Hallo zusammen !
Ich werde in 2 Monaten Vater, zu meiner Exfreundin habe ich leider kein Kontakt. Hoffe das wird sich bald ändern.
Lebe alleine, bin berufstätig, noch keine Kinder, WM 410 €
Mein Durchschnittsmonatsnetto 1320 €, ( Jahresnetto + Weinachtsgeld : 12 = 1320 )
- 5 % von meinem letzten Bruttolohn berufsbedingte Aufwendungen ( 1320 - 85 )
= 1235 bereinigtes Netto. ( lustig auf meinen letzten 2 Lohnabrechnungen habe ich weniger )
1235 - 225 KU = 1010 €
Falls ich richtig gerechnet habe bleiben mir 1010 €. Wie sieht es in der Praxis aus ? Rechnet das JA genau so ?
Gruss Octavian !
Hi,
für berufsbedingten Aufwand werden 5% vom Nettolohn angesetzt, also 66 Euro. Hast Du noch eine private Altersvorsorge (Lebensversicherung, Riester, etc. pp)?
Unterm Strich macht es aber nichts aus, denn für den KU Stufe 1 der DDT von 225 Euro bist Du leistungsfähig. Und für den Unterhalt der Ex bist Du dann nicht mehr leistungsfähig, da weniger als 1050 Euro übrig bleiben.
Aufpassen musst Du, dass sie Dich nicht in Stufe 2 der DDT schieben wollen, mit der Begründung, Du seist nur 1 Person zu Unterhalt verpflichtet. Selbst wenn Du für die KM nicht leistungsfähig bist, zählt sie für die Eingruppierung gem. DDT mit. Es bleibt also bei Stufe 1, mehr würde ich auf keinen Fall titulieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
habe keine private Altersvorsorge, würde bei meinem Lohn vermutlich nichts bringen und ich hätte noch weniger zum überleben.
Hoffe dem JA reichen die 225 €.
Wenn nicht, dann denke ich über private Altersvorsorge nach, was ist mit meiner Miete, die liegt über 360 € ?
50 m ² für eine Person ist bestimmt nicht wenig aber ich denke für einen berufstätigen Menschen der zumindest lt Gesetz sein Kind alle 14 Tage übers Wochenende zu sich holt angemessen.
Hi,
die HABEN dem JA zu reichen. DIE haben zu titulieren, was DU sagst. Bring eine Befristung bis zum 18. Geburtstag mit rein. Wenn sie das nicht tun, stehst Du auf, wünschst ihnen nen guten Tag und gehst zum Notar den KU titulieren. Das alles natürlich nur, wenn die Vaterschaft (unzweifelhaft) geklärt ist und feststeht.
Die Kosten für die Wohnung sind im Selbstbehalt enthalten. Den wird Dir auch niemand raufsetzen, weil Du drüber liegst. Das könnte ohnehin nur das Gericht bzw. die KM und Du, wenn ihr euch einig seid und keine Dritten (JA wegen Unterhaltsvorschuss, ARGE) ins Spiel kommen.
Ich denke, mit den 225 Euro liegst Du richtig, daran wird es nichts zu rütteln geben.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Darf ich noch Vermögenswirksame Leistungen abschliessen ?
habe einiges im Netz darüber gelesen, so wie ich das verstehe nur wenn man vor oder während der Ehe diese hatte, selbst im Trennungsunterhalt kann man die vom Ehegattenunterhalt abziehen.
Da ich nicht verheiratet war weiss ich nicht in welcher Phase ich mich befinde. Ist schon verrückt !
Hallo Octavian,
hm, vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt, daher kannst du diese nicht unterhaltsmindernd berücksichtigen lassen. Gegebenfalls könnte dies sogar teilweise als geldwerter Vorteil gelten, der unterhaltssteigernd wirkt. Beim KU wäre das für dich allerdings unkritisch, denn mit 1.235 Euro 1.254 Euro bereinigtem Netto bist du weit genug weg von der nächsten Zeile der Düsseldorfer Tabelle (die beginnt bei 1.500 Euro), als dass ein paar Euro vermögenswirksame Leistung da einen Unterschied machen würden; aufpassen müsstest du gegebenenfalls beim Unterhalt für Madame, denn alles, was nach Abzug des Kindesunterhalts noch oberhalb eines rechnerischen Einkommens von 1.050 Euro liegt, steht im Prinzip für die Weiterleitung an Madame zur Verfügung.
Möglicherweise meinst du aber gar keine vermögenswirksamen Leistungen, sondern vielmehr eine zusätzliche Altersvorsorge wie z.B. einen Riestervertrag oder eine Lebensversicherung. Anders als vermögenswirksame Leistungen zahlst du so etwas aus eigener Tasche; solche Ausgaben kann man bis zu einer gewissen Obergrenze (d.i. 4% des Bruttoeinkommens) vom Netto abziehen, und erhält so ein entsprechend niedrigeres bereinigtes Nettoeinkommen, und dadurch ggf. eine niedrigere Unterhaltszahlung. In deinem Fall nützt das aber nix:
- Beim Unterhalt an Madame ist es egal, weil du dafür ohnehin nicht leistungsfähig bist, und es ist kein Unterschied, ob du wegen eines neu abgeschlossenen Altersvorsorgevertrags sogar noch leistungsunfähiger wirst: Weniger als Null Euro Unterhalt geht nun mal nicht. Eine zusätzliche Altersvorsorge könnte aber ggf. in dem Moment interessant werden, wo eine zukünftige Gehaltserhöhung dich jenseits der 1.050 Euro bringen würde.
- Beim KU ist es egal, weil du auch so nur für den Mindestunterhalt leistungsfähig bist. Es ist in der Theorie zwar möglich, unterhalb des Mindestunterhaltes zu landen ("Mangelfall"), aber in der Praxis wird das Gericht gerade im Mangelfall jeden Abzugsposten auf den Prüfstand stellen, und zusätzliche Altersvorsorge würde dann mutmaßlich eh' von der Liste der Abzugsposten gestrichen werden.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Octavian,
auch wenn es jetzt nicht zum Unterhalt passt:
Ich werde in 2 Monaten Vater, zu meiner Exfreundin habe ich leider kein Kontakt. Hoffe das wird sich bald ändern
auch das ist eine wichtige Baustelle an der Du arbeiten solltest und auch musst. Vielleicht machst Du noch einen neuen Beitrag auf und erzählst uns etwas mehr zur Vorgeschichte. Dann können wir hier sicherlich auch noch den ein oder anderen Tipp geben. Gruß Ingo
@Malachit
Ich habe die Vermögenswirksamen Leistungen gemeint.
Unterhalt an Madame : Ich bin an der Grenze. Es gibt Monate da bekomme ich nicht mal mein bereingtes Netto raus. Auch nicht das welches du gestrichen hast ! Das 13 te Einkommen macht alles unübersichtlich.
Am Besten 12 Umschläge Jan - Dez Weinachtsgeld aufteilen :crash:
@Ingo
Meine Baustelle gehört wirklich nicht hierher. Aber danke für das Angebot !
Hallo Octavian,
Ich habe die Vermögenswirksamen Leistungen gemeint.
Dann guck mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien jenes Oberlandesgerichtes, das am Wohnort des Kindes zuständig ist. Wenn es sich z.B. um das OLG Schleswig handeln würde, hättest du unter Punkt 10.6: "Die vermögenswirksame Leistung des Arbeitgebers und die Arbeitnehmer-Sparzulage gehören nicht zum Einkommen. Der vermögenswirksam gesparte Betrag mindert nicht das anrechenbare Einkommen." Will sagen, anders als von mir oben befürchtet, dürfte es im Bereich dieses OLG nicht zu einer Erhöhung deines bereinigten Nettos führen, und damit auch nicht zu einer Überschreitung des Selbstbehaltes von 1.050 Euro, der die Leistungsfähigkeit für Betreuungsunterhalt auslösen würde; andererseits ist da auch nichts, was dein bereinigtes Netto mindern würde. Aber wie gesagt: Guck mal bei jenem OLG, das am Wohnort des Kindes zuständig ist; die Regelungen aller anderen OLGs sind für dich ohne Bedeutung.
Unterhalt an Madame : Ich bin an der Grenze. Es gibt Monate da bekomme ich nicht mal mein bereingtes Netto raus. Auch nicht das welches du gestrichen hast !
Yep, du bist an der Grenze. Knapp unterhalb der einzigen Grenze, auf die es in deinem Fall wirklich ankommt (nämlich 1.050 Euro nach Abzug des Kindesunterhaltes). Daher gibt's voraussichtlich auch keinen Unterhalt für Madame persönlich; auf dieser Baustelle somit erst mal: Entwarnung.
Die Zahl, die ich gestrichen habe, stammt übrigens aus deiner nicht ganz korrekten Einkommensbereinigung, die Pauschale für berufsbedingte Kosten beträgt nun mal leider nur 5% vom Netto, nicht 5% vom Brutto, wie du zunächst angenommen hattest. An der Höhe des Kindesunterhalts sowie an der Nicht-Leistungsfähigkeit für Betreuungsunterhalt ändert diese Korrektur in diesem konkreten Fall übrigens nichts.
Das 13 te Einkommen macht alles unübersichtlich.
Am Besten 12 Umschläge Jan - Dez Weinachtsgeld aufteilen
Ja, das ist unübersichtlich für dich, aber trotzdem wird der Unterhalt nun mal nach diesem Schema berechnet. Und was die zwölf Umschläge mit dem anteiligen Weihnachtsgeld betrifft: Auch wenn's dir lachhaft erscheint - fallls es nicht anders geht, dann musst du das halt genau so machen ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
habe keine private Altersvorsorge, würde bei meinem Lohn vermutlich nichts bringen und ich hätte noch weniger zum überleben.
Für deinen Fall sehe ich das auch so. Generell ist z.B. Riester nen tolles Sparschwein. Anstatt die Kohle an Dritte zu schieben, gibst du sie erstmal in den Riester Pott und löst diesen wieder auf, wenn die Unterhaltspflicht beendet ist, oder sich überschaubar entspannt.
Ich habe nach der Trennung und kurz vor der ersten Unterhaltsverhandlung auch einen solchen Riester Vertrag abgeschlossen, habe allerdings die staatliche Förderung nicht beantragt. Die müsste ich eh retour zahlen. (Vorsicht, wem Pfändung droht!!! Riester ist nur pfändungssicher, wenn die Förderung beantragt wurde). So konnte ich TU/BU Forderungen reduzieren und bin bei 100% DDT gelandet.
BTW: Andere Vorteile einer Riesterrente sind mir nicht bekannt.
Ich arbeite seit über 10 Jahren 30 Std Woche/5 Tage/2 Schichten. Kann das für mich negative Auswirkungen haben selbst wenn der KU zu min. 100 % abgedeckt ist ?
Kann mir die freundliche JA Mitarbeiterin sagen, dass der Selbstbehalt oder BU Betrag nur für Vollzeitbeschäftigte ( min 38 - 40 + std Woche ) gielt,
und dementsprechend mein SB gegenüber der Kindesmutter um z.b 100 € reduziert ?
@ILikeGanja danke für den Tipp, wieviel % haben sie Dir ausgezahlt ?
@ILikeGanja danke für den Tipp, wieviel % haben sie Dir ausgezahlt ?
Noch Riester ich. Meine gEf hängt noch immer beim Jobcenter und wird nun doch wohl erst nächstes Frühjahr eine Umschulung machen. Verklagt da gerade ein Versicherung und/oder Jobcenter.
Ich werde noch gute 2 Jahre vom Finanzamt wegen Rückständen gepfändet. Wenn ich Riester und zweite Private Altersvorsorge jetzt kündige, hab ich das FA zwar von den Backen, dafür bekommt aber das JC dann die Meldung, dass es sich bei mir wieder lohnt, anzuklopfen. 😉
Die Private bekomme ich zu ca 104% zurück
Bei der Riester muss ich lediglich den steuerlichen Vorteil zurückzahlen, Förderung hatte ich ja nicht beantragt.
Moin Octavian,
Für eine 3-köpfige Familie mit einem Netto-Einkommen von 1600€ kann es schon bei Zusammenleben recht eng werden. Dies gilt erst recht für getrennte Haushalte, in denen ein Kind jeweils zeitweilig lebt.
Hast Du neben und in Ergänzung zu unverbindlichen OLG-Leitlinien Deine Situation auch schon nach den klaren Bestimmungen des SGB II durchgerechnet?
Das SGB erfaßt die Situation getrennte Familien sehr viel realistischer und regelt verbindlicher.
W.
Moin,
@iLikeGanja:
Bei der Riester muss ich lediglich den steuerlichen Vorteil zurückzahlen, Förderung hatte ich ja nicht beantragt.
... dann bin ich mal auf Deine Erfahrungen gespannt, ob der Versicherer die (in den ersten Vertragsjahren schon mal bei 30%-50% liegenden) Abschluss- und Verwaltungsgebühren zurückerstattet.
Meine Meinung: Als kurzfristiges Sparbuch taugt Riester nix, langfristig (aufgrund der nachgelagerten Besteuerung) schon eher.
@Wildlachs:
[...] zu unverbindlichen OLG-Leitlinien [...]
... irgendwie mag ich Deinen Humor und bin gespannt auf die Debatte, ob OLG-Leitlinien unverbindlicher als Elternvereinbarungen sind (BITTE NICHT).
Gruß
United
@Wildlachs,
SGB ,,Da blicke ich leider nicht durch ....
Verstehe auch die 1600 € für 3 köpfige Familie nicht ganz.
Meine Exfreundin hat vor der Schwangerschaft gearbeitet, sie hat einen ubefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn sie sich von mir nicht getrennt hätte, hätten wir mein Lohn + Elterngeld + Kindergeld. Das wären nach meiner Rechnung ca. 2200 +.
Nach einem Jahr könnte auch meine Exfreundin wieder arbeiten. Da wir in verschiedenen Schichten arbeiten, wäre Betreuung des Kindes trotz Arbeit problemlos machbar.
Hätten 2 Löhne + Kindergeld ca 2600 netto. Dem Kind und uns ( auch wenns kein uns gibt )würde es besser gehen. Aber so ist es leider nicht.
Oh.
Ich bitte um Entschuldigung... :redhead:
...war zahlenmäßig in einem anderen Tröt,
...war wohl zu sehr mit 'verbindlichen' Regelungen beschäftigt. 😉
Mit 1320 € Netto kann es als Trennungsvater noch schneller finster und kalt werden.
Wenn Du Kontakt zum Kind haben willst, dann sind zum KU noch die Umgangskosten zu addieren, die Du allein aufzubringen hast.
Das unangenehme hinsichtlich des Umganges ist, je mehr Du davon hast, je mehr Du Dich umgangstechnisch kümmerst, guter Vater bist, umso ruinöser kann Deine Situation werden. Große Entfernungen zum Kind und entsprechende Reisekosten können diesen Vorgang beschleunigen.
Mache Dir und mit werdender Mutter beizeiten Gedanken über sie entlastende Betreuung und Umgang Eures Kindes. Der Umgang wird konkret Dein Vatersein bestimmen.
Wie sieht es gefühls- und stimmungsmäßig für den werdenden Vater aus? 🙂
W.
Ich werde kein Kontakt zum Kind haben.
" Wie sieht es gefühls- und stimmungsmäßig für den werdenden Vater aus? " dazu sage ich lieber nichts.
Ich werde kein Kontakt zum Kind haben.
(...)
Ist das Wunsch oder Feststellung?
W.
Das spielt für den Gesetzgeber oder das JA keine Rolle.
Hmmh... Äh... Hä?
W.