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hartz IV & unterhaltspflicht

 
(@horst_d)
Schon was gesagt Registriert

hi,
bin neu hier, aber das kann ja jedem mal passieren.
mein prob:
- arbeitslosenhilfebezieher (43) mit
- einer nichtehelichen 16jährigen tochter (noch in ausbildung) und
- ohne hader mit der werten frau mama (und mittlerweile längst ohne groll)
- getrennt (wir waren nie verheiratet & immer ohne gemeinsamen haushalt) ist etwas ratlos was das geld sprich den unterhalt angeht, wenn hartz IV eintritt.

natürlich bemüh ich mich bundesweit (das ist zumutbar trotz kind) um einen job. und jeder bundeskanzler wird mir erzählen: mann muß nur wollen.
natürlich hat sich unser lieb vaterland konjunkturmässig bis 1.1.05 wieder so erholt, daß für jeden arbeit da ist.
nur wenn......?

die kindsmutter hat nen job, aber einen der grade so reicht. 30 wochenstunden.

frage: was passiert wenn hartz 4 in kraft tritt?
- kann ich dann mehrleistung beantragen?
- oder wird dann erst mal bei der Kindsmutter geschaut ob nicht eine 40 std stelle zumutbar
ist? (gesundheitlich wär das ziehmlicher mist für sie / wollte ich auch nicht - aber staatlich zumutbar ist ja einiges)

für einen geeigneten link wäre ich schon dankbar & falls meine arbeitsagentursberaterin was weiß poste ich es selber...

((ach so und halb off topic: da hätt ich auch noch ne bafögrückzahlung zu leisten... mach ich das dann auch von der hartz 4 kohle? ))

mfg horst_d

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2004 03:59
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo horst_d,

nix genaues weiß man nicht. Es gibt noch keine Arbeitsanweisungen zum ALG II. Die Tendenz ist aber, dass du mit ALG II nicht leistungsfähig bist und keinen Unterhalt zahlen kannst. Genauso sieht es für die Schulden aus.

Die Mutter deines Kindes trägt in dem Fall die finanzielle Last. Wenn es nicht möglich ist, mehr Stunden zu arbeiten und sie unter den neuen Sätzen liegt, dann kann auch sie ergänzend ALG II bekommen. Dabei wird auch ein Freibetrag fürs Einkommen berücksichtigt:

bis 400 Euro -> 15%
401 bis 900 Euro -> 30%
901 bis 1500 Euro -> 15%

maximal also 300 Euro.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2004 11:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Horst,

als Tip: Trete der Liste "Sozialabbau" bei; dort wird das Thema gerade ausgibigst diskutiert. Den Link findest du auf der Startseite oben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2004 12:12
(@horst_d)
Schon was gesagt Registriert

hi etwas zum schmunzeln (?!?) gefällig:

gedächtnisprotokoll eines anrufes bei der agentur für arbeit, zuständig ab 1.1.05 für das alg II:

horst_d:.... schilderung des sachverhaltes - siehe oben (anfangspost).

zentrale:moment ich verbinde sie weiter .....

horst_d:.... erneute schilderung des sachverhaltes....

antwort des sachbearbeiters: sie erhalten in den nächsten tagen einen fragebogen. da werden all die daten erfasst. die daten die wir sowieso schon von ihnen haben also nichts was sie beunruhigen sollte.

horst_d:..... die daten, die sie sowieso schon haben .....?

antwort des sachbearbeiters: ja um Ihre bedürftigkeit zu prüfen.....

horst_d:..... die eckdaten habe ich ihnen doch gerade geschildert! ich möchte ja keine telefonische rechtsgültige berechnung von ihnen. nur so eine art hinweis.

antwort des sachbearbeiters: deswegen schicken wir ihnen ja den fragebogen! den füllen sie dann aus und wir stellen dann ihre bedürftigkeit fest.

horst_d:..... mit den daten die sie sowieso schon von mir haben? wissen sie ich habe gestern 2 stunden mit der aufgebrachten kindsmutter telefoniert. sie ist sehr besorgt. können sie mir vielleicht einen kleinen hinweis auf die verfahrensweise...?

antwort des sachbearbeiters: der fragebogen geht ihnen in den nächsten tagen zu.

horst_d:..... sagt ihnen das stichwort existenzangst etwas? ....

antwort des sachbearbeiters: natürlich! deswegen prüfen wir ja ihre bedürftigkeit!

horst_d:..... danke für ihre erschöpfende auskunft!

ende des erhellenden telefonates.

da soll noch einer was sagen! kompetenz pur!

to be continiued

mfg

................ ach so und eh ichs vergesse danke für die hinweise an eskima & deep thought

[Editiert am 21/7/2004 von horst_d]

[Editiert am 21/7/2004 von horst_d]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2004 17:04
(@horst_d)
Schon was gesagt Registriert

Unterhaltszahlungen bei ALG II?

Ich bin gesetzlich verpflichtet für zwei leibliche Kinder 389 Euro Unterhalt zu zahlen. Wie soll ich das von 331 Euro ALG II machen?

In der Regel dürfte das Einkommen von ALG-II-Empfängern bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber minderjährigen Kindern unter dem Selbstbehalt von ca. 670 - 730 Euro (regional unterschiedlich) liegen. Sofern Ihre Kinder noch keine 12 Jahre alt sind, tritt daher die Unterhaltsvorschusskasse bei den Jugendämtern ein. Wenn Ihre Kinder älter sind, so haben diese Anspruch auf Sozialgeld, welches ebenfalls bei der Arbeitsagentur zu beantragen ist.

Quelle: http://www.paritaet.org/gv/infothek/hartz_iv/index.html

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2004 22:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Horst,

aus diesem Grunde rechtzeitig Unterhaltsabänderungsklage einreichen und auf Aussetzung der Vollziehung ab Klageeinreichung drängen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2004 23:41