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Hilfe bei Berechnung

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo neo,

damit mein Beitrag nicht völlig untergeht verweise ich noch mal auf #10.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 14:48
(@neo78)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Susi... Sorry ja Danke erstmal. Durchschnittswert sind 2400 Euro Netto ohne Abzüge. Also nicht bereinigt.

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Themenstarter Geschrieben : 26.01.2016 14:54
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Auch wenn die Diskussion etwas abschweift, weise ich doch mal beschwingt darauf hin, dass sich durch jüngere (Halb-) Geschwister natürlich ggf. der KU für die Frühergeborenen reduziert, das ist in der DDT durch Stufen-Reduktion so vorgesehen. Wie immer kann man das für falsch halten, oder eben aber auch nicht.
Warum sich jemand, der einzig, aufgrund seiner Einkommenssituation, den "korrekten" Zahlbetrag für alle seine Kinder errechnet wissen will, sich hier einem Shitstorm aussetzen muss, erschliesst sich mir nicht ganz.
Der TO, in Vertretung natürlich, macht für mich nicht den Eindruck eines Unterhaltsminimierers, sondern er erbittet lediglich Hilfe, bei der Ermittlung belastbarer Zahlen.
Dass das jetzt "unlauter" sein soll erschließt sich mir ebensowenig.

Grüsse!
JB  

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 14:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal ausgehend von den knapp 50.000€ Jahres-Brutto und dann 4 UH-Berechtigten vermute ich, es wird auf den Mindest-Unterhalt hinaus laufen. Sein bereinigter Netto dürfte kaum über 2700€ liegen. Das wären für das älteste Kind dann 355€ Unterhalt.
Auch einen Mangelfall möchte ich (zumindest beim jetzigen Alter der Kinder) nicht vermuten, da hier dann der BU für die Ehefrau zusammen gestrichen werden würde, um Spielraum für den KU zu schaffen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 26.01.2016 15:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mal abgesehen davon, dass die "richtige Rechnung" durchaus kompliziert ist, würde ich auch dafür plädieren sich mit der KM auf den Mindestunterhalt zu einigen. Sicher kann man dabei damit argumentieren, dass es jetzt 3 Kinder sind. Solange zwischen den Eltern ein gutes Verhältnis herrscht sollte das auch nicht das Problem sein.

Bei einer offiziellen Rechnung sollte nicht viel anderes heraus kommen.
Im Allgemeinen gilt schon die Regel, dass man bis auf den Mindestunterhalt kürzen kann, weniger, also ein Mangelfall, führt in aller Regel zu "komischen Rechnungen", die dann den Mindestunterhalt wiederum rechtfertigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 15:24
(@neo78)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen lieben Dank für eure Infos. Ich habe es weiter gegeben. Er zahlt weiterhin die 400 euro. Er wollte halt nur wissen ob er damit richtig liegt. Und das tut er ja. Allen noch einen schönen Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2016 20:54
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