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Hilfe zur Unterhaltsberechung

 
(@mariodv)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forumsmitglieder.

Ich möchte mich an dieser Stelle vorstellen, mein Name ist Mario, bin 23 Jahre alt und komme aus Fulda.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Es geht um die Unterhaltszahlungen, bzw. um die Berechnung der Unterhaltszahlungen vom Amt.
Das System der Berechnung ist für mich als Laie nicht durchschaubar, daher ist es für mich nicht möglich, den zu zahlenden
Betrag auf Korrekheit zu prüfen.

Zu meiner Situation:

- Eine nicht eheliche Tochter, 3 Jahre alt
- Sie wohnt bei ihrer Mutter, die Mutter erhält das volle Kindergeld
- Ich bin erwerbstätig, mein Nettogehalt beträgt 1019,13 Euro.
- Mietkosten (inkl. Nebenkosten) betragen 480,00 Euro, ich habe einen Mitbewohner
- Aufwendungen wurden gewährt, monatl. 54,00 Euro Fahrtkosten

Ich soll 199,00 Euro monatl. Unterhalt für meine Tochter zahlen.  Wenn der Selbstbehalt bei 890,00 Euro ist, kommt das doch nicht hin?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 21:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

199 € ist der Mindestunterhalt für Kinder in der Altersstufe 1 (204 € KU abzgl.- 5 € KG-Anteil). Dein Netto beinhaltet Einmalzahlungen (Weihnacht-/Urlaubsgeld)? Letztlich ist es egal. Wenn du zwischen 0 € und 2.300 € durchschnittliches mtl. Netto hast, kommt immer ein Zahlbetrag von 199 € raus durch die KG-Anrechnung.

Im SB von 890 € ist ein Mietkostenanteil (Warm) von 360 € enthalten. Da du einen Untermieter hast, kann das Gericht sich der Auffassung anschließen, dein SB ist um die Mietersparnis zu kürzen. Wenn ihr euch die Miete teilt, zahlt jeder 240 €. Deine Mietersparnis beträgt also 120 €. Das OLG Frankfurt hier hierzu jedoch entschieden, dass der SB als "Warenkorb" zu sehen ist und Verschiebungen hierin nicht zu Lasten des Unterverpflichteten gehen dürfen (>hier<). Der BGH hat sich jüngst dieser Auffassung angeschlossen. Also vergessen wir das einfach.

Für mich liest es sich so, als hättest du einen Beschluss/ein Urteil hierüber kassiert. Es wäre gut zu wissen, was das Gericht sich ausgedacht hat.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2007 21:50
(@mariodv)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für die rasche Antwort. Mein Nettogehalt beinhaltet alle Einmalzahlungen (die sind gleich 0, da ich kein Weihnachstgeld oder Urlaubsgeld erhalte).

Richtig, das Amt geht davon aus, dass ich quasi nur 240 Euro Miete zahle und dadurch der Selbstbehalt von 890 auf 770 fällt. Dem ist aber nicht so, ich zahle die vollen Mietskosten.

Ähm, das Gericht? Bisher habe ich nur Briefverkehr mit dem Amt gehabt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 21:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

dann ist es doch ganz einfach. Nimm dir das Urteil des OLG Frankfurt plus BGH (>hier<) und argumentiere damit bzw. verweise darauf. So das JA anderer Auffassung ist, sollen sie doch klagen. Lass dich nur nicht auf ellenlange Schwafeleien mit dem JA ein. Kurz, knackig, präzise, einmalig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2007 22:49