Hallo Leute,
ich wollte gerne um Eure Hilfe bei der Berechnung des KU bieten.
Kurz zu der Geschichte:
Mein Lebensgefährte lebte seit 2011 getrennt von seiner Frau. Im April 2014 wurden sie geschieden. Mein Freund hat 2 Kinder, die bei der Mutter leben. Damit keine Schulden aufkommen, bezahlt er für beide Kinder den lt. Unterhaltvorschussgesetz 360,00 EUR an die KM. Jetzt hat die KM Beistandschaften bei JA eingerichtet. JA hat daraufhin Auskunft über die letzten 12 Gehaltsabrechnungen verlangt. Diese hat er mit Steuerbescheid an sie weitergegeben. Da mein Freund leider nicht so gut Beamtendeutsch versteht, hat er mich um Hilfe gebeten.
Meiner Berechnung nach ist er ein Mangelfall. Können Sie mir bitte bei der Überprüfung helfen?
Seine Eckdaten:
Jahreneinkommen (Gehalt+Zuschlag+Fahrgeld) = 26.090,26
Weihnachtsgeld = 392
Urlaubsgeld = 789,20
Bonus = 1.253,31
Lohnsteuer = 539,31
Gesamt = 29.064,14 / 12 Monate = 2.422,01 mont. Brutto
Steuer und Sozialabgaben (ausgehen aus mont. Brutto) = 824,57 (StK I, Kinderbertag 1, Kirchensteuer)
Nettolohn = 1.597,43 EUR (Er wäre somit bei der Stufe 2 mit 383 Euro pro Kind (Sie sind 9 und 7 Jahre alt) und wäre so der Kinderunterhalt von 582 EUR gesichert) aber
Abzügl. Fahrkosten (einfache Strecke von Zuhause bis zu der Arbeit 41 km)= 407,20 (nach OLG Düsseldorf: 30 km *0,30 + 51 km *0,20 )
sieht die Rechnung anders aus:
Nettolohn 1.597,43 - Fahrkosten 407,20 = 1190,23 EUR bereinigtes Einkommen - 1000 Selbsbehalt = 190,23 für Kinderunterhalt. Das wäre dann pro Kind 95 EUR.
1.Ist meine Rechnung so richtig?
2.Wäre es wirklich ein Mangelfall?
3.Wie sehe es dann mit der Titulierung aus? JA verlang ein Titel. Wie sieht dieser in so einem Mangelfall aus? werden dann nur die 34 % tituliert? Wie gesagt er bezahlt zu zeit 180 EUR je Kind.
Können Sie bitte meine Rechnung kontrollieren?
Vielen Dank im Voraus
Hallo TaNika,
Nettolohn = 1.597,43 EUR (Er wäre somit bei der Stufe 2 mit 383 Euro pro Kind (Sie sind 9 und 7 Jahre alt) und wäre so der Kinderunterhalt von 582 EUR gesichert)
Bereits bei dieser Berechnung, die vom unbereinigten Netto ausgeht, gilt: Nach Abzug des Kindesunterhaltes sind noch 1.016 Euro übrig und damit zwar etwas mehr als der Selbstbehalt; aber der Bedarfskontrollbetrag der 2. Zeile der Düsseldorfer Tabelle (nämlich 1.100 Euro) ist verletzt, deshalb geht es runter nach Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle (siehe Anmerkung Nr. 6 in der DT). Das wären dann 272 Euro pro Kind, insgesamt also 544 Euro; immerhin schon mal 38 Euro weniger als nach deiner ursprünglichen Berechnung.
Unter Berücksichtigung der Fahrtkosten ist es ein Mangelfall, aber im Mangelfall wird der Richter die Fahrtkosten kritisch beäugen. Das heißt, es ist im Mangelfall zwar nicht unmöglich, allerdings eher unwahrscheinlich, dass die Kilometerpauschale einfach so akzeptiert wird; es könnte z.B. sein, dass der Richter deinen Lebensgefährten auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verweist, und nur den Preis einer entsprechenden Monatskarte gelten lässt; was natürlich regional unterschiedlich ist, aber bei vierzig Kilometern Entfernung z.B. einhundertsechzig Euro sein könnten. Die Rechnung könnte dann überschlägig so aussehen: Netto 1.600 Euro, abzüglich unvermeidbarer berufsbedinger Kosten von 160 Euro, bleiben 1.440 Euro, also 440 Euro über dem Selbstbehalt ==> 220 Euro je Kind.
Betrachte dies aber bitte als eine sehr grobe Schätzung, denn gerade im Mangelfall ist der Ausgang eines Gerichtsverfahrens noch weniger vorhersehbar, als es das ohnehin schon ist. Allerdings: so ganz falsch liegt er mit dem aktuell gezahlten Unterhalt von 180 Euro m.E. jedenfalls nicht. Gegenüber dem Jugendamt ist es sozusagen Verhandlungssache - die Macht, über seinen Kopf hinweg zu entscheiden, hat kein JA-Sachbearbeiter, sondern ausschließlich ein Familienrichter (auch wenn manch selbsternannter Halbgott beim Jugendamt es gerne anders erzählt). Im Grenzfall könnte er also genau die ohnehin gezahlten 180 Euro pro Kind titulieren (entweder beim Jugendamt, oder stressfreier gegen eine relativ geringe Gebühr beim Notar seiner Wahl) - und anschließend abwarten, ob sich Jugendamt und/oder Kindesmutter an ein Gerichtsverfahren herantrauen.
Für das Jugendamt sind die 180 Euro übrigens zufälligerweise eine Art magische Grenze, denn dies ist genau der Betrag, den das Jugendamt in dieser Altersgruppe maximal als Unterhaltsvorschuss zahlen müsste ... und je nach Mentalität des JA-Sachbearbeiters könnte der Eifer gegenüber deinem Lebensgefährten zumindest ein wenig nachlassen, wenn es "nur" noch um die Haushaltskasse der Mutter geht, aber nicht mehr um die Unterhaltsvorschusskasse der betreffenden Gemeinde 😉
Für den Moment schlage ich allerdings vor: Nachdem er ja seine Einkommensunterlagen ordnungsgemäß beim Jugendamt abgegeben hat, wartet er jetzt erst einmal ab, was die freundlichen Herren und Damen ihm für eine Antwort zurückschreiben. Egal wie diese auch lautet - stell' das Ergebnis hier ein, wir schauen uns das dann mal zusammen an. Und vor allen Dingen: am besten gar nichts unterschreiben, bevor ihr nicht hier bei uns nachgefragt habt!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Vielen Dank für die Antwort.
Wir hoffen nicht das es auf ein Gerichtsprozess ankommt.
Werde Sie gerne weiterhin auf den Laufenden halten, da ich bestimmt im Laufe der Zeit noch ein Paar Fragen haben werde.
Danke und LG
TaNika
Hallo TaNika,
Wir hoffen nicht das es auf ein Gerichtsprozess ankommt.
Natürlich nicht, aber wenn die Gegenseite gar zu unverschämt wird, sollte man auch ein Gerichtsverfahren nicht scheuen. Im Falle deines Lebensgefährten sehe ich es so: Mehr als den Mindestunterhalt würde das Gericht m.E. wohl nicht ausurteilen, ggf. wegen Mangelfall sogar weniger; d.h. wenn ihm das Jugendamt mit einer Forderung gemäß Zeile 2 daherkäme (so wie du es in deiner ersten Variante der Berechnung befürchtet hattest), dann würde ich dies an seiner Stelle verweigern und das JA auf den Klageweg verweisen. Bei einer Forderung gemäß Zeile 1 (d.h. Mindestunterhalt) kommt es darauf an, ob er die Sache auskämpfen will, oder ob er die Sache lieber schnell und geräuschlos aus der Welt haben möchte.
In letzterem Fall aber bitte daran denken: Wenn er den Mindestunterhalt mit dem Standardverfahren tituliert ("dynamischer Titel"), dann ist er nicht nur mit zukünftigen "Preiserhöhungen" in der Düsseldorfer Tabelle dabei, sondern sogar wenn die Düsseldorfer Tabelle auf Dauer so bliebe wie sie heute ist, würde es ab dem 12. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlich teurer werden; in ein paar Jahren wären es somit nicht mehr zweimal 272 Euro, sondern zweimal 334 Euro, und das wird bei seinem Einkommen und real existierenden Kosten für vierzig Kilomenter Arbeitsweg ziemlich heftig - und einen einmal unterschriebenen Titel wieder loszuwerden, das ist ein mühsames Unterfangen!
Aber, wie gesagt: Warten wir erst mal ab, was das zuständige Jugendamt konkret haben will.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. bevor ich's vergesse: wie auch immer, in jeden Titel, den er unterschreibt, gehört auf alle Fälle eine ausdrückliche Befristung auf den 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes rein (auch wenn manche Jugendämter das ü-ber-haupt nicht einsehen wollen).
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
... dann würde ich dies an seiner Stelle verweigern und das JA auf den Klageweg verweisen.
Da habe ich direkt eine Frage diesbezüglich:
1. werden dann die Verfahrenskosten von der KM ggf. JA getragen, wenn es dann auf einen Prozess ankommt?
und
2. Würde in seinem Fall das JA einen Statischen Titel mit dem Betrag von 180 EUR und z.B. Begrenzung auf 2 Jahre akzeptieren? (Denn in den zwei Jahren wird sich viel bei uns ändern: Gemeinsamer Wohnsitz, Kind und evtl. auch ein Arbeitsplatzwechsel wegen den Fahrkosten in die Nähe von der Wohnung)
Haben die User hier irgendwelche Erfahrungen diesbezüglich?
LG
TaNika
Hi,
zu 1.: Nein.Er kann evtl. VKH benatzragen ,dann werden die Kosten vom Staat übernommen oder zumindest votgestreckt.
zu 2: I.a. werden inzwischen keine statischenTitel mehr anerkannt. Probieren kannman es. Das JA/KM können dann allerdings noch auf die Differenz zum Mindestunterhalt klagen. EineBEgrenzung auf 2 Jahre wird wahrscheinlich nicht durchgehen. Kann man aber probieren, zur Not von einem Notar statt dem JA ausstellen lassen.
ein gemeinsames wohnen kann später zur Herabsetzung des SB führen und ein gemeinsames Kind solltet ihr nur ins Auge fassen ,wenn du auch alleine in der Lage bist für das Kind zu sorgen. Wenn es schon jetzt nicht für 2 Kinder reicht, wird es für 3 mehr als eng (da würde auch in einer Familieerstmal gut nachgedacht). Es kann auchdazu führen ,dass du nicht zuhausebleiben kannst, weil er weiterhin unverminderd KU zahlen muss und so schnell nicht vom Titel wegkommt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die Antwort.
zu 1.: Nein.Er kann evtl. VKH benatzragen ,dann werden die Kosten vom Staat übernommen oder zumindest votgestreckt.
Also trägt der KV die Prozesskosten auch wenn der Klageweg vom JA angeleitet wurde? In diesem einen konkreten Fall: wenn JA ihn in die 2. Stufe trotz Mangelfall gepresst wird und vor Gericht dann auf Mindestunterhalt runtergestuft?
ein gemeinsames wohnen kann später zur Herabsetzung des SB führen
Kann es auch eine Herabsetzung des SB in z.B. meiner Elternzeit geben?
...ein gemeinsames Kind solltet ihr nur ins Auge fassen ,wenn du auch alleine in der Lage bist für das Kind zu sorgen. Wenn es schon jetzt nicht für 2 Kinder reicht, wird es für 3 mehr als eng
Ich würde niemals ein Kind in die Welt setzen, wenn ich nicht in der Lage wäre es auch selbst finanziell zu versorgen ;o). Ich verdiene in meinem Job gut und kann mir auch eine 1. Jährige Elternzeit gönnen ;o).
TaNika
In Familiensachen werden die Kosten i.d.R. geteilt. Jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten. Dabei sit es egal von wem die Klage ausging. JA und auch dann, wenn das JA etwas verlangt und er das nicht möchte. Allerdings ist das JA/ein RA oft nicht wirklich erpicht darauf wegen 20 € zu streiten, wenn z.B. Titel über 100 % bestehen und das JA auf 105 % bestehen würde 😉
Bei Mangelfällen ist es halt immer schwierig, weil alles versucht wird, um den Mindestunterhalt zu sichern. Z.B: auch dadurch, das Fahrtkosten nicht anerkannt werden oder ein fiktives Zusatzeinkommen hinzugerechnet wird. Bei einem Urteil gibt es allerdings die Möglichkeit mit diesem Urteil dann beim JC eine Aufstockung zu beantragen und sich so zumidenst ein wenig zurückzuholen.
Je nachdem wieviel Elterngeld du bekommst kann auchdann der SB des KV herabgesetzt werden. Auch wenn er Elternzeit nehmen würde, müsste er weiterhin den KU-Titel bedienen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Gemeinde,
am Wochenende kam jetzt die Antwort von dem JA. Folgendes steht drin:
"Sehr geehrter Herr,
vorab bedanke ich mich für die Einreichung Ihrer Unterlagen.
Die damit durchgeführte Berechnung Ihres monatlichen Einkommens schließt mit folgendem Ergebnis ab: Mit Ihrem durchschnittlichen monatlichen Einkommen können Sie monatlich 180,00 EUR je Kind zahlen.
Außerdem ist es erforderlich, dass Sie die Festbeträge ab 01.08.2014 in urkundlicher Form anerkennen.
Die Beurkundung des Unterhaltes ist kostenfrei bei dem JA Ihres Wohnorts sowie bei mir möglich. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Die Mutter erhält eine Kopie dieses Schreibens.
Mfg"
Dazu habe ich ein Paar Fragen:
1. ist es nicht nett von JA eine Berechnung genau mit der gleichen Summe zu Berechnen wie es zur Zeit ist?
2. Wie ist das mit dem FESTBETRAG gemeint? Doch ein statischer Titel oder wie sieht ein dynamischer Titel mit einem Festbetrag aus?
3. Ich dachte die Beurkundungs-Person sollte nicht die gleiche sein wie die Bearbeiterin des Beistandes. Ist das richtig?
Folgende Antwort haben wir uns überlegt:
"Sehr geehrte...,
zur Überprüfung des monatlich zu zahlenden Betrages von 180,00 EUR je Kind, bitte ich Sie mir Ihre Berechnung in Kopie zu Verfügung zu stellen.
Weiterhin bitte ich Sie mir vorab den Text der Jugendamtbeurkundung zur Einsicht zu zusenden.
Vielen Dank im Voraus
MFG"
Wir wollen einfach nur gerne wissen, wie das JA auf die Summe gekommen ist. Ich glaube nicht, dass wir die Abrechnung bekommen, da sie ja in keiner Weise stimmen kann, aber Versuch ist es Wert.
Was meint Ihr zu unserem Brief. Lohn es sich überhaut zu schreiben?
Gruß
TaNika
Hallo TaNika,
das klingt vergleichsweise gut und da die Kinder laut gemeiner Rechtssprechung nun mal einen Anspruch auf einen Titel haben, wäre ein statischer Titel über 180 Euro gar nicht mal so schlecht. Du hast allerdings völlig recht damit, dass er das Ding vor Unterschrift in Ruhe durchsehen sollte (und stell' den Text ruhig hier ein, damit wir das Ding auf versteckte Pferdefüße hin abklopfen). Bitte insbesondere darauf achten, dass da jeweils eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes reinkommt; von sich aus machen die Jugendämter das nämlich normalerweise nicht.
Immerhin, das JA hat ihn somit als Mangelfall anerkannt; und da er bislang diese 180 Euro bereits "freiwillig" gezahlt hat, würde es sehr, sehr schwer werden, einen Richter davon zu überzeugen, dass er für diese 180 Euro pro Kind jetzt plötzlich nicht mehr leistungsfähig ist.
Was nun allerdings dieses hier betrifft:
ist es nicht nett von JA eine Berechnung genau mit der gleichen Summe zu Berechnen wie es zur Zeit ist?
Zur Erklärung dieses Wunders mögen meine Ausführungen aus einer meiner vorherigen Antworten dienen:
Für das Jugendamt sind die 180 Euro übrigens zufälligerweise eine Art magische Grenze, denn dies ist genau der Betrag, den das Jugendamt in dieser Altersgruppe maximal als Unterhaltsvorschuss zahlen müsste ...
Möglicherweise ist dieser Betrag also dadurch zu erklären, dass auf diese Weise mit minimalem Arbeitsaufwand für den JA-Sachbearbeiter die maximale Schonung der Gemeindekasse erreicht wird. Lass' mich raten: Es lag diesem Schrieb keine detaillierte Berechnung bei, wie das Jugendamt auf diesen Betrag gekommen ist, sondern es wurde nur das (jugend-)amtliche Endergebnis verkündet?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin.
Die Rückfragen sind genau richtig, ich würde die Titulierung allerdings nicht davon abhängig machen, da ich die Berechnung für einigermaßen fair und günstig erachte.
Gerade wegen des statischen Ansatzes.
Den Text des Titels muss man dann natürlich trotzdem genau lesen.
Und wenn etwas unklar oder verdächtig ist, dann den Entwurf mitnehmen und hier nochmal checken lassen.
Könnte auch schlimmer kommen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Möglicherweise ist dieser Betrag also dadurch zu erklären, dass auf diese Weise mit minimalem Arbeitsaufwand für den JA-Sachbearbeiter die maximale Schonung der Gemeindekasse erreicht wird. Lass' mich raten: Es lag diesem Schrieb keine detaillierte Berechnung bei, wie das Jugendamt auf diesen Betrag gekommen ist, sondern es wurde nur das (jugend-)amtliche Endergebnis verkündet?
So war es auch ;o) Keine Berechnung nur der Betrag ist aufgeführt. Das ziehen sie bei meinem Freund schon das zweite mal so durch. Bei der ersten "Berechnung" nach der Trennung wurde von der Unterhaltsvorschusskasse berechnet und da stand nur der Satz drin, dass er in der Lage wäre diese 180 pro Kind zu bezahlen. Hat er bezahlt und somit die "unberechtigte" Lösung akzeptiert.
DAs schreiben an JA ist aufgesetzt und wir warten mal ab was noch kommt.
Vielen Dank für die Antworten.
Auf die Antwort des Jugendamts bin ich sehr gespannt. :puzz:
Hallo Leute,
jetzt haben wir die Berechnung vom Jugendamt und die Jugendamtsurkunde vorab zur Einsicht bekommen.
Folgendes steht drin:
zur der Berechnung:
Jahreseinkommen Netto 19.958,52
zzgl.Steuer 539,37
azgl. 12*400 Fahrkosten = 4.800
Gesamt: 15.697,89/12 =1.308,15 =1.309 /Monat
Dann steht da noch:" Der Vater ist bereit 180 EUR / Kinder zu zahlen. Es wurde mit der Mutter abgesprochen, dass der Vater einen Festbetragstitel über 180 EUR unterschreibt und die Zahlung erstmal über das Jugendamt läuft. "
Ist die Berechnung so in Ordnung?
zu der Urkunde:
URKUNDE
über die Verpflichtung zur Unterhaltsleictung
vor der Urkundsperson ... erscheint:
Herr... , nach Überzeugung der Urkundsperson geschäftlich.
Herr erklärt ach Belehrung über die Bedeutung einer Unterhaltsverpflichtung und der Unterwerfungsklausel folgendes:
I. Ich verpflichte mich, meinem Kin folgenden Unterhalt zu Händen des jeweiligen empfangsberechtigten gesetzlichen Vertreter zu zahlen:
zum 1. eines jeden Monats im Voraus
180,00 EUR Unterhalt
II. Wegen der Erfüllung der Verpflichtung aus einer Urkunde unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung.
III. Ich bewillige die Erteilung einer einfachen und einer vollstreckbaren Ausfertigung zu Händen des jeweiligen empfangsberechtigten gesetzlichen Vertreters des Kindes.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
-------Unterschrift des Verpflichteten------- ----------Unterschrift der Urkundsperson--------"
Da fehlt noch der Satz mit der Befristung. Wie formuliere ich diesen und an welcher Stelle soll es stehen? Muss der Name des Kindes und das Geburtstagsdatum nicht auch dort stehen? Ist die Urkunde inhaltlich auch in Ordnung?
Wie soll es weitergehen: Sollen wir unsere Formulierung zu dem Termin beim Jugendamt mitnehmen oder erst mal diese vorab per Post schicken?
Habe jetzt viele Fragen gestellt, hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Tanika
Hallo TaNika,
Jahreseinkommen Netto 19.958,52
zzgl.Steuer 539,37
azgl. 12*400 Fahrkosten = 4.800
Gesamt: 15.697,89/12 =1.308,15 =1.309 /Monat
Das hier angenommene Netto-Jahreseinkommen kommt mir etwas zu hoch vor, wenn ich es mit den Angaben aus deinem ersten Beitrag vergleiche. Wenn ich dort nämlich Jahresbrutto, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonus zusammenzähle, dann bin ich bei einem Jahresbrutto von 28.524,77 Euro, das entspricht einem durchschnittlichen Monatsbrutto von 2.377 Euro, und das sind in Steuerklasse 1 mit einem Kinderfreibetrag und Kirchensteuerpflicht ca. 1.580 Euro Monatsnetto, also 18.960 Euro Jahresnetto - und in dieser Berechnung ist jener Anteil der Steuererstattung, der sich aus dem schwankenden Einkommen ergibt, wegen der Durchschnittsbildung bereits entfallen; d.h. die 539,37 Euro müssten ggf. auch noch ein wenig nach unten korrigiert werden.
Kann aber sein, dass es irgendwelche steuerfreie oder steuerbegünstigte Lohnanteile gibt (du hattest z.B. was von "Fahrgeld" als Lohnbestandteil geschrieben), und die Sache dann doch stimmt. Kann ich so nicht beurteilen, das musst du besser wissen als ich, ob die aufgerufenen 19.958,52 Euro korrekt sind, und ob die Steuererstattung in der vollen Höhe von 539,37 Euro noch obendrauf kommt.
Dann steht da noch:" Der Vater ist bereit 180 EUR / Kinder zu zahlen. Es wurde mit der Mutter abgesprochen, dass der Vater einen Festbetragstitel über 180 EUR unterschreibt und die Zahlung erstmal über das Jugendamt läuft. "
Ist die Berechnung so in Ordnung?
Nun, vor allen Dingen ist festzuhalten: Es handelt sich eben nicht um eine vollständige Unterhaltsberechnung, sondern um das, worauf er sich "freiwillig" eingelassen hat, denn nichts anderes bedeutet dieses "Der Vater ist bereit 180 EUR / Kinder zu zahlen" - würde man die 1.309 Euro bereinigtes Netto als Grundlage für die Unterhaltsfestsetzung nehmen, dann wäre nämlich beim Selbstbehalt von 1.000 Euro Schicht im Schacht mit Unterhaltszahlungen, d.h. dies wären dann "nur" 155 Euro pro Kind.
Aber, wie schon mehrfach erwähnt: Das, was das Jugendamt hier verlangt, ist vergleichsweise moderat; erstens, weil die Titulierung statisch ist statt dynamisch, und zweitens, weil das Gericht mit einiger Wahrscheinlichkeit an den vierhundert Euro Fahrtkosten herumschrauben würde. Es ist natürlich seine Entscheidung; aber ich glaube, ich an seiner Stelle würde es nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Zum Urkundentext selber: Ja, der ist freundlicherweise statisch, und ja, unfreundlicherweise fehlt natürlich die Befristung. Bitte auf alle Fälle für jedes Kind eine eigene Urkunde erstellen lassen - das vereinfacht die Sache, wenn sich mal was bei nur einem der beiden Kinder ändert; z.B. wenn sich in ein paar Jahren eines der beiden Kinder dafür entscheiden sollte, lieber bei Papa als bei Mama zu wohnen. Die Befristung würde ich dann ungefähr so reinnehmen:
(...)
I. Ich verpflichte mich, meinem Kind <Name>, geb. am <Geburtsdatum>, folgenden Unterhalt zu Händen des jeweiligen empfangsberechtigten gesetzlichen Vertreter zu zahlen:
zum 1. eines jeden Monats im Voraus 180,00 EUR Unterhalt bis zum 18. Geburtstag des Kindes, d.h. bis einschließlich <Monat und Jahr, in dem das Kind 18 wird>.
(...)
Ach so, wenn er noch ein wenig Feinschliff am Text vornehmen will: dann kann er noch versuchen, den Monatsersten zu ersetzen durch den "dritten Werktag des Monats". Du weißt schon, Banklaufzeiten von Überweisungen, und den eigenen Lohn hat man ja i.d.R. auch erst ganz am Ende des Monats auf dem Konto. Und nö, ich will jetzt keine Grundsatzdiskussion darüber führen, warum das Gesetz vorsieht, dass man den Unterhalt bereits im Voraus bezahlen muss, während nahezu jeder Arbeitnehmer seinen eigenen Lohn erst im Nachhinein bekommt; ich will nur darauf hinweisen, dass die Sache mit dem Monatsersten diese unangenehme Situation nochmals verschärft (insbesondere wenn der Monatserste aufs Wochenende fällt und/oder da noch ein Feiertag in der Nähe ist), und dass der dritte Werktag des Monats ein Kompromiss ist, mit dem eigentlich alle Beteiligten halbwegs leben können sollten.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
(...) und die Zahlung erstmal über das Jugendamt läuft. "
Das ist bitteschön wirklich ernst zu nehmen - wenn das so drin steht, dann nur ans Jugendamt zahlen, keineswegs direkt an die Mutter, sonst zahlt er im Zweifelsfalle doppelt! Wenn diese Regelung irgendwann geändert werden soll, dann bitte nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch das Jugendamt!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. :thumbup:
Die Frage wäre noch wie soll es weitergehen: Sollen wir unsere Formulierung zu dem Termin beim Jugendamt mitnehmen oder erst mal diese vorab per Post schicken?
Wie sind da die Erfahrungen?
Noch mal vielen Dank
Gruß
TaNika
Welche Formulierungen sollen denn, deiner Meinung nach, mit rein?
Was die Befristung bis 18. LJ angeht, einfach der Tante des JA mitteilen, dass du die Befristung drin haben willst.
Auch wenn sie dann irgendwas in den vermutlich nicht vorhanden Bart grummelt, vehement darauf bestehen.
Welche Formulierungen sollen denn, deiner Meinung nach, mit rein?
Was die Befristung bis 18. LJ angeht, einfach der Tante des JA mitteilen, dass du die Befristung drin haben willst.
Auch wenn sie dann irgendwas in den vermutlich nicht vorhanden Bart grummelt, vehement darauf bestehen.
Also Termin machen und unsere überarbeitete Version vorlegen. 🙂
Danke so werden wir es machen :thumbup: 😉