Hallo,
erst mal danke für die super Arbeit hier. .
wäre mir Lieber die Admins könnten diesen Thread in einem privaten/geschütztem
Bereich verschieben. Mit meinen Daten könnte die KM oder das Amt leicht lesen dass es um uns geht und
ich würde dann später auch gerne die Unterhaltsberechnung hier machen lassen.
Ich muss aber die realen Daten/Termine hier reinschreiben weil ich zeitnah Hilfe brauche.
ich soll für Ex's(KM) Hartz4-Antrag sehr zeitnah mehrere handgeschrieben Zettel aufsetzen "das ich Unterhalt bezahlen werde in Höhe von XY Euro" ??? usw... für Ihren Hartz4-Antrag
Kann bitte einer der Admins zeitnah einen geschützten Thread aufmachen/verschieben?
mehr Infos/Daten da.
Viele Fragen und viele schlaflose Nächte....
Danke
Amnesix
Hallo,
ohne auf die Details eingehen zu können, ist die Sache die, dass gezahlter Unterhalt den H4-Anspruch mindert (damit verrechnet wird). Deshalb will das JC wissen wieviel Unterhalt gezahlt wird. Das JC kann Einkommensnachweise von Dir fordern um den Unterhaltsanspruch von KM und Kindern zu berechnen.
VG Susi
Hallo Susi,
danke für die Antwort.
ohne auf die Details eingehen zu können, ist die Sache die, dass gezahlter Unterhalt den H4-Anspruch mindert (damit verrechnet wird). Deshalb will das JC wissen wieviel Unterhalt gezahlt wird.
OK, danke. Das war mir klar. Ich habe aber noch nie was von handgeschriebenen "KU-Zusagen" ohne Prüfung vom Amt hier gelesen?
Das JC kann Einkommensnachweise von Dir fordern um den Unterhaltsanspruch von KM und Kindern zu berechnen.
Ich dachte das vordern die immer?
Und bei H4 der KM gibts auch IMMER einen Titel? Oder nicht?
Also soll ich das selber berechnen und ihr den Zettel unterschreiben?
Auf was muss ich achten?
Ist dieser Zettel dann schon der Titel?
Leider soll ich noch mehrere zettel sehr zeitnah unterschreiben von der KM.
das würde ich lieber in einem geschütztem Thread fragen wo dann auch die Unterhatlberechnung gemacht werden könnte....
Hallo Armnesix,
ich denke du solltest was die Unterhaltszettel angeht kurz mal entspannen und Garnichts machen.
Ich habe den gleichen Fall Mama und Kinder Harz IV ich gehe arbeiten.
Deine Ex beantragt Harz IV und gibt an das Sie Kinder hat die Unterhaltsberechtigt sind. Dann reicht Sie sofern vorhanden einen Unterhaltstitel mit ein. Das Amt kommt auf dich zu und fordert Gehaltsnachweise und Kosten von dir. Damit berechnen die dann die Leistungsfähigkeit. Da wird nach anderen Gesetzlichen Grundlagen gerechnet. SB bleibt aber wie bei DDT. Dann passiert folgendes Deine Ex und die Kinder haben Grundsätzlich Anspruch auf Summe X davon wird der Betrag der als "Unterhalt" von denen berechnet wurde abgezogen das wird dann ausbezahlt.
In meinem Fall wurde ich aufgefordert durch Harz IV den berechneten Betrag direkt an die Ex zu überweisen. Hier kann es aber auch sein das du ans Amt überweisen musst und die dann durch reichen.
Andreas
Hallo,
wenn es einen Titel gibt, dann wird das JC diesen sofort übernehmen. Irgendwelche Zettel, die Du ausfüllst sind kein Titel.
Gibt es keinen Titel (beim JA oder Notar erstellt), dann wird es komplizierter. Das Kind hat zwar Anspruch auf einen Titel, es muss aber kein Titel erstellt werden. Der Titel sicher die sofortige Vollstreckbarkeit der Unterhaltsansprüche, die Unterhaltsansprüche bestehen aber auch ohne Titel.
Die Berechnung des Unterhaltsanspruchs bei einem normalen Arbeitnehmer ist relativ einfach. Zugrunde zu legen sind das monatliche Gehalt der letzten 12 Monate, Weihnachts- und Urlaubsgeld (so es gezahlt wird) und ggf. Steuererstattungen, deshalb macht es Sinn den Steuerbescheid zu rate zu ziehen.
Daraus wird dann das durchschnittliche Netto bestimmt. Nun wird dieser Betrag bereinigt, d.h. es können berufsbedingte Ausgaben (Wegstrecke zur Arbeit z.B.) und Altervorsorge abgezogen werden. Genau ist das in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) geregelt.
Danach wird der Unterhaltsanspruch gemäß DDT bestimmt. Ist es nur 1 Kind dann wird eine Stufe höher genommen, da die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist, gibt es mehr als 2 unterhaltsberechtigte Personen wird herunter gestuft, aber nicht unter Mindestunterhalt.
Damit ergibt sich der KU, jetzt wird noch das hälftige Kindergeld abgezogen und das ergibt den Zahlbetrag.
Solange bei dieser Rechnung zumindest der Mindestunterhalt ermittelt wird ist alles in Ordnung und es ist auch nicht so schwer auszurechnen wie hoch der Unterhalt sein muss.
Ergibt die Rechnung allerdings, dass Du nicht für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist (Mangelfall), dann wird es komplizierter.
Denn jetzt kann die Rechnung anders gemacht werden, da Du eine erhöhte Erwerbobliegenheit hast um zumindest den Mindestunterhalt zu erwirtschaften.
VG Susi
P.S. Es gibt im Internet Unterhaltsrechner (z.B. <a href="http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html>hier</a>)," die einen sinnvollen Hinweis geben, auch wenn manchmal spezielle Dinge nicht bzw. nicht richtig eingehen.
Noch ein Nachtrag: vermutlich steht bei den Antragformularen irgend etwas über einen Nachweis der Unterhaltszahlungen. Davon sollte sich die KM icht verrückt machen lassen. Diese Dinge können auch nachgereicht werden. Trotzdem wird das JC auf Unterhalt bestehen und diesen auch rückwirkend berücksichtigen. Bei Bedürftigkeit wird aber sofort gezahlt.
Danke Andreas, danke Susi,
Noch kein Titel da!
Unterhalt ist finanziell kein problem.
Mit der berechung habe aich mich schon beschäftigt.
Würde es aber gerne "sonder-privat-thread-mäßig" nachrechnen lassen...
ALSO?
A)
Also ich schreibe auf einen "für H4-Amt geforderten"-Zettel dass ich ab H4 der KM
xy Euro als KU ueberweisen werde?
Zur Sicherheit niedriger anzetzen wegen ev. Falschberechnung?
Wie soll der aussehen?
Damit mache ich nichts falsch? Keine Begrenzung 18J ? Nichts Dynamisch reinschreiben?
So hätte ich keinen Titel?
Ich dachte in der Praxis machen die H4-Ämter immer eine Berechung und vordern Auskünfte Cent-genau um so viel wie möglich rauszuholen!
Und machen immer einen Titel?
Die KM möche nicht unbedingt einen Titel, also was das angeht noch keinen Druck.
oder
B)
Ich sage der KM das ist alles Käse und unterschreib nichts?
Und warte bis was komt und lebe mit dem Druck?
Nach meiner Meinung klar Version B.
Ihr seit nicht mehr zusammen also was geht dich der Antrag deiner Ex an ?
Wenn das Amt was von dir brauch (das wird so kommen) dann schreiben die dich direkt an.
Alles andere hat nur Streitpotential.
Andreas
Hallo,
also ich schliesse mich Andreas an.
Dann gibt Deine Ex den Antrag eben unvollständig ab, da keine Kooperation vorliegt.
Letzlich wird das JC KM auf das JA verweisen und da kann es dann eine Beistandschaft und einen Titel geben.
Wenn es um den Titel geht, dann hat das Kind ein Anrecht auf einen dynamischen Titel. Wenn die Berechnung stimmt, dann ist das einzige worauf Du noch achten musst die Begrenzung auf den 18. Geburtstag. Das JA-Standardformular enthält keine Befristung, die musst Du noch einfügen lassen. Ansonsten kannst Du den Titel auch bei einem Notar ausfertigen lassen.
Man kann keinen Titel privat erstellen, alle derartigen Zettel sind rechtlich unwirksam.
VG Susi
Letzlich wird das JC KM auf das JA verweisen und da kann es dann eine Beistandschaft und einen Titel geben.
Es wäre doch besser JA und beistandschaft das zu vermeiden, oder?
Und erstmal etwas niedriger ansetzen was mir finanziell keine Probleme bereitet...?
Ich kann und Ich möchte ja zahlen fürs kind und um spätere Klagen gering zu halten
Man kann keinen Titel privat erstellen, alle derartigen Zettel sind rechtlich unwirksam.
Das würde doch auch für den "Zettel" sprechen?
Oder was verstehe ich falsch?
Nach meiner Meinung klar Version B.
Ihr seit nicht mehr zusammen also was geht dich der Antrag deiner Ex an ?
naja, ist halt immer die Frage was ich für ein Verhältnis zu meiner Ex/meinem Ex möchte.
Klar kann ich immer sagen
"sieh halt zu, ist mir doch Hupe, dein blöder H4-Antrag".
Dann brauchst du mich aber über mangelnde Kooperationsbereitschaft der Ex (solltest du mal den Umgang verschieben/erweitern wollen o.ä.) wundern.
Wie wäre es, wenn du einfach mal das Gespräch mit ihr suchst?
Und Endeffekt ist der Antrag für euer Kind auch wichtig, es will ja auch versorgt sein.
Mima
Danke Andreas, danke Susi,
Noch kein Titel da!
Unterhalt ist finanziell kein problem.Mit der berechung habe aich mich schon beschäftigt.
Würde es aber gerne "sonder-privat-thread-mäßig" nachrechnen lassen...ALSO?
Naja, vielleicht gehts ja ein wenig weniger fordernd und höflich. Jeder der sich hier engagiert tut das aus freien Stücken, ohne Bezahlung und in seiner Freizeit. Das gilt auch für die beiden Adminstratoren.
Du kannst eine PN an oldie oder DeepThought schreiben, diese richten dann ein SFF ein, wenn es dazu eine Notwendigkeit gibt.
Allerdings sind diese SFF eigentlich dazu gedacht brisante und sehr leicht identifizierbare Fälle zu schützen, dazu gehört nun nicht unbedingt eine Unterhaltberechnung. Zumal dazu dann nur wenige User Zugriff haben und da muss dann nicht unbedingt jemand darunter sein ,der sich super mit Unterhaltsbrechnungen auskennt.
Also schreib die beiden an und hab dann ein wenig Gedulf, da auch diese beiden hier nicht 24 Stunden aktiv sind 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Amnesix,
ich denke wirklich du solltest es jetzt erst einmal laufen lassen. Der Antrag geht dich nichts an und du bist nicht verpflichtet mit deiner Ex in dem Punkt zusammen zu arbeiten.
Sicher macht es jedes Harzamt anders je nach dem wie die Organisiert sind. Bei mir spielt das Jugendamt überhaupt keine Rolle das errechnen die alles alleine. Die Abteilung nennen die Innere Dienste. In meinem Fall spielt nicht mal der Titel eine große Rolle die haben Ihre eigene Berechnung gemacht mit meinen Daten. Ich sage aber dazu seit einem Jahr liegt ein Antrag beim Familiengericht auf Feststellung des Einkommens mit neu Berechnung des Unterhaltes. Der Richter hat anscheinend keine große Lust das zu bearbeiten. Ich bediene nur die Summe aus der Berechnung des Harzamtes.
Andreas
Naja, vielleicht gehts ja ein wenig weniger fordernd und höflich. Jeder der sich hier engagiert tut das aus freien Stücken, ohne Bezahlung und in seiner Freizeit. Das gilt auch für die beiden Adminstratoren.
Das "ALSO?" sollte ein "Also:" sein.... sorry...die letzte Woche mit 1 o. 2 Stunden Schlaf pro Nacht.
Du kannst eine PN an oldie oder DeepThought schreiben, diese richten dann ein SFF ein, wenn es dazu eine Notwendigkeit gibt.
Danke, mache ich!
Allerdings sind diese SFF eigentlich dazu gedacht brisante und sehr leicht identifizierbare Fälle zu schützen
Ist nötig, wenn ich alles reischreiben würde wäre es sehr identifizierbar.
Wie wäre es, wenn du einfach mal das Gespräch mit ihr suchst?
Und Endeffekt ist der Antrag für euer Kind auch wichtig, es will ja auch versorgt sein.Mima
Klar ist es besser das Gespräch zu suchen.
Dennoch die einzigen die schlussendlich die Harz IV Berechnung machen sind die entscheidenden.
Was ist wenn auf dem Zettel der da unterschrieben wird zu wenig steht? Ist man dann im Sinne der Kinder entgegen gekommen ????
Was ist wenn auf dem Zettel so viel steht das Mann selber in Harz IV rutscht und die Umgänge nicht mehr in dem Umfang geleistet werden können ???
Was ist wenn auf dem Zettel so fiel steht (was wohlmöglich mehr als DDT ist) und Ex 3,5 € zu fiel hat und deshalb kein Harz IV bekommt ?
Andreas
Andreas, das meinte ich nicht...
man kann doch auch die Ex mal kontaktieren und sagen: "du, frag da bitte nochmal nach wegen der Zettel, ich meine nämlich, dass es so ist, dass das Jobcenter etcpp..."
Er sol doch nicht tumb irgendwelche Zettel unterschreiben mit irgendwelchen Zahlen....einfach beim H4-Antrag unterstützend agieren.
Mima
Er sol doch nicht tumb irgendwelche Zettel unterschreiben mit irgendwelchen Zahlen....einfach beim H4-Antrag unterstützend agieren.
Mima
Meine Ex ist seit nunmehr 4 Jahre Harz IV und blanko oder formlose Zettel gibt es einfach nicht ! Die kommen alle wenn benötigt direkt vom Amt zu mir mit ganz konkreten Fragen / Aufforderungen.
Andreas
Hallo,
klar solltest Du Dich gegenüber Deiner Ex kooperativ zeigen, trotzdem solltest Du nicht irgendwelche Zettel unterschreiben.
Das ist dann zwar kein Titel, aber Du wirst diesen Unterhalt zahlen müssen und das JC wird ihn bei H4 berücksichtigen.
Vermutlich wird dann doch gerechnet und wenn Du jetzt zuwenig gezahlt hast, dann gibt eine Nachforderung (nicht unbedingt schlimm), hast Du zuviel gezahlt, gibt Dir keiner das Geld zurück!
Aus meiner Sicht solltest Du Deiner Ex sagen, dass Du keine Zettel unterschreiben wirst solange nicht klar ist wieviel Unterhalt zu zahlen ist.
Vermutlich hat Deine Ex Angst, dass sie kein H4 bekommt, wenn Du nicht so einen Zettel unterschreibst. Du solltest ihr dann aber erklären, dass für Dich die richtige Unterhaltsberechnung wichtig ist und das JC sich sowieso bei Dir wegen dieser Berechnung melden wird bzw. Du in dieser Frage das JC direkt kontaktieren möchtest.
VG Susi