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Habe ich richtig gerechnet ?

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(@octavian)
Schon was gesagt Registriert

Hi Brille007

" das Kind ist noch nicht mal geboren - aber sein "Vater" weiss bereits, was alles nicht gehen wird und verdrückt sich, um "Geld zu sparen"
Klar ich werde bestimmt Geld sparen wenn ich in einem Drittland von 80 - 120 €  Monatseinkommen ums Überleben kämpfe. :=)
Und jemand der ca 1200 € verdient hat bestimmt tausende Euros auf dem Sparbuch. :=)

" im Ausland nicht weiterbezahlt wird? Und dass man ziemlich weit weg abhauen muss, bis man ein Land findet, wo der Arm des deutschen Familienrechts nicht mehr hinreicht? "
So weit muss es auch nicht sein, schon in den Nachbarnländern spätestens in Spanien gibts kein Arm des deutschen Familienrecht.

" Dieses sichere Einkommen, eine Krankenversicherung und ein paar andere Dinge wirst Du Dir möglicherweise demnächst zurückwünschen."
Stimme ich Dir diesbezüglich zu.

Ich habe die Beziehung nicht beendet. Ich wurde nach der Befruchtung entsorgt. Sogar die KM konnte mir bis heute nicht argumentieren
wieso sie die Beziehung beendet hat. Wenn ich ein Rabenvater wäre der eine Frau schwängert und sich anschliessend verXXXXX./ verdrückt :=)
Dann könnte ich deine Meinung verstehen.

LG Octavian

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2012 03:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Octavian,

So weit muss es auch nicht sein, schon in den Nachbarnländern spätestens in Spanien gibts kein Arm des deutschen Familienrecht.

wer hat Dir denn diesen Unsinn erzählt? Vielleicht liest Du mal Dokumente wie >>>DIESES<<<. Und natürlich den >>>§ 170 StGB<<<. Wenn Du "Ruhe" vor Deinen Unterhaltspflichten haben möchtest, musst Du schon nach Asien oder Südamerika auswandern. Und auch dort bleiben.

Ich habe die Beziehung nicht beendet. Ich wurde nach der Befruchtung entsorgt. Sogar die KM konnte mir bis heute nicht argumentieren
wieso sie die Beziehung beendet hat.

Wer eine Beziehung beendet und was er/sie für Gründe dafür hat, spielt für die UH-Pflicht doch keine Rolle!

Wenn ich ein Rabenvater wäre der eine Frau schwängert und sich anschliessend verXXXXX./ verdrückt :=)
Dann könnte ich deine Meinung verstehen.

Genau das hast Du doch gerade vor: Das Kind ist noch nicht einmal geboren - aber Papa hat sich bereits verdrückt. Mit diesem Wissen muss ein kleiner Mensch aufwachsen: Der wollte mich nicht.

Es ist tatsächlich nicht immer einfach, seiner Vaterrolle gerecht zu werden, wenn man von der Mutter seines Kindes getrennt ist. Tausende von Vätern, die in diesem Forum schon nach Rat und Hilfe gesucht haben, tun - und schaffen - aber genau das.

Es ist Deine Entscheidung; Du musst damit leben und sie verantworten. Applaus wirst Du in diesem Forum mutiger Väter für Deine Feigheit allerdings nicht bekommen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2012 04:33
(@octavian)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille007 !
" wer hat Dir denn diesen Unsinn erzählt? "
Ich könnte Dir auch ein Gesetzt posten in dem steht, dass es einer Frau verboten ist ohne Burka oder Kopftuch in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Kommt jetzt z.b ein afghanischer Henker nach Deutschland und richtet die Afghanerin hin weil sie in Berlin ohne Kopftuch durch die Gegend läuft ?
Deutsche Gesetze hören an der deutschen Grenze auf . Wen juckt z.b in Spanien § 170 StGB ?
Denkst Du in Spanien holt Dich die Polizei gegen Deinen Willen ab und entnimmt Dir eine Blutprobe ? Das z.b ist in Spanien verboten.

" Wer eine Beziehung beendet und was er/sie für Gründe dafür hat, spielt für die UH-Pflicht doch keine Rolle! "
Vielleicht sollte es sofern man das glaubhaft nachweisen kann, damit z.b ein verheirateter fürsorglicher und fleissiger Familienvater der von seiner Ex mit der halben Stadt betrogen wurde,
nicht sein ganzes Leben für eine XXXXXXXX zahlen muss.

" Genau das hast Du doch gerade vor ... "
Auch hier gehen unsere Meinungen ausseinander. Ich hatte vor ein Vater zu sein, doch das habe ich schon mehrmals erläutert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2012 01:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Octavian,

Ich könnte Dir auch ein Gesetzt posten in dem steht, dass es einer Frau verboten ist ohne Burka oder Kopftuch in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Kommt jetzt z.b ein afghanischer Henker nach Deutschland und richtet die Afghanerin hin weil sie in Berlin ohne Kopftuch durch die Gegend läuft ?

nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich...

Deutsche Gesetze hören an der deutschen Grenze auf . Wen juckt z.b in Spanien § 170 StGB ?

vielleicht solltest Du gelegentlich mal in eine Tageszeitung schauen. Und/oder die Dir zur Verfügung gestellten Links lesen. Du würdest feststellen, dass Spanien zur EU gehört und die Landesgrenze Dich vor gar nichts schützt. Und vielleicht auch, dass man dort nicht gerade auf ausländische Arbeitnehmer wartet...

Vielleicht sollte es sofern man das glaubhaft nachweisen kann, damit z.b ein verheirateter fürsorglicher und fleissiger Familienvater der von seiner Ex mit der halben Stadt betrogen wurde,
nicht sein ganzes Leben für eine XXXXXXXX zahlen muss.

Du bezahlst nicht für Deine Ex, sondern für Dein Kind. Der Rest ist Stammtischlogik von der Sorte "Versicherungen betuppen und Banken beklauen ist ok; die haben eh genug Geld".

Ich hatte vor ein Vater zu sein, doch das habe ich schon mehrmals erläutert.

nein, das hattest Du nicht, denn Du hast es nicht einmal versucht, sondern verdrückst Dich bereits vor der Geburt mit fadenscheinigen Gründen. Dasselbe infantile Verhalten wie bei 5-jährigen Sandkastenkindern; dort heisst es "wenn ich nicht der Bestimmer sein darf, spiel' ich überhaupt nicht mit."

Vielleicht tut Deine Ex Dir (und sich) ja den Gefallen, auf dem Standesamt "Vater unbekannt / schnelle Nummer hinter der Disco" anzugeben. Denn einen "Vater", der sich vor seinen Pflichten drückt und nur auf der Matte steht, um seine "Rechte" einzufordern, braucht kein Kind.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2012 14:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Octavian,

Dein Denken ist wirklich naiv. Zwischen den EU-Ländern und ja sogar Drittländern gibt es Rechtshilfeabkommen. Wenn es ein hier rechtskräftiges Urteil gibt oder einen gültigen Titel, dann kann man diese durch Amtshilfe auch im Ausland vollstrecken lassen. Sonst könnte sich ja jeder Dödel hinter die holländische Grenze stellen und die Zunge rausstrecken und die Nase machen.

So einfach ist das eben nicht. Klar, die deutsche Polizei marschiert nicht in Spanien ein und nimmt Dich da hops. Aber Vollstreckungen im Ausland sind nichts Ungewöhnliches. Ob Du nun wegen langfristigen 2-300 Euro im Monat untertauchst, na jut, das musst Du selber wissen.

Aber das beleidigte Sandkastenkind schwirrt mir bei Deiner Argumentation ehrlich gesagt auch vor dem inneren Auge rum.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2012 19:01
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin Octavian,

ich muss gestehen, dass ich für Deine Lösung und auch Deinen Willen, Dich hier nicht zum Unterhaltssklaven zu machen, Sympathie empfinde und für Deinen Mut, hier alles aufzugeben und im Ausland ein neues Leben anzufangen sogar eine gewisse Bewunderung hege.

Warum Du hier im Forum relativ hart angegangen wirst und für eine von vorneherein aussichtslose Sache kämpfen sollst, ist mir nicht ganz klar, alldieweil wir hier mit ähnlichen Fällen Forenerfahrung haben, wo Väter mit hohem finanziellen, emotionalen und gesundheitlichen Aufwand dafür kämpfen - außer Zahlesel zu sein - für ein paar Stunden (oft noch unter Aufsicht) Umgang mit ihrem Kind zu haben und nicht mehr erreichen und mitnichten eine Vaterolle ausfüllen können.

Eine Frau wie Deine Ex wird auch nach Deiner Schilderung nicht zulassen, dass Du bei der Geburt dabei bist, sie wird Dir nicht das Baby nach der Geburt zeigen und sie wird erst recht keinen Umgang mit dem Baby zulassen.

Wie hoch die Chancen sind, ein frischgebackene Mutti in Deutschland vors Gericht zu zerren, als Mann auf sein Umgangsrecht zu berharren und dieses durchgesetzt zu kriegen, wissen doch alle hier.

Einem Hilfesuchendem dauernd vorzuhalten, er entziehe sich seiner Vaterrolle, ist doch ungerechtfertigt, wenn hier gar keine Vaterrolle vorgesehen ist. Insofern finde ich es durchaus statthaft, mit dem Gedanken zu spielen abzuhauen.

Ich frage mich selbst oft, ob ich (natürlich in Unkenntnis meines süßen Sohnes), das alles nochmal auf mich nehmen würde, wenn ich die Entscheidung hätte. Und ich hatte nicht mit Entsorgung und Umgangsboykott zu kämpfen, sondern nur mit dem normalen Exenwahnsinn der Demütigung und Machtdemonstration.

Auch der immer wieder zitierte Spruch " Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren" halte ich für blanken Unsinn (jedenfalls in dem Zusammenhang, in dem ich ihn immer wieder lese). Einen Kampf, den ich aufnehme und verliere oder eben ohne Ergebnis jahrelang führen muss, ist doch etwas anderes als einen Kampf, den ich wegen Aussichtslosigkeit erst gar nicht anfange. Im ersten Fall bin ich finanziell, physisch und/oder psychisch und/oder gesundheitlich ruiniert, im zweiten habe ich ein neues Leben.

Und das will der TO. Kann ich verstehen. Dass der lieben Ex nebenbei das Rundrumsorglosversorgerpaket entzogen wird, ist ein netter Nebeneffekt. Plan nur zum Teil geglückt.Gibt zwar Unterhaltsvorschuss ,aber nur fürs Kind, dann nur höchstens 6 Jahre und auch unterhalb des Mindestsatzes (warum der Bedarf eines Kindes in den Augen des dtsch. Familienrechtes von der Quelle der Zahlung abhängig ist, wird wohl ihr Geheimnis bleiben).

Ja, und das Kind? Richtig, ein Kind hat Anspruch auf beide Elternteile. Und auf Unterhalt natürlich. Solange aber deutsche Gerichte nicht dem Umgang den Vorrang einräumen und / oder an den Unterhalt koppeln, solange es also nicht möglich ist, sich gegen den erklärten Willen eines Elternteiles als anderen Elternteil beim Kind einzubringen, solange finde ich es legitim, sich Gedanken zu machen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

LG,
Mux

P.S.: Allerdings solltest Du Dich hinsichltich der rechtlichen Situation eingehender informieren. So was z.B. ist ein grober Irrtum:

Deutsche Gesetze hören an der deutschen Grenze auf . Wen juckt z.b in Spanien § 170 St StGB?

"Die Nichterfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ist in Deutschland gemäß § 170 StGB
strafbewehrt. In einem Strafverfahren ist es auch möglich, einen Unterhaltstitel zu erwirken.
Zudem kann die Staatsanwaltschaft den Unterhaltsschuldner international zur Festnahme oder
Aufenthaltsfeststellung ausschreiben. Dann kann die Ausstellung eines deutschen Reisepasses
gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 Passgesetz versagt werden."

(aus http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3451346/Daten/2103097/dddurchsetzungunterhaltsansprueche.pdf )

Allerdings hast Du ja nach eigener Aussage noch nicht die Vaterschaft anerkannt - und damit gibt
es - selbst nach deutschem Recht - noch keinen Unterhaltsanspruch.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2012 15:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Mux.
Genauso sehe ich es auch.

P.S.: Allerdings solltest Du Dich hinsichltich der rechtlichen Situation eingehender informieren. So was z.B. ist ein grober Irrtum:
(aus http://www.spanien.diplo.de/contentblob/3451346/Daten/2103097/dddurchsetzungunterhaltsansprueche.pdf )

Allerdings hast Du ja nach eigener Aussage noch nicht die Vaterschaft anerkannt - und damit gibt
es - selbst nach deutschem Recht - noch keinen Unterhaltsanspruch.

Allerdings sehe ich die Wirksamkeit deutscher "Rechtsprechung" etwas differenzierter.
Die Begeisterung der jeweiligen Länder, sich für deutsche Geldforderungen einzusetzen, ist durchaus unterschiedlich.
So sind die Hardliner des Unterhaltsrechts D, Ö und CH sehr gerne bereit, sich gegenseitig bei ihren Repressalien zu unterstützen, während Spanien damit sehr zurückhaltend umgeht.
Und die deutschen Truppen werden vermutlich nicht mal wegen eines Unterhaltsflüchtlings in Spanien einmarschieren. Und ein Reisepass ist in Spanien auch entbehrlich.
Richtig ist es aber in jedem Falle, sich gut zu informieren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 09:46
(@zahltag39)
Schon was gesagt Registriert

Hi Octavian !

Falls Du noch da bist nimm mich mit !

Meine Geschichte ähnelt strak Deiner. Auch ich werde nie ein Vater sein dürfen  und wie ein 1 € Jobber leben.
Leider besitze ich keine kriminelle Veranlagung, deshalb würde ich es mir nicht zutrauen alleine auszuwandern. Erst recht nicht nach Paraguay.
Hoffe du hast Köpchen und kannst Dich dort selbstständig machen. Zu zweit ist es bestimmt leichter. Deine Entscheidung.

Zahlta39

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2012 00:36
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