In einem Threat wurde geschrieben, das es möglich ist, das ein Kind Halbwaisenrente beziehen kann, wenn der Vater unbekannt ist. Mich würde nun einfach mal interessieren aufgrund welchem Gesetztestext dieses möglich sein soll.
Halbwaisenrente kann man nur beantragen, wenn man eine Sterbeurkunde in der Hand hat oder ein amtliches Dokument das besagt, das die betreffende Person für Tod erklärt wurde.
Z.B. wird beim Unterhaltsvorschuß ausdrücklich darauf hingewiesen das Beträge einer Halbwaisenrente vom Unterhaltsvorschuß abgezogen werden.
Wenn das möglich wäre, wären ja all die Mütter schön blöd, die keinen Vater angeben und Unterhaltsvorschuß kassieren, denn Halbwaisenrente gibt es ja wesentlich länger...
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Um Halbwaisenrente zu beziehen muß ein Elternteil tatsächlich verstorben sein.
Die Rente wird aus der Rentenversicherung des Verstorbenen gezahlt,in die er logischerweise einbezahlt haben muß.
Ergo muß er auch bekannt sein.
Grüße
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Danke domino,
so hatte ich das auch im Sinn und war ziemlich irritiert als ich es hier in einem Threat anders gelesen hab
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Besagter Irrtum kommt von mir. Muß dieses revidieren. Mein Fehler.
Halbwaisenrente wird tatsächlich nur bei Tod eines Elternteils gezahlt.
Gruß
Martin
@ phoenix:
Kann ja mal passieren. Und man kann ja nie wissen welche seltsamen Blüten das deutsche Rechtssystem so treiben kann. Manchmal halte ich inzwischen allles für möglich
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Manchmal halte ich inzwischen allles für möglich
Da magst du nicht Unrecht haben. Ich kahm darauf, weil eine Bekannte (13) von mir Halbwaisenrente bezieht und der Vater unbekannt ist. Aber nur ihr unbekannt, wie ich jetzt weiß. Ihr Vater ist nach der Trennung gesorben, als sie ca 2,5 Jahre alt war. In ihrer Geburtsurkunde steht er nicht drin, weil die Mutter es nach dem Tod hat löschen lassen. (dieses soll unter bestimmten Umständen gehen) Mit 18 hat sie das Recht es zu erfahren (z.B. übers JA) und soll es laut Aussage ihrer Mutter auch.
Gründe gehen mich nix an. Vater ist also bekannt, sowohl beim JA wie auch der Mutter, ist aber verstorben.
Gruß
Martin