Hallo liebes Forum,
ich habe es großes Problem. Meine Ex hat unseren gemeinsamen Sohn (Alter 2 Jahre) in eine Krippe gegeben. Sie hat alleiniges SR. Sie ist seitdem wieder erwerbstätig. Wir verdienen etwa gleich.
Sie möchte nun, daß ich die Fremdbetreuungskosten vollständig übernehme. Notfalls soll ich die Hälfte zahlen.
Ich dachte immer, die Kosten seien mit dem KU mit abgegolten.
Ich weiß zwar von einem Bekannten, daß die Kosten für Kindergärten oder Kitas (für die Betreuung etwas älterer Kinder als meinen Sohn) nicht mehr durch den KU abgegolten werden, sondern jetzt anteilig getragen werden müssen.
Weiß ein Unterhaltsrechtsexperte, ob es für die Kosten frühkindlicher Fremdbetreuung / Krippen im Vergleich zu Kita/Kinderarten einen Unterschied gibt und ob dazu neuere OLG oder BGH Urteile ergangen sind?
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß ich durch die Bezahlung der Krippekosten die Erwerbstätigkeit meiner Ex mitfinanzieren soll. Es geht doch da gar nicht um unseren Sohn, sondern nur darum, daß sie erwerbstätig sein kann.
Herzlichen Dank
Moin,
bezahlst Du auch Betreuungsunterhalt für Deine Ex oder nur Kindesunterhalt für Deinen Sohn? Falls Letzteres (wovon ich ausgehe): Rechne einmal aus, was es Dich kosten würde, wenn Deine Ex gar nicht arbeiten gehen, sondern auf Deine Kosten leben würde. Das könnte sie nämlich tun, bis Euer Sohn (mindestens) drei Jahre alt ist. Und das kann ziemlich teuer werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich zahle KU und noch einen geringen BU in bezug auf den verbleibenden geringen Verdienstunterschied. Mir ist schon klar, daß die Erwerbstätigkeit meiner ex für mich in bezug auf den BU eine spürbare Entlastung darstellt. Meine ex geht aber nicht arbeiten, um mich zu entlasten, sondern weil es ihr eigener Wunsch ist und sie ja dadurch auch höhere Einkünfte für sich erzielt, als sie durch den BU hätte.
Daher die Frage: wenn die Unterbringungskosten für unseren Sohn unter 3 Jahren bereits durch den KU gedeckt wären, müsste ich nicht neben dem KU auch noch für die Fremdbetreuungskosten aufkommen. Außerdem: Sind die Kosten überhaupt ein Bedarf meines Sohnes oder sind sie vielmehr durch die Berufstätigkeit meiner ex veranlaßt (und daher vielleicht eher ihre Werbungskosten)?
Danke
Hi
Daher die Frage: wenn die Unterbringungskosten für unseren Sohn unter 3 Jahren bereits durch den KU gedeckt wären, ...
Nein, ist er nicht: >>Urteil des BGH dazu<<
Wenn beide ET über Einkommen verfügen, so werden die Kosten entsprechend dem Verhältnis ihrer bereinigten EK aufgeteilt. Zuvor müssen die Verpflegungskosten heraus gerechnet werden, denn diese wiederum sind im KU enthalten. Der betreuende Et hat diese alleine zu bestreiten. Ja, alles schön kompliziert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Seb(?)stian,
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß ich durch die Bezahlung der Krippekosten die Erwerbstätigkeit meiner Ex mitfinanzieren soll. Es geht doch da gar nicht um unseren Sohn, sondern nur darum, daß sie erwerbstätig sein kann.
Also - ich bitte um Verzeihung - da weiß ich gar nicht wie ich das finden soll.
Kind 2 Jahre - Frau geht schon total arbeiten ... wow !!! :thumbup:
Bin absolut kein Frauenversteher - ( eher das Gegenteil ... :gunman: ) aber bei diesen Facts obiges so leichtfertig dahinzuschreiben... naja - DIE Sorgen hätte ich gerne !
Gruss -
Gerald
Moin SL,
Meine ex geht aber nicht arbeiten, um mich zu entlasten, sondern weil es ihr eigener Wunsch ist und sie ja dadurch auch höhere Einkünfte für sich erzielt, als sie durch den BU hätte.
so gering sind diese Beträge nicht. Juristisch gilt das Kind als durch Dich zu ersetzenden "Vermögensschaden", weil es Deiner Ex (wenn sie das so möchte) eine eigene Erwerbstätigkeit bis (mindestens) zum 3. Lebensjahr unmöglich macht; bei Bedarf auch gerne länger. Da bist Du dann ganz schnell mit (mindestens) 770 EUR zusätzlich pro Monat im Boot. Wenn sie zuvor gut verdient hat und Du entsprechend leistungsfähig bist, kann der Betrag auch höher ausfallen. Halbe Kita-Kosten sind da ein Nasenwasser. Es gibt Rechtsanwälte, die die Damen auf solche Ideen bringen...
Warum Deine Ex arbeiten geht, steht nicht zur Debatte - aber danke ihr insgeheim auf Knien, dass sie es tut!
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Nein, ist er nicht: >>Urteil des BGH dazu<<Wenn beide ET über Einkommen verfügen, so werden die Kosten entsprechend dem Verhältnis ihrer bereinigten EK aufgeteilt. Zuvor müssen die Verpflegungskosten heraus gerechnet werden, denn diese wiederum sind im KU enthalten. Der betreuende Et hat diese alleine zu bestreiten. Ja, alles schön kompliziert.
Gruss oldie
Super. Vielen Dank. Zwar liest sich das Urteil für mich recht nachteilig, aber immerhin habe ich jetzt Gewißheit.
Im meinem Fall heißt das dann:
Ich verdiene ca. 60 %, meine ex ca. 40 % eines fiktiven gemeinsamen Einkommens.
(Kosten für Fremdbetreuung abzüglich Verpflegungskosten ) X 0,6 = mein Kostenanteil.
Über den genauen Anteil der Verpflegungskosten an den Fremdbetreuungskosten muß ich dann wohl die Vorlage von Belegen verlangen.
Gruß
