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Hallo, bin neu und Ratsuchend

 
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

erst einmal möchte ich Euch ein großes Lob aussprechen. Bin begeistert über die Hilfe und Ratschläge.

Ich bin Vater eines bald 12-jährigen Sohnes. Bezahle nach DDT den Mindestunterhalt. Dieser wurde nun neu berechnet und das JA möchte, das ich den Titel von 132,7 % auf 100 % ändern lassen soll. Dem komme ich gerne nach. Möchte mich aber vorher informieren, da einem die Chance den Titel zu ändern nicht oft kommt. Habe nun im Internet gelesen, dass man den Titel begrenzen kann. Das würde ich dann auch gerne tun, um mir die Abänderungsklage ersparen zu können. Habe ich auf diese Begrenzung einen Rechtsanspruch?

Was wäre jetzt wenn mein Sohn mit 16 einer Ausbildung nachgeht. Wie verhält sich das alles?

Nächste Woche mache ich beim JA einen Termin. Bisher waren die Damen ganz nett. Aber ich habe ja darüber nun auch schon andere Geschichten hier im Forum gelesen.

Kann meine LG zu diesem Termin mitkommen oder wäre das nicht Ratsam?

Danke für die Hilfe...


LG Detlef

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2011 20:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin renegade
Herzlich Willkommen

Bedenke bitte, dass nicht DU den Titel ändern wirst, sondern der Titelinhaber. Eine von Dir gewünschte Befristung nachträglich aufzunehmen wird höchst wahrscheinlich abgelehnt werden. Du kannst es aber versuchen. Einen Rechtsanspruch gibt es jedenfalls nicht. Eine Titulierung ist zwar ein "freiwilliger" Akt, doch nützt Dir dies hier nicht.
Wenn Sohni eine Ausbildung beginnt, wird seine Ausbildungsvergütung, bereinigt um eine Pauschale von 90€, zur Häfte mit dem Barunterhalt verrechnet. Falls der Titelinhaber dann nicht einer Abänderung des Titels zustimmt, bleibt Dir nur der Klageweg.

Kann meine LG zu diesem Termin mitkommen oder wäre das nicht Ratsam?

Verboten jedenfalls ist es nicht. Jeder Bürger darf einen Beistand mitnehmen - dann ist dieser eben Deine LG. Doch was soll das nützen? Moralische Verstärkung? Verstehen kann ich Dich jedenfalls. Doch wenn die Damen dort nett sind, sollte sie sich tunlichst zurückhalten. Gerade Frauen sollen da ziemlich zickig reagieren können und Schluss ist mit den Nettigkeiten. Und falls Dir, wenn Du alleine hingehst, irgendwie was spanisch vorkommst, bittest Du um Bedenkzeit und vereinbarst einen neuen Termin. Zu einer Unterschrift zwingen kann Dich dort niemand.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 23:00
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

@oldie

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Ich habe diesen Sachverhalt mit der Begrenzung im INet gelesen. Muss ich noch mal suchen.

Ihm wurde sogar seitens des JA angeboten den Titel zu begrenzen und er darauf sogar Rechtsanspruch hätte. Naja, im Internet steht halt viel. Deshalb bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben.

Grüße

Renegade


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2011 23:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin Vater eines bald 12-jährigen Sohnes.

Ihm wurde sogar seitens des JA angeboten den Titel zu begrenzen und er darauf sogar Rechtsanspruch hätte.

Ja watt denn nu? Vater, LG oder Mutter?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2011 23:50
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

@ midnightwish

Das war der Sachverhalt den ich im INet gefunden hatte. Da konnte ein Vater beim JA den Titel begrenzen.


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2011 23:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit den Titel zu begrenzen.

Normalerweise macht man das bei der Erstausstellung.

Bei dir es es allerdings eine Abänderung und dieser muß der Titelinhaber zustimmen. Von daher kann eine Begrenzung kritisch werden, wenn die KM dies nicht möchte. Dann wirst du warten müssen bis das Kidn eine Ausbildung beginnt oder bis es 18 ist. Beides führt ja dazu, das sich die Berechnungsgrundlagen ändern.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 00:06
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.  😉

Manchmal steig ich bei dieser Gesetzgebung nicht durch. Aber naja, was solls.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ist es nicht eigentlich egal ob Begrenzung oder nicht? Ab 18 wird doch eh neu berechnet.

Grüße

Renegade


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 19:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast zwar recht, das ab 18 bzw. mit Ausbildungsbeginn neu berechnet wird, jedoch, wenn ein gültiger Titel besteht muß dieser abgeändert werden. Wenn dies die Gegenseite nicht möchte, dann mußt du auf Abänderung klagen. Das kann dauern. Bis dahin mußt du aber weiterhin in Höhe des Titels bezahlen und meist bekommst du dann das zuviel gezahlte auch nicht zurück.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2011 19:25
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Wie viele Monate vor seinem 18. Geburtstag sollte ich dann die Änderung anstreben? Wenn das überhaupt möglich ist.

Das ist ja echt frustrierend.  :thumbdown:


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2011 20:48
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

brauche Hilfe bei der Berechnung des KU. Irgendwie hab ich das Gefühl das mich die JA-MA irgendwie beschubsen möchte.

Habe einen "alten" dynamischen Titel mit §2 Regelbetragsverordnung von 132,7 %.

Nun soll ich den Titel ändern lassen mit 100% des Mindestunterhaltes.

Berechnung erfolgte: bereinigtes Nettoeinkommen: 1277,00 € minus Selbstbehalt 950,00 € = Verteilungsmasse 327,00 €. (Mangelfall?)

Auf der zweiten Seite des Schreibens steht für die 3. Altersstufe 100 %. Das mir aber komisch vorkam, da 327,00 € ja keine 100 % sind (100 %= 334,00 € lt. DT)
Nun hatte ich die MA angerufen und nachgefragt. Sie meinte dann, dass ich nur die 327,00 € zahlen muss. Es wäre aber schön wenn ich freiwillig die 334,00 € zahle. Dann bin ich zur Beurkundung und haben dort die MAin noch mal darauf angesprochen. Diese meinte dann entweder sie tituliert die 100 % oder halt die 327,00 € als Mangelfall. Warum erzählt mir die andere MAin denn was anderes?

Ausserdem müsste die 132,7 % auf die 100 % umgerechnet werden. Sie hat mir eine Übersicht mitgegeben. Demnach sollen es dann 98,9 % sein. Und eine Neuer Mindestunterhalt von 365,00 €. Aber 100 % sind doch 426,00 € - 92,00 €=334,00 €? Nun bin ich echt verwirrt.

Wo liegt mein Gedankenfehler?

Kann mir jemand behilflich sein? Wäre für jede Hilfe dankbar.


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 17:34




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Themen zusammengeführt

Moin

Die Umrechnung der alten %-Sätze (Titel vor 2008) findet sich in jeder DT, siehe DT2011 Abschnitt E. Da kannst Du überprüfen, ob die Umrechnung korrekt ist. Wichtig dabei ist, als früheren UH-Zahlbetrag dyn. Titel den nach der DT2007 zu berechnen, da ansonsten falsche Prozente rauskommen. Da damals das KG bis 135% nur anteilig berücksichtigt wurde, ist gerade bei krummen Prozentsätzen dies ein schwieriges Unterfangen, wenn kein Zahlbetrag nach DT2007 zuvor bestimmt worden ist.

Als Mangelfall solltest Du auf keinen Fall einen dyn. Titel unterschreiben, da dies einfach unsinnig ist. Im Mangelfall wird der Zahlbetrag als Differenz zw. bereinigtem Netto und dem SB im einfachsten Fall bestimmt. In Prozenten kann man dies lediglich in einer Momentaufnahme festhalten und die Berechnung würde bei einer Anhebung der Kinderbedarfssätze den SB unterschreiten. Gerade im Hinblick auf eine Änderung der Altersstufe könnte das sehr unangenehm werden.

Diese meinte dann entweder sie tituliert die 100 % oder halt die 327,00 € als Mangelfall.

Das wäre mein Vorschlag.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2011 18:55
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldie,

danke für deine Antwort. Muss mir die tabelle mit den Umrechnung noch mal genauer anschauen.

Die MAin, die den Titel beurkunden wollte, sagte ja auch gleich das ein statischer Titel gemacht werden müsste. Oder halt die 100 % dynamisch. Es muss aber in dem Schreiben korrekt angegeben werden. Auch die Begrenzung sollte kein Problem sein.

Kann sich die KM gegen den statischen wehren? Die andere MAin, die den Betrag ausgerechnet hat, meinte sie müsse das jetzt alles mit der KM besprechen und wurde dabei ziemlich patzig als wäre ich ein Unterhaltspreller.


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2011 22:04
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen,

habe heute nun ein Schreiben vom JA erhalten. Der Titel soll auf einen statischen geändert werden. Selbst der Zeitraum von wann bis wann ist angegeben.

Nun bin ich gespannt wegen der Begrenzung.

Ich Danke für die schnelle Hilfe.


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2011 20:24
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

der Titel wurde heute geändert bzw. Unterschrieben. Er ist nun statisch und bis zum 18. Lj begrenzt. Die Begrenzung hat selbst die JA-MA gefordert, die den Unterhalt berechnet hat.

Danke für die Tipps.


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2011 18:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das freut mich für Dich. Sei dankbar, an eine JA-MA geraten zu sein, die sich den Blick auf die Realität bewahrt (oder gewonnen) hat.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2011 18:23
(@renegade)
Schon was gesagt Registriert

Ja, schon komisch. Selbst die Urkundsperson hat etwas gestutzt.

Ein dickes Lob an das Forum.  :thumbup:


LG Detlef

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2011 18:59