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Hilfe bei der Berechnung Kindes- und Betreuungsunterhalt

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(@azael)
Schon was gesagt Registriert

Das JA schreibt:

Es ist sicherlich nicht im Sinne Ihres Sohns und auch vom Gesetzgeber nicht gewollt, das Ihr Kind bei Eintritt der Volljährigkeit sich einen neuen Titel schaffen muss, da es weitgehend der Lebenswirklichkeit entspricht, dass volljährig gewordene Kinder weiterhin unterhaltsbedürftig sind (vgl. hierzu auch OLG Hamm vom 09.02.2011 – 8 WF 37/11). Insofern verstehe ich nicht, warum Sie dies Ihrem Sohn verweigern wollen.

Mein RA hat mir geraten, einfach handschriftlich auf der Urkunde die Befristung zu ergänzen. Aber da das ja alles elektronisch gespeichert wird, wird das so überhaupt "ins System" übernommen? Alternativ gehe ich dann halt zum Notar. Was berechnet der dann, wieder nur die Schriftgebühr?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2016 11:16
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Der bisherige statische Titel (eine einsichtig von mir abgegebene Verpflichtungserklärung beim Notar) ist befristet, darum hab ich ihn ja nicht beim JA machen lassen.

Dir wurde hier - mehrmals - geraten, die Urkunde zu befristen. ok
Dir wurde hier - mehrmals - geraten, eine dynamische Urkunde und keine statische zu erstellen (Rechtsgrundlage: § 1612a BGB).

Möglicherweise hätte das Jugendamt bei einer dynamischen Urkunde die Befristung stillschweigend akzeptiert.

Warum hast du beim Notar eine statische Urkunde unterzeichnet?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2016 02:37
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