Hallo an,s Forum....
seit 12 Jahren bin ich nun geschieden habe aus 1.Ehe 3 Kinder (36.22,21).
Bin nun selbst wieder verheiratet und habe 2 Kinder mit meiner neuen Partnerin.
Von den Kindern aus erster Ehe spielt nun einer nicht mehr so richtig mit.
Meine Ex-Frau ist wieder verheiratet und ihr Ehemann hatte immer wieder Probleme meinem Sohn.
Dieser Entwickelte sich auch nicht zum positiven.Meine Ex gauckelte mir aber wieder vor alles wäre toll....aber dann mußte ich wieder kitten und den bösen Papa miemen und den Jungen wieder zurechtbiegen.
Das dies falsch war ist mir heute auch klar.
Nach versch.abgebrochenen Praktiken und einer abgebrochenen Lehre kam er zum Bund.
Ich war glücklich,sah ich doch eine Chance.
Nun ist er fertig hat wieder nichts und wurde zu Hause rausgeschmissen.
Jetzt SCHREIBT mir meine EX das über die Arge geprüft wird inwieweit (komisches Wort)
Unterhaltsansprüche an die Eltern zu stellen sind.
Zwischen den Zeilen hab ich ihr grinsendes gesicht gesehen.
Natürlich werde ich zahlen.....wenn er eine Ausbildung machen will. Aber muß nicht auch die Mutter mit beteiligt werden,oder löffle
ich wieder allein.
Auf alle Fälle bin ich ,und das hat nichts mit Geld zu tun ziemlich traurig über diese Situation und fühl mich echt mies.
auf alle Fälle danke für die Antworten die hoffentlich kommen
Moin.
Ja, unter bestimmten Umständen kannst du wieder unterhaltspflichtig werden.
Zumindest für die beiden "kleineren".
Allerdings sind die Spielregeln tatsächlich deutlich anders, als für Minderjährige.
Zunächstmal muss dein Sohn seine eigene Bedürftigkeit nachweisen.
Dazu gehören Angaben über seine Ausbildung und seine eigenen Einkünfte.
Die würde ich von der Arge verlangen, bevor du irgendwelche Auskünfte gibst.
Außerdem musst du nicht beliebig viele Ausbildungsversuche finanzieren.
Er, bzw. die Arge möge also darlegen, warum er bisher keine Ausbildung abgeschlossen hat.
Wovon hat denn bisher gelebt?
Und ja, deine Ex ist genauso zum Unterhalt verpflichtet wie du.
Allerdings nur anhand der Quote des Einkommens oberhalb von 1.150,- €.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch als Ergänzung:
Vorrangig bist du deinen beiden wohl minderjährigen Kindern aus zweiter Ehe verpflichtet und deiner aktuellen Ehefrau. Erst wenn deren Ansprüche komplett erfüllt werden können, wäre für das volljährige Kind überhaupt noch unter genannten VOraussetzungen noch was übrig.
TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke schon einmal für die Antworten.........aber wird das Gehalt meiner Jetzt-Frau mit einbezogen ??
Nur bei ihrem eigenen Unterhaltsanspruch.
Ihr Anspruch ist, glaube ich, auch 1.150,- und wenn sie weniger verdient, bist du ihr auch zum Unterhalt verplichtet.
Ansonsten kann sie ihr Geld behalten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus,
könnte ihm vor diesem Hintergrund eine Haushaltsersparnis angerchnet werden?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
IMO kann die Haushaltsersparnis nur bei minderjährigen Kinder angesetzt werden, wenn es um den Mindestunterhalt geht. Bei volljährigen fällt ja die gest. Erwerbsobliegenheit weg und damit auch der Grundsatz alles mögliche zu unternehmen, um den Unterhalt sicherzustellen.
Im übrigen würde ich auch getrost abwarten bis die ARGE persönlich schreibt und nicht auf irgendwelche Zurufe und Ankündigungen der KM reagieren.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mann.....endlich mal ein wenig Zuversicht.
Ansonsten grübelt man vor sich hin, die kleinen der Familie sind ja auch noch da.
Aber leicht ist es halt nicht,wenn immer wieder Probleme da sind die gelöst werden müssen.
Und immer wieder bekommt man ein schlechtes Gewissen sugeriert.
DANKE; DANKE erst einmal
der Max
