Hi,
meine Rechnung bis 5.2005:
3.000 netto - ca. 600,00 KU - 500,00 BU - 300,00 Umgangskosten= 1.600,00 für mich. (Hypotheken fürs gemeinsame Haus 1.340,00 mtl.) Ist klar was passiert ist.
ab 1.2008 ALG2 kein Unterhalt mehr möglich.
Kinder bringen kein Geld mehr und somit ab zum Vater.
Ab 1.1.2009 neuer Job und somit mein Eikommen insgesamt.
2.000 Netto + 678,00 KU + 368 KG = ca. 3.000,00 €
Upps was ist denn jetzt passiert.
Achso die Infrastruktur für die Kids war immer da. Umgangskosten kenn ich nicht mehr. Bevor die Kinder zu mir gezogen sind wurden sie an mind. 100 Tagen von mir betreut.
Nur noch etwas am Rande. Das Theater mit der Festsetzung des KU (die KM sollte zahlen) hat 1,5 Jahre gedauert. Bei mir damals 4 Monate. Wie kann ich es als Mann wagen KU von der armen KM zu verlangen, die in der Schweiz wohnt und sich jeden Monat 2.600 Netto auf den Beutel legt. So eine arme KM hat auch Ansprüche.
Gruß
nichtplatt
Oh je, nichtplatt, da bin ich platt.
Ne, blödes Wortspiel...
Aber mal herzlichen Glückwunsch für die Kinder, dass sie bei dir sind, herzlichen Glückwunsch, dass die KU Forderung an die KM durch ist und sie zahlt. Ist doch letztlich egal, wie lange es gedauert hat, oder hast du keine Nachzahlung bekommen?
Wenn das wirklich so ist, dass die Kinder nur bei dir sind, weil sie der KM kein Geld mehr bringen, dann ist das mehr als traurig. Nicht für dich, aber insgesamt gesehen. Und noch mal wieder ja, solche Fälle gibt es, auch wenn ich sie nicht nachvollziehen kann und ich nach wie vor der Meinung bin, dass es böse, traurige Einzelfälle sind.
Kinder als Geldeinnahmequelle zu sehen ist das letzte überhaupt :gunman:.
Gruß pk
Hallo Prokids,
Kinder als Geldeinnahmequelle zu sehen ist das letzte überhaupt
Das bundesdeutsche Unterhalts-Unrecht verleitet aber genau dazu. Schauen wir es uns doch mal an einem Beispiel an. Kind ist bei Mama; sagen wir mal, Kind ist zwölf Jahre, und wir reden beim KV über Zeile 4 der DT. Dann hat KM auf der Plus-Seite: 398 Euro Unterhalt (Zahlbetrag), sowie 184 Euro Kindergeld; auf der Minusseite selbstverständlich die Lebenshaltungskosten für das Kind, d.h. Wohnen, Essen, Trinken, Kleidung, Schule, ... und ja, ja, das geht hin bis zum Mehrverbrauch an Wasser und Strom, ich weiß 😉
Beim KV sieht die Rechnung so aus: Auf der Minus-Seite ebendiese 398 Euro Unterhalt, sowie die Umgangskosten - neben eventuellen Fahrtkosten sind das insbesondere auch: Wohnen (irgendwo muss das Kind ja hin während der Umgangswochenenden), Essen, Trinken, möglicherweise ab und an ebenfalls Kleidung oder irgendwas für die Schule ... und wenn wir schon dabei sind, ein bisschen Wasser und Strom verbraucht das Kind auch in der Zeit beim KV 😉
Im übrigen, wenn irgendwelche größeren Posten anfallen (Klassenfahrt, Nachhilfeunterricht, neue Brille, ...), dann werden diese auch schon mal ganz gerne von der KM dem KV anteilig in Rechnung gestellt - Stichwort Sonderbedarf, Mehrbedarf.
So. Und jetzt tun wir mal so, als wäre das Kind plötzlich beim KV. Dann sieht die Rechnung so aus: Auf der Plus-Seite beim KV jetzt der Unterhalt; sagen wir mal, es ist "nur" der Mindestunterhalt von 334 Euro. Außerdem auf der Plus-Seite beim KV jetzt das Kindergeld von 184 Euro. Auf der Minus-Seite bei ihm jetzt also die Lebenshaltungskosten für das Kind (aber mal ganz ehrlich: Wenn es vorher nicht extrem eng mit den Finanzen gewesen ist, dann steht wegen der Umgangszeiten ohnehin schon Wohnraum für das Kind zur Verfügung, d.h. der größte Posten, nämlich die Wohnkosten, wandert beim KV "nur" von den "Umgangskosten" zu den "Lebenshaltungskosten").
Und bei der KM? Jetzt zahlt sie Unterhalt, nämlich eben diese 334 Euro. Kindergeld entfällt. Es entfallen natürlich auch die Lebenshaltungskosten für das Kind (aber mal ehrlich - das Kind soll ja an den Umgangswochenenden bei ihr sein, will sie da wirklich in eine kleinere Wohnung umziehen?), allerdings hat jetzt sie die Umgangskosten an der Backe.
Endabrechnung - betrachten wir mal die Zahlungsströme aus Sicht der KM. Bisheriger KU des KV i.H.v. 398 Euro: entfällt. Kindergeld i.H.v. 184 Euro: entfällt. Neu zu leistender KU an den KV beträgt 334 Euro. Das heißt: Es fehlen ihr sage und schreibe 916 Euro in der Kasse! Natürlich hat sie geringere Kosten, nämlich genau die Differenz zwischen Lebenshaltungs- und Umgangskosten; vielleicht kann sie auch ihre Arbeitszeit aufstocken, wenn sie bislang Teilzeit gearbeitet hat. Aber ob das diese 916 Euro in bar aufwiegt?!? Und wie sieht für sie die Rechnung aus, wenn es nicht um ein Kind, sondern gleich um zwei oder sogar drei Kinder geht ... ?!?
Ich wiederhole: Das bundesdeutsche Unterhalts-Unrecht verleitet genau dazu, Kinder auch als Geldquelle zu betrachten - für ein Kind monatlich neunhundert Euro mehr in der Kasse zu haben, das ist schon ein ziemlich zugkräftiges Argument. Und das ist jetzt nicht einmal so sehr ein Vorwurf an die Mütter, die genau die Berechnung machen, dich ich gerade eben selber skizziert habe. Seien wir ehrlich: Wenn im deutschen Unterhalts-Unrecht die Vorzeichen vertauscht würden, d.h. wenn in Zukunft Väter so bevorzugt würden, wie heutzutage Mütter bevorzugt werden - dann würde ein ähnlich hoher Prozentsatz von Männern dieses System genau so ausnutzen ...
Nein, mein Vorwurf geht gar nicht mal so sehr an die Mütter; mein Vorwurf geht an den Gesetzgeber und an die Justiz, die diesen Bockmist nicht nur ermöglichen, sondern sogar nach Kräften fördern!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
sehr schön dargestellt.
Bei mir waren es nach Deiner Rechnung und so rechne ich auch fast 2.500,00€ ohne BU fiktiv mehr Geld.
Pervers.
Gruß
nichtplatt
Hallo,
Ich bin nun gerade aus dem Urlaub zurück. Bei mir hat die KM einfach die Kinder eingesackt (2 von 3, weil die 16 jährige nicht wollte).
In unseren Rechtssystem wird man dann als KV, dann zum Zahler. Als die Kinder noch Zuhause waren, da habe ich mich um die Kinder gekümmert. Die KM war eigentlich meistens nicht da (es gibt sogar Zeugen).
Das schlimme aber am deutschen Rechtsystem ist es, dass es sogar mehrere Urteile vom BVerfg gibt, die dieses anprangern. Aber was tun die Gerichte? Sie tun nichts.
Um das ganze paradoxe System noch zu erweitern, so sei gesagt, dass die 16 Jährige ein Adoptionskind ist (Adoption ist aber noch nicht abgeschlossen) und in folge dessen kein KU zusteht.
So zahle ich für die beiden verschleppten Kinder 532€. Meine Frau erhält noch einmal je 184€ Kindergeld. Das macht in der Summe 900€.
Ich werde mit dem Vorjahreseinkommen berechnet, in dem eine Einmalzahlung ist, wobei der Arbeitgeber schriftlich erklärte, dass diese Einmalzahlung wirklich nur einmalig war und dieses Jahr nicht erfolgen wird.
Nun noch zu Rechnung:
Es wird mit einem Netto von 2325€ gerechnet. Meine Gehaltzettel geben aber nur 2290€ Netto her. Hinzu kommen nicht mehr gezahlte Kinderzulagen welche, ja weil die Kinder nicht bei mir leben nicht mehr gezahlt werden.
Wenn ich nun die diese ehemaligen Nettosummen abziehe, so müsste man statt dessen mit (2290-88-30)=2207€ rechnen. Jetzt wird hier jeder meinen die paar € machen es nicht aus.
Aber wenn man nun Kredite, VBL und Kindesunterhalt abzieht, so verbleiben von 2325€ noch 1390€. Da von werden dann der Selbstbehalt abgezogen, so dass 210€ verbleiben. Diese will dann die KM als TU ( entgegen des BverfG). Für 2 Personen bleiben dann 1180€(wobei gegen diese nun auch gekämpft wird)+ein Kindergeld.
Und noch etwas:
Vor der Trennung kann man als Frau
einfach:
1. die Arbeit aufgeben (selbst kündigen), durch Kinderklau braucht man ja nicht arbeiten
2. Alle Konten kurz vor der Trennung noch abräumen (Kontoauszüge belegen es)
während der Trennung:
1. solange wie möglich den Umgang verweigern
2. stets auf der Arbeit vom KV anrufen (schlecht machen)
3. Immobilien verschweigen
4. Dem KV einfach Gewalt vorwerfen (ohne aber zur Polizei zu gehen und ohne Gewaltschutzgesetz), weil dann ist der KV sowieso erledigt.
5. das gemeinsame Sorgerecht umgehen
6. das ABR einfach aushebeln in dem die kinder einfach unbekannt (mit Auskunftssperre) abgemeldet werden
Anmerkung: das ganze sorgt nicht für die Verwirkung von TU und EU (als Frau darf mal wohl alles).
Wenn man so etwas mitmacht, ohne seine Kinder verlassen zu haben, dann aber nur Zahlvater ist, so ist man als Vater einfach nur rechtslos.
Ich habe für mich gerade deshalb beschlossen, dass im Falle dass ich doch irgend wann mal TU zahlen muss, dass ich folgendes tue:
1. kein TU zahlen
2. KU auf ein seperates Konto zahlen (unbekanntes Konto :))
3. wegen gemeinsamer Elterlicher Sorge und ABR (der Richter hat niemanden etwas genommen), werde ich dann einfach die Kinder behalten (was als Vater ja auf Grund gleicher Rechte wie KM strafbar ist).
4. aufhören zu arbeiten
5. Selbstanzeige nach §170 StGB
Das ist zwar alles extrem. Aber wenn hier für Väter sowieso kein Grundgesetz gilt (das BverfG hat zwar Urteile gesprochen, aber diese werden von den Gerichten ignoriert), dann fühle ich mich im Gefängnis wohler als jeden morgen um 5 Uhr arbeiten zu gehen um dann aber nichts zum leben zu haben. Schulden habe ich sowieso.
Für alle Männer:
1. nicht heiraten
2. keine Kinder in die Welt setzen, da diese jederzeit von KM einbehalten werden können (Wenn die KM ins Frauenhaus geht dann war es das)
Gruss
Olli
Noch mal auch für dich OlliT - ohne deine schreckliche Geschichte herabwürdigen zu wollen.
Aber mir ging es in dem Thread einzig und allein um KINDESunterhalt. Zahlungen welcher Art egal welchen Alters die Kinder sind an die Mutter finde ich mehr als grenzwertig.
Gruß pk
Hallo Prokids,
also ich empfinde die Unterhaltszahlungen, die ein Vater für sein Kind leisten muss, deutlich überzogen. Mein Mann z.B. zahlt 356,00 € Unterhalt. Wenn ich davon ausgehe, dass die KM, die das Kind den ganzen Tag über fremdbetreuen lässt, den gleichen finanziellen Einsatz bringt und ich das Kindergeld dazurechne, komme ich auf ca. 900,00 €. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Kosten monatlich für ein Kind entstehen und ich kann auch nicht sehen, dass - nur annähernd - ein solcher Betrag beim Kind landet. Zusätzlich soll der KV aber noch zusätzliche Wochenenden betreuen, Fahrdienste übernehmen und das Kind natürlich auch mit in Urlaub nehmen (Das bitte nicht falsch verstehen. Diese Dinge sind eigentlich selbstverständlich. Mein Mann freut sich über jeden zusätzlichen Tag mit seinem Kind. Allerdings kostet all dies und irgendwo muss das Geld ja herkommen.)
Vielfach kommt hier das Argument, dass die Mutter ja auch Wohnkosten etc. fürs Kind hat. Ich denke, dass auch dieses Argument in der heutigen Zeit nicht mehr greift. Viele Kinder haben bei ihren Vätern auch ein Zimmer und Kleidung. Wenn man überlegt, dass ein KV diese Dinge für lediglich 4 Nächte/6 Tage im Monat vorhält, dann sind die Kosten beim Vater wesentlich höher.
Darüber hinaus werden Väter in die Bezahlerrolle gedrängt. Ich denke, die meisten Väter wollen nicht zahlen, sondern auch betreuen.
Das System hinter dem Unterhalt ist ja: einer betreut, einer zahlt. Allerdings resultiert dies aus einer Zeit, als Mütter tatsächlich die Kinder betreut haben. Heute gehen Mütter arbeiten und die Kinder werden bis Nachmittags fremdbetreut. Ich denke, diesem Umstand muss Rechnung getragen werden, gerade angesichts der Tatsache, dass Väter sich ja zusätzlich zum Unterhalt auch noch an den Kosten der Fremdbetreuung beteiligen sollen/müssen.
lg
sleepy
Sleepy
H
Wenn ich davon ausgehe, dass die KM, die das Kind den ganzen Tag über fremdbetreuen lässt, den gleichen finanziellen Einsatz bringt und ich das Kindergeld dazurechne, komme ich auf ca. 900,00 €.
Deine Annahme ist ein Irrtum, wenn auch irgendwie logisch. Der nicht betreuende ET hat den gesamten Barbedarf zu leisten. Der betreuende ET hingegen die Betreuung sicherzustellen. Ist dieser der Auffassung, dass ein KiTa-Besuch schick für das Kind ist und einem selber Entlastung bringt, darf der nichtbetreuende ET diese Fremdbetreuung auch noch zahlen. Unsere weisen Richter vom BGH sehen ja die Kosten eines KiTa-Besuches als pädagogisch wertvoll an, darüber hinaus aber darf diese pädagogische Leistung als monetären UH-Bedarf) geltend gemacht werden. Diese Verschiebung von UH-Leistungen (Betreuung und/bzw. Barbedarf) zu Ungunsten des zahlenden ET's wird noch viel zu wenig beachtet.
Und das ein Umgangs-ET keine Kosten für WE-Betreuung oder die tatsächlichen Umgangskosten geltend machen darf, hier ausschliesslich auf das hälftige KG verwiesen wird (welches - wie Beppo schon bemerkte - teilweise für BU/TU/EU zweckentfremdet wird) und wiederum eine Verschiebung von Geldern zu Gunsten des betreuenden ET's stattfindet, wird von der Politik wohlwollend beobachtet und mit aller Konsequenz durchgesetzt. Und das passiert keineswegs nur bei Mangelfällen. Nein, das ist Grundsatz. Diese Ungerechtigkeit und zum Grossteil Unangemessenheit ist es auch, was viele UH-Zahler auf die Palme bringt.
So leicht, wie UH-Bedarf nach oben geschraubt wird, denauso schnell ist man dabei, Zahlenden den SB zusammen zu streichen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ich stimme Dir voll und ganz zu. Natürlich ist meine Rechnung eine fiktive. Aber stell Dir vor, aus einem zahlenden ET wird der Betreuungselternteil. Dann wir die Rechnung ganz schnell realistisch. Der hat dann in der Tat plötzlich 900 € mehr in der Tasche (vielleicht etwas weniger, wenn der ehemals betreuende Elternteil niedriger einzustufen wäre).
Aber selbst wenn Du nur den Unterhalt nimmst + Kindergeld kommst Du immer noch auf gute 500,00 €. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Kind aus normalen Verhältnissen das im Monat kostet.
lg
sleepy
Sleepy
Ich gehe natürlich davon aus, dass vom KU so gut wie alles bezahlt wird. Wird ein Kind vollbetreut, weil die Mutter arbeitet, so ist das ja auch nicht gerade umsonst und je nach Wohngegend schon relativ teuer.
Selbstverständlich sollte sein, dass ein Kind die Kleidung zum Vater mit bekommt und nicht der dafür aufkommen muss.
Auf den Euro kann und will ich gar nicht sagen, wie viel ein Kind kostet, aber aus dem Bauch heraus ist das richtig viel. Es sind all die Kleinigkeiten, die sich einfach läppern. Größere Wohnung ist ein Muss beim "Inhaber" des Lebensmittelpunktes, ein Kann beim Umgangselternteil. Essen gibt es für (ausgehend von der "üblichen" Umgangsregelung") innerhalb von zwei Wochen an 12 von 14 Tagen gegenüber 2 von 14. Wer heranwachsende Kinder hat weiß, dass die einem buchstäblich die Haare vom Kopf fressen. Taschengeld, Schullandheim, Ausflüge die schon im Kindergarten anfangen, hier ein Schulheft, da Kopiergeld, ein kaputter Füller (durchschnittliche Lebensdauer in pk's Haushalt liegt bei max. 2 Jahren), laufend die Tinte dafür, Wandertag der je nach Ambition des Lehrers auch mal mit 50 € und mehr zu Buche schlägt, Sportverein mit den dazu gehörigen Kosten, also nicht nur Mitgliedsbeitrag, sondern auch Kleidung, Schuhe, je nach Sportart. Geschenke für Kindergeburtstage, alle halbe Jahre mal ins Kino gehen, damit die Kids nicht so ganz hinten dran sind, und nicht zuletzt dann eben doch noch die Kleidung. Unser Sohn ist in den letzen zwei Jahren in unregelmäßigen Abständen 15 cm gewachsen. Hose gekauft, zwei Monate später zu kurz, mit Pullover und T-Shirts nicht besser. Schuhe - in zwei Jahren von 37 auf 40. Es sind ja aber nicht nur ein paar Schuhe, es sind Schuhe für den Sommer, Sandalen, Winterstiefel, bzw. Schuhe für den Winter, Turnschuhe für den Sportunterricht.
Klar, da gibt es schon Sparpotential. Taschengeld wird gestrichen, ein paar Schuhe reichen, Sportverein wird gekündigt und zu Essen gibt es ab sofort nur noch Kartoffeln mit Quark. Da ist alles drin, was der Körper braucht.
Sorry, aber bei diesem Thema reagiere ich einfach allergisch.
Gruß pk, die schon mal eine ganz genaue Aufstellung für ihren Ex gemacht hat, weil der auch der Meinung war, dass Kinder kein Geld kosten
Moin,
ich bin eine alleinfinanzierende KM und kann mich prokids nur anschließen. Mein Sohn bekommt sicher weder allen Luxus, noch muss er in Sack und Asche gehen. Aber auch der normale Durchschnitt kostet schon richtig Kohle. Angefangen von der anteiligen Miete und den dazugehörigen Nebenkosten über Schulbücher, Hortkosten, Klamotten, ständig irgendwelche Sonderausgaben (Ausflüge, Kindergeburtstage, das 13. verbaselte Paar Turnschläppchen), usw. usf.
Ich hätte da so meine Schwierigkeiten, das von 1200 Euro zu finanzieren. Ich muss für unseren Lebensstandard Vollzeit arbeiten. Eigentlich fehlt jetzt nur noch, dass dieser putzige User von vor ein paar Tagen jetzt hier aufschlägt und motzt, dass man mit Kindern gefälligst nicht Vollzeit arbeiten zu gehen sondern für die Kinder da zu sein hat.
Da sieht mans nämlich, dass auch *übereinenKammschermoduson* auch Männer echt nicht wissen, was sie wollen *übereinenKammschermodusoff*
Unterm Strich bleibt: Kinder kosten Geld, Geld kommt nicht von allein aufs Konto.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
ich bin ein Verfechter der Meinung, dass bei Alleinerziehenden nicht Ku und Kg allein ein Kind ausreichend finanzieren können, es sei denn man lebt sehr bescheiden.
Ich bin ein - nun ja nicht Gegner aber zumindest nicht Befürworter der Alleinverdienerehe. Deshalb haben aus meiner Sicht auch beide finanziell zum Kind beizutragen, sobald es dem Babyalter entwachsen ist.
Bei uns war es so, dass der KV niemals den Betreuungsanteil übernommen hätte, er ist ganz froh dass ich das tue und er den Part des Spielepapas übernehmen konnte, es war ihm wohl zuviel Verantwortung. Das bilde ich mir nicht nur ein, das ist so. Dafür zahlt er also auch KU, und ich würde nie auf die Idee kommen, darüber hinaus was zu fordern. na ja wenn unser Sohn schwerstkrank werden würde, dann vielleicht schon.
weißt du pk, um auf deine Frage zu antworten, warum hier Fragen zur Rechtmäßigkeit der KU-Höhe, und Randkosten wie Kita-Beitrag gestellt werden, hat mE eine oder mehrere der folgenden Ursachen:
Die Trennung verlief sehr disharmonisch.
Die Teilung des gemeinsam angeschafften Vermögens (meist: Haus) erfolgte so, dass die KM alles bekam, und der KV draufzahlen musste.
Sie erhielt PKH, er zahlte mehrere 1000 an den Anwalt.
Sie geht aus der Scheidung zwar "mit den Kindern an der Backe" (ihr wisst hoffentlich wie es es meine) aber mit Vermögen in Form von Grundbesitz (Haus oder das Geld dafür) hervor, obwohl sie ind er Ehe wenig, und er mehr verdient hat. jetzt ist alles, incl. hausrat, Auto usw. "ihrs" Wegen der Kinder udn drohenden Umgangsboykott oder weil sie ihn schlechtmacht vor den Kindern (guck mal Papa will dass wir unter der Brücke schlafen) gab er nach und fing auf studentischem Niveau wieder an zu leben. Alles was er jemals investiert hat, ist weg.
Er lebt am Selbstbehalt.
Er kann nun auch nichts mehr sparen.
Dann kommt die Forderung nach Kita-gebühren, Mehrbedarf usw. .... dann fragt er ob es nicht langsam reicht...
Also, ich denke, den KU kannst du eben doch nicht immer isoliert betrachten.
Natürlich gibt es auch die Drückebergermänner, die nicht zahlen wollen, sich arm rechnen usw., und auch ohne die genannten widrigen Umstände keinen Bock haben sich finanziell am Wohlergehen der Kinder zu beteiligen, dann meist auch nicht durch Betreuung.
Die Betrachtung ist sicher oftmals grenzwertig. und klingt ein bißchen danach, dass Frau die Hand die sie füttert nicht beißen sollte. Weil dann nämlich gerade die Männer, die diese Versorgermentalität (Einverdienerehe) haben, völlig großzügig werden. Weil sie es freiwillig geben können, und es anerkannt wird.
Ich möchte noch was zu bedenken geben: es kommt fast nicht darauf an, wieviel Mann zahlen muss. Es kommt auch wesentlich darauf an, wieveil ihm bleibt, und was er dafür auf Arbeit tun muss. kann er von dem was ihm bleibt, leben, hat er noch ´Luft zum atmen oder ist er für klitzekleine Luxusdinge auf die Unetrstützung seiner Eltern oder neuen Familie angewiesen.
Und ob zB vorübergehende Arbeitslosigkeit von seiner Exfamilie mitgetragen wird, ob es also gerecht zugeht, oder ob KM nur fordert, fordert, fordert...
Das mit der Arbeitslosigkeit hat ja midnightwish so gut und treffend dargestellt. Das ging uns selbst so, da durfte ich - die ich gar nichts mit den Kindern meines Mannes aus 1. Ehe zu tun habe - meinen Mann unterstützen, und er musste die volle KU Summe weiter zahlen. Selbst die Erhöhung DDT 2010 wurde ihm nicht wenigstens bis er einen neuen Job hatte, erlassen. Also echt, das ist doch unmöglich. Und weißt du was er sich anhören dürfte, als er die KM angefragt hat ob sie ihm ein bißchen Geld gibt für Urlaub mit seinen Kindern - das kann doch ginnie zahlen, wenn ihr in den Urlaub wollt. Eigentlich müsste ginnies Geld noch dazuzählen, wenn der Ku berechnet wird. (ha, ich halte mein Portemonaie nun aber ganz doll fest, kannste glauben)
Und kannst du es da nicht verstehen, dass die nur bekommen soll, was ihr zusteht, aber keinen Cent mehr...? Und so geht es vielen, die hier anfragen.
noch zu den Kitakosten: in Berlin wurden die immer nach dem Haushalts-EK berechnet. das heißt lebten KM und KV zusammen, beide Gehälter. Lebt KM allein, nur ihr Gehalt. Das war bei mir bei den Hortkosten dann auch so, und nun frag ich mich besorgt, warum soll der KV was dazugeben? Hä? Die Gebühr wurde doch nach meinem Gehalt also meiner Leistungsfähigkeit berechnet, und es ist doch ungerecht gegenüber den zusammenlebenden Familien, wenn hier die KM so entlastet wird.
Also ich hätte mich geschämt da was zu fordern.
Soweit mal meine Meinungen zu diesem Thema.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist