😎
Nabend, ich muss doch mal was los werden.
Ich habe heute post bekommen.
Meine Ex bezieht angeblich seit März 2004 Unterhalt über UVG.
Ich kann mich erinnern, ich habe damals post bekommen das sie dieses beantragt hat.
Das Gericht hat dann bei einer unterhalsklage gesagt, Sie müsse den antrag zurück ziehen und ich habe trotz arbeitslosigkeit zu zahlen.
Wenn ich die bestätigung habe das der antrag zurück gezogen wurde, soll ich den Unterhalt überweisen.
Eine Woche später habe ich ein schreiben bekommen, wo handschriftlich drauf stand, dass der Antrag zurück gezogen wurde.
Heute (etwa 10 monate Später) habe ich post bekommen, dass meine Ex seit 05/2004 UVG bezieht.
Und ich meine unterlagen (Einkommen, Steuer, Lebensversicherungen usw.) vorlegen soll.
Es müsse geprüft werden, ob ich zahlen kann.
Allerdings habe ich soweit immer gezahlt.
2 Monate hatte ich nicht gezahlt. Da hat der Richter aber auch gesagt, dass ich diese nicht mehr zahlen muss. (wurden mit anderen Zahlungen verrechnet).
Das steht so auch im scheidungs Urteil drin.
Bin ich aus dem schneider oder kann ich Stress bekommen?
Ach ja, bei den überweisungen steht immer mit drin das es unterhalt für meinen Sohn ist und auch für welchen monat.
Nach meiner meinung hat sie doppel kassiert.
Dann müsste ich aber doch aus dem schneider sein?
Grüße Thomas.
Hallo Thomas
Ich kann mich irren aber ich habe ne schlechte Nachricht.
Wenn deine Exe UVG beantragt und bewilligt bekommen hat hast du Post vom JA bekommen din dem steht das du den UVG bedienen mußt und das jegliche Zahlungen an deine Exe freiwillig sind und nix mit Kindesunterhalt mehr zu tun hat (auch wenn es dabeisteht). Wenn der UVG Antrag durch ist ist nur noch das JA für den Kindesunterhalt zuständig und du mußt ans JA zahlen nicht mehr an deine EX.
MFG
PhoeniX ;( (der sich hoffentlich irrt, aber so hat es mir gestern die JA-Tante erklärt)
Hey!
Fakt ist : Sie hat doppelt kassiert ! :note:
Und auch sie ist verpflichte die Zahlungen die evtl eben an Unterhalt eingehen, dem JA mitzuteilen..tut sie das nicht..naja is es ihr Pech unteranderem auch..denn sie wird die zu viel gezahlten UVG - Leistungen zurück erstatten müssen....
Wichtig ist das du die Zahlungen nachweisen kannst :note:
Gruß
Jens
Hallo AJA
Ich glaube so langsam das wir hier ungewollt eine Masche das JA aufgedeckt haben.
Ich habe zu hören bekommen: Wenn JA das UVG zahlt muß ich ans JA zahlen ansonsten muß ich als KV obwohl ich meiner Unterhaltspflicht nachgekommen bin es zurückzahlen.
Du hast zu hören bekommen: Wenn du als KM den UVG beziehst und der KV zahlt dann mußt du zurückzahlen.
Ob sich hier das JA absichert damit sie die Möglichkeit haben das UVG auf jeden Fall wieder zu bekommen??? :question:
Also wird erst der KM gesagt: Zahl zurück. / und denn KM nicht mehr zurückzahlen kann wird dem KV erzählt: Selber Schuld zahl doppelt. :puzz:
!!!SKANDAL!!!
Aber wer zahlt denn nu zurück??? :question: :question: :question:
MFG
PhoeniX ;(
So steht es doch:
Ich kann mich erinnern, ich habe damals post bekommen das sie dieses beantragt hat.
Damit ist vom KV kein Unterhalt zu zahlen, das übernimmt nun das JA.
Wenn ich die bestätigung habe das der antrag zurück gezogen wurde, soll ich den Unterhalt überweisen.
Eine Woche später habe ich ein schreiben bekommen, wo handschriftlich drauf stand, dass der Antrag zurück gezogen wurde.
Damit wurde der KV in Kenntnis gesetzt, dass kein UVG gezahlt wird, er muss also seiner Unterhaltspflicht an die KM nachkommen.
Heute (etwa 10 monate Später) habe ich post bekommen, dass meine Ex seit 05/2004 UVG bezieht.
Darüber scheint keine Kenntnis seitens des KV vorzuliegen. Die KM hat also Unterhalt vom KV bekommen UND vom JA.
Allerdings habe ich soweit immer gezahlt. ... Ach ja, bei den überweisungen steht immer mit drin das es unterhalt für meinen Sohn ist und auch für welchen monat.
Die Zahlungen sind also belegt, die KM hatte die Kenntnis, dass es Unterhaltszahlungen sind.
Nach meiner meinung hat sie doppel kassiert.
Was bleibt also anderes übrig. Es liegt auch kein Verschulden deinerseits vor. Sie hat gewußt, dass du Unterhalt zahlst und hat gewußt, dass sie UVG bekommt. (Man könnte sogar Absicht unterstellen...) Warum solltest du etwas an das JA zurückzahlen? Nein, sie hat doppelt Geld bekommen und hat es auch wieder abzugeben.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
hy zusammen,
das das verhalten der KM konequenzen wegen leistungsmissbrauch nachsichziehen kann steht ausser frage.
es steht aber ausser frage das bei UVG in diesem fall, der KV dem JA gegenüber zur rückzahlung verpflichtet ist. 😡
das heisst das der KV sich sein zuvielgezahltes geld wieder von der KM zurückholen muss,
und wieviel erfolg er damit hat bleibt fraglich. 😡
fazit: zahlungen an die KM direkt einstellen und nur noch an das JA überweisen.
für den zuvielgezahlten unterhalt wird wohl ein RA benötigt.
gruss sandgren 😎
Ob das so gut ist. Er soll sich mit dem JA in Verbindung setzen und dort vorlegen, dass der Antrag von ihr zurückgezogen worden ist. Warum soll er dem Geld hinterher laufen? Auch das JA kann das tun. Er hat doch belegt, dass nach seinem Wissen kein UVG gezahlt worden wäre und musste dementsprechend direkt zahlen.
Wenn er an das JA zahlt, dann erkennt er damit an, dass UVG berechtigt war. Und wenn er von seiner Ex nichts zurückbekommt, hat er doppelt gezahlt.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo zusammen,
ich meine, das hat auch was mit der Beistandschaft zu tun.
Ich tippe mal was: Du AJA, hast keine Beistandscchaft für das Kind eingerichtet.
PhoeniX Ex hat die Beistandschaft für das Kind eingerichtet.
Bei Beistandschaft vertritt das JA das Kind und treibt den Unterhalt auch für das Kind ein. Davon wird der Unterhaltspflichtige in Kenntnis gesetzt und hat somit auch nur an das JA zu zahlen.
Ohne Beistandschaft vertritt die Mutter bzw.der Vater das Kind und treibt ggf. den Unterhalt selbst ein. Dieser eingetriebene Unterhalt muss dann logischerweise in Höhe der UV-Leistungen an das JA abgeführt werden. Das JA erkundigt sich dann regelmäßig beim Unterhaltsempfänger über den Fortgang oder/und versucht den UV direkt beim Unterhaltspflichtigen einzutreiben.
Eine Woche später habe ich ein schreiben bekommen, wo handschriftlich drauf stand, dass der Antrag zurück gezogen wurde. Heute (etwa 10 monate Später) habe ich post bekommen, dass meine Ex seit 05/2004 UVG bezieht.
Kam das Schreiben vom JA?
Ich würde jetzt mal mit diesem Schreiben, dem Scheidungsurteil und den Kontoauszügen zum JA gehen und das klären. Sollte sie doppelt kassiert haben, dürfte sie den vom JA empfangenen UV zurückzahlen müssen.
Gruss
sky
[Editiert am 24/2/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin,
ratet mal, was ich gestern von meinem Anwalt bekomme..
Der Landkreis teilt mir mit, daß vom 1.6.2004 bis 31.12.2004 von Ex UVG bezogen wurde, dieses durch Aushang am Amtsgericht "zugestellt" (haha, ich wohne in Wien) wäre und ich 854 Euro zurückzuzahlen hätte, und zwar bis...
Ulkig, wo ist der KU nur von meinem Konto mit Bestätigung der Bank, mit richtiger IBAN / BIC und Bestätigung der Bank, daß das nicht zurückgebucht wurde, hingelaufen...
Anruf bei Ex ergab das große Schulterzucken. Und die zuständige Aktenwälzerin ist von 8:30 bis 12:00 im Dienst. Solche Arbeitszeiten will ich auch haben.
Also: KU wurde gezahlt, UVG bezogen, nur aus Aussage der Ex hin. Das reicht offensichtlich aus. Da aber keine Anhörung oder ähnliches stattgefunden hat (und den Aushang bei Gericht können die knicken, da ich exterritorial meinen Wohnsitz habe, außerdem war der Ex mein Anwalt namentlich bekannt) dürfte das durchaus spannend werden. Mal sehen, was die Dame morgen für Ausreden hat. Manchmal ist Angriff die bessere Verteidigung.
Gruß, Xe
Hi Xe,
ich weiß wohl, dass ein öffentlicher Aushang eines Schreiben alsdann als zugestellt angesehen wird. Nur habe ich auch erfahren, dass der Aushang nur in bestimmten Fällen in Frage kommt. Z.B. wenn der Empfänger unbekannt verzogen ist oder sich mehrfach nicht auf Aufforderung meldet.
Einfach so geht das nicht, sonst würde jeder kleine Bescheid dort an der Pinnwand hängen. 😉
Und wenn du wie beschrieben im Ausland wohnst, dann habe ich so meine Zweifel mit "Zustellung per Aushang". Was sagt den der Anwalt dazu?
Gruß
Nico
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(Dante)
Moin,
meint dasselbe wie ich, nämlich: Anwaltliche Vertretung war Gegenseite bekannt, und Gegenseite hat alle relevanten Daten und Fakten an die UVG-Kasse mitzuteilen.
Ich denke, ich werde, falls die Mitarbeiterin des JA sich querstellt, mal drauf rumkauen, warum die Zahlungsforderung mitgeteilt werden konnte, eine Mitteilung des UVG-Sachverhaltes aber nicht, die dann den Schaden zumindest hätte begrenzen können.
Gruß, Xe
Moin,
die Ex kann sich doch ganz blöd gestellt haben: KV unbekannt verzogen, keine Ahnung wo der ist...
Gibt es für den Zeitraum 1.6.2004 bis 31.12.2004 Korrespondenz zwischen den Anwälten? Dann könnte man ja argumentieren, dass ihr eine zustellfähige Adresse bekannt war.
Trotzdem hätte sie bei ihr aufschlagenden KU dem JA mitteilen und in Höhe der UV-Leistungen zurück zahlen müssen.
Gruss
sky
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
😉 😀
So, ich habe das soweit geklärt.
Ich habe heute bei der unterhaltskasse angerufen.
(ja, telefonisch 😉 )
Habe den sachverhalt dargestellt und es wurde mir sogleich versichtert,
Meine Ex hat jeden monat UV bekommen.
Sie wird es zurückzahlen.
Angeblich war es ein fehler vom Amt das die mich angeschrieben haben.
Das schreiben ist null und nichtig.
Grüße
Thomas
Lass dir das schriftlich geben. Ansonsten kann einem passieren, daß man zeitverzögert auf den Bauch fällt. 🙂
Gruß, Xe
hi,
@ramsch: das geht aber immer nur max. 6 wochen im nachhinein!! bei 6 oder mehr monaten läuft da gar nix mehr.
als einzigen vorteil sehe ich auf längere sicht darin, dass damit, dass die ex die einzugsermächtigung genutzt hat, ein vorsatz nachweisbar wäre.
gruss
ulli
p.s. oder gips neue bestimmungen, die ich (noch) nicht kenne??)
[Editiert am 24/2/2005 von ulliberne]
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Moin,
Es gibt keine neuen Bestimmungen, aber eine etwa vier Jahre alte Entscheidung des BGH zur Stärkung der Rechte von Bankkunden (die Fundtselle habe ich leider eben nicht parat).
Aber ich: BGH, Urteil vom 6.6.2000 - XI ZR 258/99
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Sechs-Wochen-Frist zur Beanstandung von Abbuchungen im Lastschriftverfahren keine zwingende Ausschlussfrist darstellt. Allerdings hält der BGH die Sechs-Wochen-Frist nicht generell für unwirksam, er verlangt von den Kreditinstituten aber, dass sie die Kunden deutlicher als bisher auf die Folgen einer Fristversäumung hinweisen. Ist das nicht geschehen, kann man auch noch nach der Sechs-Wochen-Frist widersprechen.
Aber mal ehrlich: Welcher Unterhaltsempfänger lässt sich denn auf eine Einzugsermächtigung ein? Naja, auf die Unwissenheit der "Gegenseite" kann man natürlich spekulieren. Ist ja kein Verbrechen :D.
Gruss
sky
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Moin,
ich fürchte nur, daß eine Einzugsermächtigung nicht wirklich das Maß aller Dinge ist. Unterhalt ist eine Barrente, die für jeden Monat im Vorraus zu entrichten ist, und es besteht eine Bringschuld dafür. Aus demselben Grund muß eine Unterhaltsforderung auch vorab belegt sein, da ansonsten keine Anerkennung stattfindet und in vielen Fällen (nicht allen) die Forderung verfällt (siehe Begriff "Inverzugsetzung"). Inwiefern die Bringschuld durch "Abholung" getilgt ist, kann ich nicht abschätzen.
Gruß, Xe