häuft es sich, oder...
 
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häuft es sich, oder bilde ich es mir nur ein?

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(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Mag ja sein, ich bin ja nun noch nicht wirklich lange in diesem Forum registriert, aber mir fällt eine gewisse Häufigkeit auf, in denen Väter sich über den zu hohen oder überhaupt den KU mokieren.

Eine Trennung bedeutet nun mal für beide Seiten erhebliche, meist nicht schulterbare Verluste. Und das nicht nur in finanzieller Hinsicht.

Aber wenn ich dann Fragen lese in der Art: muss ich mich an den Kindergartenkosten beteiligen, da geht bei mir einfach die Hutschnur hoch.

Warum um alles in der Welt geht es eigentlich immer nur ums Geld? Sicher,das geht an beide Seiten.

Aber Kinder kosten nun mal einfach. Es gibt Studien, die ich bis vor kurzem nicht wahr haben wollte, die belegen, dass ein Kind bis zum Ende der Ausbildung Kosten in Höhe eines Einfamilienhauses verursacht.

Klar, die Mutter, wenn sie in der Hauptsache die betreuende Person ist, sollte ihren Beitrag dazu leisten. Daher spreche ich hier auch ausschließlich von KU und nicht von BU oder sonstigen Zuwendungen an eine Ex.

Aber beim KU sollte doch bei aller Not jedem Vater klar sein, dass jeder Cent, den er an seine Kinder bezahlt, auch für die Kinder eine Chance bedeutet, auch nach einer Trennung ein normales Leben führen zu können.

Vielleicht bin ich hier falsch mit meiner Ansage, da ich einen Ex habe, der von Anfang an versprochen hat, dass er für die Kinder  keinen Cent bezahlt, und das auch ganz gut durchgezogen hat. Wäre eine längere Geschichte, die ich (noch) nicht anbringen möchte.

Aber verstehen kann ich es trotz allem nicht, warum es immer und immer wieder ums Geld geht und immer wieder nicht um das Wohl der Kinder.

Schlaflose Grüße von pk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 01:44
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi prokids

Mal aus meiner Sicht.

Ich zahle für meine Kinder gerne.Es sind meine Kinder und die meiner Ex.
Wenn aber durch irgendwelche Umstände nicht der volle Ku zahlbar ist, sei es durch Krankheit, vorübergehende Arbeitslosigkeit oder andere Umstände, fangen Richter an, durch erdachte Einahmen des Vaters, die Zahlungen rechtzufertigen.
Wenn ein Vater bei einem netto Einkommen von 2000,- und 1 Kind den KU nach DDT zahlt, wird er sich kaum beschweren.
Wenn aber ein Vater 2000,- netto hat und 5 Kinder, denen er gerecht werden soll, wird es schwierig.
Da fangen Gerichte an zu rechnen und rechnen und wenn sie nicht gestorben sind rechnen sie immer noch.
Es wird solange gerechnet und mit Gesetzen und Paragraphen eine Rechnung gestützt, die es eigentlich überhaupt nicht gibt.

Wenn der Vater dann schon unter seinen SB liegt, gestützt durch fiktive Einkünfte, können Kindergartenkosten schnell zum Streitthema werden.

In meinem Fall ist es so, das Mutti mit ihrem neuen Mann nicht gerade arm ist.
Meinen Kindern, was das Finanzielle angeht, geht es blendent, mir aber wird jeder Cent aus der Tasche gezogen.
Wie ich schon mal schrieb, sie lässt sich die Brüste vergrössern und die Nase richten, und ich muss meine Wäsche bei meinen Eltern waschen.

Ich zahle gerne KU, aber nur so, das es auf beiden Seiten gerecht und fair zugeht.
Leben und leben lassen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 10:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Fortsetzung:

4. Völlig absurd ist die Anrechnung des KG.

Es dient dazu, die finanziellen Lasten, die den Eltern durch Kinder entstehen zu mindern.
Es ist auch kein Geschenk des Staates sondern kompensiert die nicht vorhandene Steuerbefreiung des Existenzminimums der Kinder, welches in diesem Fall übrigens nur ein Bruchteil des Mindestunterhalts beträgt.

Trotzdem bekommt die Mutter das ganze KG zusätzlich zum KU. Die Hälfte sogar Anrechnungsfrei, obwohl sie selbst gar keine finanziellen Lasten durch die Kinder hat. Die werden ja alleine vom Vater getragen.
Dieser darf seine Hälfte aber nicht etwa behalten, sondern muss diese wiederum nochmal mit der Mutter beim EU teilen. Sie nicht.
Auch das kommt nur den Müttern zugute, die EU erhalten.

Das der nicht vorhandene Rest auch noch als Begründung dient, dass der Vater alleine die Umgangskosten zu tragen habe ist der reinste Zynismus.
Danach hätte die Mutter eigentlich 3/4 der Ungangskosten zu tragen.

5. KU dient im Wesentlichen dazu, den Vater von den Kindern fern zu halten.
Z.B. indem der Vater auch dann 100% vom KU zu tragen hat, wenn die Kinder 49% der zeit bei ihm verbringen.

Was wäre richtig:

Ich bin, wie fast alle Eltern der Welt bereit, meinen Anteil an den "Lasten" der Kindeserziehung zu leisten.
Und nicht nur bereit, sondern fordere dieses Recht, so wie es mir auch laut Grundgesetz zusteht.
Und in Geld und in Betreuung.

Die Tatsache, dass meine Frau sich von mir getrennt hat, ändert daran nichts.

Ich bestehe daher darauf meinen Unterhalt je zur Hälfte in Geld und in Betreuung zu leisten.

In der Zeit, in der die Kinder bei mir sind, komme ich für sie auf.
In der Zeit, wo sie bei der Mutter sind, kommt sie für sie auf.
Ein Unterhaltstransfer ist daher überflüssig.

Wenn einer der beiden Elternteile nicht bereit ist, seinen Anteil an der Betreuung auszuüben, so hat er statt dessen Barunterhalt zu leisten.

Wenn ihm diese Betreuungsleistung vorenthalten wird, so ist das nicht durch Geldtransfers zu belohnen.

Meine Meinung!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 10:59
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Fortsetzung:

4.

Wo ist 1. bis 3.?

Trotzdem bekommt die Mutter das ganze KG zusätzlich zum KU.

Ich dachte immer, die Hälfte des Kindergeldes wird in der Berechnung direkt vom KU abgezogen?

Auch das kommt nur den Müttern zugute, die EU erhalten.

Mir geht es ausschließlich um KU! Zum EU habe ich meine ganz eigene Meinung, deswegen lasse ich den ganz bewusst außen vor.

Wenn einer der beiden Elternteile nicht bereit ist, seinen Anteil an der Betreuung auszuüben, so hat er statt dessen Barunterhalt zu leisten.

Wenn ihm diese Betreuungsleistung vorenthalten wird, so ist das nicht durch Geldtransfers zu belohnen.

Ich nehme mal an, du spielst auf das Wechselmodell an. Wäre natürlich für alle Beteiligten immer die beste Lösung, dürfte aber in den allermeisten Fällen schon aus der Historie unrealistisch sein. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele (gerade) Männer es gibt, an denen der Generationenwechsel mehrfach vorbei gegangen ist. Selbst junge Männer mit Mitte zwanzig, die sich als den "Geldverdiener" sehen, abends die Füße hochlegen und sich von "Muttern" bedienen lassen. Und die sollen dann plötzlich bereit sein, sich zu 50% um die Kinder zu kümmern?

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 18:02
 Don3
(@don3)
Rege dabei Registriert

Hallo PK

Also ich muß dir mal schreiben da du warscheinlich eine Frau bist hast du ein anderen Blickwinkel.
Ich bin durch meine Ex am rande des Ruins an gekommen und das durch die Deutscherechtsprechung.
Ich bin auch ein verweigerer warum ganz einfach ich habe nur noch 770euro und sie hat 2500euro.
Und jetzt auch noch ein Kind und hat geheiratet.
Ich habe alle schulden zubezahlen den ganzen Rattenschwanz und sie hat alles und ich....?
Es gibt immer 2-3seiten also urteile nicht sondern mache mal eine pause und lese worum es wirklich geht es ist meistens nur Die rache der Ex ihn kaputt zum machen und nichts anderes .
So geht es mir.
Und den anderen auch hier.
Die würde des Menschen ist unantastbar und die wir in der Deutschenrechtsprechung nicht an gewandt.
Sie Kachelmann und anderen.

Gruß Don

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 18:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es gibt immer 2-3seiten also urteile nicht sondern mache mal eine pause

Sie hat nicht geurteilt, sondern nachgefragt.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 19:40
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, wedi  🙂

Ich urteile überhaupt nicht und ich finde auch sehr, sehr viele Ungerechtigkeiten im Unterhaltsrecht.

Don3, du hast natürlich Recht. Ja, ich bin eine Frau und gleichzeitig dreifache Mutter. Wie ich bereits oben geschrieben habe, bin ich auch mit einem Exemplar Vater gesegnet, der sich auf die Fahne geschrieben hat, für seine Kinder nicht zu zahlen. Es gibt eine mittlerweile neunjährige Geschichte darüber und im Moment zahlt er 150,-- € für drei Kinder im Alter von 12, 14 und 16. Von daher glaube ich zu wissen, wovon ich rede.

Ich hätte schon vor Jahren ein riesen Fass aufmachen können, aber mir geht es eben nun mal NICHT ums Geld. Nicht, dass ich es nicht nötig hätte  :mad:, aber bei Geld hört einfach jede Freundschaft auf und bei der Frage ums Geld wird aus erst halbwegs friedlichen Trennungen plötzlich dann doch der totale Rosenkrieg.

Daher ging meine Frage eher in die Richtung: seht ihr Väter nicht, dass der KU (und wohlgemerkt nur der) wirklich für eure Kinder verwendet wird? Klar müssen nach einer Trennung beide Federn lassen, aber die Kinder sollten doch wirklich nicht darunter leiden.

Um es noch ein bisschen weiter zu führen: sicher gibt es viele Mütter, die der Meinung sind, dass sie nach einer Trennung den gleichen Lebensstandard haben können, wie  zu Ehezeiten. Aber wie viele Väter gibt es, die genauso denken? Und genau das KANN eben nicht funktionieren. Diejenigen, die möglichst den gleichen Lebensstandard genießen sollten, weil sie für die Trennung absolut nichts können, sind die Kinder. Und da sind, klar, beide Elternteile gefragt. Und wenn Muttern nun mal ein Problem mit dem Kindergartenbeitrag, der neuen Brille, der Zahnspange, dem Schullandheim... hat, sollte Papa bitte auch seinen Beitrag dazu leisten.

Ja, ich weiß auch, dass es Mütter gibt, die ihre Kinder hungern lassen und selbst mit den neuesten Klamotten rum laufen. Dass da die Väter Sturm laufen, kann ich gut verstehen. Aber auch das - so vermute ich, weil es mir selbst passiert ist - ist doch in den allermeisten Fällen einfach nur eine neidvolle Unterstellung.

Gruß pk

PS: vergessen: so, wie ich immer sage - bei unseren Schulden und dem Lebensstil den wir führten, hätten wir es auch gemeinsam NIEMALS geschafft. Will sagen - wenn Papa ein gutes Auskommen hat, wird ihn auch das bisschen KU nicht umbringen. Ist es anders, dann ist nicht die geldsaugende Ex schuld, sondern es war vorher auch eigentlich schon zu knapp. Ist vielleicht ein bisschen gewagt, diese These, aber ich bin (im Moment noch) überzeugt davon.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 23:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Prokids,

eigentlich hatte ich gar keinen Bock, mich in diese Grundsatzdebatte einzumischen, aber mal eben hierzu:

und im Moment zahlt er 150,-- € für drei Kinder im Alter von 12, 14 und 16

So weit ich mich erinnern kann, hat niemand unter den ständigen Mitgliedern dieses Forums jemals gefordert, den Unterhalt auf fünfzig Euro abzusenken für ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt in beiderseitigem Einverständnis bei der KM hat. Dass es bei dir so läuft, tut mir leid für dich - aber das ist nicht das, was üblicherweise abgeht. Nebenbei bemerkt, wenn du hier doch mal deine eigene Geschichte aufschreiben würdest und uns erzählst, auf welche Art und Weise dein Ex sich um den Unterhalt drückt, dann würdest du mit ziemlicher Sicherheit den ein oder anderen Tipp bekommen, wie du diesen speziellen Herrn Kindsvater ein wenig mehr in die Pflicht nehmen könntest ...

Halten wir aber bitte der guten Form halber fest: Der vorgesehene Mindest(!)unterhalt für deine drei Kinder würde sich auf 334,- Euro plus 334,- Euro plus 331,- Euro belaufen, also fast genau tausend Euro. Wenn wir also gegen die tausend Euro Unterhalt plus die üblichen Nebenkosten 😉 wettern, dann tue bitte nicht so, als ginge es um die hundertfünfzig Euro, die du selbst bekommst.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 00:45
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Örgs - okay, hab ich mich mal wieder verzettelt  :puzz:.

Fast 1.000 €, das wäre Luxusleben, wirklich!

Meine/seine Geschichte kann ich gerne aufschreiben, aber ob es was bringt? Da hat schon mal eine Anwältin aufgegeben.

Ich will ja wirklich auch nicht wettern gegen die, die diese 1.000 € oder wie viel auch immer bezahlen. Ich will auch überhaupt nicht wettern. Ich habe lediglich eine Frage gestellt, die da lautet, warum es immer und immer wieder den Streit um das (finanzielle) Wohl der Kinder gibt.

Nur mal als so ein ganz blödes Beispiel, was neulich wieder bei uns passiert ist: Es ist Rummel in der Stadt, und Junior (12) möchte da gerne hin gehen. Ich schneide mir 5 € aus den Rippen, die ich ihm zusichere. Eine Woche vorher war Papa da, da hat er ihn gefragt, ob er einen Zuschuss für den Rummel bekommt. Papa lacht, sagt weiter nichts dazu.

Woche später ist Papa wieder da, Junior fragt wieder, Papa hüllt sich in Schweigen. Junior: macht nix, brauchst nicht, Mama hat mir 5 € versprochen. Papa: na dann ist ja gut, ich hätte dir ja heute die fünf Euro gegeben, aber wenn Mama das macht  :knockout:. Vielen Dank, auch mein Einwand, dass man auf dem Rummel durchaus auch 10 € ausgeben kann, zeigte keine Wirkung. Prima, wieder Geld gespart  :mad:.

Nein, ich versuche schon, meine und eure Geschichten auseinander zu halten. Wenn ein Vater den Regelsatz bezahlt, dann ist sicher nicht einzusehen, warum er sich an Sonderzahlungen, die vorhersehbar sind, beteiligen muss. Der Regelsatz ist ja (oh Gott, sorry, ich kenne ihn ja gar nicht, aber 1.000 € in meinem Fall, ich hätte keinerlei Sorgen mehr) wirklich mehr als ausreichend.

Vielleicht sollten wir diese Diskussion einfach beenden, weil ich auf einem völlig falschen Boot saß.

Allerdings, wenn ich mir das noch mal überlege - 1.000 € bei einem Nettoeinkommen von 2.400 €, da bleibt ja auch nicht mehr so arg viel übrig. Nein, ich hör jetzt auf, sonst k... ich noch.

Auch nix für ungut und ich arbeite an meiner Geschichte

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2010 01:03
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo prokids,

Der Regelsatz ist ja (oh Gott, sorry, ich kenne ihn ja gar nicht, aber 1.000 € in meinem Fall, ich hätte keinerlei Sorgen mehr) wirklich mehr als ausreichend.

Guckst du hier, direkt beim OLG Düsseldorf: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/

Schnapp' dir die Tabelle für 2010; die Zahlen, die ich dir genannt hatte, findest du auf Seite 6 unter der Überschrift "Zahlbeträge" - wie gesagt, ich hatte nach dem Mindestunterhalt geschaut (d.h. die Zeile 1), Altersstufe 12 bis 17 Jahre, für das erste und zweite Kind gibt's je 334 Euro, für das dritte Kind "nur" 331 Euro (das liegt daran, dass das Kindergeld für das dritte Kind höher ist und daher ein paar Euro mehr angerechnet werden). In Summe also 999 Euro für drei Kinder.

Allerdings, wenn ich mir das noch mal überlege - 1.000 € bei einem Nettoeinkommen von 2.400 € (...)

Hm, die 2.400 Euro, das ist dann mutmaßlich sein Netto-Einkommen? Nun, bei einem Netto von 2.400 ist er nach Bereinigung vermutlich in der dritten Zeile (d.h. bereinigtes Netto zwischen 1.901 Euro und 2.300 Euro), da er für drei Kinder unterhaltspflichtig ist, geht es noch eine Zeile runter, und im Endeffekt würde er damit in Zeile 2 landen: Bei ihm wären also sogar 356 Euro plus 356 Euro plus 353 Euro fällig, d.h. deine drei Kinder hätten einen unterhaltstechnischen Marktwert von zusammen 1.065 Euro monatlich ...

(...) 1.000 € bei einem Nettoeinkommen von 2.400 €, da bleibt ja auch nicht mehr so arg viel übrig.

Tja. Womit wir irgendwie wieder bei der Frage gelandet sind, warum es in diesem Forum recht häufig um das leidige Thema "Geld" geht 😉

Vielleicht sollten wir diese Diskussion einfach beenden

Wenn ich Soziologe o.ä. wäre, müsste ich an dieser Stelle wohl sagen: Schön, dass wir darüber geredet haben 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 01:57




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Prokids,

ich versuche es mal von einer anderen Situation heraus zu erklären.

Stelle dir vor eine intakte Familie Vater, Mutter und 2 Kinder. Der Vater arbeitet vollzeit und die Mutter ist zuhause. allenfalls verdient sie sich 300 € im Monat dazu-

Nun wird der Vater arbeitslos und die Familie hat dadurch weniger Einkommen (ja auch den Kindern kann nicht mehr so viel geboten werden). Jetzt gibt es 2 Wege. Entweder die Familie schränkt sich in dieser Zeit einfach etwas ein (und zwar alle) oder die Frau Sagt: Ok, solange du, lieber Ehemann arbeitslos bist kann ich ja versuchen etwas mehr zu arbeiten und du schaust nach den Kindern.

Eine Situation die sicher tausendfach so gehandhabt wird.

Nun stell dir die Situation vor, nur mit der Veränderung, das es sich um eine geschiedene Familie handelt. Da wird dem Vater (zur Not auch durch ein Gericht) gesagt: Och, Arbetislosigkeit ist etwas vorübergehendes und für mindestens 6 Monate mußt du den Kindern (und evtl. der Exfrau) das Geld so überweisen, als ob du es auch noch genauso verdienen würdest. Dazu mußt du Mann eben ein wenig einschränken, aber das würde ja auch in einer intakten Familie passieren. Auch da würde sich man(n) einschränken...... kleiner Unterschied, die Kinder und die Exfrau spüren davon erstmal nichts. Für 6 Moante oder durch fiktives Einkommen des Mannes auch noch viel länger.

Es gibt hier aktuell einen Vater der durch Jobverlust derzeit immer noch weit mehr KU und EU zahlen mus, als er überhaupt an ALGI bezieht. Und da reden wir nicht vom Mindestsatz KU.

Grus Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 16:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In identischen Diskussionen hier habe ich das Beispiel zweier Familien aufgeführt (Zahlen aus August 2009).

2 Reihenmittelhäuser mit je einer Familie mit je zwei Kinder im selben Alter (4 und 7). Mann geht arbeiten bekommt 2.000 netto, Frau macht Nebenjob und bekommt 400 netto.

Die Einkommensrechnung sähe aus wie folgt:
2000 Mann + 400 Frau + 328 KG = 2728.

Aber eines unterscheidet die Familien. Bei einer sind die Kinder aus erster Ehe und bekommen den Mindest-KU i.H.v. 199 bzw. 240; verfügt somit über 439 mehr, also über insgesamt 3167.

Der unterhaltsleistende Vater hat das identische Brutto wie der Stiefvater, erhält dank St.-Kl. 1 jedoch 1711 netto. Davon zahlt er 439 KU und ihm bleiben 1212. Davon bestreitet er neben seinem Lebensunterhalt auch noch den Umgang.

Hier offenbart sich der Grund, weswegen ich gegen KU und für eine gleichberechtigte Betreuung bin. Diese Geldverschieberei hat damit eine Ende, Kinder einen ungehinderten Zugang zu beiden Elternteilen und sind nicht mehr Gelddruckmaschine.

Kinder kann man sich Deutschland als Familie schon nicht leisten; als abgetrennter Vater nochmals weniger.

Jetzt kommt verständlich das Argument, man habe ja Kinder gewollt und müsse bis zu deren Selbstständigkeit für sie sorgen. Ja, klar. Nur, warum sorgt der eine fürs Essen und der andere fürs Geld? Und, ist die Sorge für ein Kind über Geld richtig definiert? Dann dürfte kein ALG-2-Söldner Kinder in die Welt setzen.

Und: Bei Unterhalt verharrt die Emanzipation in Ihrer Leichenstarre.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 17:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Nur, warum sorgt der eine fürs Essen und der andere fürs Geld? Und, ist die Sorge für ein Kind über Geld richtig definiert?

die Frage ist vor allem: Warum kann sich einer der Ex-Partner - meist die Mutter - die künftige Rolle aussuchen und damit dem anderen - meist dem Vater - seine Rolle als Geldbeschaffer und Schnauze-Halter zuweisen? Wenn kein Kindesunterhalt fliessen würde, wäre die Versuchung, Kinder in den (meist mütterlichen) Alleinbesitz zu bringen, deutlich kleiner: Weil es sich finanziell nicht lohnt.

Ja, möglicherweise würde eine gleichteilige Kinderbetreuung der Ex-Partner einen davon in die Situation bringen, nicht nach Lust und Laune seinen Wohnort wechseln zu können, weil Kinder betreut werden müssen. Aber nachdem auch jetzt schon ständig "eheprägende Verhältnisse" als Argument wofür auch immer bemüht werden und fortgeschrieben werden sollen: Wer hatte zu Ehe- oder Partnerschaftszeiten die Möglichkeit, mal eben allein ans andere Ende der Republik zu ziehen? Andere Ereignisse binden einen ebenfalls an einen bestimmten Wohnort, ohne dass das gleich als "Eingriff in die persönliche Freizügigkeit" beklagt wird. Arbeitsplätze zum Beispiel: Man kann nun einmal schlecht in Hamburg wohnen und in München bei BMW arbeiten.

Gemeinsame (!) Kinder sind ein mindestens ebenso guter Grund!

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 20:37
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Deep,

dein Zahlenbespiel ist beeindruckend, sofern es sich tatsächlich um die gleichen Voraussetzungen handelt. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass der Vater allein wohnt und von daher bei weitem nicht so viel Geld braucht, wie Mutter mit den Kindern. Wobei Vater und Mutter hier gerne ausgetauscht werden dürfen.

Hallo Malachit,

danke für die Zahlen, aber die haben sich inzwischen überholt, da der KV (sorry, wenn ich es so lax dahin schreibe) mutwillig seinen Arbeitsplatz aufs Spiel gesetzt hat und sich jetzt in einer Art Schwebezustand befindet. Die 2.400 € netto sind also inzwischen leider Geschichte.

Hallo Tina,

ist mir klar, solange man zusammen lebt ist aber auch alles anders. Schon allein deswegen, weil insgesamt ja viel weniger Lebenshaltungskosten anfallen. Anders als nach einer Trennung, nach der es zwei Wohnungen, zwei Kühlschränke, zwei Waschmaschinen etc. gibt. Da gibt es doch weit weniger Einsparpotenzial.

Hallo Martin,

gerade dein Argument mit dem Arbeitsplatz steht m. E. ein wenig dem entgegen, dass Mütter (oder besser - das betreuende Elternteil) selbst für sein und das Auskommen der Kinder zu sorgen hat.
Ich bin zwar nicht von Hamburg nach München, aber vom Kuhkaff in die Stadt gezogen. Stattliche 12 km, die der KV mir damals verbieten wollte. Job- und Kinderbetreuungstechnisch war das damals für mich die einzige Möglichkeit. KV hätte mit seinem Schichtdienst, der nicht mit meiner Arbeitszeit kompatibel war, die Kinder nicht betreuen können. Ganz davon abgesehen, dass er es auch gar nicht wollte. Der Kindergarten am Ort bot eine Betreuungszeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr an, in Ausnahmefällen bis 12.30 Uhr. Dazu die 12 km Fahrzeit, ich wäre jeden Tag zu spät gekommen. In der Stadt hatte der Kindergarten von 07.00 Uhr bis 16.15 Uhr geöffnet, was mir die Möglichkeit öffnete auch mal Überstunden zu schieben, bzw. meine Arbeitszeit später insgesamt aufstocken zu können.

Nun muss man sicher nicht von Hamburg nach München ziehen, aber vielleicht von Schmalzgrube nach Chemnitz und dann wirds mit der gemeinsamen Betreuung schon schwierig  :exclam:.

Ich habe hier auch schon mal an irgendeiner Stelle gelesen, dass dem Vater anheim gelegt wurde, seiner Ex doch hinterher zu ziehen, um die Unterhaltskosten geringer zu halten. Ich weiß ja nicht, ob das wirklich das Gelbe vom Ei ist.

Irgendwie habe ich insgesamt das Gefühl, dass es keine saubere Lösung gibt, mit denen es allen Beteiligten gut geht (gehen kann).

Ja, doch, eine hab ich mal gehört: Beide Eltern haben zu gleichen Mietanteilen eine Wohnung für die Kinder angemietet, in denen sie wochenweise im Wechsel bei den Kindern wohnen. Wohl dem, der hat  :puzz:.

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2010 22:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi pk,

Hallo Tina,

ist mir klar, solange man zusammen lebt ist aber auch alles anders. Schon allein deswegen, weil insgesamt ja viel weniger Lebenshaltungskosten anfallen. Anders als nach einer Trennung, nach der es zwei Wohnungen, zwei Kühlschränke, zwei Waschmaschinen etc. gibt. Da gibt es doch weit weniger Einsparpotenzial.

Ich glaube du hast nicht ganz nachvollzogen was ich meinte.

Ich versuchs nochmal anders. Es geht nicht ums Einsparpotenzial an sich, sondern von wem die Einsparung verlangt wird. Bei einer intakten Familie wird bei Arbeitslosigkeit mit sofortiger Wirkung von der gesamgen Familie, also Vater, Mutter und den 2 Kindern gespart und eben weniger ausgegeben. Geld das nicht da ist, kann eben nicht ausgegeben werden.

Im anderen Fall siht es aber so aus:

Gehen wir davon aus, das dem Vater bisher der SB von 900 € blieb und die KM für die KU und sich ebenfalls ingesamt 900 € vom Vater bekommen hat (was sonst an Leistungen an die KM fließt lassen wir mal außen vor.
Nun wird der KV arbeitslos und für zumidnest 6 Monate sieht die REchnung so aus. Er verdient keine 1800 € mehr, sondern bekommt vielleicht 1300 € ALGI (ich weiß, nicht korrekt, aber ich will nicht genau nachrechnen).
Die DDT besagt nun zum einen, das er als Arbeitsloser natürlich nicht mehr soviele Ausgaben hat und sein SB daher nur noch 770 € beträgt. Alles darüber kann weiterhin in die getrennte Familie fließen.
Zum anderen sagt der Gesetzgeber, es ist ein vorübergehendes Ereignis und er kann weiterhin von seinem ALGI die 900 € leisten. Gut, ihm bleiben dann zwar nur noch 600 €, liegt unter dem SB, ist aber egal.

Somit muß sich in diesem Fall der Vater einschränken, während die Exfrau und die Kinder eben nicht betroffen sind. Sie müssen frühestens nach 6 Moanten darüber nachdenken weniger Geld vom Vater überwiesen zu bekommen und dann evtl. das sparen anfangen müssen. Vorher nicht.

Und da kann ich jeden vater verstehen, der sich über diese Ungerechtigkeit beschwert. Denn auf der anderen Seite muß er bei einer Gehaltserhöhung sofort mehr Unterhalt bezahlen und hat auch keine Übergangszeit. Da sollte mehr Gerechtigket herrrschen (mal ganz abgesehen vom WM und den anderen Dingen, die von anderen schon geschrieben wurden). die sog. nacheheliche Solidarität (die das Gesetz ja vorsieht) geht immer nur zu Lasten des Unterhaltszahlers gehen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 22:45
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Somit muß sich in diesem Fall der Vater einschränken, während die Exfrau und die Kinder eben nicht betroffen sind. Sie müssen frühestens nach 6 Moanten darüber nachdenken weniger Geld vom Vater überwiesen zu bekommen und dann evtl. das sparen anfangen müssen. Vorher nicht.

Eigentlich geht es mir nur um die Kinder.

Wobei sich hier die immer wiederkehrende Frage aufwirft: was wird mit dem Geld gemacht. Und da ärgert es mich als betroffene Mutter, dass gerne immer wieder unterstellt wird, dass der KU in der Hauptsache dazu verwendet wird, dass Mutti ihren Hobbies nachgehen kann, ins Fitnessstudio geht und die schicksten Klamotten trägt, während die Kinder in Sack und Asche herumlaufen und kurzsichtig in der Schule sitzen, weil kein Geld mehr für die neue Brille da ist.

Ich weiß auch nicht, wie man das regeln soll. Ich bin halt der Meinung, dass nach einer Trennung BEIDE Elternteile das menschenmögliche dazu tun sollten, dass die Kinder zumindest in finanzieller Hinsicht keine Einbußen erleiden müssen.

Und, ja klar, da kommt wieder meine Geschichte hoch - ICH bin halt diejenige die spart ohne Ende, an sich selbst (vor drei Monaten habe ich mir nach vier Jahren zwei neue Jeans gekauft, weil die anderen inzwischen Löcher hatten und ich mir das im Job schlecht leisten kann), dafür den Kindern ihren Sportverein ermöglicht, mal eben Geld für den Rummel, Chips und Cola wenn Ferien sind etc.....

Hatte oben schon geschrieben, dass zwei Drittel des KU bereits für Taschengeld drauf geht und unsere Kinder bekommen im Vergleich zu ihren Klassenkameraden wirklich nicht viel.

Vielleicht gibt es sie tatsächlich, nein, es gibt sie, die blut- und geldsaugenden Exen. Und es gibt sicher auch die, die sich vom KU goldene Wasserhähne kaufen.

Da würde ich ansetzen, weiß nur nicht wie. Anstatt über Peanuts zu streiten oder KU grundsätzlich abzuschaffen (halte ich von daher für unrealistisch, da ich der Meinung bin, dass ein Großteil der Väter nicht bereit ist, die hälftige Betreuung zu übernehmen), sollte über eine gerechte Möglichkeit nachgedacht werden, wie es den Kindern (finanziell) am besten gehen kann, ohne dass einer der beiden Elternteile sein Lager unter der Brücke aufschlagen muss.

Ungerechtigkeiten gibt es genug, das weiß ich auch. Warum z. B. bekomme ich keinen UHV mehr? Weil ich wieder verheiratet bin. Okay, klar. Mein Mann als Stiefvater hat zwar keinerlei Rechte den Kindern gegenüber, aber zahlen darf er schon für sie? Könnte man auch diskutieren...

Und bevor jetzt die Diskussion los geht, dass es uns ja besonders gut geht mit einem Zahlstiefvater: er arbeitet 15 Wochenstunden (Job mit viel Vitamin B bekommen) und übt nebenbei mit 4 Wochenstunden eine Hausmeistertätigkeit aus. Ich überlasse eurer Phantasie, wie viel das monatlich aufs Konto bringt.

Während der KV mitsamt seiner angeblichen Persönlichkeitsstörung ein halbschariges Rentnerdasein ausübt, was noch nicht einmal anerkannt ist.

Aber gut, ich bin schon wieder viel zu viel bei mir und meiner Geschichte.

Aber noch mal zurück zu deinem Beispiel Tina, Geld, das nicht da ist, kann nicht ausgegeben werden. Ich empfinde das ebenso als Irrsinn, dass Einkommen zu Grunde gelegt wird, das nicht vorhanden ist. Aber da ist wieder die Frage: was können die Kinder dafür und wie ließe sich das gerecht regeln?

Gruß pk

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2010 23:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi PK,

der Punkt ist, dass bei einer intakten Familie kein Gericht der Welt von einem Vater verlangt, dass er für die Kinder trotzdem das gleiche Geld aufwenden muss, wenn er arbeitslos ist, wie bei einem getrennt lebenden Vater. Da muss die Familie insgesamt den Gürtel enger schnallen und gut ists.

Dass es den Kindern nach der Trennung finanziell nicht so gut gehen kann wie vorher liegt schon allein in der Tatsache begründet, dass nun vom gleichen Geld (und eher weniger nach Steuerklassenwechsel!) zwei statt einem Haushalt(e) finanziert werden müssen. Plus Umgangskosten. Plus Mehranschaffungen/Doppeltanschaffungen. Es muss einfach allen Beteiligten klar sein, dass nach einer Trennung das Aufrechterhalten der finanziellen Versorgung wie zuvor eine Fiktion ist.

Und zum UHV: UHV ist eine "Ersatzleistung", die für den kurzfristigen Ausfall des Unterhalts gedacht ist, den der andere Elternteil zahlen muss. Es ist nicht dafür gedacht, dass er für die Dauer der Kindheit diese Leistung ersetzt. Fällt ein Unterhaltspflichtiger (ohne zu sterben, dann gibts ja Halbwaisenrente) dauerhaft wegen Leistungsunfähigkeit aus, muss der andere Elternteil, also derzeit meist die Mutter den A**** hoch kriegen. Die ist nämlich nach dem BGB genauso Unterhaltsverpflichtete wie der ausgefallene Vater.

Ja, ich weiß auch was Kinder kosten. Mein Sohn und ich leisten uns bspw. eine sehr geräumige und schöne Wohnung, weil man nun mal viel zu Hause ist und mir das "Wohlfühlen" dort wichtig ist. Wenn ich die Kosten für seine Unterkunft plus Nebenkosten und Verpflegung, Kleidung und die vielen Euros, die man (besonders seit der Schulzeit) hier und da alle paar Tage abzudrücken hat, zusammenrechnet, dann kommt da schon ein stolzer monatlicher Betrag raus. Das eben auch, weil ich eben möchte, dass es meinem Kind auch wirtschaftlich gut geht. Würde also KV jetzt Unterhalt zahlen, dann käme mir lediglich von *meinem* Geld mehr persönlich zugute, er würde aber damit nicht *mich* finanzieren.

Was die Unterhaltsthematik angeht, gibt es auf beiden Seiten schwarze Schafe: Die Väter, die sich drücken und die Mütter, die nur das Nötigste vom KU wirklich beim Kind ankommen lassen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 23:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja pk,

die Kinder können weder etwas für die Trennung, noch können sie etwas für die Arbetislosigkeit und die dadurch verbundenen Probleme, egal ob die Eltern zusammenleben oder nicht.

Was ist den Kindern ggü. gerecht? ich weiß nicht, ob es grunsätzlich richtig ist zu sagen, es muß Kindern ggü. gerecht sein. denn das ist ein Faß ohne Boden. Wo legt man den maßstab an? Ist es gerecht mehr als ein Kind zu bekommen, denn dann müssen sich ja 2 Kinder die Ressouercen der Eltern teilen  😉

Ich weiß auch nicht, wie man das regeln soll. Ich bin halt der Meinung, dass nach einer Trennung BEIDE Elternteile das menschenmögliche dazu tun sollten, dass die Kinder zumindest in finanzieller Hinsicht keine Einbußen erleiden müssen.

Für mich gehört es zum allg. Lebensrisiko. Finanzielle Einbußen müssen Kinder auch bei Arbeitlosigkeit oder Tod eines Elternteils erleiden. Natürlich wäre es wünschenswert wenn beide Eltenteile in Folge einer Trennung die fehlenden Finanzen versuchen auszugleichen. Aber ehrlich gesagt finde ich es viel wichtiger Kindern beizubringen, das man nicht eben auch mal ohne viel Geld auskommen können muss.

Nur noch aus meinem Leben: Der Vater meiner Töchter jammert, das er weiterhin den Mindestunterhalt für die beiden bezahlen muß (nebenbei gesagt hat er ein ziemlich hohes Einkommen), obwohl er ja inzwischen seine Ehefrau und 4 weitere Kinder zu versorgen hat. Ehrlich gesagt fehlt mir da das Verständnis warum meine kinder auf den Midnestunterhalt verzichten sollen, nur weil er nicht bereit ist seine Ehefrau nach 10 Jahren Ehe zu gestehen, das er nicht für 4, sondern für 6 Kinder sorgen muß, das er 2 Töchter hat die inzwischen 12 und 14 Jahre als werden. Gejammert hat er schon, als er mit seiner Ehefrau das 2. Kind bekommen hat. Dann hätte er eben auf weiter 2 verzichten müssen...

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2010 23:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Prokids,

Da würde ich ansetzen, weiß nur nicht wie. Anstatt über Peanuts zu streiten oder KU grundsätzlich abzuschaffen (halte ich von daher für unrealistisch, da ich der Meinung bin, dass ein Großteil der Väter nicht bereit ist, die hälftige Betreuung zu übernehmen)

Einspruch! Heftiger Einspruch!

Der Stand heute ist: Ein Vater darf de facto nicht die hälftige Betreuung seiner Kinder übernehmen, sobald die Mutter "nein" dazu sagt. Wirf bitte mir und anderen nicht vor, dass wir nicht die Kraft, die Zeit, die Nerven und das Geld haben, um einen Kampf zu führen, den wir unter dem herrschenden mütterzentrierten Regime ohnehin nur verlieren können.

Und sogar wenn du Recht hättest mit deiner Unterstellung - sogar dann, was spräche gegen eine Regelung, die da lautet: Grundsätzlich gibt es keinen Unterhalt, sondern jeder betreut die Kinder in der Hälfte der Zeit und trägt für diese Hälfte der Zeit auch die Kosten. Wenn einer von beiden seine Hälfte der Zeit nicht leisten will, dann aber wirklich erst dann wird Unterhalt festgesetzt! Nach deiner Theorie wäre das bei vielen, vielen Männern der Fall, allerdings bin ich da gegenteiliger Meinung ...

Aber noch mal zurück zu deinem Beispiel Tina, Geld, das nicht da ist, kann nicht ausgegeben werden.

Doch, Prokids, doch doch. Im deutschen Familienunrecht geht das. Geld, das der Vater nicht hat, kann problemlos als Unterhalt festgesetzt werden. Guckst du hier:

Es gibt hier aktuell einen Vater der durch Jobverlust derzeit immer noch weit mehr KU und EU zahlen mus, als er überhaupt an ALGI bezieht. Und da reden wir nicht vom Mindestsatz KU.

Lass' es dir auf der Zunge zergehen. So besch...eiden deine eigene Situation hinsichtlich des Unterhalts für deine Kinder ist - der von Midnightwish angesprochene Fall toppt wirklich alles, und ist m.E. genug Beweis dafür, dass etliche OLG-Richter für den Rest ihres Lebens in die geschlossene Abteilung eingewiesen gehören.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 00:00
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Malchit,

ich werfe weder dir, noch irgendwelchen anderen Väter HIER irgendetwas vor. Ich sehe schon, dass die allermeisten hier bereit wären, ihre Kinder hälftig zu betreuen.

Aber ich denke auch, dass sich hier nicht der sogenannte repräsentative Querschnitt befindet. In meinem Bekanntenkreis gibt es keinen einzigen Vater, der bereit wäre, seine Kinder hälftig zu betreuen. Viel zu bequem und umständlich sind sie dazu und meist ist ja die zeitfordernde Arbeit Grund genug dafür. Komisch nur, dass es jede Menge alleinerziehender Mütter gibt, die Vollzeit arbeiten und das auch irgendwie unter einen Hut bekommen.

Ja, aber warum nicht so ein Modell, wie von dir vorgeschlagen:

Grundsätzlich gibt es keinen Unterhalt, sondern jeder betreut die Kinder in der Hälfte der Zeit und trägt für diese Hälfte der Zeit auch die Kosten. Wenn einer von beiden seine Hälfte der Zeit nicht leisten will, dann aber wirklich erst dann wird Unterhalt festgesetzt!

Hätte ich überhaupt kein Problem damit.

Aber ehrlich gesagt finde ich es viel wichtiger Kindern beizubringen, das man nicht eben auch mal ohne viel Geld auskommen können muss.

Darin bin ich inzwischen sehr geübt, das kannst du mir glauben  :exclam:. Nur ist es halt ungleich schwieriger, den Kindern beizubringen, dass sie nun mit weniger Geld auskommen müssen und gleichzeitig den Verlust ihres Vaters zu erklären.

Gejammert hat er schon, als er mit seiner Ehefrau das 2. Kind bekommen hat. Dann hätte er eben auf weiter 2 verzichten müssen...

Zitate meines Ex:

Das Erziehungsgeld läuft in einem Jahr aus, komm, lass uns noch ein Kind (das 4.) machen

Pass auf, du hast mich verlassen. Das ist mir egal, wie du die Kinder groß kriegst. Ich such mir ne neue Frau und mach mit der noch viele Kinder

Noch Fragen?

Gruß pk

PS: Zum Glück hat er noch keine Blöde gefunden  :puzz:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 00:27




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