hier der erstmal sa...
 
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hier der erstmal sachliche (Trennungs-)Beginn meiner Geschichte mit drei Fragen

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(@carlos09)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,

nachdem ich dieses Forum nun schon seit Jahren mit Weinen, ohne Lachen, Enttäuschung und auch mit Wut
mitverfolge, bitte ich euch nun um Hilfe, weil es mich jetzt treffen wird (Frau will mit Kindern ausziehen).

Habe erstmal nur drei Fragen, zu denen ich eure Meinung bräuchte :

1. Worauf wird das Umgangs- bzw. Besuchsrecht in meinem Fall ungefähr drauf hinauslaufen ?
  Also wieviel Tage werde ich die Kinder nach gerichtlicher Einigung sehen dürfen ?
2. Mit wieviel Unterstützung an Mutter und Kinder muss ich rechnen ?

3. Gibt es eine Abhängigkeit zwischen diesen Regelungen, also je weniger ich die Kinder zu Gesicht bekomme umso mehr muss
  ich auch noch zahlen, weil ich ja de facto weniger Aufwände für die Kinder habe ?

Meine Situation:

Unverheiratet, 2 Kinder (2Jahre und 6 Jahre), habe Sorgerecht für die ältere Tochter, für die jüngere nicht.
Mutter will mit den Töchtern ausziehen.
Mutter nicht berufstätig, ich berufstätig
Nettoeinkommen : 3400 mtl, Vermögen 130000
                      Vermögen Mutter 90000 .

Die Situation ist sehr angespannt, es läuft auf Anwälte auf beiden Seiten hinaus.
Sämtliche Vorschläge, die ich zu beiden Fragen oben gemacht habe, lehnt die Mutter ab.

Wer kennt einen im Raum Düsseldorf/Duisburg, der mich in Sachen Sorge- Umgangsrecht vertreten kann ?

Ich weiss, dass einige Fragen natürlich schon diskutiert wurden im Forum, aber meistens wird das schon fortgeschritten
diskutiert, bin für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2009 10:49
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

2. Mit wieviel Unterstützung an Mutter und Kinder muss ich rechnen ?

Das kommt wirklich darauf an, wieviel sie vor der Geburt der ersten Tochter verdient hat.

Es gibt auch (oder gerade) nach dem (vor-)letztem BGH Urteil zu diesem Thema keinen Anspruch auf die "nicht-ehelichen Lebensverhältnisse":

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1551.html


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 12:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die gute Nachricht ist, dass ihr, weil unverheiratet, keinen Zugewinnausgleich machen werden. Das Vermögen des Einzelnen verbleibt bei diesem in Gänze.

Das Thema Umgang solltet ihr gemeinsam klären. Der Weg über das Gericht ist immer schlimm und teuer. Sucht ggf. nach Vermittlungsmöglichkeiten durch fremde Dritte. Der Regelfall ist alle 14 Tage über das WE (Fr. - So.) plus hälftige Ferien. Gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Wenn du dich vorbereiten möchtest, dann suche dir auf www.elternvereinbarungen.de ein passendes Muster.

Das Thema Unterhalt sollten wir in einem gesonderten Topic besprechen und du solltest neben der konkreten Einnahmensituation auch deine Kosten skizzieren.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 12:51
(@carlos09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Schnellantworter,

vielen Dank für die ersten Hinweise, das sagt mir nochmal : ich bin nicht allein.

@deepthought : Elternvereinbarung super Idee, habe das schonmal angelesen. Werde das Thema Unterhalt gleich in einen anderen Bereich hier verschieben .
                            Info : Habe folgende Kosten, die vermutlich alle nicht relevant sind : Auto, Miete, PKV, Rüruprente 100€ mtl., .... mehr fällt mir nicht ein. Für Beruf wird alles vom Arbeitgeber getragen.

@papasorglos: sie hat vor der Geburt nichts verdient, danke für den Hinweis auf das BGH-Urteil, habe es zwar noch nicht richtig verstanden aber das wird schon, arbeite mich ja noch ein.

Also wirklich allerherzlichsten Dank, bis die Tage vielleicht


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2009 18:04
(@carlos09)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,

nachdem ich dieses Forum nun schon seit Jahren mit Weinen, ohne Lachen, Enttäuschung und auch mit Wut
mitverfolge, bitte ich euch nun um Hilfe, weil es mich jetzt treffen wird (Frau will mit Kindern ausziehen).

Habe erstmal nur eine Frage in für diesen Bereich des Forums  :

Mit wieviel Unterstützung an Mutter und Kinder muss ich rechnen ?

Meine Situation:

Unverheiratet, 2 Kinder (2Jahre und 6 Jahre), habe Sorgerecht für die ältere Tochter, für die jüngere nicht.
Mutter will mit den Töchtern ausziehen.
Mutter nicht berufstätig, auch vor der Geburt der ersten Tochter ohne Einkommen,
ich berufstätig
Nettoeinkommen : 3400 mtl, + Einmalzahlung Netto 10000, Vermögen 130000
                      Vermögen Mutter 90000 .

Habe folgende Kosten, die vermutlich alle nicht relevant sind : Privatauto, Miete, PKV, Rüruprente 100€ mtl., .... mehr fällt mir nicht ein. Für Beruf wird alles vom Arbeitgeber getragen

Die Situation ist sehr angespannt, es läuft auf Anwälte auf beiden Seiten hinaus.
Sämtliche Vorschläge, die ich zu beiden Fragen oben gemacht habe, lehnt die Mutter ab.

Wer kennt einen im Raum Düsseldorf/Duisburg, der mich in Sachen Sorge- Umgangsrecht vertreten kann ?

Werde dies vermutlich auch noch in einem anderen Bereich hier im Forum platzieren müssen, bin aber trotzdem für sachdienliche Hinweise dankbar.

Danke für eure Antworten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2009 18:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ carlos,

Quasi-Doppelpostings (auch mit kleinen Unterschieden) in zwei Threads bringen nichts - wo soll man antworten?

Daher ==> hier zusammengeführt


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 19:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mutter nicht berufstätig, auch vor der Geburt der ersten Tochter ohne Einkommen
...
Vermögen Mutter 90000

Ich würde vermuten, da greift der Mindestbedarf - trotz Vermögens. Der ist 770€ pro Monat (in manchen Leitlinien auch neuerdings 900€, z.B. bei OLG FFM)

Scheint mir aber logisch, davon die Kapitalerträge aus dem Vermögen wieder abzuziehen (ca 200€ monatlich). Oder noch anders argumentieren: Dir entgeht durch ihr Vermögen die Steuerermässigung nach §33a EStG, die wird nämlich nur gewährt, wenn der Unterhaltsempfänger "kein oder nur ein geringes Vermögen" besitzt. Also würde ich vom Mindestbedarf den Dir entgehenden Steuervorteil (ca 270€) abziehen.

Sodass da irgendwas wie 600€ -700€ rauskommt für den Betreuungsunterhalt, bis die Kleine 3 wird. Für danach ist es momentan noch schwer, Prognosen abzugeben.

Dein Einkommen und irgendwelche Abzugspositionen geht dann in die Rechnung für den BU garnicht ein, und für den KU ja nur relativ flach, so dass es sich nicht wirklich lohnt, darüber zu streiten

Insgesamt (BU+KU) bist Du dann so mit ca 1200€ dabei.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 20:29
(@carlos09)
Schon was gesagt Registriert

Hallo insbesondere an die Antworter,

vielen Dank wiedermal, es gibt also Menschen in dieser Parallelwelt, da sieht man wieder, dass das Netz auch Vorteile hat.
Auf dem Land ohne Telefon hätte ich vermutlich lange laufen müssen um an so speizialisierte Infos zu kommen.
Andererseits wäre ich auf dem Land vielleicht auch nicht in dieser Situation.

Aber gut
@brille007 : sorry, war ein Versehen von mir und eine Überschneidung mit der Verlagerung meiner Erstanfrage aus dem Thread Meine Geschichte.

@pappasorglos : Das ist schon mal eine gute Hausnummer. Wer kann eigentlich jetzt verläßlich und auch bindend bestimmen, wie der genaue Betrag unter Einbeziehung deiner
                                Hinweise (zB §33 und auch Verteilung Kindergeld) sagen wie der genaue Betrag aussieht bis zum 3. Geb. der Kleinen und evtl. schon darüber hinaus.
                                Die Langfristaussage ist ja auch wichtig für die Planung der KM.

                                Muss da ein Anwalt ran oder geht das auch kostengünstiger (Jugendamt ) oder andere  ? (hatte für einen Anwalt vor 2 Jahren mal für andere Parameter eine Aufstellung für
                                fast €450 erstellen lassen)

Wünsche allseits noch einen schönen Abend, Carlos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2009 21:49
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer kann eigentlich jetzt verläßlich und auch bindend bestimmen, wie der genaue Betrag ... aussieht

Solange Du nicht "in Verzug gesetzt" worden bist kann ich es Dir verbindlich sagen: 0€

Eine solche "Inverzugsetzung" sieht man den Briefen aber nicht immer direkt an, kann auch darin bestehen, dass man Dich zur Auskunft über Dein Einkommen auffordert, ohne, dass da ein benannter Betrag gefordert wird.

Also gut möglich, dass Du jetzt bezahlst, was Du für richtig hälst, und nie eine Inverzugsetzung kommt, und dann ist alles in Ordnung. Und wenn sie kommt, dann kannst Du Dir darüber immer noch Gedanken machen. Oder hast Du sie schon?


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 23:58
(@carlos09)
Schon was gesagt Registriert

OK, danke.

In Verzug hat sie mich noch nicht gesetzt, so weit sind wir noch nicht, da sie erst Anfang Sept. auszieht.
Aber grundsätzlich stellen sich mir nach dem Lesen einiger Postings hier so einfache Fragen wie zB Wer
macht den Preis (ebay w'scheinlich hier nicht) ? Wenn ich ihn mache, dann wird sie ihn nicht akzeptieren.
Ist es letztlich immer der RA, den sie engagiert ? 

Meine Idee wäre, dass man vielleicht gemeinsam einen RA oder sonstwen engagiert, alle Fakten auf den Tisch legt und dann
mit einer Zahl, die gar nicht anders sein könnte, rausgeht.

thx, carlos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2009 10:06




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Carlos,

einfache Fragen wie zB Wer macht den Preis (ebay w'scheinlich hier nicht) ? Wenn ich ihn mache, dann wird sie ihn nicht akzeptieren. Ist es letztlich immer der RA, den sie engagiert ? 

Zwei Möglichkeiten: Entweder, ihr einigt euch auf dem "kleinen Dienstweg" auf eine Summe, mit der ihr beide leben könnt (aber bevor du da irgendetwas zusagst, fragst du besser hier bei uns nochmal nach; erzähl' ihr einfach, du musst noch 'ne Nacht oder zwei darüber schlafen). Oder, das Familiengericht legt das fest. Andere Stellen wie z.B. Jugendämter und Rechtsanwälte haben da rein gar nichts festzulegen, auch wenn die das gerne anders sehen.

Was den gegnerischen RA betrifft, den betrachtest du am besten als einen Kampfhund, den sich deine Verflossene zugelegt hat, um dir unsinnige Angst einzuflößen. Wobei dieser Kampfhund halt nur im übertragenen Sinne kläfft und knurrt, indem er dich mit Paragraphen zukleistert. Du glaubst ihm/ihr prinzipiell erst mal kein Wort, sondern fragst einfach hier bei uns nach, was davon zu halten ist.

Meine Idee wäre, dass man vielleicht gemeinsam einen RA oder sonstwen engagiert, alle Fakten auf den Tisch legt und dann mit einer Zahl, die gar nicht anders sein könnte, rausgeht.

Es gibt keinen "gemeinsamen" RA, denn ein RA vertritt per Definition die Interessen einer Partei, er kann also nicht als Rechtsanwalt für euch beide tätig werden. Wenn ihr trotzdem diesen Weg gehen wollt, dann sieh' zu, dass es dein RA ist, dem du den Auftrag gibst, deine Verflossene mit zu beraten - und nicht böse sein, wenn sie das ablehnt. Denn umgekehrt wirst auch du dich nicht auf den Kuhhandel einlassen, dass ihr RA dich mit beraten soll ...

Es steht euch natürlich frei, gemeinsam einen sogenannten Mediator zu beauftragen, der euch helfen soll, euch auf ein Gesamtpaket zu einigen, mit dem ihr beide leben könnt. So ein Mediator kann im "Hauptberuf" durchaus Fachanwalt für Familienrecht sein, aber dann beauftragt ihr ihn nicht in seiner Funktion als RA, sondern eben als Mediator, der sich "zufälligerweise" auch gut im Familienrecht auskennt. Vor dem Familiengericht wird dann mindestens einer von euch beiden trotzdem seinen eigenen Anwalt brauchen. Der hat dann im Idealfall zwar fast nichts mehr zu tun (er wickelt nur noch die Formalitäten ab), aber das kann und darf halt nicht mehr der gemeinsame Mediator machen.

Allerdings läuft es nicht so, dass ihr dem Mediator die Fakten auf den Tisch legt und er dann eine magische Zahl aus dem Hut zaubert, die gar nicht anders sein könnte. So einfach und eindeutig ist das nämlich nicht. Anders gesagt, einigen müsst ihr zwei euch schon selber, der Mediator kann da "nur" helfen und vermitteln.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2009 11:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wer  macht den Preis (ebay w'scheinlich hier nicht) ? Wenn ich ihn mache, dann wird sie ihn nicht akzeptieren. Ist es letztlich immer der RA, den sie engagiert?

nein, der schon garnicht. Die kommen immer erstmal mit Mondforderungen und stiften Verwirrung.

Da ist viel Psychologie dabei. Die eigentliche Frage ist nicht, wer macht den Preis, sondern wer hat das Gefühl, dass er ihn macht. Ich in meinem Fall dachte ich, ich hätte alles richtig gemacht, mich eingelesen, Urteile gelesen, gerechnet, usw. und dann bezahlt, was ich für korrekt hielt. Und bisher steht das auch nicht in Frage, dass das korrekt war, aber mein Fehler war, dass sie das Gefühl hatte, dass ich den Preis gemacht habe und damit nicht klar kam. Also hat sie geklagt und wir haben dann doch zusammen so 6-7 tausend € für RAs und Gerichtskosten ausgegeben, mehr als je streitig war, aber jetzt fühlt sie sich besser. Das Problem ist, dass obwohl Du Dich "korrekt" verhalten hast, Du trotzdem die Hälfte dieser Kosten bezahlen musst. Im Unterhaltsprozess sind nämlich immer alle lieb zu allen, da gibt's keine klare Kostenentscheidung zu Lasten dessen, der dieses Theater brauchte, um sich besser zu fühlen.

Im Nachhinein denke ich mir, es wäre besser, sofort bei der ersten "Mondforderung" negative Feststellungsklage einzureichen, weil da ist noch die Asymmetrie der Zahlen so eindeutig, dass auch der Kostenentscheid eindeutig sein muss.


AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2009 12:48
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Carlos,.

da wir damals ne Mediation gemacht haben, wie von Malachit auch schon vorgeschlagen, hier meine Erfahrungen dazu:

1. Ex hatte den Mediator ausgesucht (ich war zu der Zeit noch etwas daneben, habe sie machen lassen) - Wir haben uns zwar nicht wirklich "gefetzt" und der Umgang war (und ist) auch kein wirkliches Thema, aber im Dialog hätte es trotzdem nicht geklappt...

2. Ich hatte hier vorher Informationen über die mögliche Zahlungshöhe erhalten (im Wesentlichen, was TU betraf hatte ich für mich eine Spanne von ideal bis worst case ermittelt) und bin mit gestärktem Wissen und einem Vorschlag über die Höhe in die Gespräche gegangen

3. Der Mediator war - anscheinend - nicht in allen juristischen Belangen "sattelfest" genug. Mit meinen Information von vs konnte ich wenige Male "korrigierend" bei verschiedenen Aussagen eingreifen (Mediator (sinngemäß): "ok, da haben Sie Recht").

4. Der Mediator schrieb alles zu den von uns genannten Themen (von Geld bis Umgang) auf, bei Geld auch die genannten Zahlen.

5. Der Mediator hat trotz geringer Erfahrung (war zwar RA, aber im Mediations- und RA-Beruf noch nicht sehr lange) und aus der Sicht zurück doch ganz gut und neutral moderiert. Streitigkeiten / Nicklichkeiten gab es dort schonmal zwischen Ex und mir, aber da ich schnell mein M...l gehalten habe, nicht wirklich problematisch.

6. Zu jedem Termin gab es auch ein Protokoll, was wir dann - wenn für ok befunden - unterschrieben haben

7. Letztlich sind wir bei Lösungen und Zahlbeträgen gelandet, mit denen wir beide dann zurecht kamen (beide haben wir Kompromisse gemacht). Auch diese Fixpunkte haben wir dann unterschrieben.

Es waren insgesamt so 3 - 5 "Sitzungen", also rel. wenig.

Anschließend lief es zwischen Ex + mir wie verabredet, wir brauchten keine weiteren Termine mehr. Im Verlauf der Jahre haben wir im Dialog die Vereinbarungen angepasst. Hier konnte ich mich Durchsetzen mit einer Reduzierung des TU (Ex geht arbeiten).

Soll sagen:

1. Bin froh, dass Ex nicht - wie viele andere hier - ausgetickt ist und die Kommunikation nach wie vor rel. gut klappt.

2. Die Mediation durchzuführen war, aus heutiger Sicht gesehen, wohl - für unsere Konstellation - die beste Idee. Und die hatte Ex! Ich war im Prinzip voll dagegen ("was brauche ich/wir nen Mediator?"), habe aber dann nachgegeben.

Koste je Sitzung so um die 120.-, wenn ich mich recht erinnere (haben wir uns auch geteilt!).

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2009 15:00
(@carlos09)
Schon was gesagt Registriert

So, liebe Menschen,

da platzt also schon mal meine Theorie einer einfachen objektiven Preisfindung, Aber gut, dass ich auf diesen Umstand durch euch schon mal vorbereitet bin.

Einiges nehme ich aus euren Beiträgen schon mal mit :

aber bevor du da irgendetwas zusagst, fragst du besser hier bei uns nochmal nach

Ist mir mittlerweile klar geworden, dass ich mir jeden meiner Schritte gut überlegen muss und mich vorher hier am besten rückversichere.
Der kleine Dienstweg ist bei uns ausgeschlossen, weil sie alle Vorschläge die ich ihr mache, ausschlägt, vielleicht aber auch mit gutem Grund.
Sie hat sich sicher schon selbst informiert. Wichtig ist für sie auch einfach, dass irgendwas von unabhängiger Stelle kommt und nicht von mir.
Auch ok.

aber mein Fehler war, dass sie das Gefühl hatte, dass ich den Preis gemacht habe und damit nicht klar kam

Volltreffer! Das ist genau das Problem, sie wird niemals einen Preisvorschlag von mir akzeptieren.
 
Zum Thema Mediator bin ich mir trotzdem noch ziemlich unsicher : Dafür spricht, dass hier ein nicht ausschliesslich von mir erarbeiteter Vorschlag
sukzessive mit Zustimmung (Unterschrift nach jeder Sitzung) erarbeitet wird, wie von neuezeit beschrieben.
Aber was wenn sie dann mit einem RA darüberbügeln will ?

3. Der Mediator war - anscheinend - nicht in allen juristischen Belangen "sattelfest" genug. Mit meinen Information von vs konnte ich wenige Male "korrigierend" bei verschiedenen Aussagen eingreifen (Mediator (sinngemäß): "ok, da haben Sie Recht").

5. Der Mediator hat trotz geringer Erfahrung (war zwar RA, aber im Mediations- und RA-Beruf noch nicht sehr lange) und aus der Sicht zurück doch ganz gut und neutral moderiert. Streitigkeiten / Nicklichkeiten gab es dort schonmal zwischen Ex und mir, aber da ich schnell mein M...l gehalten habe, nicht wirklich problematisch.

Bei einem solchen Mediator würde sie sofort abbrechen, weil sie befürchtet, dass er nicht das optimale im Sinne des Möglichen oder Maximalen für sie rausholt. Bei der kleinsten Unsicherheit seitens Mediator ist Feierabend
und sie nimmt sich den Kampfhund (RA).

OK, werde mal mit ihr über einen Mediator sprechen, ein Versuch ist es Wert und erstmal günstiger als RA, einstweilen danke für eure Hinweise zum Thema Mediator. Werde mich hierm im Forum nochmal zu dem Thema über eine Stichwortsuche informieren. 
Wenn es schiefgeht, kann man ja immer noch weitersehen, wie hier beschrieben.

Im Nachhinein denke ich mir, es wäre besser, sofort bei der ersten "Mondforderung" negative Feststellungsklage einzureichen, weil da ist noch die Asymmetrie der Zahlen so eindeutig, dass auch der Kostenentscheid eindeutig sein muss.

Wie macht man das ? Wo wäre diese negative Feststellungsklage einzureichen ? Gibt es Muster für so etwas ? Was hat der Kostenentscheid mit der Mondforderung zu tun ? Ist er selbst die Mondforderung ? Wo kommt der Kostenentscheid her ?

So, das soll es für heute erstmal von mir gewesen sein, bin ganz müde vom Durchforsten des Forums, aber durchaus positiv.
Am Donnerstag war es wieder soweit. Bin wie jede Woche nach vier Tagen Job  abends zurückgereist. Und da sahen die Anderen - also
diese anonyme aber doch irgendwie vertraute Masse - alle plötzlich ganz anders aus. So als ob auch sie mir oder anderen in
Parallelwelten helfen oder helfen könnten.
Vielleicht war der ein oder andere von Euch darunter,

carlos


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2009 02:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin carlos,

zwei Anmerkungen: Ein RA hat nicht über Mediationsergebnisse "drüberzubügeln". Ein wesentliches Merkmal einer Mediation ist vielmehr, dass in dieser Zeit die "Waffen schweigen". Wenn einer von Euch während der Mediationsphase also gleichzeitig ständig mit seinem Anwalt konferiert, könnt Ihr das Ganze auch gleich lassen.

Das Ziel einer Mediation ist NICHT, für eine der Parteien das Maximum herauszuholen, sondern einen Kompromiss zu finden, der beiden "gleichermassen wehtut". Für Maximalforderungen sind Anwälte zuständig.

Drittens: Deiner Ex ist möglicherweise nicht klar, dass sie mit der Methode "möglichst viel für mich" eine Menge Anwaltskosten fabriziert, die sie hinterher auch selbst tragen muss. Viele Anwälte sagen ihren Mandantinnen das nicht unbedingt im Voraus und verlangen auch keinen Vorschuss; die Damen sollen im Glauben verharren, von einem "weissen Ritter" gegen den bösen Ex "verteidigt" zu werden und dass Anwalts- und Gerichtskosten daher Sache des Ex-Ehemanns oder -Partners seien. Dem ist ausdrücklich NICHT so; Dine Ex lädt sich also möglicherweise einen dicken Haufen Kosten auf, von dem sie heute noch nichts ahnt. PKH dürfte bei ihrem Einkommen eher schwer zu bekommen sein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2009 02:42
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Carlos,

da platzt also schon mal meine Theorie einer einfachen objektiven Preisfindung, Aber gut, dass ich auf diesen Umstand durch euch schon mal vorbereitet bin.

Mach dir nichts draus, diese Illusion hatte ich auch mal. Hat aber nicht viel länger gedauert als bis zum Besuch in dieser "neutralen" Beratungsstelle, wo meine DEF mich damals hingeschleppt hatte. Die dort "beratende" Anwältin gehörte wohl zur "Feministischen Liga gegen Männerrechte", was mir aber erst nach und nach aufgegangen ist, als ich ein paar Tage später auf dieses Forum hier gestoßen bin und ich angefangen habe zu verstehen, dass ihre Berechnungen nichts weiter gewesen sind als ein Wünsch-Dir-Was zu Gunsten meiner DEF.

Aber eine einfache Formel, wo du oben deine Daten reinstopfst und unten eine unstrittige Zahl rauskommt - nein, die gibt es nicht. Die gute Nachricht ist, somit hast du Verhandlungsspielraum. Also sag dir täglich: In diesem Pokerspiel hast du bessere Nerven als sie.

Und, du hast noch einen Vorteil ihr gegenüber. In aller Unbescheidenheit: Du hast uns hier 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2009 03:09
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie macht man das ? Wo wäre diese negative Feststellungsklage einzureichen ? Gibt es Muster für so etwas ? Was hat der Kostenentscheid mit der Mondforderung zu tun ? Ist er selbst die Mondforderung ? Wo kommt der Kostenentscheid her ?

Eine negative Feststellungsklage ist genau das gleiche wie eine Klage, nur, dass eben nicht der klagt, der eine Forderung erhebt, sondern der, der festgestellt haben möchte, dass sie nicht berechtigt ist. Ich hab's aber ehrlich gesagt hier im Forum noch nicht gehört, dass jemand in einer Unterhaltsauseinandersetzung so verfahren ist.

Der Kostenentscheid in einem Urteil richtet sich platt gesagt danach, wer "gewonnen" und wer "verloren" hat. Und das kann auch anteilig sein, also angenommen, 600€ waren unstrittig, 1800€ waren gefordert, und der Richter sagt 800€, dann hast Du ja grösstenteils gewonnen. Wenn aber 1000€ gefordert waren, dann ist alles salomonisch, wie's halt immer so ist.

Deswegen ist es wohl so, dass die ganz grossen Zahlen, also die mit den vielen Stellen vor dem Komma, hauptsächlich auf diesen "Kennen-Lern-Briefen" stehen. Vielleicht kann man das Verfahren ja abkürzen, indem man zumindest ankündigt, sofort den ersten dieser Briefe mit einer negativen Feststellungsklage zu beantworten.


AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2009 10:28
(@carlos09)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Leute,

vielen Dank für eure Tips und Hinweise.
Hatte mich in einen Urlaub ausgeklinkt, aber die Komödie geht jetzt weiter ... .

Die KM hat sich nun einen RA  für das Thema Unterhalt zugelegt (das Thema Mediator, das ich aufgebracvht hatte, wurde direkt weggefegt). Demnach soll ich
ihr nun meine letzten 12 Gehaltsabrechnungen zukommen lassen. Frage : Muss ich damit vorsichtig sein und setze mich direkt in die Nesseln oder kann ich die bedenkenlos rausgeben,
weil ich das sowieso irgendwann machen muss. Falls ich sie nach eurer Auffasung rausgeben kann, werde ich dies tun und schon mal mit dem Thema "negative Feststellungsklage weitergehend
befassen.

Vielleicht noch ein Hinweis : Sie plant jetzt doch nicht als erste aus der noch gemeinsamen Wohnung auszuziehen(was geplant war), sondern ich soll erstmal ausziehen und die alte Wohnung als good will sozusagen weiter- bzw. den von ihrem RA ermittelten Preis für Unterhalt noch draufzahlen.

Ich bin wie imme für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar,

alle Gute in die Runde ,

carlos09


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2009 14:22
(@bronze)
Registriert

Eine solche "Inverzugsetzung" sieht man den Briefen aber nicht immer direkt an, kann auch darin bestehen, dass man Dich zur Auskunft über Dein Einkommen auffordert, ohne, dass da ein benannter Betrag gefordert wird.

Moin Carlos,
mit der Forderung nach Einkommensauskunft bist Du ab jetzt Inverzug gesetzt. Schieb die Auskunft souverän rüber. Ich würde dafür eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers anfordern und weiterreichen, dann entfällt für Dich die Nachrechnerei beim Durchschnittsverdienstwert des gegenerischen RA. Du kannst ja schonmal Deine Gegenrechnung aufmachen und entsprechend Rücklagen bilden.

Auszug wird abgelehnt, oder?

Gruß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2009 14:42
 elwu
(@elwu)

Ich bin wie imme für jeden noch so kleinen Hinweis dankbar,

Hallo,

1) ab sofort herrscht Krieg, richte dich darauf ein.
2) ihr lebt nicht getrennt sondern wiortschaftet noch gemeinsam also gibt es auch keine Einkommensnachweise. Aber bring schon mal die Kontohoheit etc. in Sicherheit
3) keinesfalls aus der Wohnung ausziehen, das soll mal schön sie machen

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2009 14:49




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