Hallo,
habe gestern das Gutachten bekommen, welches mir mein unterhaltsrelevantes Einkommen aufzeigt.
Eigentlich alles so, wie wir es vermutet hatten.
Allerdings fällt mir auf, daß die PKV nicht zu 100 % übernommen wird, da ich unterhalb der Bemessungsgrundlage von 44500 EUR liege. Der Betrag der PKV wird prozentual berechnet, d.h. wenn ich nur 40000 EUR verdiene werden 10 % der PKV Kosten die ich geltend machen kann abgezogen.
Weiss nicht, ob dies bekannt ist, da ich bisher immer gesehen habe, daß 100 % aingerechnet werden.
lg Michael
Moin!
Kann zwar Deine Frage nicht beantworten, habe aber selber eine an Dich:
Wer macht denn solche Gutachten, bzw. wer veranlasst sie?
Und welche Relevanz haben sie, d.h. sind sie gerichtsverwertbar?
Gruß, PP
Was ist denn das für ein Richter, der Unterhaltsberechnung per Gutachten machen lässt? Faul oder blöd? Und wer bezahlt das?
Weiss nicht, ob dies bekannt ist, da ich bisher immer gesehen habe, daß 100 % aingerechnet werden.
Bekannt (und relevant) sind die Leitlinien, und da steht nur drin, dass angemessene Vorsorgeaufwendungen abzuziehen sind.
In besonderen Fällen muss man sich natürlich auch was besonderes überlegen. Und wenn Du die besondere Versicherungspflichtgrenze unterschritten hast und dennoch (auf Antrag?) von der Versicherungspflicht befreit bist, dann ist die PKV natürlich Dein Privatvergnügen. Nur dann würde ich nicht einen anteiligen PKV-Beitrag zugrundelegen, sondern den GKV-Beitrag, den Du zu zahlen hättest, wenn Du versichungspflichtig wärest. Ich weiss jetzt natürlich nicht, was mehr und was weniger ist.
Hi PP,
da weder der RA meiner Ex noch das Gericht sagen konnte, welches unterhaltsrelevante Einkommen ich in den letzten 3 Jahre erzielt habe, wurde ein Gutachter vom Gericht bestellt, der dies dann ausrechnet und anhand eines Gutachtens belegt.
Moin!
Kann zwar Deine Frage nicht beantworten, habe aber selber eine an Dich:
Wer macht denn solche Gutachten, bzw. wer veranlasst sie?
Und welche Relevanz haben sie, d.h. sind sie gerichtsverwertbar?Gruß, PP
Hallo,
da ich Selbständig bin, wusste die offensichtlich relativ junge Fam Richterin nicht bescheid und gab ein Gutachten in Auftrag. Die Kosten hierfür habe natürlich ich zu tragen, da ich ja in der Beweispflicht bin.
Als Selbständiger kann man sich immer privat krankenversichern.
Was ist denn das für ein Richter, der Unterhaltsberechnung per Gutachten machen lässt? Faul oder blöd? Und wer bezahlt das?
Bekannt (und relevant) sind die Leitlinien, und da steht nur drin, dass angemessene Vorsorgeaufwendungen abzuziehen sind.
In besonderen Fällen muss man sich natürlich auch was besonderes überlegen. Und wenn Du die besondere Versicherungspflichtgrenze unterschritten hast und dennoch (auf Antrag?) von der Versicherungspflicht befreit bist, dann ist die PKV natürlich Dein Privatvergnügen. Nur dann würde ich nicht einen anteiligen PKV-Beitrag zugrundelegen, sondern den GKV-Beitrag, den Du zu zahlen hättest, wenn Du versichungspflichtig wärest. Ich weiss jetzt natürlich nicht, was mehr und was weniger ist.
da ich Selbständig bin
Hallo Michael,
na so wie Du uns hier die Puzzlesteine versteckst und das Zusammensetzen erschwerst, kann ich ja die Richterin fast verstehen, dass sie diesen Job out-gesourced hat ... Hab' jetzt auch nur zufällig Deinen anderen Faden gelesen mit der sanierungsbedürftigen Wohnung.
Ungewöhnlich ist das mit dem Gutachten aber auf jeden Fall. Und ob das überhaupt zulässig ist weiss ich auch nicht, weil ein Gutachter kann doch nur einen objektiven Sachstand feststellen und hat nicht den richterlichen Ermessensspielraum. Ohne den geht's bei Unterhalt aber nicht. Geh mal mit Sicherheit davon aus, dass sich der Gutachter dass mit der PKV einfach nur so ausgedacht hat.
Du weisst, dass Du als Selbstaendiger 24% für Altersvorsorge ausgeben/abziehen darfst? Und was Altersvorsorge ist ist mittlwerweile ziemlich weit gefasst. Eine Wohnung zu sanieren ist jedenfalls auch eine sinnvolle und durchaus übliche Art der Altersvorsorge.
Du müsstes uns schon mit den vollen Fakten füttern statt nur den kleinen Puzzlesteinen, damit wir Dir was sinnvolles raten können, aber ich bin mir fast sicher, dass Du da übers Ohr gehauen werden sollst.
Hallo pappasorglos,
ich wollte nur erwähnen, daß mit der Gutachter die PKV als Selbständiger nicht zu 100 % anrechnet, weil ich unterhalb der Grenze von 444500 EUR / JAhr liege.
Mehr eigentlich nicht.
Werde mich für das nächste mal bemühen etwas ausführlicher zu schreiben.
Bezüglich der Wohnung geht es mir darum, den Wohnvorteil zu minimieren.
danke
lg Michael
Ja, aber pappasorglos hat Recht.
Ein Gutachter hat nichts "anzurechnen".
Er hat ausschließlich Fakten anzugeben. Die Interpretation und Würdigung obliegt dem Gericht.
Das musst du verdeutlichen und nach der Rechtsgrundlage fragen.
Solange deine PKV nicht teurer ist, als ne GKV halte ich das auch für Quatsch.
Bei der Wohnung wirst du versuchen müssen, mit der Analogie zum Wohnvorteil bei Wohneigentum zu argumentieren.
Ob das klappt ist offen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Sag mal... gehört die Wohnung überhaupt voll Dir, oder Deinen Eltern oder der Bank? Ich fürchte, Du hast die Sache zu schnell aus der Hand gegeben... Einen Makler suchen, der soll mal sagen, was alles gemacht werden müsste und welche Miete sich unten angesetzt erzielen ließe, wäre ein anderer Weg gewesen. Und dann über eine Gegenrechnung ala
+ Einnahmen (Sind im allgemeinen festgelegt über den Mietspiegel)
- Sanierungsaufwand
- Zinsbelastung
- Hausgeld
aufmachen, wie viel man dann noch einnehmen würde. Da wird doch bei einer sanierungsbedürftigen Wohnung, bei der Handwerker ran müssen, nicht viel übrig bleiben. Wer sagt denn, dass Du sanieren musst? Besorg doch mal Kostenvoranschläge...
Zur Not erklärst Du Dich bereit, die Wohnung aufzugeben und zu vermieten... Dann wird nicht mehr mit fiktiven sondern tatsächlichen Einnahmen gerechnet. Kennst Du jemanden?
mfg
Hallo,
ja, die Wohnung gehört mir, bzw. durch die Bank finanziert.
Habe jetzt ein paar Angebote bezüglich Sanierung eingeholt und dies mit meiner RA besprochen.
Ich werde euch mitteilen, wie es ausgegangen ist
Dnake
lg Michael