Hallo,
meine Tochter ist nun 17 Jahre alt und hat eine Ausbildung begonnen. Sie wird 485 Euro netto verdienen.
Besteht nun noch Anspruch auf Unterhalt gegenüber der Mutter? Muss der bestehende Unterhaltstitel abgeändert werden?
Gruß,
Dreamteam
Moin DT,
Unterhalt bekommt man, wenn und solange man bedürftig ist (und nicht etwa, weil man noch nicht volljährig ist). Also ist die AV zumindest teilweise auch für den Lebensunterhalt der Tochter anzusetzen. Beim Umfang kommt es unter anderem darauf an, ob Töchting noch zuhause bei Dir wohnt oder ob eine Wohnung finanziert werden muss.
Du könntest Deiner Ex also beispielsweise vorschlagen, dass sie die Hälfte der Ausbildungsvergütung von ihrem Zahlbetrag abziehen kann. Und auch Töchting sollte einen Beitrag zu Deinem Haushaltseinkommen leisten; Ausbildungsvergütung ist nicht gleich frei verfügbares Taschengeld.
Den UH-Titel musst Du nicht abändern, wenn Du nicht vorhast, ihn zu benutzen. Du könntest ihn aber der Mutter aushändigen bzw. ihr einen formlosen Vollstreckungsverzicht über den Betrag anbieten, auf den Ihr Euch geeinigt habt.
Ob man das juristische Besteck auspackt oder sich einfach unter 4 Augen verantwortungsvoll auf etwas einigt, müsst Ihr als Eltern entscheiden. Wenn Ihr halbwegs vernünftig miteinander reden könnt, braucht Ihr dafür jedenfalls keine Anwälte zu füttern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
Tochter wohnt bei mir... Bislang hat die Mutter monatlich 111 Euro gezahlt. Das war weit unter dem was das Jugendamt gefordert hatte. Aber mehr konnte/wollte sie nicht zahlen und ich hatte keine Lust zu streiten... Hatte die Unterhaltszahlungen immer auf ein Sparkonto eingezahlt welches meine Tochter mal bekommt wenn sie flügge wird und eine eigene Wohnung möchte. jetzt stellt sich halt nur die Frage, fliessen diese 111 Euro auch weiterhin oder ist es damit jetzt vorbei?
Gruß,
Dreamteam
Moin DT,
wie der Unterhaltsbetrag zustandekam, spielt keine Rolle; das JA kann ihn sowieso nicht festlegen, sondern nur berechnen (auch gerne mal falsch). In der DDT gibt es jedenfalls keinen Zahlbetrag von 111 EUR; schon gar nicht in dieser Altersstufe: Da wären - entsprechende Leistungsfähigkeit vorausgesetzt - 334 EUR die Unterkante.
Ob die Kohle weiter fliesst, entscheidet vor allem die unterhaltspflichtige Mutter. Vielleicht will sie das Geld ja auch selbst auf ein Konto packen, als Zuschuss zu Führerschein oder Wohnung. Rein juristisch (und menschlich natürlich auch) bist Du im Rahmen des GSR jedenfalls verpflichtet, sie über die veränderte Situation zu informieren. Die Tochter gegenüber ihrer Mutter zum Schweigen (oder Lügen) zu vergattern wäre jedenfalls genauso falsch wie das Signal "wir nehmen einfach, was wir kriegen können".
Lass mal die Paragraphen beiseite, setzt Euch an einen Tisch und sucht gemeinsam eine vernünftige Lösung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin.
Die richtige Formel wäre:
334-(485 - 90)/2 = ca. 137,- €.
Von daher wäre es nicht ganz unangemessen, es einfach bei den 111,-€ zu belassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.