange, bis pfändbares Einkommen oder Wertgegenstände vorhanden sind. Wenn Dir ein Leben am Sozialhilfesatz genügt, hast Du vielleicht auch länger Ruhe. Was was am Bezahlen von KU denn so schlimm, dass Du lieber eine Vorstrafe, ein Leben in Armut und die Verachtung Deiner Kinder in Kauf nimmst?

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 18:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du fürchtest vermutlich eine Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB. Nun, deine Sorge ist verständlich, hingegen unangebracht. Das OLG Koblenz hat mit seinem >Urteil vom 03.11.2010< den niederen Kollegen an den Amtsgerichten eine nette Spielanleitung aufs Pult geworfen.

irgendwann muss der Staat doch mal merken das er mehr Geldausgaben wie Nutzen davon trägt.

Das Prinzip der Bestrafung für vergehen folgt nicht wirtschaftlichen Gründen.

Waren die bisher verbüßten Haftstrafen (auch) wegen Verstoßes gegen § 170 StGB?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 19:18
(@smunzelmonster)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

Waren die bisher verbüßten Haftstrafen (auch) wegen Verstoßes gegen § 170 StGB?

DeepThought

Ja waren sie einmal 6 Monate und einmal 9 Monate zu 100% abgegolden , also keine Haftverkürzung und anschließend Bewährung.

Was so schlimm daran ist KU zu zahlen ? Tja, ne direkte Antwort gibts da wohl nicht. Ich habe damals als das mit dem KU los ging ( habe ja sogar schonmal gezahlt und nicht so gelaufen ist wie ich es mir vorstelle,  dem ganzen , den krieg erklärt. Und anstatt das zu erreichen , was sie erreichen wollten habe ich von Betrag x den ich zahlte , auf 0 runter gestellt. Wären die Organe nicht so in konfrotation gegangen und einen direktangrif gestartet , wäre es vielleicht anders gelaufen. Ist irgendwie schwer zu erklären....

lg

lg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 19:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, mal so unter beiden Kaffeetanten, hört ja sonst keiner zu...

Du hast dann ja schon Erfahrung gesammelt und bist wissentlich und willentlich aus dem System ausgestiegen. Die Richter kennen dich und deine Einstellung. Was sollte sie davon abhalten, dich weiter zu dressieren?


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 20:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

naja, das hört sich jetzt aber eher nach einem kindlich-bockigen "wenn Ihr nicht macht, was ich will, spiele ich nicht mehr mit!" an und nicht nach einem griffigen Unterhalts-Vermeidungskonzept. Für ein solches würde man seine Klamotten in D verkaufen und mit einem one-way-ticket in ein Land auswandern, das Nicht-Unterhaltszahler nicht ausliefert. Zuhause bleiben und in den Knast wandern ist da eher... unkreativ.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 20:12
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen

Unkreativ? ja da geb ich dir recht.

Wenn er aber den Staat ( uns)  maximal schädigen will,  ist das wohl die beste Weg :undwech1:

Grüsse Gerhard


Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 20:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rosellalady,

Unkreativ? ja da geb ich dir recht.

Wenn er aber den Staat ( uns)  maximal schädigen will,  ist das wohl die beste Weg :undwech1:

naja, der Preis für die "maximale Schädigung" ist die eigene Lebenszeit, die man im Knast und danach am Existenzminimum verbringt. Wäre mir persönlich ein zu hoher Preis, wenn ich MIT KU-Zahlungen und einem Job mehr Geld in der Tasche hätte.

Ich wollte jetzt auch nicht die Steuerzahlerkeule schwingen - nur: Wenn man so etwas tut, sollte man es richtig machen; inklusive Auswanderung in ein sicheres Drittland mit der Chance auf einen persönlichen Neubeginn. Alles andere ist etwa so sinnvoll wie eine Bank zu überfallen - und in der Kneipe nebenan auf die Polizei zu warten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 20:38