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Hänge ich beim Unterhalt mit drin?

 
(@sabess)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und versuche für meinen Freund eine weitergehende Lösung zu finden, da er von seiner Ex ziemlich verar... wird.
Grundsätzlich:
Er hat mit seiner Ex aus einer unehelichen Beziehung eine gemeinsame Tochter, jetzt 12 Jahre. Was dazwischen lief, habe ich noch nicht ganz kapiert. Er war selbständig und arbeitet seit 1 Jahr als AN -hatte davor logischerweise kein regelmäßiges Einkommen.
Seit mehr als 1 Jahr weiss ich dass er Unterhalt zahlt (was vorher lief habe ich noch nicht kapiert), da kommen reihenweise Pfändungsbeschlüsse, Gerichtsvollzieher usw.
Er muss reihenweise Rechnungen aus der alten Wohnung zahlen, alles was Post, Telekom usw. bei der EX nicht holen können kommt zu ihm.

Und permanent steht das JA da und fordert extra Geld, wobei sie ihm aber nicht sagen wofür, sondern nur dass der Anspruch rechtmäßig wäre....

Kurz: er hängt echt am Rande der Existenz, die Schulden steigen jeden Monat und eigentlich kann er nicht mal den Unterhalt des Kindes zahlen (wie bei vielen hier).

So was mich jetzt zuerst interessiert:
Wenn wir beide jetzt zusammen in eine Wohnung ziehen, (Heirat ist durch das Finanzchaos erstmal kein Thema) hat das Auswirkungen auf seine Unterhaltsverpflichtungen etc.?
Können die mir dann auch an mein Geld, von wegen wenn ich ihn unterstütze hätte er mehr Geld übrig?Was muss ich dabei beachten? Ich verdiene deutlich mehr als er.

Wenn jetzt nur ich die neue (gemeinsame) Wohnung zahle und im Mietvertrag stehe, dann können Sie ihm das jetzige Mietgeld auch abknöpfen oder?
Danke für Eure Hilfe
tschau sabess

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2005 15:21
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin.

In der Tat, ein echtes Chaos. 🙂

Punkt 1: da dein LG und seine Ex nicht verheiratet waren, bekommt sie keinen Unterhalt.

Punkt 2: Das JA muß irgendwelche Forderungen auch belegen können. Definitiv einfach fordern und mit der Aussage "alles ist rechtmäßig, vertrauen Sie uns gefälligst!" abbügeln ist nicht. Dein Freund muß da aktiv werden und einen rechtsmittelfähigen Bescheid über diese Forderungen einfordern. Da steht dann alles drin: Höhe, Grundlage, und bis wann. Damit kommt in diesen Teilbereich erstmal Ordnung rein, dann kann man sehen, ob eventuell Selbstbehalt u.ä. unterschritten wird.

Punkt 3: Sofern er bei
"Er muss reihenweise Rechnungen aus der alten Wohnung zahlen, alles was Post, Telekom usw. bei der EX nicht holen können kommt zu ihm."
mit unterschrieben hat, haftet er in der Tat mit. Allen Pfändungsbeschlüssen geht auch ein Mahnbescheid voraus, und bei Nichtanerkennung desselben auch ein Gerichtsverfahren. Sollte er die Mahnbescheide allerdings mißachtet haben, sind diese nach 14 Tagen gültig. Das nennt man dann dumm, denn es steht auch drauf. Auch hier sofort Ordnung reinbringen, am Besten mithilfe einer Liste, in der alles aufgeführt wird (Warum, wann, wieviel). Ansonsten soll er stehenden Fußes zu einer Schuldnerberatung aufbrechen.

Punkt 4: wenn ihr zusammenzieht, kann man ihm daraus anders als bei Geschiedenen keinen Bounus im unterhaltsrechtlichen Sinn stricken, sofern er Kindesunterhalt gemäß der DT leistet. Wegen der Pfändungen würde ich mal auf Sky warten, ich hatte noch nie eine und kenne mich damit auch nicht aus. Angerechnet würde dein Einkommen nur bei Adoption des Kindes oder falls er von Hartz IV lebt.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2005 16:05