:alleskaese:
Hallo an alle im Forum, die meinen Beitrag lesen werden.
Der 20-jährige Sohn möchte eine Ausbildung an der Privatschule anfangen, welche Schulgeld in unbekannter Höhe fordert. Jetzt hat er sich gemeldet, das Arbeitsamt hat zugestimmt und sie möchten zwei aktuelle Verdienstbescheinigungen des Vaters haben.
Zur Vorgeschichte:
Sohn hat mit Ach und Krach seinen Hauptschulabschluss geschafft, (damals bei der Mutter lebend) danach seine Traum-Lehre als Koch bekommen kurz vor der zweiten Abmahnung (aufgrund von Schule schwänzen, Nichtmitteilung Krankschreibung etc.) gekündigt (auf Anraten seines Sozialarbeiters). Danach erhielt er vom Arbeitsamt einen sogenannten Rotationslehrgang, mit 4 Fachrichtungen zum Testen seiner Fähigkeiten/Neigungen. Nachdem er ein paar Mal geschwänzt hatte, flog er in hohem Bogen und musste die Leistungen zurückzahlen. Danach machte er nichts mehr, kam nur noch zum Schlafen nach Hause und hinterlegte Zettelchen. Irgendwann, nachdem seine Mutter ihm kein Geld mehr gab, ging er dann zum JA und wurde im betreuten Jugendwohnen - einfacher gesagt, Heim untergebracht. Dort versuchte er, seinen Realschulabschluss nachzuholen. Das erste Schuljahr hat er nicht bestanden, die Wiederholung auch nicht.
Als er volljährig wurde, zog er aus und bekam eine eigene Wohnung. Für eine Übergangszeit erhielt er einen Sozialarbeiter zugeteilt, einen sehr netten, erfahrenen Mann. Den ließ er fast nie in seine Wohnung. Wir versuchten zu helfen, über den Sozialarbeiter, mit Geld, Essen, Kleidung, Hausrat usw. Er tat nichts. Bezog seine Leistungen vom AA. Als Dankeschön, dass wir immerzu hin- und herfuhren, seine Unterlagen ordneten, Ratenzahlungen mit Handy-Betreibern vereinbarten, sein Konto deckten, damit keine Verträge platzten, schmiss er uns raus. Da kümmerten wir uns nicht mehr. Irgendwann verlor er seine Wohnung, nachdem er ein Jahr lang keine Miete gezahlt hatte aber Leistungen eingesteckt hatte. Dafür, dass er versuchte, seinen Realschulabschluss zu machen, erhielt er Bafög mit einem Mietanteil. Trotzdem nahm er an, dass das Sozialamt seine Miete zahlt...
Dann "vergaß" er wohl, sich weiterhin zur Schule anzumelden, und machte gar nichts mehr. Wir erfuhren nur noch sporadisch von ihm. Er musste aus der Wohnung, Oma zahlte Mietschulden, damit er was Neues findet... Bis jetzt scheiterten alle seine Versuche, sich etwas zu suchen.
Er hat weder stundenweise gearbeitet, noch sich ernsthaft bemüht um eine Ausbildungsstelle.
Natürlich haben wir der Oma ab und an kleinere Beträge zugesteckt, wenn er, völlig abgemagert, dort auftauchte, weil er nichts mehr zu essen hatte...
Seinen BAföG-Antrag für die neue Maßnahme haben wir bereits ausgefüllt an die Bafög-Stelle geschickt, nachdem er 1 1/2 Woche gebraucht hat, uns diesen zu schicken, die Förder-Nr. konnten wir nicht eintragen, weil er "sie nicht mehr findet...".
Wie sollen wir uns nun gegenüber dem Arbeitsamt verhalten, wenn sie das Einkommen wegen dem Schulgeld prüfen wollen? Sind sie dazu überhaupt berechtigt, nachdem er uns so mies behandelt hat?
Wer kann helfen, mit Gesetzestexten, Erfahrungen etc. Oder hilft hier nur wieder der Gang zum Anwalt?
Ich danke euch für alle Beiträge! Gruß belina
Hallo belina,
ich gehe mal davon aus, das es sich bei diesem "Prinzchen" um den Sohn Deines Lebensgefährten handelt. Lobenswert, dass Du Dich da so engagierst! Aber vermutlich total für'n A***
An diesem Beispiel sieht man jedenfalls exemplarisch, was dabei herauskommt, wenn jemand sich erst mal daran gewöhnt hat, dass immer jemand da ist, der einem immer wieder Puderzucker in den Hintern bläst. Mama, Papa, Oma, Ämter und Behörden - da wird bei einem 20-jährigen bereits ein Anspruchsdenken zementiert, das es ihm offensichtlich erspart, den eigenen Hintern hochzukriegen und über das "keinen Bock" hinaus auch oben zu behalten.
Über die exakte Rechtslage in diesem Fall wissen andere sicher besser Bescheid; üblicherweise endet die Unterhaltspflicht bekanntlich mit der ersten Ausbildung. In diesem Fall ist ein Abschluss einer solchen aber nicht in Sicht, da der junge Herr keinerlei Stehvermögen hat. Auch der neuerlich "Schulbesuch" scheint mir unter diesen Voraussetzungen eher ein Notnagel zu sein nach dem Motto "Da ist dann wenigstens schon um 14 Uhr Feierabend und man kann die ganze Zeit sitzen...".
Würde es sich hierbei um meinen Sohn handeln, würde ich persönlich mich kategorisch weigern, soviel Faulheit weiterhin durch Unterhalt zu sponsern. Ungeachtet einer eventuell anderslautenden Rechtslage macht dieses Sponsoring auch keinen Sinn, wenn der Unterhaltsempfänger das Ziel eines Schul- bzw. Berufsabschlusses nicht ernsthaft verfolgt. Zumindest würde ich weitere Unterstützung davon abhängig machen, dass der junge Herr sich erst einmal einen Job sucht und seinen Unterhalt selbst verdient. Erst wenn ich nach einem oder zwei Jahren sehen würde, dass er wirklich willens und in der Lage ist, seine Wohnung und sein Leben selbst ohne Schulden zu finanzieren, würde ich als Vater überhaupt über die Unterstützung für eine weitere Berufsausbildung nachdenken.
Sorry für die harten Worte - aber da hat jemand mit 20 Jahren offensichtlich den Schuss noch nicht gehört. Und wird ihn auch nicht hören, wenn er fortlaufend Geld in den Hintern gesteckt bekommt oder sich an Betrügereien wie "keine Miete zahlen" erst einmal richtig gewöhnt hat. Einer eventuellen juristischen Auseinandersetzung würde ich als "eigentlich Unterhaltsverpflichteter" unter diesen Umständen jedenfalls gelassen entgegensehen - ein verbrieftes "Recht auf Faulheit" gibt es gottseidank auch in Deutschland noch nicht...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich danke für die Aufmunterung. Ja wir wollen kämpfen und uns notfalls einen RA nehmen. Bisher kam die Aufforderung über den Sohn, die Unterlagen beizubringen und auch nur telefonisch. Also sehen wir erst einmal keinen Handlungsbedarf.
Es stimmt tatsächlich alles so, wie geschrieben. Ich engagiere mich inzwischen mehr als 10 Jahre für Prinzchen und Prinzesschen.
Sohnemann hat nun eine Freundin (vermutlich mindestens die Zwanzigste), die darauf besteht, dass er was tut. Das war bisher nicht möglich.
Töchterchen hat auch einige Probleme. Papa soll weiterhin vollen Unterhalt zahlen, sie bekommt 600 € Ausbildungsvergütung zzgl. Kindergeld.
Angeblich BAB-Antrag abgelehnt. Nur schickt sie keine Kopie. Angeblich liegt er auf dem Arbeitsamt und sie kommt nicht daran. Jetzt im Oktober wird sie volljährig. Irgendwie kommen wir uns mächtig verar... vor.
Wir dürfen nun warten, ob sie beim JA eine Beistandschaft nach Volljährigkeit beantragt.
Das Schlimme ist, als Verpflichteter kann man nicht viel tun, außer RA und Abänderungsklage, oder irre ich mich?
Ich danke euch herzlich für Beiträge, die helfen. Gruß belina
Hallo belina,
Das Schlimme ist, als Verpflichteter kann man nicht viel tun, außer RA und Abänderungsklage, oder irre ich mich?
Das stimmt so nicht ganz. Man muss nur einmal beschliessen, nicht die ganze Zeit darüber nachzudenken; schon gar nicht unter dem Aspekt, man selbst könne einen Fehler machen. Warum also in vorauseilender Resignation gleich irgendwas bezahlen? Lass das "Prinzenpaar" seine sogenannten Ansprüche doch erst einmal beziffern und begründen oder notfalls eben einklagen. Ein Töchterchen, das Papa für einen dummen Zahlesel und seine Ausbildungsvergütung in voller Höhe als "Taschengeld zum Verbraten" betrachtet, wird sich da schnell eine blutige Nase holen; bei 600 EUR plus Kindergeld bleibt da nicht viel "Unterhaltsanspruch" (warum auch?). Auch ein (angeblich) erwachsener Sohn, der glaubt, das Leben sei Fun und Spass und Party und von anderen zu finanzieren, wird sich stark wundern.
Stellt Euch einfach vor, jemand Wildfremder würde auf der Strasse auf Euch zukommen und sagen: "Hey, ich kriege Geld von Euch!" Würdet Ihr gleich die Börse zücken und zahlen?
Ihr braucht jetzt nicht gleich zu einem Anwalt gehen - lasst die Dinge doch einfach auf Euch zukommen. Für einen Anwalt ist immer noch genügend Zeit, wenn die erste Klageandrohung eintrudelt. Aber solche "Ansprüche" müssen die beiden Junioren erst einmal schlüssig begründen und einen Anwalt finden, der sich dafür hergibt. Denn auch der kennt die Rechtslage und wird sie ihnen erklären.
Also: Nur die Ruhe kann es bringen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
:mad:Vielen Dank, aber leider besteht für das Prinzesschen ein unbefristeter Unterhaltstitel, sie braucht weder fordern noch klagen... Eine Ausfertigung befindet sich beim JA. Also sind wir im Zugzwang. Es wird wohl, zumindest beim Töchterchen - wenn sie sich nicht rührt, nicht viel übrig bleiben, als ein Gang zum RA.
Dann wissen wir nicht, ob es rechtens ist: Sie will das Zimmer im Lehrlingswohnheim als Nebenwohnung angeben, damit die KM als Hartz 4-Empfänger nicht aus der großen Wohnung muss und ihr weiterhin die Miete gezahlt wird. Aber eigentlich ist ihr Lebensmittelpunkt ja nun am Ort der Ausbildung bzw. hält sie sich dort überwiegend oder fast nur auf. Nach der Ausbildung will sie dort auch bleiben. Das ist alles verwirrend, auch mit dem Meldegesetz. Man weiß nicht, welche Unterhaltstabelle zum Einsatz kommt.
Gruß belina