Hilfe, bin überford...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe, bin überfordert,

Seite 1 / 2
 
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich hoffe hier kann mir ein weni geholfen werden.

Zunächst mal meine Situation:

Meine Ex und ich haben eine gemeinsame Tochter, die inzwischen 5 Jahre alt ist. Als die Kurze 3 war (nachdem Frau und ich 10 Jahre zusammen waren), haben wir uns entschlossen zu heiraten. Nach nur 6 Monaten Ehe fühlte ich mich eingesperrt und habe die gemeinsame Wohnung verlassen und bin zunächst übergangsweise bei Bekannten untergekrochen, unter anderem um auch zu mir selbst zu finden. Ab dem Zeitpunkt des Auszuges zahlte ich meiner Ex freiwillig 950,00 € monatlich (für Kind und Frau), wir waren noch nicht geschieden. Nach 3 Monaten lernte ich jemanden kennen, nach weiteren 4 Wochen war sie von mir schwanger. Meine Ex reichte daraufhin sofort die Scheidung ein. Zu diesem Zeitpunkt verdiente ich 2.300,00 € Netto. Aus dem gemeinsamen Haushalt konnte ich nichts mitnehmen, (Frau verweigerte), so dass ich mir alles neu anschaffen musste. Hierzu habe ich mir von Bekannten Geld geliehen. Dieses zahle ich momentan mit insgesamt mit 345 Euro zurück. Im letzten Jahr bin ich Arbeitslos geworden, wollte aber mein Versprechen halten, und hatte durch den Verkauf von Auto, Werkstatteinrichtung etc. (Hobbyaufgabe) die Möglichkeit trotzdem die 950,00 € weiter zu zahlen. Nun habe ich kurz vor Hartz 4 (nach 12 Monaten Arbeitslosigkeit) wieder einen Job bekommen, verdiene jedoch nun nur noch 1900 netto. Der Erlös aus den Hobbyverkauf ist aufgebraucht, zu verkaufen habe ich nichts mehr, und auf Grund meiner Belastungen durch die Darlehen, (insgesamt, vorehelich und nachehelich, also 632 € monatlich) der Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem 2. Kind und der Unterhaltsverpflichtungen gegnüber dem 1. Kind bleiben mir netto nun nur noch 870 €.
Ich teilte meiner Ex also mit, dass ich nur noch 199 fürs Kind zahlen kann. Unterhalt für sie nicht mehr. Leben kann ich nur durch die Unterstützung meiner Mutter.
Meine Ex ging zum Anwalt und fordert nun 690€ Ehegattenunterhalt, die Darlehen seien sämtlich nicht anzuerkennen. SIe behauptet ich würde mit der Mutter meines zweiten Kindes zusammenleben, was jedoch nicht stimmt. Wenn sie mit Ihrer Forderung durchkommt, kann ich mir nen Strick nehmen. Mein Anwalt hat den üblichen Spruch drauf: " Das kriegen wir schon hin" Ich weiß nicht....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 16:18
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

nur mal Kurz...6 Monate Ehe = Kurzzeitehe ... EU verwirkt !!!  :rofl2:
KU zahlst du gerne !?

solidarischen Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 16:24
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Wenn das stimmt.....festgestellte Ehedauer vom AG: 8 Monate

Ich habe gelesen, wenn ein gemeinsames Kind da ist gilt selbst eine äußerst kurze Ehe nicht als Kurzzeitehe. Die Kurze war jedoch schon 3 als wir geheiratet haben und ist somit nicht aus der Ehe hervorgegangen. Ich blick da nicht durch... AUßerdem spielt da glaub ich auch das voreheliche, 10 jährige, eheähnlich Zusammenleben eine Rolle mit. Habe inzwischen so viele Infos, die mich nur noch verwirren, wäre frohe über ganz klare Ansage...

Grüße eines Verwirrten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 16:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin langenase,

zunächst mal zu Deiner Beruhigung: Der Gesetzgeber wird sich hüten, aus einer nicht-ehelichen Beziehung Ansprüche abzuleiten, die denen aus einer Ehe auch nur ähneln. Das würde eine Prozesslawine auslösen! Also mach Dir mal keine Sorgen. Auch Deine bisherigen Zuwendungen waren ausschliesslich freiwillig (kannst ja "aus schlechtem Gewissen" dazu sagen), aber nichts, aus dem sich irgendeine Gewohnheit oder gar ein "Recht" herleiten lässt. Also reden wir von einer 6 bis 8-monatigen Ehe und von nichts anderem.

Du warst Deiner Frau/Partnerin lediglich bis zum Erreichen (!) des 3. Lebensjahres zum Betreuungsunterhalt verpflichtet; diese Pflicht bestand also vermutlich bereits am Tag der Eheschliessung nicht mehr. Ansonsten hast Du nur den Kindesunterhalt zu leisten. Den lässt Du am besten möglichst schnell auf der Basis der so genannten "Düsseldorfer Tabelle" (zu finden beispielsweise unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm) und anhand Deiner aktuellen (nicht früheren!) Einkünfte beim Jugendamt titulieren und überweist ihn regelmässig und pünktlich - fertig. Damit hast Du das einzige Problem gelöst, das das Familiengericht interessieren würde. Ausserdem beantragst Du - sofern nicht bereits geregelt - eine vernünftige und verlässliche Umgangsregelung mit Deiner Tochter.

Deine Ex kann natürlich gerne versuchen, zusätzlich auf nachehelichen Unterhalt zu klagen, aber sie wird damit angesichts der kurzen Ehedauer auf die Nase fallen. Der Familienrichter wird sie fragen, wovon sie denn zuvor gelebt hat und ob sie nur auf die Heirat gedrängt habe, um auch nach Auslaufen Deiner BU-Pflicht weiter versorgt zu sein. Mehr wird nicht passieren; schon gar nicht, wenn der Kindesunterhalt tituliert ist und verlässlich fliesst.

Was Deine Ex "fordert", spielt keine Rolle. Sie kann Dich durch ihren Anwalt auch auffordern lassen, Dir eine Glatze zu schneiden oder ein Bein abzuhacken - es ist so egal, als ob in China ein Sack Reis umfällt. Anwälte machen sowas gerne, um den Gegner einzuschüchtern und den eigenen Mandanten zu beeindrucken - aber was sie sagen oder schreiben, ist nicht "Gesetz"; es soll nur so aussehen. Also: Einfach ignorieren. Dann wird der Gegenanwalt Deiner Ex möglicherweise dazu raten, eine Klage wegen erkennbarer Ausweglosigkeit erst gar nicht zu versuchen.

Ist diese Ansage klar genug?

PS: Dein Anwalt hat recht - das kriegt ihr gut hin! Nur: Lass den Kindesunterhalt von ihm ausrechnen und nicht vom Jugendamt; dort "verrechnet" man sich gerne zu Lasten der Unterhaltszahler.

Ermunternde Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 16:57
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die klare Ansage!

>Der Familienrichter wird sie fragen, wovon sie denn zuvor gelebt hat und ob sie nur auf die Heirat gedrängt habe, um auch nach Auslaufen Deiner BU-Pflicht weiter versorgt zu sein.<

Sie hat zuvor von meinem Einkommen, in meinem Haus gelebt. Haben ja 10 Jahre zusammengelebt. Spielt das eine Rolle? Auf die Heirat hat Sie nicht gedrängt, sondern ich Vollidiot!

>Mehr wird nicht passieren; schon gar nicht, wenn der Kindesunterhalt tituliert ist und verlässlich fliesst.<

Der Kindesunterhalt fließt verlässlich. Tituliert ist er jedoch nicht, wurde aber von ihrem und von meinem Anwalt auf 199 berechnet. Muss ich den noch vom Jugendamt titulieren lassen?

Ihr merkt, ich bin sehr unsicher, fühle mich auch bei meinem Anwalt nicht wirklich gut aufgehoben. Von Kurzzeitehe war bei ihm bis jetzt noch keine Rede....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 17:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin langenase,

Der Kindesunterhalt fließt verlässlich. Tituliert ist er jedoch nicht, wurde aber von ihrem und von meinem Anwalt auf 199 berechnet. Muss ich den noch vom Jugendamt titulieren lassen?

Der Titel ist ein Rechtsanspruch; an dem kommst Du nicht vorbei, auch wenn Du immer pünktlich zahlst. Du musst ihn nicht beim Jugendamt titulieren lassen, sondern kannst das auch bei einem Notar machen. Aber beim Jugendamt kostet es nichts. Wichtig ist nur: DU ALLEIN bestimmst, was drinsteht, also den Betrag, die Dynamisierung und die Befristung bis zum 18. Lebensjahr. Speziell Letzteres wird gern vergessen.

Wenn es zu einer Unterhaltsverhandlung kommen sollte, beweist Du dem Gericht mit dem Vorliegen eines KU-Titels überdies, dass Deine Zahlungsbereitschaft echt ist und nicht nur bis zum Verhandlungstag andauert.

Und nicht zuletzt: Gib Gas, damit die Scheidung in die Puschen kommt!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 17:23
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Danke Danke werde den KU vom JA  titulieren lassen!

Geschieden sind wir doch schon....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 17:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Geschieden sind wir doch schon....

sorry, bislang war nur von "Scheidung eingereicht" die Rede; nicht davon, dass sie bereits durch ist.

Ist das Thema "nachehelicher Unterhalt" bei der Scheidung verhandelt worden und falls ja: Was steht im Scheidungsurteil?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 17:35
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Verhandelt worden ist das nicht. Im Urteil steht, dass wir uns aussergerichtlich bezüglich Unterhalt und Umgangsrecht geeinigt haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 17:37
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Sorry, habe mich geirrt. Im Urteil steht bezüglich Unterhalt und Umgangsrecht gar nichts.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 17:40




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Verhandelt worden ist das nicht. Im Urteil steht, dass wir uns aussergerichtlich bezüglich Unterhalt und Umgangsrecht geeinigt haben.

und wie bzw. wo ist das festgehalten worden? Notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?

Wenn Du komplette Info's lieferst und nicht nur Stückchen, kann man Dir auch helfen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 17:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, habe mich geirrt. Im Urteil steht bezüglich Unterhalt und Umgangsrecht gar nichts.

kannst Du das urteil mal einscannen und mir mailen?

brille007@vatersein.de

Merci!

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 17:42
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Hm... scannen und mailen geht nicht... keinen Scanner. Lesen kann ich aber.

schriftliche Einigungen bzgl. Unterhalt und Umgangsrecht gibt es nicht. Alles nur mündlich mit meiner Ex.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 17:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hm... scannen und mailen geht nicht... keinen Scanner. Lesen kann ich aber.

schriftliche Einigungen bzgl. Unterhalt und Umgangsrecht gibt es nicht. Alles nur mündlich mit meiner Ex.

in diesem Fall bist Du frei, Deine freiwilligen Zuwendungen an die Ex einzustellen; Du musst ja keinen Anspruch aus einem Urteil bedienen. Lass es drauf ankommen; Du kannst nur gewinnen. Ich würde angesichts meiner Erfahrungen mit dem deutschen Familien(un)recht zwar nicht schwören, dass nicht doch ein Richter auf die Idee kommt, auf irgend einer Basis von "Treu und Glauben" nachträglich irgendeinen EU auszuurteilen, aber ich an Deiner Stelle würde es auf jeden Fall drauf ankommen lassen.

Lebt sie noch in Deinem Haus? Arbeitet sie? Hat sie eine Ausbildung?

Fragen über Fragen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 17:59
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Sie lebt nicht in meinem Haus, eine Ausbildung hat sie, arbeiten geht sie auch verdient offiziell jedoch nur 200 € (ihre Angabe), Haus ist inzwischen verkauft, wohne auch zur Miete (sie auch)

Die Frage die sich mir stellt ist, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass das Familiengericht sagt, dass ich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bin, ob ich mit den Darlehen  und dem KU für 2 Kinder nicht unter meinen Selbstbehalt komme: 1900 EInkommen, 287 Darlehensrate für voreheliche Darlehen, 345 für nacheheliche Darlehen (Trennungsbedingter Mehraufwand, 2 x 199 für die 2 Kinder

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2006 18:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Langenase,

diese Fragen solltest Du Dir erst dann stellen, wenn es tatsächlich nötig ist. Dafür muss aber zunächst einmal eine Unterhaltsklage anhängig sein. Es macht keinen Sinn, zweite und dritte Schritte vor den ersten gehen zu wollen.

Selbst wenn es zu einer Unterhaltsklage kommt, sollte man nicht gleich mit Zahlen jonglieren und die Hosen runterlassen, sondern auf Kurzzeit-Ehe argumentieren und eine Unterhaltspflicht verneinen. Man muss keine Antworten geben, bevor Fragen gestellt werden.

Und wie gesagt: Nicht vergessen, auch weiterhin den regelmässigen und verlässlichen Umgang mit Deiner Tochter sicherzustellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 18:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sind die 1900 brutto oder netto?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2006 18:29
(@langenase)
Schon was gesagt Registriert

Die 1900 sind netto.

Ich glaube, was für mich wichtiger wäre, ist das Thema Kurzzeitehe.

Ich finde leider jedoch keine Urteile, die zu unserer speziellen Konstellation passen:

Hier nochmals die Konstellation in Kurzform:

Geburt der gemeinsamen Tochter: März 2001
Heirat: Juni 2004
Auszug aus gemeinsamer Wohnung: Januar 2005
Scheidung eingreicht: Januar 2005
Scheidungstermin: Dezember 2005 (Härtefallscheidung, da meine derzeitige Lebenspartnerin im JAnuar 2005 schwanger wurde))
vom AG festgestellte Ehedauer: 8 Monate

Somit ist aus meiner Sicht die Ehe eine Kurzzeitehe, da aus der Ehe kein Kind hervorgegangen ist (Die Kurze  war ja schon 3 als wir geheiratet haben).
Wenn es nun eine Kurzzeitehe war, wäre ich somit nicht zur Zahlung von Ehegattenunterhalt verpflichtet. Oder doch?

Hierzu das passende Urteil wäre sehr hifreich (Kind schon vor der Ehe da).

Im Übrigen möchte ich mich für die bisherigen Antworten bei allen bedanken. Es ist mal ganz angenehm mitzubekommen, dass man nicht allein diese Probleme hat.

Beste Grüße

langenase

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2006 11:43
(@nachtigall)
Zeigt sich öfters Registriert

moin,

nix kurzzeitehe, da wird ein gemeinsames kind nach einer ehe betreut. unerheblich, wann es geboren wurde.

greetz,
nachtigall

"schafft schampus her,
lasst weiber tanzen,
der fürst hat gute laune"

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 11:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

doch Kurzzeitehe - jedoch wegen der Kinderbetreuung übergangsweise ohne Wirkung. Wichtig ist, dass das AG die Ehedauer festgestellt hat und somit die Kurzzeitehe bejahte. Damit ist die Möglichkeit der EU-Versagung in späteren Verfahren gegeben, so dann die Kinderbetreuung nicht mehr vollumfänglich notwendig ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2006 11:58




Seite 1 / 2