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Hilfe bei der Berechnung von Trennungsunterhalt benötigtHallo zusammen, ich hab

 
(@papa_hh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe jetzt Tage lang in diesem Forum gelesen und bin erstaunt über
die vielen Ratschläge und schnelle Reaktionszeiten … wäre klasse wenn
Ihr mir auch helfen könntet, denn ich rechne und rechne … und komme
auf keinen grünen Zweig.

Zuerst: Ich kenne meine Ehefrau seit 7 Jahren (das verflixte!) und habe
mich nun getrennt. Seit dem weiß ich was die Prominenten immer mit den
"unüberbrückbare Differenzen" meinen. Meine Nochfrau hat mir signalisiert,
dass sie von der Fraktion "Nimm was es zu holen gibt" abstammt. Aber wie
sagt Sie dabei so gerne, "ich will nur das beste für meine Jungs" … aha. Das
will ich auch und bin beim Kinderunterhalt mit allem einverstanden. Mit
meinem Arbeitgeber habe ich einen Heimarbeitsplatz ausgehandelt, da ich
wegen der Familie seinerzeit in eine andere Stadt umgezogen bin - aber
meine Arbeitsstelle behalten habe - zusätzliche Kosten werden vom Arbeit-
geber nicht übernommen. Dadurch entstehen mir Reisekosten (Entfernung
über 450 KM) für die Reise Stadt 1 <-> Stadt 2 mittels Bahncard 100 von
350 Euro, meine Unterbringung in Stadt 1 habe ich halblegal gelöst, d.h ich
zahle 100 Miete aber ohne einen Vertrag - das wird nicht anrechenbar sein.

zu berücksichtigende Faktoren:
Anzahl Kinder: 2
Steuerklasse 3, Einkommen inkl. Weihnachtsgrati, Sonderzahlungen (!!)
mtl. sieht das anders aus, da mir halt ein andere Betrag ohne Grati aus-
gezahlt wird

Jetzt geht es aber um die Berechnung. Ihr Anwalt kam auf folgende Rechnung:

------------------------------------------------------------------------------------------------
DER ANWALT:

Durchschnittliches mtl. Einkommen der letzten 12 Monate: 3.480,00
abzüglich Kinderunterhalt, pro Kind 314 gem. DTab: 628,00
verbleibt Einkommen: 2.445,00
6/7 hiervon: 2.455,00
Frau erhält Erziehungsgeld: 1.567,78
abzüglich 300,00 Euro w/ §11 BEEG -300,00
anrechenbares Einkommen Frau 1.268,00
Gesamtbedarf (Addition beider EK 2.445 + 1.268) 3.713,00
Hälftiger Bedarf Frau (3.713/2) 1.856,50
Hälftiger Bedarf Frau ./. Elterngeld Frau (1.856,50-1.268,00) 588,50
Gesamtunterhaltszahlung (628 Kinder, 588 Frau) 1.216,50

------------------------------------------------------------------------------------------------

Was mir in der Berechnung fehlte, da ich in Stadt 2 wohne aber in Stadt 1 arbeite,
sind folgende arbeitsbedingte Zusatzkosten, um mein Einkommen überhaupt zu erzielen:

  • Bahncard 100: 350
  • Riestervertrag 147

Außerdem würde ich mich hälftig an den Kosen für die private Krankenversicherung
meiner Jungs beteiligen, dies wäre zweimal 19,50.

------------------------------------------------------------------------------------------------
Also MEINE RECHNUNG wäre wie folgt

Durchschnittliches mtl. Einkommen der letzten 12 Monate: 3.480,00
abzüglich Kinderunterhalt, pro Kind 314 gem. DTab: 628,00
abzüglich berufsbedingter Aufwand 350,00
abzüglich RiesterRente 147,00
abzüglich priv. Krankenkasse gr. Junge 19,50
abzüglich priv. Krankenkasse kl. Junge 19,50
verbleibt Einkommen: 2.316,00
6/7 hiervon: 1.958,14
Frau erhält Erziehungsgeld: 1.567,78
abzüglich 300,00 Euro w/ §11 BEEG -300,00
anrechenbares Einkommen Frau 1.268,00
Gesamtbedarf (Addition beider EK 1.958,14 + 1.268) 3.253,14
Hälftiger Bedarf Frau (3.253,14/2) 1.626,57
Hälftiger Bedarf Frau ./. Elterngeld Frau (1.626,57-1.268,00) 358,57
Gesamtunterhaltszahlung (628 Kinder, 358,57 Frau) 986,57

------------------------------------------------------------------------------------------------

Fragen:

  • Welches Einkommen gilt es anzusetzen, für den Abzug der sonstigen Kosten
    (Bahncard 100, Riester = 350 + 147) das durchschnittliche EK oder das Einkommen
    nach der 6/7 Regelung?
  • Darf ich die Private Krankenversicherung meiner Jungs vom durchschnittlichen
    Einkommen abziehen oder muss ich die zusätzlich zum KU und TU zahlen?
  • Kann meine Nochfrau Ihre priv. Krankenkasse (i.H.v. 193) von Ihrem Einkommen abziehen?
  • Habe ich sonst richtig gerechnet oder etwas vergessen hinzuzurechnen oder abzuziehen?

Ich freue mich auf Feedback und hoffe das der Knoten in meinem Kopf bald aufgelöst wird,
ich wil ja nur alles richtig machen.
Lieben Dank für alle die sich die Mühe machen, meine Rechnung zu prüfen.

Gruß, Papa_HH

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 11:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa_HH,

zur Info Link zu den Unterhaltsleitlinien OLG Hamburg.

Fragen:
1.Welches Einkommen gilt es anzusetzen, für den Abzug der sonstigen Kosten
(Bahncard 100, Riester = 350 + 147) das durchschnittliche EK oder das Einkommen
nach der 6/7 Regelung?
2. Darf ich die Private Krankenversicherung meiner Jungs vom durchschnittlichen
Einkommen abziehen oder muss ich die zusätzlich zum KU und TU zahlen?
3. Kann meine Nochfrau Ihre priv. Krankenkasse (i.H.v. 193) von Ihrem Einkommen abziehen?
4. Habe ich sonst richtig gerechnet oder etwas vergessen hinzuzurechnen oder abzuziehen?

zu 1.) vom durchschnittlichen EK
zu 2.) dürftest Du vorab abziehen (da noch nicht gefordert, solltest Du das auch zunächst nicht zahlen)
zu 3.) ja
zu 4.) Kindesunterhalt wird nach Einkommensbereinigung ermittelt, d.h. EK-Gruppe 5. Da drei Unterhaltsempfänger (incl. Frau) Abstufung in EK-Gruppe 4.

Daraus ergibt sich m.E. (wenn ich groß bin, lerne ich vielleicht, wie man hübschere Tabellen baut):

3.480  Durchschnittliches mtl. Einkommen der letzten 12 Monate
350      abzüglich berufsbedingter Aufwand
147      abzüglich RiesterRente
2.983  KU-relevantes Einkommen
546      abzüglich Kinderunterhalt, pro Kind 273 gem. DTab
2.437  verbleibt Einkommen
2.089  6/7 hiervon
1.268  anrechenbares Einkommen Frau
3.357  Gesamtbedarf (Addition beider EK 2089 + 1.268)
1.679  Hälftiger Bedarf Frau (3.357/2)
411      Hälftiger Bedarf Frau ./. Elterngeld Frau (1.679-1.268)
957      Gesamtunterhaltszahlung   (546 Kinder, 411 Frau)

Wohnst Du noch bei Deiner Familie ? Problem könnte ggf. die Fahrtkostenanerkennung werden (man wird Dir einen Umzug nahelegen).
Besteht Wohneigentum ?

Zur mentalen Vorbereitung: Nach Wegfall Elterngeld wird es vermutlich zunächst teurer (oder gehört Frau zu dem Typen Mensch, der arbeiten geht, obwohl er nicht muß).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2010 13:45
(@papa_hh)
Schon was gesagt Registriert

Hi United,

danke für die schnelle Antwort und die wertvollen Info's!

Wohnst Du noch bei Deiner Familie ? Problem könnte ggf. die Fahrtkostenanerkennung werden (man wird Dir einen Umzug nahelegen).

Ich habe mir eine Wohnung in der Nähe meiner beiden Jungs (übrigens 5 Jahre und der andere 6 Monate) gesucht, um diese auch angemessen besuchen zu können bzw. falls mal was ist, dass man schnell helfen kann. Was meinst Du mit "Umzug nahelegen"? Bedeutet dies, dass man mir die 350 Fahrtkosten nicht anrechnet  bzw. mir einen Umzug in die Stadt meiner Firma nahelegt und die Reisekosten dann als Umgangskosten zu werten sind?

Besteht Wohneigentum ?

Nein.

Zur mentalen Vorbereitung: Nach Wegfall Elterngeld wird es vermutlich zunächst teurer (oder gehört Frau zu dem Typen Mensch, der arbeiten geht, obwohl er nicht muß).

Ich hoffe, dass Sie danach wieder arbeiten geht, derzeit ist es von Ihrer Seite aus auch so geplant. Allerdings will sie dann von 75% auf 50% Arbeitszeit reduzieren. Muss ich das akzeptieren?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2010 14:15
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa_HH,

auch wenn ich kein Schwarzseher bin, möchte Dir klarmachen, was das Familienunrechtssystem gerne (weil so viele daran verdienen) mit vergleichsweise wohlsituierten Vätern macht ...

Was meinst Du mit "Umzug nahelegen"?

D.h. Gegen-RAtte könnte argumentieren (und wenn er Geld verdienen will, wird er es), dass die Fahrtkosten Dein Problem sind und Du diese nach dem Unterhaltmaximierungsgedanken relativ einfach durch einen Umzug vermeiden könntest.
Dagegen spricht, dass die Fahrerei während der Ehe so praktiziert wurde und somit „eheprägend“ ist.
Solche Streitpositionen sind es, die der Scheidungsindustrie dienen, weil das letzten Endes nur ein Richter entscheiden kann.

Ich hoffe, dass Sie danach wieder arbeiten geht, derzeit ist es von Ihrer Seite aus auch so geplant.

Ich möchte Deine Hoffnung nicht trüben ...
Du solltest nur nicht vom Glauben fallen, wenn das in den ersten drei Lebensjahren so nicht passieren wird.
Wie Du den Unterhaltsleitlinien und Anwaltsberechnungen entnehmen kannst, bleiben schon 300 EUR vom Elterngeld unberücksichtigt.
Selbst wenn sie wieder arbeiten geht (was sie in den ersten drei Lebensjahren grundsätzlich nicht muß), wird bei Anwaltsberechnungen ein Teil ihres Einkommens zunächst unberücksichtigt bleiben, Grundlage hierfür findest Du in den Unterhaltsleitlinien unter Punkt 7.

7. Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit
Einkommen aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben (§ 1577 Abs. 2 BGB).

Sende Deine Gegenrechnung an ihren Anwalt und wenn Du noch mit Deiner Ex-Holden reden kannst, dann versuche mit ihr zu verhandeln.
Ihre Verhandlungsbereitschaft wird im Wesentlichen damit zusammenhängen, ob sie Aussicht auf Verfahrens-/Prozesskostenhilfe hat. Denn wenn dem so ist, steht ihr der Klageweg - ohne nennenswertes Risiko auf ihrer Seite – offen.

Das muss so nicht sein, aber bei Familienrecht und Scheidungsindustrie ist zumindest mein Vertrauen in gesunden Menschenverstand und ganzheitliche Kostenvermeidung abhanden gekommen ...

Weitermachen,
United
(der einen Großteil seiner monatlichen Lebenshaltung von jährlichen Sonderzahlungen bestreiten darf)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 11:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nachtrag:

Im Vorwege solltest Du über einen Steuerklassenwechsel nachdenken und ggf. in Deiner Gegenkalkulation mit Steuerklasse IV nochmal rechnen.

Ansonsten suggerierst Du eine Zahlungsfähigkeit, die Du spätestens ab Januar nicht mehr hast.

Mit Deinem "freiwilligen" Auszug hast Du den größten Trennungsfehler übrigens schon gemacht (aber das wirst Du an anderer Stelle vielleicht schon gelesen haben) ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 12:11
(@papa_hh)
Schon was gesagt Registriert

danke für die weiteren Informationen, die ich erst einmal verarbeiten muss

Mit Deinem "freiwilligen" Auszug hast Du den größten Trennungsfehler übrigens schon gemacht (aber das wirst Du an anderer Stelle vielleicht schon gelesen haben) ...

Nein, das ist mir nicht bewusst. Hast Du hier weitere Infos oder Links zum nachlesen für mich?

Gruß, Papa_HH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2010 12:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du kennst dich ja mit den Formeln schon recht gut aus.

Etwas zum einlesen, was auch hilft, einen gleich in die entsprechend depressive Stimmung ob der Familienrechtswohltaten zu bringen, findest du hier.

Erzaähl noch mal ein wenig mehr:
Wie alt sind eure Kinder?
Wie lange läuft das Erziehungsgeld noch?
Wie ist die berufliche Situtaion deiner Ex?

Wie klappt es mit dem Umgang?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 12:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Recht wird häufig basierend auf der Schaffung von Tatsachen gesprochen.

Anhand Deines Beispiels:
1. Wenn Du schon ausziehst, wieso nicht nahe an Deinen Arbeitsplatz ?
2. Was zahlt sie an Miete, ggf. kann das über das hinausgehen, was über das ihr angemessene hinausgeht (hieran könntest Du im Trennungsjahr ggf. beteiligt werden) ?
3. Ist Hausrat geklärt. Alles, was Du nicht mitgenommen hast, kannst Du gedanklich abschreiben ...

Aber das Wichtigste (weil nicht-materiell)
4. Du hast Frau mit Kindern verlassen und als Arme-Frau-Im-Stich-Lasser machst Du Dich hinsichtlich Umgang erpressbar ...

Nie wieder würde ich ohne verbindliche Umgangsregelung ausziehen. Auch wenn meine Ex keine Umgangsboykotteuse ist, werden Umgänge durch Stimmungsschwankungen und Ideenänderungen ständig belastet ...

Noch ein Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 12:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa HH,

Nein, das ist mir nicht bewusst. Hast Du hier weitere Infos oder Links zum nachlesen für mich?

solche Geschichten gibt es hier im Forum zuhauf. Der Sachzusammenhang ist aber ganz schlicht: Solange die Familie unter einem Dach wohnt, begegnen sich die Eltern (möglicherweise auch unfreiwillig) auf Augenhöhe. Sobald einer allein auszieht, überlässt er dem anderen die Kinder als Pfand und Druckmittel. Von da bis zu Sätzen wie "wenn du nicht XZY tust / bezahlst / bleiben lässt, siehst du die Kinder nicht mehr" ist es dann nur noch ein kurzer Weg. Spätestens, wenn ein Anwalt ins Spiel kommt, wird der "Ausgezogene" erfahren, dass er bezüglich seiner Kinder jetzt richtig "ausgezogen" wird. Und nein: Fleisskärtchen dafür, dass man durch den Auszug die Situation "entspannt" hat, bekommt man nicht.

Ich hoffe, dass Sie danach wieder arbeiten geht, derzeit ist es von Ihrer Seite aus auch so geplant. Allerdings will sie dann von 75% auf 50% Arbeitszeit reduzieren. Muss ich das akzeptieren?

Hoffen heisst "nicht wissen". Du musst hier ziemlich alles akzeptieren - bis hin zu dem Satz "ich würde ja gerne wieder arbeiten, aber ich finde nichts / Kinder sind besonders betreuungsbedürftig". Was für Dich bedeutet, wesentliche Teile Deines Einkommens an Mutter und Kinder abzuliefern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 12:42
(@papa_hh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

danke für die Antworten ... mir ist gerade sehr flau im Magen. Insbesondere habe ich nicht bedacht, dass mein Auszug eine derartige Tatsachenschaffung ist - insbesondere da wir Umgang etc vorher und bis jetzt (leider) nur mündlich getroffen haben. Was gerade innerlich in mir abgeht mag ich gar nicht beschreiben. Insbesondere das sie sich ja schon einen Anwalt genommen hat. Und dass ich statt "Fleißkärtchen" eher "Schuldscheine" gesammelt habe, ärgert mich am meisten ... grrrr.

Ok. Also lösungsorientiert weiter - würde es helfen, auf eine zwischen uns -schriftlich- geschlossene Trennungsvereinbarung zu drängen, in dem wir einen Unterhalt und insbesondere das Umgangsrecht festlegen? Kann ich bei der Unterhaltsregelung eine Passage einbauen, die es mir ermöglicht zu gewissen Zeitpunkten / Einkommensveränderungen aufgrund Steuerklassenwechsel eine Neuberechnung zu veranlassen? Wie bekomme ich Verbindlichkeit in solch eine Vereinbarung - genügt hier Ihre bloße Unterschrift?

Zur Beantwortung der zwischenzeitlich aufgelaufenen Fragen:

Wie alt sind eure Kinder?
Wie lange läuft das Erziehungsgeld noch?
Wie ist die berufliche Situtaion deiner Ex?
Wie klappt es mit dem Umgang?

- Kind 1: 5 Jahre Kind 2: 5 Monate
- Erziehungsgeld läuft bis März 2011
- Nochfrau ist Beamtin, derzeit mit 75% Arbeitszeit
- Derzeit haben wir eine mdl. Vereinbarung die bisher eingehalten wurde. Bisher noch kein Stress ... bedeutet für mich aber auch, dass sie sich bisher nicht ausreichend anwaltlich beraten hat lassen hat ...

1. Wenn Du schon ausziehst, wieso nicht nahe an Deinen Arbeitsplatz ?
2. Was zahlt sie an Miete, ggf. kann das über das hinausgehen, was über das ihr angemessene hinausgeht (hieran könntest Du im Trennungsjahr ggf. beteiligt werden) ?
3. Ist Hausrat geklärt. Alles, was Du nicht mitgenommen hast, kannst Du gedanklich abschreiben ...

1) wie beschrieben wäre mein Leben teuerer mit der Wohnung in der Arbeitsstadt, da ich ja dann die Fahrtkosten und Übernachtungskosten in der Heimatstadt zusätzlich hätte.
2) Sie würde künftig die gesamte Miete bezahlen. Oder könnte meine Argumentation, dafür bekommt sie den Trennungsunterhalt, widerlegt werden?
3) ist mir - schmerzlich klar - 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2010 13:10




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1) wie beschrieben wäre mein Leben teuerer mit der Wohnung in der Arbeitsstadt, da ich ja dann die Fahrtkosten und Übernachtungskosten in der Heimatstadt zusätzlich hätte.
2) Sie würde künftig die gesamte Miete bezahlen. Oder könnte meine Argumentation, dafür bekommt sie den Trennungsunterhalt, widerlegt werden?
3) ist mir - schmerzlich klar -   

1. Das schöne ist, zumindest für die Gegenpartei, dass durch deinen Umzug zum Arbeitsort zwar keinerlei Kosten gespart, sich diese aber von abzugszugfähigen Werbungskosten in nicht abzugsfähige Umgangskosten verwandeln.
Und damit die Mutter auch schön viel Unterhalt bekommt, kann der Umzug vom Richter durchaus angeordnet werden, bzw. es kann so gerechnet werden, als wärest du umgezogen.
2.) Nicht unbedingt. Zumindest im ersten Jahr nach der Trennung, darfst du die Wohnungb gerne weiter bezahlen. Ihr wird nur ein (kleiner) Wohnwert angerechnet.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 14:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe ich sonst richtig gerechnet oder etwas vergessen hinzuzurechnen oder abzuziehen?

Ich finde das seltsam mit der Steuerklasse III bei dieser Höhe des Elterngeldes.

Und fürchte, ihr habt erst nach der Geburt von IV/IV auf die III umgestellt?

Dann kommt da noch ein böses Erwachen mit Namen "Progressionsvorbehalt", also eine
fette Steuernachzahlung. Vergiss das nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 15:48
(@papa_hh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papasorglos,

Und fürchte, ihr habt erst nach der Geburt von IV/IV auf die III umgestellt?

Dann kommt da noch ein böses Erwachen mit Namen "Progressionsvorbehalt", also eine
fette Steuernachzahlung. Vergiss das nicht.

Im Herbst 2009 haben wir erst geheiratet, haben also in 2009 nach Lst.Klasse 1 gezahlt und zusammen veranlagt. Erst 2010 haben wir auf St.klasse 3 für mich und 5 für sie umgestellt. Kannst Du mich bitte kurz mit dem Progressionsvorbehalt aufklären?

Danke und Gruß, Papa_HH

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2010 19:57
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kannst Du mich bitte kurz mit dem Progressionsvorbehalt aufklären?

Andere können das besser: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=11553

Und hier ist ein Brutto/Netto Rechner, der Dir das auch ausrechnet:

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm

Ich komme in Deinem Beispiel auf 200€ monatlich, die Euch das kostet.

Die solltest Du also mal vorweg abziehen, weil irgendjemand muss das am Ende bezahlen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2010 20:47