Hallo,
ich konnte im WWW nichts dazu finden.
LG soll laut OLG Beschluss ca 3000€ bei Gericht hinterlegen, da davon ausgegangen wurde dass es UH Rückstände gibt.
Mittlerweile hat sich ja herausgestellt das diese ja nicht stimmen da 2008 keine Umrechnung der Alttilel erfolgt ist. Es gibt wenn überhaupt nur 14€ an Rückstand.
LG war nun bei der Hinterlegungsstelle und hat den Antrag gestellt. Darauf steht: Zahlungsfrist binnen sechs Monate ab bekanntgabe der Annahmeanordnung. Antragssteller ist aufgefordert, bis zum Ablauf der Zahlfrist einzuzahlen.
Am 21.Januar ist der Verhandlungstermin beim OLG, dort dürfte dann richtiggestellt werden ob und wenn ja wieviel überhaupt gezahlt werden muß.
LG hat schon einmal 122€ hinterlegt, diese musste er aber gleich einzahlen da der AW der Gegenseite diese beantragt hatte und einen Beleg dafür wollte.
Was wäre nun wenn LG jetzt nicht sofort "springt" und noch nicht hinterlegt?
anfree
Hi anfree,
Gedankenfehler: LG soll nicht laut Beschluss ... hinterlegen - sondern - die Zwangsvollstreckung wird gegen Hinterlegung von ... eingestellt.
Dein LG muss gar nichts tun. Aber dann kann halt vollstreckt werden. Zahlt doch die paar Euro Rückstand und dann kann auch nimmer vollstreckt werden. Wenn es doch versucht wird, wäre Vollstreckungsabwehrklage (Begründung: titulierte Forderung ist bereits beglichen) zu erheben.
Gruss von der Insel
Stimmt es sollte ja vollstreckt werden..... die Gegenseite wollte ja ca. 1900 € an rückständigen UH . Doch gibt es ja eigentlich gar keinen rückständigen UH bzw. maximal 14 €.
Hinterlegen soll er aber ca 3000 € das ist etwas mehr als nur ein paar €. Das Gericht geht warscheinlich davon aus das LG die ganze Zeit nur dem im Abänderungsantrag geforderten Betrag gezahlt hat.
Seine Mutter streckt ihm das Geld vor. Sollte er es doch später wieder voll abrufen können.
LG hat AW gefragt dieser meinte auch, erst einmal zahlen bis das Durcheinander geklärt ist.