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Hartz und Kindesunterhalt!

 
(@manfred-bayer)
Schon was gesagt Registriert

Jau schönen guten Abend auch.

Ich habe in den letzten drei Jahren, nachdem mein ehemaliger Arbeitgeber pleite gegangen ist, mich zum Mechatroniker umschulen dürfen.
Ich hatte damls als ich Arbeitslos würde schon eine Unterhaltsabänderungsklage gewinnen können und zahle derzeit 133 € an meine 11jährige nichteheliche Tochter.
Leider ist mal wieder alles schief gegangen.
Ich bin seit dem 12.01.2005 mit meiner Umschulung fertig und habe derzeit noch keine Arbeitsstelle bekommen können. Und, wie soll es auch anders sein, mir wurde sofort Alg II aufgebrummt.
Nach der Unterhaltabänderungsklage bekam ich vom Arbeitsamt 1270 €, jetzt nur noch 937. Aber ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft da ich zwischenzeitlich geheiratet habe, einen kleinen Jungen mit meiner Frau bekommen habe. Meine Frau hat übrigens noch zwei minderjährige Söhne in die Ehe gebracht.
Und jetzt kommt das Problem:
Ich bekomme nur noch die 330 € Regelsatz und meine Frau das gleiche. Für unsere Kinder bekommen wir Kindergelt doch Unterhalt für meine beiben Stiefsöhne bekommen wir nicht.
Ich war Gestern bei meiner Anwältin um einen Antrag zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich mit der Kindesmutter zu stellen. Meine Anwältin sagte mir, das es der gleiche lange Weg werden würde wie es schon mal war. Etliche sinnlose Bewerbungen (sinnlos deswegen, weil A hat man garnicht das Geld um 20-30 Bewerbungen im Monat zu schreiben und B wenn soll man den noch Anschreiben).
Man soll den Regelsatz von 135% zahlen ist ja auch richtig aber wovon?
Man soll jede Arbeit annehmen auch wenn diese nicht der beruflichen Qualifikation entspricht, wo ist die?

Ich muss meine Frau ernähren, unseren 3-fährigen Sohn, meine beiben Stuefsöhne und dann noch mal eben 133 € für meine Tochter.
Bitte nicht falsch vertstehen, wenn ich könnte würde ich Alles für meine Tochter geben.

Eine Ausetzungsklage wegen meines zu entrichtenden Unterhalts hat alleine deswegen schon keinen Erfolg, weil ich diese Initiativbewerbungen nicht schon mitte Januar geschrieben habe. Ich hatte damals schon innerhalb von drei Monaten 200 Bewerbungen geschrieben nur um den Richter gutmütig zu stimmen. Zuletzt habe ich eigentlich nur noch die "Gelben-Seiten" abgearbeitet.

Nur jetzt, wovon soll man schreiben wenn man kein Geld für Bewerbungen hat.
Ich habe einen sehr guten Abschluss nach der Umschulung erreichen können und wollte daher auch einen guten Arbeitsplatz bekommen. Bewerbungen laufen derzeit. Aber nur dahin wo auch Aussicht auf Erfolg besteht.

Ich verstehe Deutschland nicht mehr.

Meine Ex ist jetzt verheiratet und bekommt für unsere Tochter fast genauso viel wie ich für meine 5-köpfige Familie. Es ist ein Witz. Zumal ich mich mit der Kindesmutter auch einigen könnte doch der "NEUE" ist (war) selber mal Unterhaltspflichtig und dem wurden so richtig die Hosen runtergelassen. Er hatte nämlich über 10 Jahre gemeint, er bräuchte an seinen Sohn keinen Unterhalt zu leisten. Man kann sich schon gut vorstellen was der Nachzahlen musste. So nun denkt er sich wohl man müsste mit mir das Gleiche machen.
Meine Ex wird total unterdrückt. Nunja muss sie selber wissen.

Also Fazit: Mit Alg II kann man nur noch auf den Gerichtsvollzieher warten, den freundlich stimmen und wenn man wieder Arbeit hat nachzahlen!

Wie schon zuvor gesagt: ES IST ALLES EIN BÖSER TRAUM!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2005 22:11
(@PhoeniX)

Hallo Manfred Bayer

Leider hast du den Nagel auf den Kopf getroffen. Dem Staat ist es egal woher das Geld kommt Hauptsache es kommt. Fazit du bist zahlungsunfähig und kannst nichts zahlen. Der Unterhalt schuldet sich aber auf. Letzte Tage habe ihc noch einen Bericht gesehen in dem eine Politikerin zu der Problematik "Zweitfamilie" auf die Aussage des Moderators, das es ja für zweitfamilien schwer währe, es den Haß zu der Ex-Frau noch schüren würde, das man Unsummen (3/7 netto lohn + KU) an sie zahlen müste mit folgendem Komentar: " Ich weiß gar nicht warum die Männer sich so aufregen, die Frauen klagen doch nur das ein, was ihnen zusteht."

So sieht unsere Familienpolitik aus.

In einer Hinsicht ja richtig, da Männer deshalb nicht so schnell abhauen sondern lieber eine Affäre nebenbei haben. In diesem Fall scheint die Familienpolitik ja wirklich bestens zu funktionieren. Nur haben unsere Politiker leider vergessen, das auch Frauen aus der Ehe ausbrechen und sie ihnen die Türe und Tore so weit öffnen, das man Angst haben muß, das das dazugehörige Haus einstürzt. :cul: :knockout: :cul:

MFG

PhoeniX ;(

Ps Du bist mit dieser Problematik nicht allein. Ich bin z.B. gelehrnter Schlosser mit Vorarbeitererfahrung auf Baustellen im In- und Ausland und arbeite als Fensterputzer. Mach das beste aus deiner Situation.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 23:02
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Manfred

Mit Hartz4 kann es insbesondere bei Patchworkfamilien zu einem riesen Dilemma kommen. Da bleibt nur zu hoffen, dass noch nachgebessert wird.

Ich bekomme nur noch die 330 € Regelsatz und meine Frau das gleiche. Für unsere Kinder bekommen wir Kindergelt doch Unterhalt für meine beiben Stiefsöhne bekommen wir nicht.

Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt, bekommt ihr doch Sozialgeld in Höhe von 207€ bzw. 276€.

Nur jetzt, wovon soll man schreiben wenn man kein Geld für Bewerbungen hat.

Für 200 Berwerbungen reicht es nicht, aber Bewerbungskosten werden nach Antragstellung auf Nachweis in Höhe der tatsächlichen Kosten durch Vorlage der Rechnungen oder in einigen Ämtern pauschal mit 5,00 € für jede nachgewiesene Bewerbung erstattet. Maximal kann der Arbeitslose 260,00 € pro Jahr an Bewerbungskosten beanspruchen.

Mir ist nicht bekannt, dass das bei ALGII anders ist.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 23:35
(@PhoeniX)

Hallo noch mal hab noch was vergessen.

Hast du für dein leibliches Kind SGR?? Wenn ja kannst du einen Zweitwohnsitz des Kindes bei dir anmelden und das hilft noch mal bei der Erhöhung des Wohngeldes und so wie ich gehört habe auch beim ALG 2 (kann aber auch nur ein Gerücht sein aber beim Wohngeld schon).

MFG

PhoeniX ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2005 23:53