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hi

 
(@roland1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mein Name ist Roland,

ich bin neu hier und habe ein paar Fragen in der Hoffnung das mir von Euch jemand helfen kann. Ich bin seit März diesen Jahres geschieden aus der Ehe gingen 2 Kinder hervor. Der große 6 und der kleine 4 Jahre. Unsere Trennung war mehr schlecht als recht zumahl meine Ex-Frau während der getrennt lebenden Zeit das alleinige Sorgerecht angegeben hat was ich Leider immer noch zu Spüren bekomme und für mich immer noch erschwert wird das Ich auf Ämtern, Schulen, Kindergarten usw. Auskunft bekomme. Auch darf ich nur zweimal in der Woche mit meinen Kindern Telefonieren obwohl sie 400 Kilometer entfernt sind. Meine Ex-Frau stellt auch immer wieder Geldforderungen obwohl sie UVG bekommt. Immer wenn ich meine es geht dann kommt irgendwas neues. Heute z.b. hat sie in der Arbeit angerufen und gefragt wie es ausschaut da Sie Busgeld, Vespergeld, Milchgeld haben möchte und es sind 116 €uro zu bezahlen. Ich teilte ihr mit das ich Ihr dieses Monat kein Geld geben kann da ich auch noch andere Sachen Strom, Wasser, Heizöl, Autoreparatur  zu zahlen habe. Und ich möchte auch nicht in der Arbeit  über sowas sprechen da meine Kollegen mit hören können. Am Abend ein erneuter Versuch mit Ihr zu reden scheiterte da ich zur Antwort bekam das Leben ist kein Wunschkonzert ein schönes Wochenende. Auf Wiederhören und legte auf. Ich wollte auch noch sagen das die Kinder von mir immer Klamotten usw. Bekommen Ich habe Ihnen diesen Sommer sogar 2 neue Fahrräder gekauft wo ich von meiner Ex-Frau auch kein Geld wollte. Vielleicht  könnt Ihr mir irgendwie weiterhelfen.

Danke
Gruß Roland

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 19:40
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Roland,

willkommen hier im Forum. Aber klär uns doch mal etwas genauer auf, einige Dinge sind nicht so logisch.

Wenn aus der Ehe 2 Kinder hervorgingen, habt ihr im normalfall das GSR. Oder hat das Gericht hier eine andere Regelung beschlossen?

UVG würde ja heißen, dass Du keinen Unterhalt für die Kinder zahlen kannst. Wieso ist das so, wenn Du arbeitet? Bist Du ein Mangelfall? Die Zahlung des Mindest-KU ist auch für Dich verpflichtend und sollte schon Ehrensache sein. Und das geht halt dem Kauf von Sachen vor, die kann Dir Deine Ex auch mitgeben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 19:50
(@roland1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo!

Ja Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht aber das ist meiner Ex-Frau ziemlich egal habe mittlerweile auch schon die ganzen Ämter Informiert und Ihnen ein Fax vom RA zugesendet.

Das ist richtig ich kann keinen Unterhalt zahlen da meine Ex-Frau mein komplettes Konto geplündert hat und die ganze Wohnungseinrichtung entfremdet hat. Ich bezahle Momentan die Schulden ab da Ich auch noch ein Haus habe das zu Bezahlen ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2011 19:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Roland,

Am Abend ein erneuter Versuch mit Ihr zu reden scheiterte da ich zur Antwort bekam das Leben ist kein Wunschkonzert ein schönes Wochenende. Auf Wiederhören und legte auf.

Und auch für Deine Ex ist das Leben kein Wunschkonzert und somit kann sie auch nicht nach belieben Geld bei Dir abholen. Mach ihr das mal klar.

Du musst dringend aus der Position des abgestraften und erniedrigten Vaters rauskommen!

Du merkst, dass auch Deine Ex dem komischen Glauben verfallen ist, dass da, wo das Geld vorher schon knapp war, plötzlich für 2 Haushalte mehr als üblich da sein soll.
Das kann nur Probleme schaffen, wenn Du ihr das nicht klar machst. Und zwar Probleme in aller erster Linie für Dich.

Im deutschen Familienrecht werden aus Vätern nämlich allzugerne Zahldeppen gemacht. Für alles andere wirst Du nicht mehr gebraucht.
Deine Ex zeigt es Dir ja schon mit ihren Aktionen, z.B. zum Thema Sorgerecht und Geldforderungen.

Wie oft siehst Du Deine Kinder eigentlich?

Und zum Thema Haus wäre es natürlich gut, wenn Du Dir mal gut überlegen würdest, ob Du die Bude überhaupt noch brauchst.
Für mich war nach der Trennung auf alle Fälle sofort klar, dass das Haus verkauft wird, und so kam es dann auch.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2011 17:52
(@roland1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Michael!

Danke für deine Antwort leider brauche ich die Bude da es das Elternhaus ist und meine Eltern im Erdgeschoß wohnen und wir das Dachgeschoß ausgebaut haben. Im Moment sehe Ich meine Kinder wenn nichts dazwischen kommt in der Regel alle 14 Tage. Mittlerweile bin Ich auch schon wieder beim Anwalt.

Gruß Roland

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2011 18:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Du musst unbedingt deine Baustellen aufräumen.
Dazu gehört, dass du aufhörst irgendwelche Sachen zu kaufen und anfängst Unterhalt in der korrekten Höhe zu bezahlen und die Unterhaltsvorchusse von deiner (Nicht-)leistungsfähigkeit unterrichten, sonst laufen da Schulden auf.

Gib mal ein paar mehr Details.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2011 19:48