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Hilfe bei Berechnung

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(@neo78)
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Liebes Forum, gern würde ich für einen Bekannten von mir den Unterhalt mit eurer Hilfe berechnen lassen.

1 Kind aus früherer Beziehung 15 Jahre alt
1 Kind mit jetziger Ehefrau 2 Jahre alt
1 Kind mit jetziger Ehefrau wird in 3 Wochen geboren

Bruttojahresgehalt 47.718,15 € / Steuerklasse 3 / Kinderfreibetrag 1,5

Mann ist 3 Kindern und jetziger Ehefrau (Elternzeit wenn Baby da ist ) zu Unterhalt verpflichtet.

Er hat ein Haus mit seiner jetzigen Frau gekauft. Wohnfläche 150 qm.  Mietspiegel € 6,00 pro qm

Kosten Haus:

1. Gebäudeversicherung:446.66 € jährlich
2. Grundbesitzabgabe 918,80 € jährlich
3.. Kredit Rate 350,88 € monatl. davon ca. 160 Zinsen
4. Kredit Rate 377,42 € davon ca 91,54 € Zinsen

Rentenversicherung betrieblich 50,00 € im Monat
Bausparvertrag mit AG Anteil 40,00 € im Monat

einfacher Fahrtweg 2 km zur Arbeit

wie wird jetzt der Unterhalt berewchnet. Wohnvorteil? Eigentümer des Hauses sind beide Ehepartner
kann man 24 prozent vom brutto absetzen wegen dem Eigenheim und Altersvorsorge.

Was bereinigt noch das Netto Einkommen?

das 15 jährige Kind lebt mit seiner Mutter zusammen...die Mama ist auch wieder verheiratet und einem Halbgeschwisterkind. Auch diese Ehepartner haben ein Haus gekauft.

Fragen über Fragen... vielen Dank im Voraus für eure kompetente Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 15:04
(@psoidonuem)
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Warum soll überhaupt was gerechnet werden?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2016 15:37
(@neo78)
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weil sich die beiden immer privat geeinigt haben. es gibt auch keinen offiziellen Titel. Er zahlt jeden Monat pünktlich. Mein Bekannter möchte wissen wieviel quasi jedem Kind zusteht. und ob er zuwenig oder zuviel überweist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 15:41
(@psoidonuem)
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Wie lange ist das her?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2016 15:58
(@neo78)
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Versteh die Frage nicht. Getrennt schon seit 12 Jahren mit der Kindsmutter des 15 jährigen Kindes. Verheiratet seit 4 Jahren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 16:25
(@psoidonuem)
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Nun, weil, wenn die beiden sich privat geeinigt haben und das schon eine Weile her ist, diverse Erhöhungen und Altersstufenwechsel stattgefunden haben.
Und er tendenziell eher zu wenig zahlt.

Aber eigentlich frage ich, weil ich immer frage, wenn Trennungskinder zu Gunsten neuer Kinder Einbußen erleiden sollen.

Da das zweite Kind erst 2 ist und ihr in einer strukturschwachen Gegend wohnt (schließe ich aus der Vergleichsmiete) ist die Mutter eh nicht arbeiten gegangen. Es gibt also keine finanzielen Einbußen. Auch wenn er jetzt zwei Stufen weiter runter gehört. Dann reden wir über 45€.

Abzugsbeträge findet man in den Leitlinien des jeweiligen OLG.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2016 16:34
(@neo78)
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die Erhöhungen wurden altersgerecht immer bezahlt. Der Papa hat auch die komplette Kommunion und Konfirmation bezahlt. Das Kind soll keine Einbußen haben...wie kommst du überhaupt darauf? Er hatte nur die Bitte an mich, ob ich das mal ins Forum stellen kann und ihm das jemand mal berechnen könnte. Ich denke, dass dies durchaus legitim ist. Unter anderem gehe ich davon aus, dass die Mutter des 15 jährigen Kindes eher zu viel bekommt, ansonsten hätte sie  ja  Jugendamt oder Anwalt beauftragt um das angemessene Geld einzufordern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 21:43
(@neo78)
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OLG ist Hamm. Warum gibt es denn das Forum hier, wenn du einem rätst  die Gesetzestexte durch zu blättern?  Der normale Mensch versteht, das eher weniger. Er weis ebend nicht, wie das berechnet wird und ich bin ihm auch keine große Hilfe. Deswegen habe ich ja die Zahlen hier rein gestellt und hatte gehofft kompetente Antworten zu bekommen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 21:48
(@Mrs_Mima)

Der Papa hat auch die komplette Kommunion und Konfirmation bezahlt.

Der hatte ne Kommunion UND ne Konfirmation??? Er ist katholisch UND evangelisch???

Unter anderem gehe ich davon aus, dass die Mutter des 15 jährigen Kindes eher zu viel bekommt, ansonsten hätte sie  ja  Jugendamt oder Anwalt beauftragt um das angemessene Geld einzufordern.

Wie kommst du darauf??? Der Vater meines ältesten Kindes zahlt seit jeher WENIGER als den Mindestunterhalt. Und ich habe weder JA noch Anwalt beauftragt um das angemessene Geld einzufordern. Da ich es angemessen fand (und er auch immer was dazu gab, wenn es bei uns mal enger wurde).

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2016 21:53
(@neo78)
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Oh da habe ich mich verhauen. Ich weiß nur das er 2 feiern komplett bezahlt hat.  Er zahlt 400 euro. Das ist wohl angemessen bei seinem Gehalt. Ich sage ihm, daß er zu einem Anwalt gehen soll und sich das da ausrechnen lässt.  Ich dachte das hier das jemand kann.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2016 22:19




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

genau ausfechnen kann das letzlich keiner. Aber KU geht vor Betreuungsunterhalt, d.h. hat er nicht genügend Einkommen für Kinder (alle 3), dann bleibt für die Ehefrau kein Geld übrig.
Gegenüber den Kindern, also bei KU hat er einen Selbstbehalt von 1080 Euro.

Die Leitlinien des OLG Hamm finden sich <a href="http://www.dfgt.de/resources/LL_Hamm_2015_II.pdf>hier</a>."
Da er offensichtlich abhängig beschäftigt ist und vermutlich unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt, kann er nicht 24% sondern nur 4% Altersvorsorge (so nicht der Mindestunterhalt unterschritten wird) gelten machen.

" 10.1 ... Personen, die der gesetzlichen Versicherungspflicht nicht unterliegen,  können  für  ihre  primäre  Altersversorgung  entsprechend  dem  Aufwand  eines nicht Selbständigen in der Regel etwa 20 % des Bruttoeinkommens einsetzen, es sei denn, die Altersvorsorge ist bereits auf andere Weise gesichert. Beim Ehegattenunterhalt ist für die sekundäre  Altersvorsorge  in  der  Regel  ein  Betrag  von  bis  zu  4  %  des  Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres angemessen, beim Elternunterhalt ein Betrag etwa in Höhe von
5 % und beim Kindesunterhalt in Höhe von bis zu 4 %, soweit der Mindestunterhalt gedeckt ist."

Bei den berufsbedingten Aufwendungen kann der Arbeitsweg berücksichtigt werden, bei 2km kommt da aber nicht viel raus.

Einkommen besteht aus Arbeitseinkommen (monatl. Gehalt , Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld), weiterhin werden Steuerstattungen berücksichtigt. Am kompliziertesten ist mit dem Wohnvorteil. Ich würde hier die Hälfte ansetzen, abgezogen werden können Tilgung und Instandhaltung.

Ansonsten ist der Steuerbescheid ein guter Anhaltspunkt um das Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit zu bestimmen, das Jahresbrutto und das alles ist mir zu aufwendig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 00:21
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

[...]
Aber eigentlich frage ich, weil ich immer frage, wenn Trennungskinder zu Gunsten neuer Kinder Einbußen erleiden sollen.
[...]

Rotmark, OT on
Dieser Satz bzw. dieser Gedanke fällt ja immer mal wieder. Und immer wieder aufs Neue bin ich darüber irritiert bis verwundert... (vor allem wenn er so pauschalisiert in den Forenraum geworfen wird...)
Das bei Familienzuwachs (ganz gleich in welcher "Familienkonstellation") die restlichen Familienmitglieder den "Gürtel enger schnallen" müssen ist doch irgendwie logisch...;schließlich verdienen die Eltern (oder der Alleinverdiener) mit jedem weiteren Kind nicht automatisch auch mehr Geld.
Nach der Logik von Dir @pseudonum muß ja nach einer Trennung fast zwangsläufig jeder weitere Kinderwunsch (mit einem neue Partner) "ad akta" gelegt  werden...(weil ja ansonsten weniger Geld für den/ die Erstgeborenen bleibt).
mmhhh.... OT off

Edith Grammatik/Satzbau korrigiert

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 11:58
(@psoidonuem)
Registriert

Oh da habe ich mich verhauen. Ich weiß nur das er 2 feiern komplett bezahlt hat.  Er zahlt 400 euro. Das ist wohl angemessen bei seinem Gehalt. Ich sage ihm, daß er zu einem Anwalt gehen soll und sich das da ausrechnen lässt.  Ich dachte das hier das jemand kann.

Können wir auch. Aber nicht ohne OLG. Und es wäre entzückend, das Nettogehalt zu kennen, dann müssen das nämlich nicht in einen Steuerrechner eingeben.

Einem Zahlbetrag von 400€ entspricht ziemlich genau einem bereinigten Einkommen von 1901-2300€ Er hat aber (überschlägig) 2701-3100; dadurch dass er künftig vier statt zwei UH-Berechtigte hat geht es zwei Stufen runter, ergo zahlt er genau den richtigen Betrag.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 12:04
(@psoidonuem)
Registriert

Rotmark, OT on
Dieser Satz bzw. dieser Gedanke fällt ja immer mal wieder. Und immer wieder aufs Neue bin ich darüber irritiert bis verwundert... (vor allem wenn er so pauschalisiert in den Forenraum geworfen wird...)
Das bei Familienzuwachs (ganz gleich in welcher "Familienkonstellation") die restlichen Familienmitglieder den "Gürtel enger schnallen" müssen ist doch irgendwie logisch...;schließlich verdienen die Eltern (oder der Alleinverdiener) mit jedem weiteren Kind nicht automatisch auch mehr Geld.
Nach der Logik von Dir @pseudonum muß ja nach einer Trennung fast zwangsläufig jeder weitere Kinderwunsch (mit einem neue Partner) gelegt "ad akta"  werden...(weil ja ansonsten weniger Geld für den/ die Erstgeborenen bleibt).
mmhhh.... OT off

Genau anders herum wird ein Schuh draus. Ich sehe nämlich überhaupt keinen Grund, warum das in Zweitbeziehungen anders laufen sollte als in Erstbeziehungen: Bevor man weitere Kinder plant, macht man sich normalerweise Gedanken, wie man das bezahlt. Es gibt aber offenbar eine Rechenschwäche bei Vätern mit neuer Beziehung, da werden ständig neue Kinder angesetzt, dann stellt man fest, es reicht nicht und dann wird am Unterhalt der älteren Kinder rumgedoktert.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 12:08
(@Mrs_Mima)

hi,

ich sehe das genauso wie psoido.

In einer intakten Beziehung (ohne weitere Kinder außerhalb) wird bei Kinderwunsch für alle gemeinsam gerechnet, natürlich auch geschaut, wo man sparen kann...

Aber da würde keiner sagen: "naja, dann verzichtet eben Nepumuk auf ein neues Bett, das Fußballtraining und die nächsten Klassenreisen sind eben nicht drin, Lillifee bekommt dann keine Zahnspange und die Kommunion kann man auch gut mit 3 Personen in der Dönerbude feiern...und die Bausparer der beiden lösen wir auch gleich mit auf....
dann reicht die Kohle auch fürs Dritte....

Aber bei ner Zweitfamilie wird dann oft beim Topf der/des Erstgeborenen zusammengestrichen.
Der in letzter Konsequenz eben genau die (und andere) oben beschriebenen Einschränkungen zur Folge haben könnte.
Ob die gleichen Sparmaßnahmen dann auch beim Nachwuchs der aktuellen Familie angewendet werden bezweifel ich...

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 12:33
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

hi,

ich sehe das genauso wie psoido.

In einer intakten Beziehung (ohne weitere Kinder außerhalb) wird bei Kinderwunsch für alle gemeinsam gerechnet, natürlich auch geschaut, wo man sparen kann...

Aber da würde keiner sagen: "naja, dann verzichtet eben Nepumuk auf ein neues Bett, das Fußballtraining und die nächsten Klassenreisen sind eben nicht drin, Lillifee bekommt dann keine Zahnspange und die Kommunion kann man auch gut mit 3 Personen in der Dönerbude feiern...und die Bausparer der beiden lösen wir auch gleich mit auf....
dann reicht die Kohle auch fürs Dritte....

Aber bei ner Zweitfamilie wird dann oft beim Topf der/des Erstgeborenen zusammengestrichen.
Der in letzter Konsequenz eben genau die (und andere) oben beschriebenen Einschränkungen zur Folge haben könnte.
Ob die gleichen Sparmaßnahmen dann auch beim Nachwuchs der aktuellen Familie angewendet werden bezweifel ich...

Mima

Das rot und fett markierte trifft den Nagel auf den Kopf...
sparen kann man auch in dem zB. der Nepomuk nicht unbedingt das Bett aus dem Hause Hülsta bekommt und Fußballschuhe nicht unbedingt Maßanfertigungen sein müssen und Lilliefees Zahnspange muß (natürlich) auch ins Haushaltsbudget passen.. (also ggf. keine Mini-und Keramikbracketts usw..)
und um die Sache auch mal etwas von einer anderen Seite zu beleuchten:
Es gibt ja Zweitfamilien, wo die (eventuell sozial schwache und oder nicht so gut situierte) Frau aus erster Beziehung ein Kind "mitbringt" und der (sehr gut verdienende) Zweitmann für einen Sprößling aus der ersten Beziehung Unterhalt bezahlen muß.
Nach der Logik von Euch Beiden (@pseudonuem und @ Msr_Mima) dürfte die Zweitfrau und deren Kind nicht vom guten Verdienst des neuen Mannes (angemessen) profitieren, weil dies ZANGSLÄUFIG zu Lasten des Kindes des Mannes geht...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 12:52
(@Mrs_Mima)

nö, deine Logik ist nicht logisch,

natürlich darf die neue Familie von guten Gehalt des Mannes profitieren (oder dieser eben vom guten Gehalt der Frau  😉 ).

Das darf nur nicht zu Lasten des schon vorhandenen Kindes aus früherer Beziehung gehen. Wenn, dann mit allen Kindern/Unterhaltsberechtigte gleichmäßig verfahren.

Ich habe oft den Eindruck, dass KU für Kinder aus früheren Beziehungen als Posten angesehen wird, den man in Zeiten schmaleren Haushaltseinkommens schnell mal zusammenstreichen lassen möchte.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 13:00
(@psoidonuem)
Registriert

Du hast offenbar eine Leseschwäche. Die Next kann sich von mir aus die Nägel vergolden lassen. Das ändert nämlich nix am Unterhalt. Es geht ausschließlich darum, dass das erste Kind nicht über die Maßen den neuen Kindern gegenüber benachteiligt wird, nur weil Papa meint, mit der Neuen klappt es besser als mit der Ex. Und diese Next fast nie arbeiten geht und es auch fast immer locker zwei Kinder sein müssen. Komisch.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2016 13:10
(@neo78)
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Die erste Frau geht fremd und lässt sich erwischen und er trennt sich und leidet eh das er sein Kind nur noch alle 14 Tage sieht.  Nach Jahren Findet er eine Frau und ist wieder glücklich und heiratet. Und jetzt darf er keine Kinder bekommen weil es zu Lasten des ersten geht? Hallo!!!!! Habt ihr den Schuss noch gehört. Seine ex ist selber wieder verheiratet und hat noch 1 Kind bekommen. Die darf das? Da leidet das erste Kind nicht drunter?  Klar finanziell nicht ist ja doppelt abgesichert. Oder muss man dann da eventuell auch mal teilen und zurück stecken. Ich rede hier nicht von jemandem der wahllos Kinder in die Welt setzt..also alle mal bitte Luft holen und entspannen..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2016 14:29
(@neo78)
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Und es geht doch auch nicht darum Unterhalt zusammen zu streichen. Alle Kinder sollen doch was haben von Papas Einkommen. Wäre er mit der ex zusammen geblieben und hätte mit ihr noch 2 kinder dazu bekommen wäre alles ok oder wie? Da haben sie ja dann auch nicht mehr Geld zur Verfügung als so. Ich rede von jemandem der arbeiten geht und nicht von jemandem der faul rum liegt und sich um seinen unterhalt drücken möchte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2016 14:33




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