Hallo,
ich bin neu hier. Habe vorhin im Internet gesucht ob ich irgendwas wegen Klassenfahrten etc. finde und bin so auf diese Homepage gestoßen.
Ich hab mich heute nämlich fürchtlich über die Ex meines LG geärgert. 😡 Sie fordert nämlich 154 Euro für die Klassenfahrt (zum Schifahren) für das ältere Kind (insgesamt gibt es 2 unterhaltsberechtigte Kinder bei der Ex). Jetzt bekommt sie allerdings eh schon 408 Euro pro Kind Unterhalt.
Habe mir jetzt mal die Seite mit dem Sonderbedarf durchgelesen bin allerdings nicht so richtig schlau draus geworden! Entscheidet da jedes Gericht anders? Sie hat glaube ich kein eigenes Einkommen, weil sie vor einem Monat zu ihrem Freund gezogen ist (davor hatte sie einen Minijob). Wir haben sie zu Jahresbeginn mit einer doch sehr hohen Summe als Einmalzahlung "abgefunden" - dies haben wir alles Notariell gemacht um endlich Ruhe vor diesen endlosen Streiten und unnötigen Ausgaben für Anwälte und Gerichte zu haben. Hat jemand von Euch diesbezüglich Ahnung? Ob und wieviel da so an Sonderbedarf bezahlt werden muss?
Liebe Grüße
Babs
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Hallo Babs,
da gibt es sehr eindeutige Regelungen, die in Eurem fall ohne Zweifel greifen. Guckst Du hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/fg1938.htm
Textauszug:
Zankapfel Klassenfahrt: Unterhaltspflichtiger Vater muss dafür nicht extra zahlen
Eine geschiedene Ehefrau wollte ihren unterhaltspflichtigen Ex-Mann sogar per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten, seinem Kind eine bevorstehende Klassenfahrt zu finanzieren. Vom laufenden monatlichen Unterhalt könne sie die hohe Summe nicht abzweigen.
Beim Oberlandesgericht Zweibrücken kam sie damit nicht durch: Der monatliche Unterhalt müsse für alle Lebensbedürfnisse wie Ernährung, Bekleidung, Unterkunft, aber auch für Erziehung und Berufsausbildung ausreichen (6 UF 50/99). Wenn das Kind unerwartet eine außergewöhnlich hohe Summe benötige - ein so genannter 'Sonderbedarf' -, sei der Unterhaltspflichtige unter Umständen zu einer Extra-Zahlung verpflichtet. Die Kosten einer Klassenfahrt seien dagegen voraussehbar und kalkulierbar. Daher müsse die Mutter die Summe aus den laufenden Unterhaltsleistungen bestreiten. Zumindest gelte das dann, wenn der Kindesunterhalt von einem Besserverdienenden gezahlt werde und deshalb entsprechend hoch sei.
Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 3. Mai 2000 - 6 UF 50/99
Du darfst Deine Aufregung also wieder einpacken; das ist ziemlich eindeutig.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin!
Na, das ist ja endlich mal was Positives!!
Vielen Dank für Deine Antwort - ist ja schon lästig dass wir nach 8 Jahren immer noch keine Ruhe haben.
Liebe Grüße
Barbara
Hallo Barbara,
eigentlich sollte nach acht Jahren wirklich längst Ruhe eingekehrt sein. Aber Du bist da offensichtlich mit einem Phänomen konfrontiert, das ich aus eigener Anschauung nur zu gut kenne: Speziell Frauen geraten im Rahmen einer Scheidung leicht in ein Umfeld (Anwalt, "Freunde" und weitere "ungefragte Berater"), das ihnen ständig irgendwelche "Ansprüche" souffliert. Und da werden - wie in Eurem Fall - selbst bei knapp 5.000 EUR Jahresunterhalt pro Kind auch 150 EUR für eine (vorhersehbare) Klassenfahrt schnell mal zum Politikum; Motto "Ich könnte das zwar leicht selbst finanzieren, aber ich hab ja den Anspruch..."
Auch meine gut verdienende Demnächst-Exfrau hat kein Problem damit, mit unserer (bei mir lebenden) Tochter in der Stadt unterwegs zu sein, aber ihr den Kauf eines schlichten T-Shirts zu verweigern mit den Worten "Dafür ist Dein Vater zuständig". Auf die Idee, dass das auch bei der Tochter bestimmte Folgen hat (zum Beispiel: Ich bin meiner Mutter nicht mal lumpige 5 Euro wert), kommt sie - leider - nicht. Es ist ihr im Verlauf des von ihr angezettelten und bis heute mit allen Mitteln geführten Rosenkrieges zur Gewohnheit geworden, das Leben nur noch unter rein juristischen Aspekten zu sehen. Ein armes Leben...
Auch diese Einstellung dürfte Kanzler Schröder dieser Tage gemeint haben, als er die "Mitnahme-Mentalität" der Deutschen öffentlich (und zu Recht) anprangerte. Mein Trost dabei (und vielleicht auch Deiner) ist: Solche Menschen sind mit sich selbst gestraft genug; Ihr müsst die Dame nur ganz selten ertragen, aber sie sich selbst jeden Tag. 😛
In diesem Sinne herzlichst
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
musste schmunzeln als ich Deine Zeilen gelesen habe .....Du hast es so richtig auf den Punkt getroffen! Mein LG war die ganzen Jahre auf den Mindestselbstbehalt gekürzt und die Madame ist mit einem riesen Volvo herumkutschiert - da sie auch von ihren Eltern noch kräftig unterstützt wurde. Weil sie gut 400 km von uns entfernt wohnen sehen wir die Kinder nur sehr selten. Wenn sie dann allerdings bei uns waren und wir haben ihnen Geld oder Geschenke wegen Geburtstag oder Weihnachten gegeben dann haben wir richtig gemerkt wie sich seine Ex darüber lustig gemacht hat - so nach dem Motto - was das soll schon alles sein? Als vor 1,5 Jahren unsere kleine Maus geboren wurde wollten wir ihr natürlich weniger Unterhalt zahlen - sind zur Anwältin haben alles neu berechnen lassen, haben alle Unterlagen geschickt (mein LG war ja immer noch auf den Selbstbehalt gekürzt) und trotzdem konnten wir uns mit ihr nicht außergerichtlich einigen. Also ging wieder alles vor Gericht und es ging genau so aus wie wir es von Anfang an berechnet hatten. Hauptsache wir musste diese ganzen Anwalts- und Gerichtskosten noch tragen. Als sich für meinen LG für heuer ein neuer Job angeboten hat haben wir ihr gegen Ende letzten Jahres den Vorschlag einer Abfindung unterbreitet (da lag die Gerichtsverhandlung gerade mal wenige Monate zurück) und sie hat sich zu unserem Glück darauf eingelassen - sonst hätte sie wahrscheinlich ihr ganzes Leben lang nicht mehr vernünftig gearbeitet, weil sie von uns so viel bekommen hätte. Da jetzt der jüngere 12 wird hat sie neue Gehaltslisten angefordert - daher jetzt ab Oktober auch der hohe Unterhalt. Als sie die jetzt gesehen hat ist sie gleich wieder total gierig geworden und will halt jetzt wieder alles rausholen was nur irgendwie geht. Aber so wie Du sagst...sie muss sich jeden Tag ertragen - wir zum Glück nicht!!
Ist ja eher selten, dass Eure Tochter bei Dir geblieben ist - meistens ist das ja umgekehrt. Ich könnte mir als Mutter nie vorstellen, dass wenn wir uns einmal trennen sollten meine Tochter nicht bei mir bliebe. So eine Trennung ist für die Kinder schon schwierig und sehr hart - überhaupt wenn sich die Eltern nicht einig sind - das macht alles nur noch schlimmer.
Liebe Grüße
Barbara