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Habt Ihr Tipps?

 
(@hermann)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forengemeinde,
ich bin nun 3 Monate mit meiner LG zusammen. Da Ihre Wohnung wegen "Eigenbedarf" gekündigt wurde, haben wir uns entschlossen zusammenzuziehen. Besser gesagt zieht sie zu mir. Da ich ein eigenes Haus habe ist das wohl auch die beste Lösung. Nun zu meiner Frage, meine LG muß für ihre Kinder Unterhalt zahlen und meinte das ich mit ihr einen Mietvertrag machen sollte. Damit man mir nachher nichts anhaben kann. Hat da jemand von euch schon Erfahrungen gemacht bzw. kann mir jemand sagen wo ich noch drauf achten sollte?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2004 11:31
(@singsang)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Hermann,

Der Mietvertrag macht mehr Sinn, wenn Deine LG Unterhalt von ihrem Ex bekommt. Dieser wird dann gekürzt wenn sie in eine Ehe ähnliche Gemeinschaft zieht.

Dir kann man sicherlich nichts anhaben wenn Du sie einziehen läßt. Wenn Du einen Mietvertrag mit ihr machst müßtest Du allerdings Mieteinnahmen steuerlich angeben.

Evtl. macht es bei einer so frischen Beziehung Sinn, einen Vertrag zu machen um bei Unstimmigkeiten klare Regelungen getroffen zu haben.

Stichwort: Einige Dich im Guten... Dann wird es im Böseb leichter werden!

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

😉 Klaus

Auch Väter können Kinder behalten! 2 Jungs 8 & 10, geschieden, kein Unterhalt, ASR & ABR

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2004 11:39
(@hermann)
Schon was gesagt Registriert

Ja Klaus, da hast du wohl recht. Nur möchte ich in diesem "Mietvertrag", oder wie er auch immer heißen wird, drin stehen haben, was an Kosten von ihr übernommen wird. Die sogenannten anfallenden Nebenkosten. 🙂

Also ein sogenannter Pauschalbetrag. Oder was meint ihr? Gibt es dafür irgendwelche Vordrucke?

[Editiert am 26/7/2004 von hermann]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2004 12:13
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

Hallo Hermann,

einen Vorduck über einen Mietvertrag bekommst Du normalerweise in jeden gut sortierten Schreibwarenhandel, in diesem Vertrag sind auch die Nebenkosten geregelt, (z.b. als Pauschale)

Gruß Papa

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2004 14:11
 mel
(@mel)

hi herman,
ich würde dir von einem mietvertrag abraten.
aus diesem enstehen nicht nur rechte sondern auch pflichten.
warum macht ihr nicht ein art WG Konto auf dass jeder seinen anteil zahlt.

wie singsang schon schrieb, musst du die mieteinnahmen versteuern. machst du es nicht kann dieser schuss auch mal nach hinten losgehen.

mietvertrag bedeutet auch, dass sie ein recht hat bei dir zu wohnen sollte es mal dazu kommen, dass ihr euch nicht mehr versteht dann wirst du sie auch nicht einfach los.

nach meiner einschätzung musst du viele sachen bedenken bevor du einen mietvertrag mit ihr machst.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2004 14:19
(@hermann)
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Ich hatte eigentlich mehr an soetwas gedacht:

Herr .... und Frau ..... schließen am heutigen Tag nachfolgende Vereinbarung:

1. Herr .... ist Eigentümer der Wohnung ... sowie aller dort befindlichen Einrichtungsgegenstände laut beiliegender Liste (Anmerkung: diese sollte möglichst genau erstellt werden und zum Vertrag als Anhang angeheftet werden; sie kann auch jederzeit einvernehmlich ergänzt werden).
Herr ... und Frau ... sind eine Lebensgemeinschaft eingegangen und Herr ... räumt Frau ... für die aufrechte Dauer der Lebensgemeinschaft das Recht ein, mit ihm in der Wohnung ... gemeinsam zu wohnen.

2. Alle mit der Wohnung und deren Nutzung zusammenhängenden Kosten trägt Herr ..... nach Außen hin alleine. Im Innenverhältnis der Vertragspartner verpflichtet sich Frau ... aufgrund der eingegangenen Lebensgemeinschaft für die aufrechte Dauer ihres Nutzungsverhältnisses an der Wohnung ... dazu einen monatlichen Wohnungskostenbeitrag (für anteilige Betriebskosten) von Euro ... an Herrn ...... zu bezahlen. Dieser Betrag ist wertgesichert und erhöht sich zu jedem Jahresersten um 2 Prozent.

3. Für den Fall, dass die Lebensgemeinschaft von einer der beiden Vertragsparteien (zu Beweiszwecken empfehle ich) mittels eingeschriebenem Brief für aufgelöst erklärt wird, verpflichtet sich Frau ... die Wohnung mitsamt ihren Fahrnissen (Anmerkung: dies sind alle in Ihrem Besitz befindlichen persönlichen Gegenstände) spätestens drei (oder vier?, fünf?) Monate ab dem Zugang der Erklärung der Auflösung der Lebensgemeinschaft zu räumen, ohne Ansprüche auf die Wohnung ..... und deren Einrichtungsgegenstände (laut beiliegender Liste) geltend zu machen.

Ist das wohl so in Ordnung oder doch zu dick aufgetragen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2004 14:20
 Geli
(@geli)
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Hallo Hermann,

sag mal, was hast du denn vor, ist das nicht etwas zu fett? Wollt ihr euch wirklich hinsetzten und aufschreiben welche CD in welchen Schrank gehört? hast du schon mal solche schlechten Erfahrungen gemacht? Das würde es erklären.
Also ich denke so: Mietvertrag kannst du machen unter Euch, sie überweist dir Miete, damit hat sie einen Nachweis über ihre mietzahlungen. Denn, sollte mal eine Unterhaltsneuberechnung oder Anwalt wegen solcher Sachen nötig sein, muß sie ihre Mietkosten nachweisen. Da ihr eine LG seid, braucht ihr keinen offiziellen Mietvertrag und somit hat sich das mit der Steuer auch erledigt. Im übrigen hat das niemanden zu interessieren, ob ihr nur WG macht oder LG(außer bei Unterhalt) Und wieso kommst du darauf, das man eine LG per Einschreiben aufgelöst? Oder das das was im Mietvertrag zu suchen hat? Bisher habe ich von Eheverträgen gehört, was du hier machen willst, ist ein "Lebensgemeinschaftsichhabangstwaszuverlierenvertrag". Ist ja auch verständlich, aber kann man so eine Beziehung gestalten? Ist eine wirkliche Frage von mir.

Gruß Geli

"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2004 21:52
(@hermann)
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Hallo Geli,

erst einmal danke für deine ehrliche Meinung.

Ich persönlich finde das auch ziemlich dick aufgetragen, aber meine LG möchte das gerne in dieser Art. Sie ist mit ihrem Ex derbe auf die Schn... gefallen und "bettelt" jetzt noch teilweise hinter ihren Sachen her. Um das zu vermeiden möchte sie von vorne herein klare Verhältnisse. Wie sagte sie, man kann diese Vereinbarung ja jeder Zeit wieder zerreissen.

Das mit den monatlichen Zahlungen finde ich in Ordnung...nur was sollte die Zahlung alles beinhalten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2004 10:26
 Geli
(@geli)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Hermann,

sag bitte mal, wie lange die Beziehung mit Ex deiner Freundin vorbei ist. Ehrlich gesagt, überstürze das nicht, du machst dir ja doch Gedanken über ihren Wunsch und findest das gar nicht so prickelnd. Ihr solltet vielleicht doch erst mal überlegen, ob sie in der Nähe eine Wohnung mietet. Wenn Sie Zweifel hat, dann solltest du auch Zweifel haben, will Ihr nichts unterstellen, ich sags nur nach meinem Empfinden.
Machs doch vielleicht so: Sie schreibt ganz genau auf, wieviel Löffelchen sie mitbringt, usw. das bestätigst du mit deiner Unterschrift, also so eine Art Inventar ihrer Mitbringsel(Unterschrift von beiden, Datum). Auf jeden Fall keinen Mietvertrag, nie nich, so wie ich das lese!!

Auf dem Kontoauszug muß stehen, wieviel sie wann und warum zahlt, aber das ist ihre Sache.

Du triffst mit Ihr eine schriftliche Vereinbarung, seit wann sie wohnt und wieviel sie bezahlt , wann fällig. und ehrlich gesagt, wer kam denn auf die 2 % Steigerung????!!! Da sind so einige Bolzen drin.
Sie kann ja dazu schreiben und natürlich extra darunter unterschreiben, das sie geht, wenn LG vorbei.

Und das nennt sich dann meinetwegen Beteiligung an Wohnkosten.

Ob ihr das so reichen würde?

Gruß Geli

"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2004 11:43
(@maigruen)
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Hallo Hermann,
also ich hatte das Problem umgekehrt. Ich bin in das Haus meines Ex-Freundes eingezogen und er kam mit einer Mietforderung und einem Mietvertrag. Er war ein gebranntes Kind.
Ich habe mich dann schlau gemacht und im Internet gesucht und gefunden. "In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ist es nicht üblich, wenn einer in das Eigentum des anderen zieht Miete zu zahlen. Das würde einer Wohngemeinschaft gleichkommen und eine Wohngemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft." Ist die Lebensgemeinschaft beendet hast der Eigentümer das Recht, den anderen von heute auf morgen "auf die Straße" zu setzen.

Es gibt in einem solchen Fall keine rechtliche Absicherung.

Ich hatte genau aus diesem Grund eine Riesenangst in das Haus zu ziehen, habe es aber dann doch getan. Die Beziehung ist in die Brüche gegangen und ich hatte innerhalb eines Tages eine neue Wohnung, in die ich allerdings erst einem Monat später einziehen konnte. Ich hatte meinen Ex-Freund gebeten noch so lange dort wohnen zu können bis ich eine neue Wohnung habe. Morgen ist mein Umzugstag und heute meine letzte Nacht dort. Wir haben versucht, uns bis heute zu gut es geht aus dem Weg zu gehen. Ich kann dir gar nicht sagen, wie es mir und bestimmt auch meinem Ex in den letzten 4 Wochen gegangen ist.

Vielleicht geht es deiner Freundin auch so wie es mir gegangen ist, sie hat möglicherweise Angst bei dir einzuziehen, weil sie weiß wie es kommen könnte oder auch schon anderes erlebt hat.

Wie lange seit ihr zusammen?

Wir waren 3/4 Jahre zusammen und ich bin dann in das Haus gezogen. Heute bin ich der Meinung, dass war zu schnell. Mein Ex-Freund hatte auch 2 kleine Kinder (7 und 9) und ichmusste mich erst einmal eingewöhnen, dabei ist viel "den Bach heruntergegangen".

Ich würde heute nicht mehr so schnell mit jemandem zusammenziehen.

Viele Grüße
Dagmar

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2004 18:33




(@maigruen)
Schon was gesagt Registriert

PS.: Ich habe mich natürlich zur Hälfte an den Nebenkosten und Lebensmittel beteiligt.

Ein Mietvertrag, wie er im allgemeinen üblich ist sieht anders aus. Auf mich macht er den Eindruck, als ob deine Freundin wirklich Bedenken hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2004 18:36