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Hilfe bei Berechnung Unterhalt + Mehrbedarf

 
(@sanody)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

nach langem Suchen bin ich über eurer Forum gestolpert. Hier wurde ich endlich fündig bzw. denke das ich von euch Hilfe bekommen kann.

Zu meiner Geschichte.

Ich lebe mit meiner Exfrau noch zusammen unter einem Dach zur Miete (Miete und NK zahle ich stehen aber beide im Mietvertrag).
Wann genau wir nun ausziehen ist noch offen, geplant ist März nächstes Jahr evtl. früher. Wir sind nicht verheiratet.
Im November letzten Jahres wurde unser kleiner geboren. Mittlerweile ist er bereits 11 Monate alt. Wir haben das gemeinsame
Sorgerecht.

Nun stehe die endgültige Trennung bevor, da gibt es kein Zurück mehr. Nun kommen natürlich für mich viele fragen die ich bisher
versucht habe für mich zu beantworten. Aber ob ich diese für mich richtig beantwortet habe weiß ich nicht.
Daher bräuchte ich eure Hilfe. Vorweg es geht nicht darum das ich nichts zahlen möchte, sondern nur ob ich meiner Rechnung
richtig liege. Ich möchte mit der KM eine eigene Lösung finden ohne das ich JA, RA, oder FG benötige, was zu vermeiden ist.

1. Errechnung vom Unterhaltsanspruch?
2. Errechnung vom Mehrbedarf und ab wann zu zahlen?
3. Ab wann gilt der Unterhaltsanspruch?
4. am 3. Geburtstag BU einstellen?

Bei der Berechnung der Einkommen bin ich bei mir von meinen Einkünften ausgegangen die ich habe. Bei der KM bin ich von folgenden
Annahmen ausgegangen. Sie könnte evtl. wieder bei uns im Geschäft auf Halbtagesbasis im März nächstes Jahr anfangen zu arbeiten,
jedoch zu einem gekürzten Gehalt, angepasst auf die Halbtagesstelle. Jedoch wissen wir das noch nicht genau. (vorher knapp
2.000 Euro netto). Momentan bekommt Sie noch Elterngeld bis Mitte November, danach wahrscheinlich erstmal nix da wir ja noch unter
einem Dach wohnen?

Hierzu die nächste Fragen:

4. wie hoch wird der BU-Anspruch sein, wenn sie das Einkommen nicht hat. So wie von mir errechnet? Max 470 Euro?
5. Falls sie zum Amt geht, kann hier was von seitens Ämter was von mir gefordert werden?

habe die Berechnung als Bild hochgeladen wegen der Formatierung hoffe das ist ok

Ich hoffe ich habe nun nichts vergessen, mir gehen einfach gerade zu viele Sachen durch den Kopf, da das alles komplettes Neuland für mich ist.
Um Feedback von euch Profis wäre ich dankbar.

Falls noch jemand etwas wissen möchte, einfach fragen.

Gruss
Sanody

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2015 12:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei der Berechnung des KU gehe ich so mit. Es erfolgt keine Höherstufung, da Du 2 Unterhaltsberechtigte Personen (Kind + Ex) hast.
Beim Unterhalt für Deine Ex geht es nicht um Ehegattenunterhalt sondern um Betreuungsunterhalt (§ 1615 l BGB)

Danach wird es komplizierter. Ausgangspunkt für den Betreuungsunterhalt ist das Einkommen der KM vor der Geburt, also ca. 2000 Euro. Angerechnet wird das Elterngeld (minus 300 Euro, die nicht als Einkommen gewertet werden). Eigenes Arbeitseinkommen der KM ist überobligatorisch und muss deshalb nicht voll angerechnet werden.
Ohne das jetzt besonders zu berücksichtigen sehe ich aber die größere Schranke bei Deinem Selbstbehalt von 1200 Euro. Nach Abzug des KU verbleiben 1856 Euro minus 1200 Euro Selbstbehalt = 656 Euro, die maximal für BU überhaupt zur Verfügung stehen.

Können Mutter und Kind damit ihren Bedarf nicht decken, dann muss H4 beantragt werden. Eine wesentliche Frage hier ist, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
"Eine so genannte Bedarfsgemeinschaft (BG) liegt vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt mit Erwerbsfähigen zusammenleben und den Haushalt wirtschaftlich gemeinsam betreiben."

Damit keine Bedarfsgemeinschaft mehr besteht, muss nachgewiesen werden, dass ihr nicht mehr wirtschaftlich gemeinsam lebt. Habt ihr getrennte Wohnungen ist das kein Problem.

Bei der Berechnung des Mehrbedarfs müssen die Kosten (ohne Essensgeld, das aus dem KU zu betreiten ist), gemäß Einkommen gequotelt werden.
Da der BU dann wieder Einkommen ist, kann es sein, dass die KM den Kiga selbst bezahlen muss, da Du bereits bis zum Selbstbehalt für Mehrbedarf belastet bist. Liegt ihr beide unter 1300 Euro, dann wird der Selbstbehalt auf 1080 Euro reduziert und dann gequotelt.

Sollte die KM H4 beantragen wird die ARGE prüfen ob Du genügend Unterhalt (KU + BU) zahlst und Dich zur Einkommensauskunft auffordern.
Solange keine Ämter involviert sind, könnt ihr euch aber immer freundlich auf das Machbare einigen.

Mit dem 3. Geburtstag des Kindes endet der Anspruch auf BU. Er kann sich aber verlängern, wenn es kindbezogene Gründe dafür gibt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 14:53
(@Inselreif)

Ich lebe mit meiner Exfrau noch zusammen

zur Klarstellung bitte: Ehe-Frau oder Ex-Freundin ??

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 20:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich lebe mit meiner Exfrau noch zusammen unter einem Dach zur Miete (Miete und NK zahle ich stehen aber beide im Mietvertrag).
Wann genau wir nun ausziehen ist noch offen, geplant ist März nächstes Jahr evtl. früher. Wir sind nicht verheiratet.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 21:07
(@Inselreif)

Ah ja, Danke.

@TO: es ist in der Tat total verwirrend, wenn Du eine Berechnung mit den für Ehegatten gültigen Vorschriften ("Paragraphen"), Bezeichnungen ("Ehemann"...) und vor allem Rechenmethoden einstellst. Du solltest Deine Tabelle dringend anpassen, falls die irgendwer zu Gesicht bekommt. Susi hat Dir Vorschrift, Rechenweg und Ergebnis ja aufgezeigt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2015 22:01
(@sanody)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi, Hallo Inselreif

danke ersteinmal für euer Feedback. 

Danach wird es komplizierter. Ausgangspunkt für den Betreuungsunterhalt ist das Einkommen der KM vor der Geburt, also ca. 2000 Euro. Angerechnet wird das Elterngeld (minus 300 Euro, die nicht als Einkommen gewertet werden). Eigenes Arbeitseinkommen der KM ist überobligatorisch und muss deshalb nicht voll angerechnet werden.
Ohne das jetzt besonders zu berücksichtigen sehe ich aber die größere Schranke bei Deinem Selbstbehalt von 1200 Euro. Nach Abzug des KU verbleiben 1856 Euro minus 1200 Euro Selbstbehalt = 656 Euro, die maximal für BU überhaupt zur Verfügung stehen.

bei deiner Berechnung für den verbleibenden KU hast du 1856 Euro genommen. Wird in diesem Fall der Erwerbsbonus nicht berücksichtigt?

@TO: es ist in der Tat total verwirrend, wenn Du eine Berechnung mit den für Ehegatten gültigen Vorschriften ("Paragraphen"), Bezeichnungen ("Ehemann"...) und vor allem Rechenmethoden einstellst. Du solltest Deine Tabelle dringend anpassen, falls die irgendwer zu Gesicht bekommt. Susi hat Dir Vorschrift, Rechenweg und Ergebnis ja aufgezeigt.

habe ich bereits in meiner Tabelle angepasst. Danke für den Hinweis!

Gruss
Sanody

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2015 09:35
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Sanody,

bei deiner Berechnung für den verbleibenden KU hast du 1856 Euro genommen. Wird in diesem Fall der Erwerbsbonus nicht berücksichtigt?

Es gibt beim Betreuungsunterhalt drei begrenzende Faktoren (wie von Susi schon geschildert):
1. Vorgeburtliches Einkommen
2. Halbteilungsgrundsatz (3/7tel-Regelung: hier gilt der Erwerbstätigenbonus)
3. Selbstbehalt (kein Erwerbstätigenbonus)

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 10:08
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

nur eine kleine Ergänzung:

Da der BU dann wieder Einkommen ist, kann es sein, dass die KM den Kiga selbst bezahlen muss, da Du bereits bis zum Selbstbehalt für Mehrbedarf belastet bist.

Mehrbedarf gehört zum Bedarf des Kindes und ist damit vorrangig ...

Insofern sehe ich es so, daß die Haftungsquote vor Ermittlung Betreuungsunterhalt zu ermitteln ist und der zu deckende Anteil bei der Einkommensbereinigung für BU entsprechend abgezogen wird.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2015 10:21