Hi, bin hier neu. Ich grüße Euch.
Bin total frustiert :mad2:
hoffentlich poste ich hier richtig.
Folgendes Problem:
Ich bin seit 2 Monaten verheiratet mit Mann, der EU und KU regelmäßig zahlt. Mann arbeitet, ich beziehe AlHi und geringfügigen Nebenverdienst.
Im Moment krebsen wir wie alle Zweitfamilien irgendwo am Boden, aber gut, es reicht so. Sind ja bescheiden. Mann ist viele Jahre in Fa. beschäftigt, hat sich mit Fa. identifizieret. Jetzt Umfirmierung und Vetternwirtschaft.Also, neue Vorgesetzte, auch solche, die meinen Mann nicht kennen und auch nicht unbedingt dessen Arbeitsaufgaben. (Einfach mal so stehenlassen). Nun gehts dem "Neuen Besen" nicht gut genug. verlangt und verlangt und verlangt... . aber Vorgesetzter kann doch nicht verlangen, dass 11 Liter Wasser in einen 10 Liter Eimer reingehen. Da kann auch der nichts dran ändern. Obwohl Mein Mann 7 Jahre in vorheriger Fa. Anerkennung für seine Arbeit erhalten hat, sagt der "Neue" jetzt, das er nicht die Hälfte seines Geldes wert ist, und da gab es noch mehr ähnliche Aussagen, aber nur mündlich. Schriftlich hat mein Mann so eine Art Abmahnung erhalten, ist nicht klar so bezeichnet. Er hat Gegendarstellung verfasst und Gespräch gehabt mit Chef(Chef von meinem Mann und seinem Vorgesetzten). ..... Also, diese Zustände sind selbst für das Gemüt meines Mannes zu viel, er will da weg, denn nur ganz nebenbei belastet der Mist auch unsere Beziehung. Jetzt hat mein Mann evt. Möglichkeit, wieder in seinem Job als Elektroniker zu arbeiten, allerdings für viel weniger netto. Er ist aber doch unterhaltspflichtig, und heute sagt uns der Anwalt, er wäre in JEDEM Fall verpflichtet, Sorge zu tragen, Unterhalt zahlen zu können, selbst, wenn er die Kündigung erhalten würde, müsste er Kündigungsschutzklage einreichen, um den Unterhalt zu sichern. Völlig egal, was in der Arbeit läuft, er MUSS den Job aufrechterhalten.
So, ich hab noch mehr , aber das ist erst mal recht viel. Ich hoffe, uns kann jemand helfen.
Mein Mann geht krachen und ich mit, dazu kommt noch das Ungewisse im Januar. Ich will gleich mitschreiben, das ich mich intensiv um Arbeit bemühe, bin auch Scheidungsmutter, aber ich hab für meine Kids und mich selbst gesorgt, soweit ichs konnte.
Danke schon mal, falls jemand Zeit findet das zu lesen
Geli und Mann
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hi Geli,
verlangen kann der Chef alles, ob er es aber auch bekommt ist eine andere Frage.
Eine Abmahnung ist an bestimmte Formen gebunden, so eine Art Abmahnung gibt es nicht.
Wenn dein Mann die Belastungen nicht mehr aushält oder sogar Mobbing vorliegt, dann sollte er mit einem Arzt und hinterher mit einer Beratungsstelle sprechen.
Er darf seinen Job nicht mutwillig verlieren, aber wenn alles so stimmt wie du geschrieben hast, dann soll er eben seine Möglichkeiten ausschöpfen. Ein Arbeitnehmer hat das schon seine Möglichkeiten. Gib mal als Suchbegriff Mobbing ein und du wirst sehen, da kommt einiges.
Nicht aufgeben ... kämpfen.
Gruss
micmac
hallo micmac,
klar kann Chef verlangen :gunman:
Spaß beiseite, Abmahnung ist uns auch klar, aber glaube mir, in der Firma geht alles. Nur mal so: ich hab dort auch gearbeitet, musste gehen, wegen Umstrukturierung, und weil ich als letzte gekommen bin. Weiß also ein wenig um die Verhältnisse. Aber wie gesagt, alles ist jetzt anders. Mit der Mutwilligkeit ist logisch, aber wenn hart auf hart, wer will was beweisen. Ist ja schon mal heftig, das man Kündigungsschutzklage anstreben muss, obwohl :stonefall: oder Chef::dunix: (naja, ich bin noch am üben bisschen Humor tut auch gut). ist aber nich zum Lachen. Heute ist mein Mann zum Arzt-gaaanz schlimmme Magenschmerzen. Ist nicht unsere art, aber schlaflose Nächte en mas. Wie kann man denn mobbing in so kurzer Zeit nachweisen? ist doch echt alles Kacke,ähhhh... Stoffewechselendprodukt.
Fakt ist doch eins, wie könnte er in evt. neuen Job einsteigen, ohne Repressalien auszustehen?, er will nur!!!!! wieder Spaß an der Arbeit haben. Dort geht er kaputt.
Gruß Geli
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hi,
bei uns ist der Spruch: "OSU", oder Ober sticht Unter. Den kleinsten fressen die Hunde ist wohl besser verständlich.
"Wir sind nicht so" -> vielleicht solltest ihr eure Einstellung etwas ändern, die Dankesurkunden habt ihr ja bis heute auch nicht bekommen.
Vielleicht würde deinem Mann eine Kur gut tun. Er wird, wenn er nicht schon wurde krank geschrieben und der Lohn läuft trotzdem weiter.
Nicht dass ich euch zum "blau machen" animieren will, aber wenn du schon entlassen wurdest, dann kommt für ihn bestimmt auch was nach.
Die Kündigungsschutzklage muß ja nur gestellt werden, dass dein Mann nicht absichtlich sie Stelle verliert. Sollte er eine andere Anstellung mit gleichem Verdienst nachweisen können, ändert sich nichts. Nur wenn er ohne Grund aufhört, dann wird blöd gemacht.
Eine Kündigung muß ebenfalls begründet werden. Vor dem Arbeitsgericht verlieren mehr Arbeitgeber als Arbeitnehmer.
Gruss
micmac
Guten morgen micmac,
danke für deine Antwort und
...azurblau!!!
Geli
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hallo Geli!
Immer mit der Ruhe!
1. Dein Mann soll weiter arbeiten wie bisher und gut! Was wollen sie ihm denn?
2. Den Lohn können Sie nicht einfach kürzen. Er hat schließlich einen Vertrag.
3. Ein Abmahnung muss als Abmahnung gekennzeichnet sein und da müssen
schon Begründungen drin stehen.
4. Wenn er nicht so viel verdient und zudem noch Unterhalt zahlt, steht ihm Prozesskostenhilfe zu. Das heißt er kann sich die Hilfe eine Anwaltes nehmen und zwar umsonst! Das Formular zum Beantragen der Prozesskostenhilfe hat der Anwalt.
5. Sollte er, aus welchen Gründen auch immer, seinen Job verlieren, ist er dazu angehalten sich eine einträchtige Arbeit zu suchen. Findet er nichts, muss der Unterhaltsempfänger eben Unterhalt von der Unterhaltsvorschußkasse beantragen, wenn er nicht genug zahlen kann.
Klingt einfach, ist es auch.
Ansonsten bleibt nur festzustellen, das es immer wieder die Falschen trifft. :mad2: Man bemüht sich, tut und macht und nie ist es genug oder richtig. Aber die Schmarotzer, die nicht arbeiten wollen, bekommen alles in den A... geschoben!
Traurig, traurig!
@MrBasic
danke für deine Antwort. Aber:
zu 1. Mein Männe kann so nicht weiterarbeiten, geht nicht (11 Liter in 10 Liter)
zu 2. Lohnkürzung ist nicht das Thema,stand nie zur Debatte
zu 3. dieses Schreiben hat Charakter von Abmahnung und Ermahnung. Enthält aloo Fehlverhalten, allerdings keine Orts- und Zeitangabe, enthält aber Sanktionen, also Androhung personalrechtlicher Konsequenzen. Das eine darf jeweils nicht im anderen erscheinen.
zu 4. ist klar
zu 5. und da liegt der Hund begraben. Er könnte vielleicht neuen Job haben, aber wie kommt er ungeschoren aus altem raus. Ist im Moment krankgeschrieben. OK. Er muß erst mal zur Ruhe kommen. aber wie weiter. Neuer Job heißt 700,00 € weniger mit der Hoffnung, wieder mit Freude in die Arbeit zu gehen. Aber: er wäre dann nicht in der Lage, den kompletten Unterhalt für Ex und für Kind zu zahlen, nach unserer Rechnung. Ich beziehe ja nur Alhi und Nebenverdienst.(Aber ich werde ja sowieso nicht mit einbezogen) Also ist er nach Adam Riese mit seinem Netto bei Steuerklasse I da, wo wir gar nicht hindenken wollen. Wäre allerdings nur für Probezeit(wenn die überstanden wird). Was nun tun? Wenn er´s auf Kündigung ankommen lässt, die man ihm zwischen den Zeilen ja schon angedroht hat, muß er dann vor Recht und Gesetz eine Kündigungsschutzklage durchziehen??!!!
Das ist das Problem...
vielleicht hab ich´s jetzt bisschen eindeutiger formuliert.
kann aber auch sein, das wir das alles zu heiß essen. Vielleicht machen wir uns nur verrückt.
Ich wäre ja schon längst gegangen oder hätte die Kündigung ausgehandelt. Was die sich dort leisten, geht auf keine Kuhhaut.
Ein Beispiel noch: Männe hat Nasenscheidewand-OP-Termin (stand fest) :inbed: Er hat darauf hingewiesen, das er Arbeitsanweisung... nicht termingerecht erfüllen könne, weil anschließend krankgeschrieben :krank: . Daraufhin sagt diese Pappnase: Sie werden doch nicht am Gehirn operiert. In anderem Zusammenhang wegen Ü-stunden kam der Spruch: Der Tag hat 24 h.
Also, fällt einem da noch was ein?
LG wütende Geli (auf Pappnase)
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hi,
mir fällt ein ... deinen Mann könnte man am Hirn operieren .... andere nicht !
Kurz und schmerzlos :puzz:
Anmerkung: Würde euch nicht bezichtigen hirnlos zu sein, wer bleibt dann noch übrig?
micmac
[Editiert am 23/7/2004 von micmac]
Hallöle
also wenn es so ist wie du geschrieben hast, dann ist es eindeutig mobbing vom vorgesetzten. Also kann nur raten das er das anspricht entweder direkt oder über einen höhergestellten. Wenn da kein weg rein führt dann schriftlich darauf aufmerksam machen.
Wenn sich dann nichts ändert steht es ihm zu von sich aus zu Kündigen selbstschutz halt.
wenn er dann noch beweisen kann das er nicht den gleichen Verdienst erzielen kann z.B. durch bewerbungen ist das dann kein Problem. Beachte aber das er verpflichtet ist den KU zu zahlen reicht das Geld nicht aus ist er auch verpflichtet eine nebentätigkeit aufzunehmen. Also auch dahingehend bewerben und alles sammeln.
Ach so wenn er jetzt ein geringeren Verdienst hat und das andere alles nachweisen kann (min 30 Bewerbungen im monat) dann müsst ihr ja auch noch eine Abänderungsklage machen ansonsten zählt die titulierung die ihr sicherlich habt weiter.
Abänderungskklage beginnt mit der zustellung zu zählen an.
Ich hoffe das war jetzt richtig so 🙂
bis denne
@micmac
Hi micmac, erst mal muß ich sagen, ich bin anders davor als mein Mann, ich kann ihm nur helfen.
Hast du das jetzt so gemeint, das man ihn am Hirn operieren kann, weil er zu blöde ist, weil er immer feste zahlt? Das hat er zumindest aus deinem Beitrag entnommen.
Oder muß ich mich jetzt unters Messer legen, weil ich´s nicht raffe?
Gruß Geli
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hallo Geli,
ich hab das als Scherz aufgefasst.
Dein Mann hat Hirn, darum kann man ihn daran operieren. Der Chef deines Mannes hat keines, darum kann man ihn nicht daran operieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ASB98
hi, also frag mich nicht wieso und weshalb.... Es existiert kein Titel, nur Scheidungsurteil ohne irgendwas wegen Unterhalt. Der wurde anwaltlich bei Scheidungswille im Zuge des Trennungsunterhaltes, später dann nachehelicher Ehegattenunterhalt + Kindesunterhalt festgeschrieben. Naja und Mann hat vor einigen Monaten Neuberechnung veranlasst. Das nur nebenbei.
Ich glaub, ich lass gleich meinen Mann selbst schreiben.
LG Geli
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hallo Leute,
muss mich doch endlich mal selber zu Wort melden.
Erst einmal muss ich sagen, dass ich dieses Forum super finde!!!! :thumbup:
Eure Beiträge sind top. Meine Frau hat sich hier ebenso verstanden gefühlt wie ich.
Nun zum Thema,
meinem Chef Mobbing nachzuweisen ist nicht so einfach. die Kommunikation fäuft größtenteils verbal ohne Zeugen. Chef von Chef und mir hat hinter der Blume schon Aufhebungsvertrag angedeutet. RA sagt: Aufhebungsvertrag darf ich nicht annehmen, ich muss eine Kündigung erhalten und Klage einreichen. Ansonsten wird bei einer Neuberechnung des Unterhaltes an Kind und Ex mein altes Gehalt zugrunde gelegt.
Da kein Titel existiert, kann Gericht bzw. Anwalt altes Gehalt zugrunde legen? Wie bekomme ich es hin, dass ich Aufhebevertrag annehme, neuen Jab beginne und der Unterhalt von neuem Gehalt (leider wesentlich geringer) berechnet wird?
Gruß Dirk
Konfuzius sprach: "Einen Fehler begangen haben und ihn nicht korrigieren: Erst das ist ein Fehler."
Hallo Dirk,
ungewöhnliche Situation, dass keine Titel bestehen. Wie hast du das hinbekommen?
Nun gut, orakeln wir ein wenig.
Wenn du den Job von dir aus kündigst bzw. selbstverschuldet verlierst und deine Ex für sich und die Kinder dadurch weniger Unterhalt bekommt als bisher, besteht das Risiko einer Klage auf Unterhaltszahlung in bisheriger Höhe. Der Richter wird dann sagen "Pech gehabt, mein Herr. Sie haben eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Zahlen sie mal schön brav in bisheriger Höhe." Dieses greift mind. wenn der KU sich vermindert. Bei EU gibt es Spielraum.
Du musst dir kündigen lassen. Ob's dir passt oder nicht. Dann hast du, wie ASB schon schrieb mit 30 Bewerbungen monatlich nachzuweisen, dass du um gleichwertige/-bezahlte Arbeit bemüht bist/warst. Machst du das nicht, wird für mind. 6 Monate mit dem bisherigen Einkommen gerechnet, dir also fiktives Einkommen zugeschoben.
Ich möchte den Aspekt "selbstverschuldet" noch einmal ganz deutlich betonen. Es hilft also nix, sich kündigen zu lassen, weil du das Besteck aus der Kantine hast mitgehen lassen.
Bedenke auch, dass eine Abfindung unterhaltsrelevant ist. Sie wird zur Differenzauffüllung zwischen neuem und alten Einkommen benutzt, bis sie verbraucht ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallöchen iche noch mal:-)
Also will mich nicht wiederholen ich bin aber trotzdem der meinung das du auch selber kündigen kannst es gibt ja härteklauseln und selbst bei solcher härteklausel kannst du abfindung bekommen wenn du selbst kündigst.
hmmm bin leider nicht so gut im Ausdruck ich sag es mal so wenn der chef mobbt dann ist das ein rausdrängen aus dem Arbeitsfeld gleich zusetzen mit einer kündigung.
Wie gesagt mahne ihn schriftlich an mit einer frist der rückantwortung. wenn nicht wende dich an andere stellen gibt es sicherlich vereine die da helfen können. Hört sich jetzt zwar blöde an aber wenn du durch das mobbing psychische probleme hast geh zum arzt/psychologen der kann dir da weiter helfen und vor allem du hast dann auch was in der Hand 😉
das muss jetzt aber reichen :redhead:
Wenn mobbing im spiel ist er das vorher mehrfach angesprochen hat (schriftlich) kann ein selbstverschulden bei kündigung ausgeschlossen werden denke ich.
@Deep
gibt es nicht irgendwo Urteile mit ähnlicher situation????????
MfG
@ ASB98
ok, dann soll es reichen. Danke für Antwort.
Noch eine frage:Wie funktioniert das hier mit dem Chat? Links wird angezeigt, das nie jemand im Chat ist, und wenn ich drin bin, wird ebenso angezeigt, das niemand drin ist.
Chattet hier überhaupt jemand?
MfG Geli
"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."
Hallöle
ja das mit den chat ist so ne sache hab auch schon paar mal probiert manchmal war einer drin aber ganz selten einfach probieren.
bis denne mal vielleicht im Chat :crash:
Hallo Geli, hallo Dirk,
eine Arbeit bei einem neuen Arbeitgeber mit dementsprechend weniger Gehalt kannst Du nur annehmen, wenn Du rechtlich erst einmal gegen das Mobbing angehst. Vorab hat Dir/Euch Jörg bestimmt schon die Broschüre per PDF geschickt. Das ist erst einmal etwas allgemein, aber gibt ein paar gute Ansatzpunkte. Nur Du musst es nachweisen bzw. aktenkundig machen, damit Dir kein Strick daraus gedreht wird.
Hier noch etwas Rechtliches dazu:
Dass der betriebliche Arbeitsschutz auch Mobbing und Burnout als seine Aufgabe zu verstehen hat, folgt aus § 4 Punkt 3 ArbSchG:
Nachzulesen unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbschg/
Arbeitsschutzgesetz
§§ 4 und 5 ArbSchG
Das Überwachungsrecht verpflichtet die Interessenvertretung, alle Arbeitsschutzvorschriften, so auch die konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes zu überwachen. Das Gesetz ist deshalb auch für das Thema Mobbing relevant, weil es sich um arbeitsorganisatorische Mängel, Schwächen der Personalführung und komplexe Sozialbeziehungen kümmert, genau jene Bereiche also, die als gesundheitsgefährdend und mobbingverursachend gelten. Konkret bedeutet dies für Betriebs- und Personalräte, sich mit arbeitswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen über Entstehung und Auswirkungen von psychosozialen Belastungen und Stress am Arbeitsplatz beschäftigen müssen, um im Rahmen ihrer Rechte arbeitsentlastende und stressreduzierende Maßnahmen einzuleiten.
Straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten
Die Schwierigkeit der rechtlichen Bewertung von Mobbing liegt darin, dass Mobbing ein Prozess mit einer Vielzahl von Verhaltensweisen ist, die zumindest in frühen Phasen noch "sozialädaquat" sind, d. h. im Rahmen des "rechtlich Erlaubten". Dem Mobber muss sein rechtlich bedeutsames Tun immer bewiesen werden. So liegt ein großes Problem bei gerichtlichen Verfahren auch in der Beweislast, die bei den Mobbingbetroffenen liegt. Deshalb ist es bei der Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung unabdingar, nach möglichen Zeugen Ausschau zu halten, Beweise zu sichern (ärztliche Atteste, bestimmte Schriftstücke etc.) und schriftliche Protokolle des Mobbinggeschehens zur besseren Rekonstruktion anzufertigen.
Wer juristisch gegen Mobbing vorgehen möchte, sollte Risiken und Folgen unbedingt bedenken. Jeder Fall ist anders und unterliegt einer juristischen Einzelfallwürdigung. Dringend empfohlen wird, einen Fachanwalt (Arbeitsrechtler, Zivil- oder Strafrechtler) zu konsultieren.
Mobbinghandlungen können strafrechtliche Delikte sein und nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt werden. Nach dem StGB können folgende Tatbestände bei Mobbing verwirklicht sein und strafrechtlich behandelt werden:
Strafrecht:
vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB)
fahrlässige Körperverletzung (§ 230 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
üble Nachrede (§ 186 StGB)
Verleumdung (§ 187 StGB)
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises (§ 192 StGB)
Wollen Betroffene gegen Mobber strafrechtlich vorgehen, müssen nachstehende Verfahrensschritte unternommen werden:
1. Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft, Polizei und dem Amtsgericht
2. Strafantrag: Erklärung, dass der Betroffene die Strafverfolgung wünscht.
Betroffene müssen also selbst einen Strafantrag stellen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach Kenntniserlangung der Tat.
Zivilrechtlich kommen folgende Sanktionen gegen Mobber in Betracht:
Zivilrecht:
Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§ 823 BGB)
Widerruf und Unterlassung - ehrverletzender Äußerungen (analog §§ 1004, 823 BGB)
Unterlassung von Mobbing (analog §§ 1004, 823 BGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
Nach § 823.2 BGB und StGB-Norm ist u. a. zu Schadensersatz verpflichtet, wer das Leben, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen (= Persönlichkeitsrechte) verletzt. Erforderlich ist für die Schadensersatzpflicht des Mobbers eine vorsätzliche oder fahrlässige Schadenszufügung. Problematisch ist hier - wie beim Unterlassungsanspruch - die Beweisbarkeit.
Also alles in allem ab zum Personal/Betriebsrat und/oder Gleichstellungsbeauftragte in der Firma. Der ist zuständig für die Überwachung und Durchsetzung des ArbSchG. Falls bei Euch keiner ist, weil die Firma zu klein ist, dann zum Anwalt.
Nachlesen kannst Du es sonst noch auf der Seite:
www. sozialnetz-hessen.de/mobbing
Auch hat das Landesarbeitsgericht Thüringen zum Thema Mobbing ein Urteil gefällt, dass in der Öffentlichkeit häufig als Grundsatzentscheidung zur Mobbingproblematik bezeichnet wird.
Nachzulesen unter:
http://landesarbeitsgericht.thueringen.de/urteile/u5_sa102.htm
falls das nicht funktionieren sollte, gib das Aktenzeichen ein: 5 Sa 403/2000
Viel Glück Euch beiden. :dauendrueck:
Gruß Simone
Hallo Simone,
das ist ja eine Flutwelle an Informationen. :faszinierend:
Das PDF File habe ich erhalten. Danke @ Deep
Werde mal sehen was ich aus den ganzen Infos machen kann. Werde bestimmt einige Punkte finden die ich anwenden kann.
Wichtig ist zu guter Letzt nur, das ich aus der Fa. rauskomme, und das ich nicht mehr Unterhalt zahlen muss als wie mir dann finanziell möglich ist.
Noch einmal vielen Dank und eine :laola: auf euch. Es ist gut eine Anlaufstation zu haben wo man(n) sich austauschen kann.
Gruß Dirk
Konfuzius sprach: "Einen Fehler begangen haben und ihn nicht korrigieren: Erst das ist ein Fehler."
Hallöle
Wieso kann man dies eigentlich nicht auch auf das Familienrecht beziehen
Nach § 823.2 BGB und StGB-Norm ist u. a. zu Schadensersatz verpflichtet, wer das Leben, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen (= Persönlichkeitsrechte) verletzt. Erforderlich ist für die Schadensersatzpflicht des Mobbers eine vorsätzliche oder fahrlässige Schadenszufügung. Problematisch ist hier - wie beim Unterlassungsanspruch - die Beweisbarkeit
Denn viele Mütter/Väter verstoßen ja dagegen. Bei einer Umgangangsvereitelung würd dies ja verletzt oder nicht??????
Mal ganz blöd fragt. Auch wenn ich jetzt von manchen wieder gesteinigt werde 😀
ist schon komisch im Arbeitsrecht ist es möglich bei schutzbefohlenen nicht versteh das nicht kopfschüttelwieblöde
Bis denne