Hat JA den Kindesun...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hat JA den Kindesunterhalt korrekt ermittelt?

Seite 2 / 2
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Seit wann liegt dennder AB bei 1000 €, dachte bei 950 €?

schon seit der Vorstellung der DDT 2013.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2014 18:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:knockout:

Das werd ich mir wohl nie merken


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2014 19:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ergibt sich schon daraus, dass die DDT immer von "Unterhaltsberechtigten" spricht. Und das ist das eigene Kind nun mal. Wird der Wohnwert addiert, ist sie ja auch für beide leistungsfähig.

Außerdem müsste man dann auch konsequenterweise den Anrechnungsbedarf für Kinder im Haushalt des Pflichtigen mit neuer LG quoteln, wenn diese selbst Einkommen erwirtschaftet.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2014 19:45
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Ich danke Euch für Eure Anmerkungen.

Ich habe es jetzt so verstanden, dass das zweite Kind grundsätzlich bei der Positionierung in der DDT relevant ist (also mit 2 Unterhaltsberechtigten genau die Zeile des Einkommenswertes zu nehmen ist).

U.u. wäre die KM sogar gegenüber ihrem zweiten Kind soweit verpflichtet, dass es einen "Barunterhalt" leisten müsste. Das kann aber nur dann sein, wenn der Vater des zweiten Kindes nichts zahlt. Denn dann klappt ja die Aufteilung nicht, dass einer betreut und der andere bezahlt.

Ich habe also zwei Punkte, die ich mit dem JA klären muss. Ich werde also mein Einverständnis für die Herabsetzung des KU zunächst verweigern (das muss ich lt. Schreiben des JA bis zum 2.5. tun).
Ich denke, ich werde dann mit den Bearbeitern im JA einen Termin machen.

Euch ein schönes Ostern.
Koala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2014 23:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei dem 2-jährigen Kind, für welches die KM angeblich keinen UH bekommt, müsste ebenfalls UHV (133€) gezahlt werden. Somit würde der eigene Anteil der KM auf 92€ (225€ - 133€) sinken.
M.E. hat hier die JA-MA bei der ganzen Berechnung komplett versagt. So viele Fehler auf einmal von der, und das als Fachkraft, das ist unwahrscheinlich.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 16:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch Oldie, für das 2jährige Kind bekommt sie KU. Es geht hier darum, ob das 2jährige Kind deshalb nicht als Zählkind für die Eingruppierung mitzählen darf. Ich meine, es zählt mit, weil lt. DDT die Zahl der "Unterhaltsberechtigten" gefragt ist und nicht "die Zahl der Unterhaltsberechtigten, deren Bedarf nicht anderweitig gedeckt ist".

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 17:22
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehe ich auch so.
Es zählt bei der Einstufung mit, allerdings wird der Barunterhalt für dieses Kind natürlich nur in soweit berücksichtigt wie er nicht anderweitig - durch UVG oder Zahlungen des KV - gedeckt ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 18:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Sicher zählt es als UH-berechtigt mit und wird bei der Einstufung in die DT beachtet. Ich dachte, das wäre hier bereits Konsens gewesen. Mir ging es lediglich um diese konfuse Art von UH-Berechnung, wo sämtliche Prinzipien missachtet werden. M.E. grenzt das schon an Betrug, was die JA-MA dort ablässt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2014 18:37
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

fast zwei Monate habe ich nach meinem Widerspruch beim JA zur Ermittlung des KU nun endlich wieder eine Rückmeldung bekommen!

Und siehe da - es geht doch :applauskopf:

Das JA hat nun einen Wohnwert von 260 Euro ermittelt. Und dazu hat es auch noch festgestellt, dass der Vater des zweiten Kindes Unterhalt leistet.

Fazit des Schreibens: Meine Ex ist in vollem Umfang unterhaltspflichtig und soll nun (rückwirkend) 272 Euro leisten.

Es ist schon ein Wahnsinn, dass man sich selbst fachlich immer auf ein Niveau bringen muss, damit man den Ämtern ihre Versäumnisse aufzeigen kann.
Otto-Normalverbraucher, der ein JA-Schreiben nur "abnickt", hat hier eher schlechte Karten.

koala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2014 19:06
Seite 2 / 2