Guten Morgen an Alle!
Ich bräuchte bitte mal wieder euren kompetenten Rat.
Kurz ein paar Info`s vorneweg: Ich bin entsorgter Vater. Außer meinem Geld werde ich nicht mehr gbraucht und gewünscht. Seit 01.10.09 zahle ich mtl. 102.-€ KU. Meine Ex sitzt noch auf einem Titel über 333.-€ und rückt in nicht raus, obwohl meine RA Frist bis zum 20.11.09n gesetzt hatte. Allerdings läßt sie auch nicht vollstrecken (bis jetzt). 102.- € deshalb, weil meine Tochter seit dem 01.10.09 eine Ausbildung macht. Laut vorläufiger Berechnung erhält sie hier eine Vergütung von brutto: 680.- € und netto: 552,84 €. Ein paar Groschen können hier für WE-Dienst und Nachtschicht noch mit dazu kommen.
Gestern habe ich dann folgenden Brief von der RAttin meiner (H)Exe erhalten:
Kind macht den Führerschein. Bisher wurden 1410,00 € bezahlt. Die Zahlungsquittungen und die Rechnung Nr. 1955 vom 17.10.2009 sind in der Anlage beigefügt.
Der hälftige Betrag in höhe von 705,00 € wird als Sonderbedarf für Kind geltend gemacht. Wir bitten um Überweisung dieses Betrages auf eines der unten aufgeführten Konten.
Der Brief enthält nicht die ansonsten übliche Anmerkung mit Klageandrohung und auch keine Zahlungsfrist, die ansonsten sehr gerne verwendet wurde.
Wie soll oder darf ich mich verhalten? Sicherlich muss meine Tochter doch einen angemessenen Beitrag aus ihrem eigenen Einkommen bestreiten, oder?
Grundsätzlich befürchte ich, dass meine (H)Exe damit anfängt, mir einen Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen, wenn sie hier kein Geld sieht. Sie hat ja noch eine Rechnung mit mir offen, als sie im Sommer den Prozess um ihre Anwaltskosten gegen mich verloren hat.
Schon mal vielen Dank für Eure Ratschläge
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
das habe ich auch noch nicht gesehn: Führerschein = Sonderbedarf :rofl2:
Es hat tatsächlich einer versucht (>hier<) (Leerzeichen im Link dann entfernen) und kam nicht über die PKH-Prüfung hinaus.
Tip für dich: Nichts machen. Knicken, lochen, abheften. Wirklich nichts weiter machen. Kein Schreiben, kein Anruf, nichts!
Wegen der Titelrückgabe wäre Klageeinreichung zu überlegen. Hierbei den Antrag auf Vollstreckungsschutz nicht vergessen.
DeepThought
(edit) Link klickbar gemacht (/edit)
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep!
Jetzt probier ich es mal mit meiner bayerischen Zunge, ob ich das auch kann: moieen (Moin,-)
In diese Richtung gehen auch alle Aussagen, die ich beim googeln gefunden habe.
Danke für Deine Info!
Wir haben mit Klage gedroht, wenn der Titel nicht kommt. Ich zögere noch, weil ja bisher auch keine Vollstreckung erfolgte. Außerdem erlischt der Titel mit der Volljährigkeit meiner Tochter im November 2010. Und so wie es dann mit ihrem Einkommen aussieht, erhält sie keinen Unterhalt mehr von mir.
Angenommen, meine Ex läßt irgendwann den Titel (auch gleich noch rückwirkend) vollstrecken. Kann ich mich dann mit einer Vollstreckungsschutzklage ausreichend schützen?
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ja, servus, 😉
ich würde nicht auf Vollstreckungsversuche warten. Wenn du an der Tankstelle stehst und wegen einer Kontenpfändung ist die EC-Karte dicht, dann ist das ein recht erhitzendes Erlebnis. Zudem: Auch wenn dein Kind volljährig ist, kann der zurückliegende Unterhalt noch vollstreckt werden. Der "Vollstrecker" interessiert sich nicht für die Richtigkeit der Angaben im PfÜB. Er hat einen Auftrag und den will er erfüllen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ok! Aber das bedeutet für mich auch Anwaltspflicht und Prozesskosten, oder?
Mein Geldbeutel schaut nämlich im Augenblick so traurig aus wie das Wetter hier.
Habe die Ehre
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Wenn du kein nennenswertes Einkommen hast, dann kannst du doch die wunderbare staatliche Rechtsschutzversicherung namens PKH ausschöpfen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die werde ich wohl nicht bekommen. Da ist mein Einkommen zu hoch (netto ca. 1800.-). Allerdings sind es halt auf der anderen Seite meine monatlichen Verbindlichkeiten auch.
Auf jeden Fall werde ich auf die Herausgabe des Titel`s bestehen! Evtl. kommt er ja noch. Und zur Not muss ich halt in den sauren Apfel beißen und den Weg zum Gericht suchen.
Mein Trost: Ich werd wohl gewinnen!
Als persönliche Entschädigung denke ich dann ein wenig an meine :gunman: Ex
Danke nochmal und einen schönen Tag an alle!
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus Staengler!
Die werde ich wohl nicht bekommen. Da ist mein Einkommen zu hoch (netto ca. 1800.-). Allerdings sind es halt auf der anderen Seite meine monatlichen Verbindlichkeiten auch.
Versuche es einfach! Rechne deinem netto alle Kosten (auch für Versichehrungen) und Zinsen gegen und reiche den Antrag ein ... mehr als eine Ablehung des PKH-Antrages kannst Du nicht kriegen! 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wie soll oder darf ich mich verhalten?
Hallo,
auf diese Führerscheinsache überhaupt nicht eingehen, auch nicht via Rechtsanwalt. Wenn überhaupt ein Zuschuss zum Führerschein in Frage kommt, sprich doch direkt mit deiner Tochter, oder habt ihr kein Verhältnis, das diese naheliegendste aller Lösungen ermöglicht? Dein Rechtsanwalt soll aber die Steilvorlage nutzen und die RAin der Ex anschreiben á la
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Sehr geehrte Frau Kollegin Name,
Ihrem Schreiben vom xx.yy.zzzz an meinen Mandanten, Herrn Vorname Name, entnehme ich, dass Sie seine geschiedene Frau Vorname Name vertreten. Diese wurde von mir mit Schreiben vom xx.yy.2009 unter Fristsetzung zum 20.11.2009 aufgefordert, den Titel vom xx.yy.zzzz über Kindesunterhalt i.H.v. 333€ zurückzugeben, da die Anspruchsvoraussetzungen mit der Aufnahme einer Ausbildung durch Tochtername zum 1.10.2009 erloschen sind. Seither beträgt der geschuldete Kindesunterhalt nur noch 102€, in dieser Höhe wird er auch geleistet. Eine Rückgabe des Titels durch ihre Mandantin ist aber nicht erfolgt. Sie ist hiermit letztmalig aufgefordet, die vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde an mich zu senden. Als spätesten Eingangstermin habe ich mir den Datum (zwei Wochen Frist) vorgemerkt. Bei Nichterfüllung wird ohne weitere Mitteilung die Klage eingereicht.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt
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/elwu
@82Marco
@elwu
Danke für die Hinweise. Ich hoffe, ich brauche sie in Zukunft nicht
DENN (tusch tata..)
Soeben habe ich die Info von meiner RA erhalten, dass der titel da ist. Er liegt Heute in meinem Briefkasten :thumbup:
wäre ich Oberbayer statt Oberpfälzer, würde ich jetzt noch ein jodeln einfügen :puzz:
bis dann
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo zusammen!
Erst mal hoffe ich, dass ihr alle etwas schönes an diesen Weihnachtstagen erleben durftet.
Ich habe doch tatsächlich am 24.12. Post von der RA meiner Ex bekommen.
Sie wollen immer noch Sonderbedarf für den Führerschein geltend machen.
Der Ton wurde leicht verschärft, nämlich Frist bis 12.01. gesetzt. 705.- Euronen soll ich zahlen.
Jetzt weiß ich ja schon, dass die Forderung Quatsch ist. Allerdings juckt es mich sehr in den Finger, eine Antwort zu formulieren.
Was meint ihr?
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin staengler,
wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, ist ein Führerschein nicht lebensnotwendig und auch kein "Sonderbedarf": Wer ihn sich nicht leisten kann, macht keinen - so einfach ist das. Und wer ihn haben möchte, geht dafür jobben. Wie im richtigen Leben.
Natürlich kann man wegen allem und jedem mal auf den Busch klopfen und - bescheuerterweise sogar noch per Anwalt - eine Kostenbeteiligung einfordern. Vielleicht kommt dann als nächstes die Forderung nach einer Kostenbeteiligung an einem Auto - denn das Kind muss ja Fahrpraxis sammeln...
Eine anwaltliche Forderung ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn die Gegenseite strohdoof ist - oder natürlich, wenn sie sich ggf. gerichtlich durchsetzen lässt. Und da kann ich Dir versprechen, dass kein deutsches Gericht Dich zur Übernahme von Fahrschulkosten verurteilen würde. Insofern scheint das keine besonders gute Anwältin zu sein; ansonsten hätte sie sich geweigert, sich mit einer solchen Forderung zu blamieren. Ich kann das Jucken in Deinen Fingern verstehen. Wenn Du ein bisschen Spass haben willst, kannst Du die Anwältin ja in einem Zweizeiler freundlich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage ihre Forderung beruht (und die Antwort dann hier einstellen...)
Wichtig wäre mir an Deiner Stelle allerdings auch die Lektion für Töchterchen: Dass sie lernt, mit ihrem Vater nicht respektlos per Anwalt zu verkehren, wenn sie etwas von ihm möchte (und ja: Mit 18 darf man hierzu eine eigene Meinung haben; ganz egal, was Muddi sagt), und dass sie in solchen Fragen mit einiger Sicherheit weiter kommt, wenn sie persönlich mit Dir redet und vielleicht auch einmal "bitte" sagt.
Denn unterm Strich ist es ein grosser Unterschied, ob Töchting glaubt, Du hättest Dich auf anwaltlichen Zwang an diesen Kosten beteiligt - oder eben einfach, weil Du das nach einem persönlichen und freundlichen Vater-Tochter-Gespräch ganz freiwillig wolltest. Und dass man für eigene Anliegen werben muss, ist eine Erkenntnis, die Volljährige durchaus haben dürfen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Danke für Deine Anmerkungen! Kurz anmerken möchte ich, dass Töchterchen noch 17 ist, und deshalb Muddi da noch mitmischt. Hintergrund sind wohl immer noch Rachegedanken in Hülle und Fülle gegen mich.
Als Reaktion auf das erste Schreiben der RA habe ich meiner Tochter persönlich geschrieben, dass sie mich doch einfach selbst fragen soll, wenn sie Kohle für den Führerschein braucht. Die Reaktion war nun dieses 2te Schreiben der RA.
Meine Ex ist stur und ihre RA geschäftstüchtig. Somit kommt sicherlich noch ein 3tes Schreiben, weil die Einsicht nicht kommen wird. Damals bei der Scheidung hat diese Null z.B. Unterhalt für meine Ex eingeklagt, weil diese wegen des Hundes nur 75% arbeiten kann. Vor Gericht hat sie dann dem Richter erklärt, diese schriftlich formulierte Aussage sei nur "als Scherz gedacht gewesen..."
Jetzt könnt ich mir den Spass machen und gelassen zusehen, wie meine Ex sinnlos ihr Geld ausgiebt, was sie eh nicht hat (wohl auch ein Grund, warum sie versucht mich zu melken). Allerdings spür ich auch, dass ich bis dahin ein Magengeschwür haben werde, weil sie mich trotzdem damit zur Weißglut bringt und ich ihr allzu gerne mal ein paar Worte der besonderen Art sagen möchte :knockout: .
Ich find es auch nur Schade, dass mein Kind wohl aufgrund dessen auf einige Dinge verzichten muss, weil die Kohle für diesen Schwachsinn draufgeht.
Ich werde die RA jetzt einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen. die Antwort stell ich hier ein....
Schönen Tag euch allen
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin staengler,
kein Grund für Magengeschwüre bei Dir. Eltern mit ständigem Kontakt zu ihren Kindern führen durchaus ähnliche Diskussionen; da ist die "Argumentation" vielleicht, dass alle anderen aus der Klasse viel mehr Taschengeld kriegen, unlimited Ausgang haben und zum 18. Geburtstag ein Auto bekommen.
Deine Tochter ist in einem Alter, in dem sie beginnen muss, sich auch mit ein paar unbequemen Wahrheiten zu befassen. Dazu gehört beispielsweise, dass Muddi nicht immer recht hat. Dass es nicht für alles im Leben einen Sponsor zur sofortigen, stressfreien Wunscherfüllung gibt. Dass man keinen Anwalt braucht, um mit seinem Vater zu reden. Dass man für eigene Anliegen werben muss und dabei mit einem freundlichen "bitte" immer weiterkommt als mit einem zornigen "du musst".
Betrachte das Ganze einfach als "erzieherische Massnahme aus der Ferne". Und sage Dir dabei, dass Du Deiner Tochter damit vielleicht ersparst, bei der eigenen Partnerwahl die falschen Prioritäten zu setzen: Der "richtige" ist nicht unbedingt der, der auf Pfiff alles bezahlt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
ich gebe Dir vollkommen recht.
Das Fax an die Anwältin ist raus. Und an meine Tochter habe ich auch soeben einen zweiten Brief geschrieben, dass sie mich immer noch gerne selbst um einen Zuschuss bitten darf, weil es Sonderbedarf dafür einfach nicht gibt.
Einen Hinweis, dass die RA-Kosten ihrer Mutter für diese Aktion den Führerschein auch schon zu einem nicht unwesentlichen Teil finanzieren würden, konnte ich mir zudem auch nicht verkneifen.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
man möchte es kaum glauben, aber sie geben nicht auf.
Tatsächlich hier noch ein Brief der RA meiner Ex zum Führerschein:
Führerscheinkosten können als Sonderbedarf gemäß § 1613 BGB oder als Mehrbedarf nach § 1610 BGB geltend gemacht werden.
Die Unterscheidung liegt darin, dass Sonderbedarf überaschend ist und nicht vorher planbar ist. Dazu gehören aber auch planbare Kosten, die die Finanzierungsmöglichkeit des betreuungspflichtigen elternteils übersteigen. Beim Sonderbedarf ist lediglich der hälftige Betrag vom barunterhaltspflichtigen Elternteil zu erstatten.
Qualifiziert man Führerscheinkosten nicht als Sonderbedarf, handelt es sich um Mehrbedarf, der mit dem normalen Unterhalt vom barunterhaltspflichtigen Elternteil in voller höhe auszugleichen ist. wir haben die Kosten entgegenkommenderweise als Sonderbedarf aufgewiesen und lediglich den hälftigen Betrag geltend gemacht.
Wir bitten um ausgleich unter Fristsetzung zum 25.01.2009.
Also so einen Schmarrn habe ich ja noch gar nicht gehört. Die Frist außerdem ins Jahr 2009 zu legen ist an Dummheit kaum mehr zu überbieten.
Das einzig positive ist, dass ich als Elternteil bezeichnet werde.
Oh, helft mir bitte bei der Formulierung für ein mehr als gesalzenes Antwortschreiben
Danke schon mal
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hai,
kam denn von Deiner Tochter was?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi staengler
Verweise die Ratte doch mal auf diesen >>Beschluss des KG Berlin<< (mit dem Hinweis: Lesen bildet). Und bei Bedarf finden sich bestimmt noch weitere Beschlüsse oder Urteile.
Kleiner Hinweis: den Link kopieren, in die Adresszeile einfügen und das Sternchen entfernen, dann funktioniert er auch 😉
Gruss oldie
Edit: Sorry Deep. Sehe gerade, dass Du schon vor laaaanger Zeit diesen Beschluss eingestellt hast. :redhead:
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich finde, man soll Anwälte nie daran hindern, einen Prozess zu verlieren!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ein Hinweis muss aber sein: Falls der Führerschein notwendiger Bestandteil einer berufl. Ausbildung ist (z.B. Berufskraftfahrer), fällt zwar kein Sonderbedarf an (da absehbar und planbar), allerdings kann einzelfallabhängig ein Mehrbedarf entstehen. Doch dies ist die Ausnahme, die ständige Rechtssprechung verneint ansonsten eine Beteiligung an den FS-Kosten klar. Einfach mal die Worte "Führerschein" und "Sonderbedarf" in die Suchmaschine eintippen und man wird faktisch erschlagen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.