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Hilfe- Können wir uns ein 2. Kind leisten, mein Mann ist unterhaltspflichtig!

 
 Jula
(@jula)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin neu hier und habe direkt eine Frage.

Mein Mann und ich überlegen seit ca. 2 Jahren hin und her, ob wir nicht doch noch ein 2. Kind bekommen sollten (bzw. es uns leisten können).
Er ist seinem Sohn aus erster Ehe zu Unterhalt verpflichtet.

Er verdient im Schnitt ca. 1600 € netto monatlich (ohne 5% Abzug).
Zur Zeit zahlen wir für seinen 12 jährigen Sohn 284 € Unterhalt (angerechenter KG-Betrag 16 € - 114% vomhundertsatz).
Wir haben eine gemeinsame Tochter (8 Jahre).
Ich selbst gehe auf 400 €-Basis arbeiten.

Angenommen, wir würden tatsächlich noch ein weiteres Kind bekommen, wie errechnet sich der Unterhalt.
Da ich ja dann auch nicht mehr arbeiten gehen "kann",(möchte schon ein paar Monate zuhause bleiben, da ich gerne stillen würde), hätte ich denn dann nicht auch Anspruch auf Unterhalt in der Ehe? Wird dies irgendwie berücksichtigt??

Dann wäre da noch etwas:
Habe jetzt öfter gelesen, daß geschiedene Männer ihre Kinder trotzdem zur hälfte auf der Steuerkarte haben. Bei meinem Mann ist das nicht so!! Hat er anspruch darauf?
Seine Ex-Frau hat das alleinige Sorgerecht, und ihr neuer Ehemann hat das Kind auf seinen Namen genommen, liegt es vielleicht daran??

Danke

Lieber Gruß Jula :redhead:

[Editiert am 29/4/2006 von Jula]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2006 20:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange dein Mann Untrhalt zahlt darf er ein halbes Kind auf seine Steuerkarte eintragen lassen. Das kann ihm niemand verwehren und er hat einen Anspruch darauf (anders wäre es nur, wenn er gar keinen Untrhalt zahlt). Was die Mutter mit ihrer HÄlfte macht, kann euch egal sein. Sie darf ihren Teil des Kindes (man hört sich das blöd an) auf die Karte ihres Ehemannes eintragen lassen und hat dann eben keine Anteile mehr auf ihrer Karte.

Na ja sein Einkommen - 5%-Abzug (sind das nicht eigentlich 7? )Die Summe - Selbstbehalt. Von dieser Differnez muß der KU gezahlt werden. Ich denke mal das es ein Mangelfall ist und du deshalb aus der Berechung ganz rausfällst. Unterhaltsberechtigt wären dann 3 Kinder, wohl in der 1., 2, und 3. Altersklasse. Danach wird dann eben ausgerechnet. Aber wieviel das pro Kind ist, wenn nicht der volle Regelsatz gezahlt werden kann, muß jemand anders ausrechnen. Da hab ich keine Ahnung.

Du würdest wohl Erziehungsgeld bekommen. Aber ob euch das dann reicht, müßt ihr entscheiden :exclam:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2006 21:11
(@mummel)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo jula,

also berufsbedingte aufwendungen von 5% kannst du nicht immer abziehen, hängt vom oberlandesgericht ab, bei uns in schleswig-holstein gibt es diesen abzug nicht.

bei einem bereinigten nettoeinkommen von 1600€ seid ihr doch jetzt schon mangelfall.

dann bist auch du unterhaltsberechtigt, in höhe von 560€( wenn ihr verheiratet seid.)

da würden jetzt aber dein einkommen von 400€ abgezogen.

bei der geburt eines neues kindes würde meine rechnung so aussehen.

1600€- selbstbehalt von 890€ = 710€ verteilungsmasse

Kind 1: 393€

Kind 2: 334€

Neues Kind: 276€

Du: 560€

Bedarfsermittlung: 1563€

710:1563= 45%

danach würde es folgender maßen zu kürzungen kommen:

Kind1. 393x45%=176,85

Kind2 334x45%=150,3

Neues 276x45%=124,2

Du: 560x45%=252

Dieses würde die rechnung für dieses jahr sein, wenn nächstes jahr die neue unterhaltsreform beginnt, gehen wir zweitfrauen wohl leer aus.

viele grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2006 22:47