Hallo,
ich habe ein Schreiben vom Jobcenter bekommen und muss bis zum 19.07 meine Einkommens und Vermögensverhältnisse darlegen für eine Neuberechnung vom KU.
Meine Daten:
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- Verheiratet mit Ehevertrag und Gütertrennung
- OLG Hamm
- UnterhaltsBereichtigtes Kind 10 Jahre bei der Ex
- Kind mit Ehefrau bei uns im Haus (KITA-Kind)
- Ex bezieht aufstockenden H4/Geld vom JC
- Kein Title vorhanden
1) Meine Angaben im formular von JC: Angaben pro Jahr
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34348,38 Netto/Jahr ( Brutto 48777 )
32,55 Kapitaleinkünfte (Zinsen Sparguthane Tagesgelkonto bei 0,1%)
?????? private KV/Jahr ->SIEHE Zusatz-Krankenversicherung
2951,92 private Alterversorgung ( <= Tilgung Haus inkl Sondertilgung)
max =?= 5% von 48777 = 2438,85
232,91 Gewerkschaftsbeitraege
?????? Betriebliche Altervorsorge
781,2 Fahrtkosten zur Arbeit (6KM einzeln)
258,78 Steuererstattung 2022
1252,92 Zusatzkrankenversicherungen
642,36 Berufsunfähigkeitsversicherung
301,2 Risikolebensversicherung
0 Kredite (=keine)
900 Kindergartenbeiträge Kind(2) im Haushalt
180 Kinderbetreuungskosten OGS-Kosten UB-Kind(1) wohnt bei der Mama
900 Kinderbetreuungskosten(Mittagsverpflegung/Essen) Kind(2) im Haushalt
50000 Sparguthaben letztes jahr 0,3%Zinsen 23€ Zinseinnahmen, altuell 1% auf Tagesgeldkonto)
15000 Wertpapiere (mit Verlusten wegen der aktuellen Lage)
1000 Bargeld
0 Einkommen Ehefrau
0 Einkommen kind2 (KITA-kind)
? Umgangskosten 5 KMX2 X4(mal im Monat)
678 Wohnvorteil 120 qm X 5,65€ = 678€
5,65€/qm laut "Festsetzung der Grundsteuermessbetrages"
271 Eigentumsdarlehen
eigentlich 63,40€/Monat (ZINSEN = 25,74 = TILGUNG 37,66) --- ohne Sondertilgune
angegeben 271€/Monat inkl. Sondertilgung 2500€/Jahr diesen Monat gemacht
??? Sonstige Ausgabe
??? Nachgewinesener Erhaltungsaufwand (Reparaturen und Ähnliche Maßnahemen, Renovierung Badezimmer)
??? Nicht umlagefähige Nebenkosten (Kontogebüren?Versicherungen(RS-V, wohnG-V)?Schornsteinfeger)
2) Warum Nebenkosten und Heizungkosten "nur bei Mietwohnung"? Wird das bei Hauseigentümer nicht berücksichtigt?
3) Bei [Wohneigentum][Sonstige Ausgabe]->[Nachgewinesener Erhaltungsaufwand] letztes Jahr hatten wir einen Wasserschaden durch eine defekte Heizung(wurde dieses Jahr repariert), Versicherung hat Rechnungen bezahlt, kann ich das angeben um darzustellen dass das Haus bereits alt ist und renovierungsstau hat? Heizung 23 Jahre(muss erneuert werde), Badezimmer teile defekt)
4) Hilft es den Sachbearbeiter vom JC zu kontaktieren? Mein erster Versuch um Fragen zu klären schlug fehl wegen nicht erreichbarkeit am telefon.
5) reicht es wenn ich gefilterte Kontoauszüge einreiche? z.B. einen Ausdruck mit meinen Ausgaben "nur für die Gewerkschaft", oder nur Versicherungen, nur Abbuchung Hausdarlehen - Oder hat das JC zugriff auf meine Giro und Sparkonten
6) Kindergartenbeiträge und Kinderbetreuungskosten werden angefragt, nützt es was die von meinem "2ten bei mir lebenden Kind" anzugeben?
7) leider habe ich Reparatur und Instandhaltungsstau im Haus und Geld dafür gespart und nicht ausgegeben, kann ich eine Planung mit eingeziehen für Renovierungen oder Angebote für eine (nicht installierte und bestätigte) Photovoltaikanlage einbeziehen? Angebote Heizung und Photovoltaik liegen vor.
8) hatte überlegt Aktien zu kaufen, bringt das was, d.h. ist das besser als Sparguthaben?
9) Da steht immer Nachweise einreichen - will das JC für alles komplette Nachweise haben? wie detaiiliert?
10) wird meine private Alterversorgung so annerkannt mit der gerade überwiesenen Sondertilgung? Und ist max =?= 5% von 48777 = 2438,85 korrekt?
11) ich habe in der ganzen Zeit Sportverein und Reiten (ca. 60€/Monat ) für mein UB-Kind gezahlt, kann ich das auch irgendwo angeben? Wird das irgendwie als Sonderausgabe bzw Kinderbetreuungskosten berechnet?
Es würde mir sehr helfen wenn die Antworten auch einen Hinweis auf die Fragenummern "x)..." haben.
VG und lieben dank an alle Helfer(innen)
Hallo,
grundsätzlich, du bist nicht gezwungen das Formular des Jobcenter auszufüllen.
eine eigene, lückenlose Aufstellung mit belegen ist ausreichend. Bestimmte Punkte, die im Formular des Jobcenter angegeben sind müssen auch nicht angegeben werden.
wichtig ist, dass du erklärst derzeit drei Personen zu Unterhalt verpflichtet zu sein k10 und k2 sowie deiner Ehefrau.
damir müsste eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle erfolgen, da diese von 2 Berechtigten ausgeht.
Dann listest du dein netto plus die Zinserträge und ggf. Steuererstattung auf. Dieser Jahresbeitrag wird durch 12 Monate geteilt. Dazu kommt der wohnwertvorteil. Hier kann aber inzwischen, soweit ich weiß Zins und Tilgung gegengezeichnet werden. Das darf aber nicht ins Minus gehen. Also ist das im Zweifelsfall 0 und erhöht bzw. Reduziert dein Einkommen nicht.
dann rechnest du die berufsbedingten Aufwendungen ab. 6 km x2 Fahrten (hin- und Rückfahrt) x Arbeitstage pro Jahr/12 Monate. Gewerkschaft ziehst du auch ab.ebenso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schau mal in die Leitlinien des olg wo das Kind lebt. Evtl. Gibt es dort eine Pauschale, die für dich günstiger ist.
zusätzliche Altersvorsorge sind 4% vom Brutto, wenn du diese ansparst.
diese wird auch abgezogen.
dann schaust du in die Düsseldorfer Tabelle, und stuft gg. Eine Stufe ab. Daraus ergibt sich dann der Betrag für k10.
was die Kita und hortbeiträge angeht, das ist Mehrbedarf beim jeweiligen Kind. Dieser ist anteilig zu zahlen, solange du über deinem selbstbehalt liegst. Der kindesunterhalt und der Mehrbedarf fürs Kind geht deiner Ehefrau vor.
2) das ist nur, falls die Mietkosten sehr hoch sind, dann können diese ggf. Berücksichtigt werden bei der unterhaltsberechnung. Du hast mit dem Haus eine andere Situation, deshalb wird das bei dir nicht berücksichtigt.
3) Nein. Zumal dir ja hier keine Kosten entstanden sind. Du schaffst die Werte, also Kapital.
4) bitte möglichst alles schriftlich. Auch Sachbearbeiter können Fehler machen.
5) du musst keine Kontoauszüge einreichen. Würde ich deswegen auch nicht machen.
6) k2 steht im gleichen Rang wie k10. Deshalb muss das Geld für beide reichen. Mehrbedarf eingeschlossen
7) gespartes Geld, da muss maximal der Zinsertrag einberechnet werden, solange der mindestunterhalt gewahrt ist.. für Mehrbedarf muss dieses Geld nicht eingesetzt werden. Deshalb wird deine sparst,me nicht erwähnt.
8) deine entscheidung
9) Nachweise: gehaltsnachweise, kitabeitrag für k2 und ggf. Der Bescheid für Elterngeld, dass ihr nur 1 Jahr lang etwas bekommen habt. Und alles was du absetzen willst, kreditabschlag, zus. Altersvorsorge….
10) zus. Altersvorsorge und 4% vom Brutto maximal
11) nett, dass du es machst, absetzbar ist das nicht. Umgangskosten sind nur abziehbqr, wenn die Höhe der umgangskosten das hälftige Kindergeld übersteigt.
sophie
Edit: Leerzeilen gelöscht
eine eigene, lückenlose Aufstellung mit belegen ist ausreichend. Bestimmte Punkte, die im Formular des Jobcenter angegeben sind müssen auch nicht angegeben werden.
Hallo Sophie,
vielen dank für deine Antwort!
zu 1)
>..."müssen auch nicht angegeben werden"...
Könntest Du mir bitte sagen welche Punkte das genau sind?
In meiner Auflistung habe ich versucht alle gefragten und beantworteten Angaben aufzulisten, welche müssen nicht angegeben werden?
Muss ich z.B. den Stand meiner Aktien, Bargeld und Sparguthaben nicht angebeben?
>"... Evtl. Gibt es dort eine Pauschale, die für dich günstiger ist..."
OLG wäre Hamm, keine Ahnung b es hier eine Pauschale gubt und wie ich das dann mit "Gewerkschaft ziehst du auch ab.ebenso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung" gegenrechne.
>"... Der kindesunterhalt und der Mehrbedarf fürs Kind geht deiner Ehefrau vor..."
das habe ich nicht verstanden. Also KITA kosten von K2 mit Ehefrau kann ich für KU von K10 abziehen? Ganz oder nur halb?
Ich werde Versuchen das gleich zu berechnen (um dem JC meinen eigene Aufstellung vorzulegen) und hier zur Prüfung hochladen.
Ein wenig einlesen in die Thematik kann man sich auch, z.B. hier
Und ja, die Leitlinien des zuständigen OLG sehe ich als Pflichtlektüre an. Die Zuständigkeit hängt vom Wohnsitz des minderjährigen Kindes ab.
hallo,
ich habe dir aufgelistet was für die Berechnung notwendig ist. Daraus kannst du erlesen, was im umkehrschluss nicht notwendig ist.
das Jobcenter will mehr Auskunft haben als notwendig ist. Falls sie diese Daten erneut anfordern fragst du schriftlich auf welcher Grundlage, die mögen dir den entsprechenden § benennen. Und zwar nach familienrechlticher auskunftsverpflichtung.
das olg hamm hat keine pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, also alles abziehen, was ich aufgeschrieben habe.
Von deinem bereinigten netto gehen der kindesunterhalt für k10 und k2 ab, dann folgt der Mehrbedarf für k10 und k2. Sofern du dann nicht bereits am selbstbehalt bist. Dann gibt es den Mehrbedarf nur anteilig. Rein theoretisch ist der Mehrbedarf von beiden Eltern anteilig ihres Einkommens zu quoteln. Ist bei dir nicht möglich, da beide Mütter kein Einkommen haben bzw. Unter dem selbstbehalt sind.
Erst wenn der Mehrbedarf für beide Kinder vollständig gedeckt ist und dunoch über dem selbstbehalt liegst, kann deine Ehefrau finanziell berücksichtigt werden.
indirekt wird sie berücksichtigt, weil ja in der Düsseldorfer Tabelle um eine Stufe abgestuft wird.
da sie kein Einkommen hat kann auch keine Reduzierung deines selbstbehalt erfolgen.
sophie
Ein wenig einlesen in die Thematik kann man sich auch, z.B. hier
Und ja, die Leitlinien des zuständigen OLG sehe ich als Pflichtlektüre an. Die Zuständigkeit hängt vom Wohnsitz des minderjährigen Kindes ab.
OK, vielen Dank!
Falls sie diese Daten erneut anfordern fragst du schriftlich auf welcher Grundlage, die mögen dir den entsprechenden § benennen.
Mach ich nie. Falls nötig, erkundige ich mich an geeigneter Stelle und dann schreibe ich dem Amt/Beistand/Anwalt oder wem auch immer, dass solch ein Auskunftsverlangen nicht von Recht und Gesetz gedeckt ist. Fertig. 😎
hallo,
...ich habe dir aufgelistet was für die Berechnung notwendig ist.
...den entsprechenden § benennen. Und zwar nach familienrechlticher auskunftsverpflichtung.
...das olg hamm hat keine pauschale für berufsbedingte Aufwendungen, also alles abziehen, was ich aufgeschrieben habe.
Von deinem bereinigten netto gehen der kindesunterhalt für k10 und k2 ab,
Oh mein Gott, bin schon 3 Tage am suchen, lesen,scannen und kopieren...
>..."ich habe dir aufgelistet was für die Berechnung notwendig ist."...
OK, so versuche ich es ...
>..."den entsprechenden § benennen. Und zwar nach familienrechlticher auskunftsverpflichtung"...
super Tipp!!!
>..."Von deinem bereinigten netto gehen der kindesunterhalt für k10 und k2 ab,"...
vielleicht ist das nicht rüber gekommen, aber K2 lebt bei mir und meiner Frau im Haushalt
Noch eine Frage zum Haus, wird im forlular JC abgefragt:
" ??? Sonstige Ausgabe
??? Nachgewinesener Erhaltungsaufwand (Reparaturen und Ähnliche Maßnahemen, Renovierung Badezimmer)
??? Nicht umlagefähige Nebenkosten (Kontogebüren?Versicherungen(RS-V, wohnG-V)?Schornsteinfeger)"
Bring das was wen ich Kontogebüren und RS- sowie Gebäudeversicherung angebe um den Wohnvorteil zu minimieren?
Richtig, Vermögen muss nicht angegeben werden, aber die daraus erzielten Einnahmen (Zinsen u.ä.) Deshalb sollte auch der letzte vorliegende Steuerbescheid eingereicht werden.
Beim OLG Hamm habe ich in den Leitlinien keinen Hinweis auf eine Pauschale gefunden.
Von Deinem Netto-Einkommen können weitere Posten wie ggf. der Gewerkschaftsbeitrag und die Berufsunfähigkeitsversicherung abgezogen werden. Sind alle möglichen Abzugsposten (siehe Leitlinien) berücksichtigt ergibt sich das sogenannte bereinigte Einkommen.
Deine Ehefrau hat kein Einkommen und eine Kinde unter 3 und hat deshalb Anspruch auf Unterhalt von Dir. Es gibt aber eine Reihenfolge für die Unterhaltsansprüche, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht alle Ansprüche zu bedienen. Im ersten Unterhaltsrang stehen die minderjährigen Kinder (mit Unterhalt und Mehrbedarf). Ist deren Anspruch bedient, dann kann auch Deine Ehefrau berücksichtigt werden.
Neben dem Kindesunterhalt gibt es noch den sogenannte Mehrbedarf, der zusätzlich zum Unterhalt für das Kind zu zahlen ist. Dazu zählen insbesondere Kitakosten ohne Essengeld (auch des Kindes, das bei Dir lebt) und die OGS, wenn sie ein pädagogisches Konzept hat, ebenfalls ohne Essengeld. Essengeld wird durch den normalen Unterhalt gedeckt.
In der Regel wäre der Mehrbedarf zwischen den jeweiligen Eltern zu quoteln, aber da Deine Ehefrau kein Einkommen hat und bei der Mutter des anderen Kindes das JC involviert ist, dürfte das Einkommen der Mütter keine Rolle spielen, d.h. Du musst zusätzlich auch den Mehrbedarf tragen.
Am Ende würde das JC wie folge rechnen:
Netto-Einkommen, dazu wird der Wohnvorteil addiert und anschliessend davon werden die Abzugsposten (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, .... ) abgezogen. Dieses bereinigte Einkommen ergibt eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle, da Du 3 unterhaltsberechtigte Personen hast geht es eine Stufe herunter. Gemäß dieser Stufe wird das JC den KU für das Kind10 bestimmen und den Mehrbedarf dazu.
Ansonsten solltest Du dem Hinweis von tacheles folgen, die Leitlinien habe ich verlinkt.
VG Susi
Angaben pro Jahr
781,2 Fahrtkosten zur Arbeit (6KM einzeln)
6 x 2 x 0,42 x 220 = 1.108,80
301,2 Risikolebensversicherung
Wenn das JC die RisikoLV streicht, auf OLG Hamm, II-4 UF 143/12 verweisen.
bin schon 3 Tage am suchen, lesen,scannen und kopieren...
Musstest du noch nie Auskunft zum Zwecke der Berechnung des Kindesunterhalts (KU) erteilen? Wer hat denn bisher den KU berechnet?
Nee, nicht so. Beim ersten mal musste ich nur in einem selbst verfassten Schreiben eine Auskunft über mein Gehalt machen und dass ich mich verpflichte Summe XYZ an KU zu überweisen. Vor ca. 7 Jahren ...
Jetzt sind die KU-Beträge angepasst worden und das Kindergeld ...daher die Neuberechnung 🙁
Geschrieben von: @susi64
Richtig, Vermögen muss nicht angegeben werden
Das beruhigt schon mal
Beim OLG Hamm habe ich in den Leitlinien keinen Hinweis auf eine Pauschale gefunden.
OK, vielen Dank
Von Deinem Netto-Einkommen können weitere Posten wie ggf. der Gewerkschaftsbeitrag und die Berufsunfähigkeitsversicherung abgezogen werden. Sind alle möglichen Abzugsposten (siehe Leitlinien) berücksichtigt ergibt sich das sogenannte bereinigte Einkommen.
Deine Ehefrau hat kein Einkommen und eine Kinde unter 3 und hat deshalb Anspruch auf Unterhalt von Dir. Es gibt aber eine Reihenfolge für die Unterhaltsansprüche, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht alle Ansprüche zu bedienen. Im ersten Unterhaltsrang stehen die minderjährigen Kinder (mit Unterhalt und Mehrbedarf). Ist deren Anspruch bedient, dann kann auch Deine Ehefrau berücksichtigt werden.
Heist das obwohl die Ehe gut ist, kann ich mein einkommen um "fiktiven Unterhalt" für meine Frau und K2 bereinigen?
Und um die KITA-Kosten der intakten Ehe?
Mein K2 ist älter als 3, aber ein KITA-Kind.
Neben dem Kindesunterhalt gibt es noch den sogenannte Mehrbedarf, der zusätzlich zum Unterhalt für das Kind zu zahlen ist. Dazu zählen insbesondere Kitakosten ohne Essengeld (auch des Kindes, das bei Dir lebt) und die OGS, wenn sie ein pädagogisches Konzept hat, ebenfalls ohne Essengeld. Essengeld wird durch den normalen Unterhalt gedeckt.
In der Regel wäre der Mehrbedarf zwischen den jeweiligen Eltern zu quoteln, aber da Deine Ehefrau kein Einkommen hat und bei der Mutter des anderen Kindes das JC involviert ist, dürfte das Einkommen der Mütter keine Rolle spielen, d.h. Du musst zusätzlich auch den Mehrbedarf tragen.
Die Kita-Kosten für K2 zahle ich sowiese, mein gehalt ist ja für uns alle...
Am Ende würde das JC wie folge rechnen:
Netto-Einkommen, dazu wird der Wohnvorteil addiert und anschliessend davon werden die Abzugsposten (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, .... ) abgezogen. Dieses bereinigte Einkommen ergibt eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle, da Du 3 unterhaltsberechtigte Personen hast geht es eine Stufe herunter. Gemäß dieser Stufe wird das JC den KU für das Kind10 bestimmen und den Mehrbedarf dazu.
Ansonsten solltest Du dem Hinweis von tacheles folgen, die Leitlinien habe ich verlinkt.
VG Susi
K10 ist ab diesen Sommer nicht mehr in der OGS.
Ich verstehe nicht warum JC dann neben dem KU noch Mehrkosten aufstellen kann???
Meine Berechnung / Mein Dokument zur abgabe:
34348,38 | Netto ( Brutto 48777 ) | |
258,78 | Steuererstattung 2022 | |
32,55 | Kapitaleinkünfte (Zinsen) | |
0,00 | Einkommen Ehefrau | |
0,00 | Einkommen kind2 (KITA-Kind) | |
678,00 | Wohnvorteil 120 qm X 5,65€ = 678€ | |
35317,71 | ||
1951,08 | private Alterversorgung ( <= Tilgung Haus inkl Sondertilgung) 2951,92 … max =?= 4% von 48777 = 1951,08 | |
232,91 | Gewerkschaftsbeitraege | |
1717,42 | B-bedingte Aufw. 5% Netto | |
1252,92 | Zusatzkrankenversicherungen | |
642,36 | Berufsunfähigkeitsversicherung | |
301,20 | Risikolebensversicherung (OLG Hamm, II-4 UF 143/12) | |
0,00 | Kredite (=keine) | |
900,00 | Kindergartenbeiträge Kind(2) im Haushalt | |
271,00 | Eigentumsdarlehen | |
0,00 | Sonstige Ausgabe | |
1238,73 |
103,23 / Monat Nachgewinesener Erhaltungsaufwand (Reparaturen und Renovierung) |
|
795,40 | 66,28 / Monat Nicht umlagefähige Nebenkosten (Kontogebüren+Versicherungen(RS-V, WohnG-V)+Schornsteinfeger) | |
174,72 | Umgangskosten (4M *2*0,42*52) | |
25839,97 | Bereinigtes Einkommen / Jahr | |
2153,33 | Bereinigtes Einkommen / Monat | |
Kann ich das so abgeben?
Wo lande ich in der Tabelle bei 3 UB?
1.901 - 2.300 528
2.301 - 2.700 553
2.701 - 3.100 578
Wie verhalten sich Eigenbedarf ? Bedarfskontrollbetrag ?
Übermorgen muss ich abgeben
34348,38
Netto ( Brutto 48777 )
Steuerklassenkombination 3/5 ?
1717,42
B-bedingte Aufw. 5% Netto
OLG Hamm akzeptiert die Pauschale nicht, also alle berufsbedingten Aufwendungen konkret darlegen (Punkt 10.2.1 der Leitlinien)
Wie verhalten sich Eigenbedarf ? Bedarfskontrollbetrag ?
siehe Punkt 11.2.2 der Leitlinien
2153,33
Bereinigtes Einkommen / Monat
Wo lande ich in der Tabelle bei 3 UB?
1.901 - 2.300 528
2.301 - 2.700 553
2.701 - 3.100 578
Du hast die 1. Einkommensstufe (bis 1.900) ganz vergessen.
Beispiel: bei 2.153,33 € unterhaltsrelevantem Einkommen (ich habe nicht nachgerechnet) landest in der 2. Stufe und wirst aufgrund 3 Unterhaltsberechtigter herabgestuft in 1. Somit KU 502,00 (Tabellenbetrag) ./. 125,00 (hälftiges Kindergeld) = 377,00 (Zahlbetrag).
Ermittlung von Mehrbedarf überlasse ich den anderen Usern. 😆
34348,38
Netto ( Brutto 48777 )Steuerklassenkombination 3/5 ?
Ja, ich 3 und meine Frau 5 bei 0€ Einkommen. Macht das einen Unterschied?
1717,42
B-bedingte Aufw. 5% NettoOLG Hamm akzeptiert die Pauschale nicht, also alle berufsbedingten Aufwendungen konkret darlegen (Punkt 10.2.1 der Leitlinien)
🙁 OK, Punkt 10.2.1 schaue ich mir an ... dann habe ich woh leider nur die Fahrkosten zur Arbeit
Wie verhalten sich Eigenbedarf ? Bedarfskontrollbetrag ?
siehe Punkt 11.2.2 der Leitlinien
Ich versuche es nochmal zu verstehen ... kapiere ich aber leider noch nicht
Geschrieben von: @tacheles
Du hast die 1. Einkommensstufe (bis 1.900) ganz vergessen.
Beispiel: bei 2.153,33 € unterhaltsrelevantem Einkommen (ich habe nicht nachgerechnet) l
Dann hoffe ich meine Rechnung ist OK und ich kann die sache so abgeben
Stufe 1 wäre gut, obwohl mein Haus fast abbezahlt ist, bleibt am Ende des Monats nichts mehr über, Kindergeld abzuziehen hatte ich vergessen ...
https://www.olg-hamm.nrw.de/infos/Hammer_Leitlinie/HLL_2023.pdf Punkt 10.2.1 Notwendige berufsbedingte Aufwendungen von Gewicht mindern das Einkommen, soweit sie konkret dargelegt werden. Werden fiktiv Erwerbseinkünfte zugerechnet, kann für beruflichen Aufwand pauschal ein Abzug von 5 % des Nettoeinkommens vorgenommen werden.
OLG 10.2.1 : Das ich so verstanden, dass das mit den 5% erlaubt ist ...
11.2.2 Der Kindesunterhalt muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Betrag stehen, der dem Pflichtigen nach Abzug des Kindesunterhalts (Zahlbetrag) und des Ehegattenunterhaltes für den eigenen Bedarf verbleibt (Bedarfskontrollbetrag). Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, ist der Unterhalt der nächst niedrigeren Einkommensgruppe, deren Bedarfskontrollbetrag gewahrt wird, zu entnehmen.
Das verstehe ich in meinem Fall, also mit meinem Restgeld nach KU-Abzug für 3 Erwachsene und ein KITA-kind noch genug übrig bleibt, ...auch nicht.
Ja, ich 3 und meine Frau 5 bei 0€ Einkommen. Macht das einen Unterschied?
Ich wollte nur sicherstellen, dass ihr nicht 4/4 habt, dann hätte man dich nämlich auf 3 "hochgerechnet". Es gibt tatsächlich Leute, die ihr Einkommen durch Wahl der schlechteren Steuerklasse verringern, um weniger KU zu zahlen.
OK, Punkt 10.2.1 schaue ich mir an ... dann habe ich woh leider nur die Fahrkosten zur Arbeit
Gewerkschaftsbeiträge zählen m.E. auch dazu.
OLG 10.2.1 : Das ich so verstanden, dass das mit den 5% erlaubt ist ...
"Notwendige berufsbedingte Aufwendungen von Gewicht mindern das Einkommen, soweit sie konkret dargelegt werden. Werden fiktiv Erwerbseinkünfte zugerechnet, kann für beruflichen Aufwand pauschal ein Abzug von 5 % des Nettoeinkommens vorgenommen werden."
Dir werden keine fiktiven Einkünfte zugerechnet, denn du bist leistungsfähig!
Das verstehe ich in meinem Fall, also mit meinem Restgeld nach KU-Abzug für 3 Erwachsene und ein KITA-kind noch genug übrig bleibt, ...auch nicht.
https://www.vatersein.de/forum/unterhaltsrecht/ddf-tabelle-2023/seite/3/#post-405629