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(@galypso)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
halt für meinen Sohn ab dem 12
ich bin neu hier im Forum und habe direkt ein Anliegen an euch. Vielleicht hat jemand damit Erfahrung.

Es geht darum:

Ich habe einen 13 Jährigen Sohn von meiner damaligen Freundin. Mit dem Unterhalt für meinen Sohn haben wir das bisher so gehandthabt, dass wir weitesgehend da JA rausgelassen haben bzw die Berechnung wurde mir überlassen. Ich habe mich informiert und habe Unterhalt für meinem Sohn ab dem 12 lebensjahr bezahlt angemessen( so dachte ich) 323 Euro. Jetzt am 08.03.13 habe ich ein Schreiben vom JA bekommen Abt.

Beistand ur Ermittlung meiner Einkünfte. Das ist das erste mal, dass ich ein derartiges Schreiben bekommen habe. in dem Schreiben wird auf dem Mindestunterhalt hingewiesen der lt. DT 334 Euro liegt, dass heisst ich habe seit dem 12 lebensjahr meines Sohnes 11 Euro zu wenig bezahlt. In dem Schreiben vom JA steht, dass Forderungen erst ab Zugang dieses Schreiben fällig sind, heisst also seit März 2013, da ich da auch 323 Euro bezahlt habe. 

Ein Unterhaltstitel besteht seit 2004. Es ist ein dynamischer Titel welcher mit 131,6% beurkundet wurde. Die freundl. Dame vom JA sagte mir, dass wenn ich immer zu wenig bezahlt habe nicht rückwirkend eingefordert wir, es sei denn ich bin schoneinmal zur Selbstauskunft aufgefordert worden, was nicht der Fall ist.

Nun ist es ja auch so, dass Ledig mit meiner leibl. Tochter (von einer anderen Frau) in einem geminsammen Haushalt lebe (Alleinerziehend mit Kind). Frgae: In wie weit wird das auf den Neuzuberechnenden Unterhalt für meinen Sohn berücksichtigt? Ich bekomme für meine Tochter nur Unterhaltsvorschuss von der Kasse. Laut meiner eigenen Rechnung mit der auf dem Titel angegebnenen Prozentzahl mit dem Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabell, würde der Neu-Unterhalt 439 Euro betragen. Wird da jetzt noch meine Alleinerziehung meiner Tochter mit berechnet, da ich ja ihr gegenüber ja auch verpflichtet bin Unterhalt zu gewähren. Ich bin selbst als Beamter tätig und habe somit Einkommen. Ich wäre für Tips bzw Ratschläge dankbar. Vielen Dank schoneinmal im Voraus!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 18:56
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Galypso (und willkommen),

ich gehe zwar nicht direkt auf Deine Fragen ein, aber ich glaube ich habe trotzdem die Antwort, nach der Du suchst:

[...] würde der Neu-Unterhalt 439 Euro betragen. [...]

Ich meine, da kann man Dich beruhigen ...
... seit 2008 haben sich in der DDT diverse Dinge geändert.
Alte Titel (wie in Deinem Falle) sind insofern nicht 1:1 umzusetzen, sondern sind zunächst umzurechnen (siehe Anmerkungen zur DDT).

Ich versuche mich in Mathe (da diese Fälle nicht so oft vorkommen, prüft das vielleicht noch einer der älteren Hasen):
Altersstufe 1:
Gem. DDT 2007 entsprechen 131,6% 266 EUR (202 x 131,6%)
Demgegenüber steht für 2008 ein Mindestunterhalt von 279 EUR.
Daraus folgt eine Umrechnung auf 95,3%.
D.h. bezogen auf Altersstufe 3 und die aktuelle DDT 319 EUR.

Das JA fordert nunmehr Mindest-Unterhalt 334 EUR.
Mehr solltest Du nicht zahlen.

Gehe aber auch davon aus, dass sich ein Streit über 15 EUR nicht lohnen würde (ohne Deine persönliche aktuelle Finanzsituation zu kennen).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 19:38
(@galypso)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst einmal, dass ist ne Aussage.

Ich habe ja den Ermittlungsbogen meine Einkünfte zu meiner Arbeit geschickt. Die Dame vom JA hat ja auch gesagt, dass wemm es soweit ist mit allen Unterlagen Verdienstbescheinigung und persönliche Papiere Mietvertrag Riester meine Tochter ihre Unterlagen, denn meine Tochter müsste ja eigentlich bei der Unterhaltszahlung meines Sohnes berücksichtigt werden. Ich bin ja bereit den Mindestunterhalt zu zahlen, jedoch weis ich nicht was die Ausrechnerrei bei JA ergibt. Und dann hat man mir geraten sollte der ausgerechnete Unterhalt tatsächlcih über 400 Euro liegen sollte ich das von einem Rechtsanwalt nachprüfen lassen, ob auch alles relevante Breücksichtigt wurde. Denn eines ist ja klar mein Sohn ist mir wichtig er soll auch das ihm zustehende bekommen, damit es ihm auch gut geht, jedoch meine Tochter (7 jahre) alt welche bei mir lebt ist an 1. Stelle da ich sie jeden tag unterhalte und sie sollte abgesichert sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2013 20:18
(@Inselreif)

Ich habe ja den Ermittlungsbogen meine Einkünfte zu meiner Arbeit geschickt.

Haaaaaalt. Da stehen garantiert tausend Angaben drauf, die den Verein nichts aber auch gar nichts angehen.
Kopier die Verdienstbescheinigungen März 2012 bis Februar 2013, ggf. Einkommensteuerbescheid und der Arbeitgeber bleibt völlig raus.

Mietvertrag

Ebenso: geht die nix an.

Hingegen interessant wären (u.a.): Sekundäre Altersvorsorge, Berufsbedingte Aufwendungen (Fahrten zur Arbeit), bestimmte Versicherungen, eventuell Angaben zu Wohneigentum.

Bekommst Du für die Tochter, die bei Dir lebt, keinen Unterhalt?

Für mich stellt sich gerade die Frage, ob es ohne wesentliche Änderung der Grundlagen überhaupt eine Möglichkeit der Titelanpassung auf den Mindestunterhalt gibt aber das sollte bei 11 Euro eher hypothetisch bleiben. Tatsächlich kannst Du der Dame, sollte sie patzig kommen, aber durchaus aufs Brot schmieren, dass Du die ganze Zeit nicht 11 Euro zu wenig sondern 4 zu viel bezahlt hast.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 22:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sage doch mal bitte, welchen Brutto und Netto Du hast, und was Du als Abzüge glaubst geltend machen zu können (berufsbedingte Aufwendungen = Fahrkosten etc., Altersvorsorge, Schulden, Versicherungen). Es könnte durchaus sein, dass Deine Leistungsfähigkeit für Unterhalt überstrapaziert wird. Dein Hinweis auf UHV lässt mich das vermuten - wenn auch in der Konsequenz nicht logisch für mich. Sei's drum.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 23:07
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich komme bei der Umrechnung auf andere Beträge!

Wäre das Kind 2008 schon 12 gewesen, dann wäre der Zahlbetrag 312 Euro (131,6 %).
ab 2008 106,5 % =
2008: 312 Euro
2009: 320 Euro
2010: 362 Euro

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2013 23:32
(@Inselreif)

Hi kosmos,

nach letztjähriger BGH-Rechtsprechung wird der Prozentsatz nur noch einmal am Stichtag für die zu diesem Zeitpunkt gültige Altersstufe umgerechnet und gilt dann für folgende Altersstufen unverändert.

Ich hatte es bisher nicht gerechnet, also werf ich auch mal ein paar Zahlen in den Ring (ohne Garantie, da müde  :wink:):

Umrechnung nach zweiter Altersstufe:
245 x 131,6% = 323 abzüglich 77 hälftiges Kindergeld = 246 - gedeckelt auf Mindestzahlbetrag 254.
Zahlbetrag 254 zzgl. hälftiges Kindergeld 77 = 331 / Mindestunterhalt 322 = 102,8%.

Zahlbetrag heute (dritte Altersstufe): 426 x 102,8% = 438 abzüglich hälftiges Kindergeld 92 = 346.
Also doch nicht zu laut schreien...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 00:06
(@galypso)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich denke mann muss die angaben im Ermittluneburtsurkundegsbogen machen? Ich habe einen Netto von etwa 2300 Euro ohne Kindergeld für meine Tochter und Unterhaltsvorschuss. Ich bekomme nur Unterhaltsvorschuss für meine Tochter kein Barunterhalt von der Mutter. Aber die Mutter von meinem Sohn hat bis jetzt mit mir noch nicht geredet. Sie lässt das dem Jugendamt machen, macht ja auch Sinn, denn mein Junge wir im April 14 J. da muss man nicht mit der Mutter unbedingt sprechen. So die Verdienstbescheinigung muss der Arbeitgeber mir noch zurück geben. Ansonsten würde ich an Papier zum Jugenamt meinen Mietvertrag, meine Riester meine Bausparer (da ja Vermögen angegeben werden soll) Steuererklärung 2011 und die Papiere meiner Tochter Geburtsurkunde, Haushaltsbescheinigung, Unterhaltsvorschussbescheid und das sollen die mir gegen rechnen. Ansonsten weiss ich ja nicht inwieweit das JA nach Prüft. Ich habe ja noch eine Freundin die vor kurzem bei mir und meiner Tochter eingezogen ist. Und selbst vom Partner wollen die das Netto wissen. Da ja dann der Selbstbehalt runter geht aufgrund der gemeinsamen Pflicht sich zu stützen (da man ja zusammen gezogen ist). Was soll ich blos machen?

Ich meine Unterhalt ja, aber doch nicht auf den Rücken anderer (hier meine Tochter gemeint). Bringt ja nichts nur weil ich Beamter mich blank zu ziehen und meine Tochetr und ich schauen in die Röhre: Denn Unterhaltsvorschuss für meine Tochter läuft ja noch 2 jahre jetzt und dann sind die sechs Jahre um und die leibl. Mutter hat bis jetzt noch keinen Pfennig an barunterhalt bezahlt. Aber das ist ne andere Mutter von meiner Tochter somit eine andere Baustelle, da mache ich ein anderes Thema auf zum gegebenen Zeitpunkt. Ich bedanke mich schonmal für die rege Anteilnahme. Ansonsten ist ja noch zu sagen die Schulden wie Auto oder Dispo oder ähnliches, dass ist mein eigenes Pech. Wer soll darauf Rücksicht nehmen!! Hätte ich nicht, dann müsste ich nicht!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2013 00:47
(@Inselreif)

So die Verdienstbescheinigung muss der Arbeitgeber mir noch zurück geben.

Nochmal um ganz sicher zu gehen: Deine Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, nicht irgend eine Bescheinigung, die das Jugendamt gerne hätte.

Mietvertrag,

Nein

meine Bausparer (da ja Vermögen angegeben werden soll)

Nein, sofern es keine Altersvorsorge ist.

Steuererklärung 2011

Steuerbescheid

Haushaltsbescheinigung, Unterhaltsvorschussbescheid

Unnötig

Und selbst vom Partner wollen die das Netto wissen.

Schön. Und ich will im Lotto gewinnen. Geht sie nichts an.

Was soll ich blos machen?

Das was wir Dir hier geraten haben. Genau lesen und kein bisschen Information zu viel an das Jugendamt geben. Die wollen nur Dein Bestes...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 01:02
(@patricia)
Zeigt sich öfters Registriert

Du bist Beamter.

Trotzdem mußt du nicht alles tun, was andere Beamte von dir fordern!

Die Tipps, die die Leute hier im Forum geben, sind wirklich richtig gut. Halte dich daran, laß sie Schreiben gegenlesen etc. Man kann sich sonst schnell selbst hineinreiten, in etwas, was man gar nicht wollte, oder wo man dann (teure) Anwälte braucht.

Grüße und Daumen-Drück!

Pat

- die dir noch ein paar Kommas und Absätze spendiert, um deine Beiträge lesbarer zu machen: ,,,,,,,,,,,,,,,,, Enter, Enter, Enter -

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 10:55




(@galypso)
Schon was gesagt Registriert

Gut dann muss ich mir heute einen neuen Ermittlungsbogen holen so dann gebe ich nur die Riester mit Mietvertrag Nein Bausparer habe ich dann nicht 😉 und meine Freundin gebe ich nicht an. Ich habe mit der Dame vom ja telefoniert und gefragt ob es auch ausreicht die letzten 12 verdienstbescheinigungen einzureichen, darauf sagte sie wenn das ausreichen würde hätte sie das auch so gefordert. Nicht umsonst habe sie den ermittlungsbogen für den Arbeitgeber mit geschickt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2013 11:08
(@galypso)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß ja auch nicht inwieweit das Ja sich Auskunft verschaffen kann z.b bei der Bank ob Bausparer oder Sparer Konten vorhanden sind bei einwohnermeldeamt wer ist nochg gemrldet in der Adresse usw

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2013 11:39
(@Inselreif)

Gut dann muss ich mir heute einen neuen Ermittlungsbogen holen

Nein, musst Du nicht

Ich habe mit der Dame vom ja telefoniert und gefragt ob es auch ausreicht die letzten 12 verdienstbescheinigungen einzureichen, darauf sagte sie wenn das ausreichen würde hätte sie das auch so gefordert. Nicht umsonst habe sie den ermittlungsbogen für den Arbeitgeber mit geschickt.

dann ruf sie noch mal an und frage nach der Rechtsgrundlage. Die Dame arbeitet für das Kind und gegen Dich (das ist ihr Job und steht so im Gesetz!!) und es ist klar, dass die das erst mal fordert, um möglichst einfach an möglichst viele Informationen zu kommen, auch solche, die sie nichts angehen. Aber ohne Rechtsgrundlage bleibt das ein schlichter Wunsch der Dame. Es gibt keine Verpflichtung, all die Fragen zu beantworten, es gibt keine Verpflichtung dass der Arbeitgeber dies tun müsse und es gibt auch keine, diesen Bogen zu verwenden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 12:54
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Galypso,

am besten gleich noch ein:

Hallo Galypso, aufwachen :note:

Das JA bekommt

Mehr aber auch nicht 😡

Wenn du das Ganze noch in einer Excel Tabelle gliederst nach Einnahmen und Abzugsposten, machst du der Trulla beim JA noch etwas Freude :rofl2:

Lass dich doch von so einer Amtstante nicht in die Defensive drängen. Vor allem wirst du die dann erfolgte Berechnung nicit einfach akzeptieren und einen neuen Titel unterschreiben. Zuerst zeigst du das Ergebnis hier, dass die Unterhaltscracks nochmal drüber schauen können.

Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

PS: Solche Bürger wie dich hätte jeder Staat gerne. Dabei sollte doch in D das Prinzip des mündigen Bürgers gelten. :phantom:

Edit: Inselreif war schneller

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 13:00
(@galypso)
Schon was gesagt Registriert

Naja das ist alles hohe Mathematik. Gut dann werde ich mit den nötigen Papieren dort erscheinen und dann soll sie rechnen .Auf die Frage wo der ermittlungsbogen ist, hat der hund gefressen :rofl2: ich habe nur keinen bock mich mit der Materie lange aufzuhalten und da nebenVollbeschäftigungund meinem Kind noch ständig beim ja anzutanzen da das noch fehlt und das noch Usw. Jedoch muss ich mich bei euch ganz doll bedanken, dass ihr so gut wie es geht helft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2013 13:19
(@Inselreif)

und weil Du keinen Bock auf unnötige Zeitverschwendung hast, packst Du das ganze Geraffel in einen Umschlag und schickst es mit der Post.
Dann kann Dich die Dame auch nicht belabern.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 14:33
(@galypso)
Schon was gesagt Registriert

Was ist denn z.b mit laufende Kredite Auto Motorrad Usw? Soll bzw muss das auch angegeben werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2013 15:00
(@Inselreif)

Die Anschaffung von Auto und Motorrad ist Dein Privatvergnügen (bzw. über die pauschalen Kosten für Wege zur Arbeit abgedeckt). Von daher kann man sich die Angabe sparen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2013 15:17