Hallo zusammen, habe mich schon durchs Forum gelesen, aber bin nicht recht fündig geworden.
Folgendes ist der Fall.
In der Ehe wurde ein Haus gekauft, es folgte die Scheidung. Nun wird das Haus verkauft und es bleibt, mit Vorfälligkeitszinsen, ein Rest von etwa 15.000 bis 18.000 Euro übrig (wird gerade ausgerechnet) und soll mit einem Privatkredit bei der SPK weitergeführt werden.
Meine 1. Frage ist, wird dieser Privatkredit meinerseits bei der Unterhaltsberechnung (KU/GU) mit berücksichtigt? Es sind ja Restschulden vom Hauskauf während der Ehe.
Der Kredit würde auf beide Namen laufen.
Die 2. Frage ist, falls die Hälfte des Restkredites von ihr in Bar aufgebracht wird und die andere Hälfte nur von mir als Kredit aufgenommen wird, wird mir das dann ebenfalls mit angerechnet?
MfG
Sven
Moin.
Zur Anrechenbarkeit bei der Unterhaltsberechnung kann ich nichts qualifiziertes sagen.
Aber folgende Fragen/ Anmerkung schon mal vorab: Zugewinnausgleich schon erledigt? Das ihr beide die verbliebene Schuld gemeinsam übernehmt ist unstrittig? Jeweils zur Hälfte?
Der Kredit würde auf beide Namen laufen.
Trennt die Zahlungsverpflichtung unbedingt auf (2 Kredite wenn die Bank mitspielt oder sonstwie), sonst ist da Streit vorprogrammiert , wenn einer nicht zahlen kann oder will (Stichwort: gesamtschuldnerische Haftung).
Gruss, Toto