Hallo liebe Community,
folgender Sachverhalt: Mein LG hat nächste Woche Abschlussprüfung und ist danach in einem festen Arbeitsverhältnis.
Er ist ,logischerweise, seinen beiden Kindern ( leben bei der Ex-Frau und Mutter) zu Unterhalt verpflichtet.
Jetzt haben wir uns beim JA schlau gemacht. Dort meinte man, wir könnten uns mit der Ex-Frau gütlich Einigen (wenn Sie sich drauf einlässt), sollten dies schriftlich festhalten.
Mit diesem schreiben, dem Perso vom Vater (klar er muss persönlich dort hin) und dem momentanen Titel zum JA, dort würden die den Titel dann abändern.
Alles soweit so gut (hoffen wir mal). Wir haben uns jetzt also mit der Ex-Frau hingesetzt (per Telefon) und uns gütlich geeinigt. Nun kommt Sie am WE vorbei damit Sie das Schreiben unterschreibt wo die Summe X vereinbart wurde.
Nun zum eigentlichen: Wir haben jetzt einen "Vertrag" geschrieben und wollten gern wissen, was ihr - ihr wisst es wahrscheinlich besser wie wir - dazu sagt, sollten wir daran was ändern oder kann man den so lassen? Sollte noch etwas anderes festgehalten werden? Oder umgeschrieben?
Vertrag Barunterhaltszahlung gütliche Einigung
Zwischen "Vater"
(im folgenden “Unterhaltszahlender” genannt)
und "Mutter"
(im folgenden “Gesetzlicher Vertreter für Unterhaltsberechtigte” genannt”)
wird folgende Barunterhaltszahlungsvereinbarung geschlossen:
Unterhaltsberechtigte
"Kinder"
Beide Parteien haben sich auf folgende Barunterhaltszahlung gütlich geeinigt:
1. Der Unterhaltszahlende ist den Unterhaltsberechtigten zu einer monatlichen Barunterhaltssumme von Summe X € ,für beide Kinder insgesamt, verpflichtet. Die Zahlung erfolgt immer zum 1. eines jeden Monats auf das angegebene Konto:
Kontoinhaber:
BLZ:
Kontonummer:
Verwendungszweck: Unterhalt
2. Die Barunterhaltszahlungen sind ab dem 01.08.2013 zu leisten.
3. Diese Barunterhaltssumme wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr geleistet oder aber bis zum Antritt einer Ausbildung oder einer sonstigen entgeltlichen Arbeit / Leistung der Unterhaltsberechtigten.
In diesem Fall ist die Kindesmutter (Gesetzlicher Vertreter für Unterhaltsberechtigte) dazu verpflichtet dem Kindesvater (Unterhaltszahlenden) diese Änderungen umgehend mitzuteilen.
In diesem Falle wird die Barunterhaltssumme zwischen beiden Parteien neu Verhandelt.
4. Im Falle, dass der Unterhaltszahlende unverschuldet weniger Einkommen erzielt, muss die Barunterhaltssumme zwischen beiden Parteien neu Verhandelt werden.
5. Die Kindesmutter hatte Zeit sich über die Höhe des Barunterhaltes zu erkundigen.
6. Der Kindesvater hatte Zeit sich über die Höhe des Barunterhaltes zu erkundigen.
7. Im Falle dass der Unterhaltspflichtige laut Düsseldorfer Tabelle in eine höhere Nettoeinkommensgrenze fällt, ist dieser dazu verpflichtet der Kindesmutter diese Änderung umgehend mitzuteilen und die Barunterhaltssumme zwischen beiden Parteien neu zu verhandeln.
________________________ _______________________
Datum, Ort, Unterschrift Datum, Ort, Unterschrift
(gesetzlicher Vertreter der Unterhaltsberechtigten) (Unterhaltszahlender)
Hi,
ihr könnt Euch im wesentlichen über alles einigen, so lange keine Dritten betroffen sind ist das alles kein Problem. Da könnt ihr auch 100 Euro und zwei Kartons Eier reinschreiben. Wenn Kind aber aus irgend einem Grund Leistungen nach SGB II beantragt etc. wird überprüft werden, ob der "korrekt zustehende" Betrag auch gezahlt wird.
Es ist aber schon mal gut, dass so eine Einigung möglich war.
und "Mutter"
(im folgenden “Gesetzlicher Vertreter für Unterhaltsberechtigte” genannt”)
und Kind1 sowie Kind2, vertr. d. d. Mutter
monatlichen Barunterhaltssumme von Summe X € ,für beide Kinder insgesamt
Nee, bitte die Kinder einzeln reinschreiben oder auch eine Summe pro Kind aber nicht so einen Eintopf.
Verwendungszweck: Unterhalt
ähm, naja, das muss nu wirklich nicht vereinbart werden
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
vielen Dank für deine Antwort.
Ja die Kindsmutter erhält SGB II Leistungen, in welcher Höhe etc. ist uns allerdings nicht bekannt. (also auch nicht ob die Kinder etwas erhalten).
Zum ersten: Schreiben wir dann " im folgenden "Gesetzlicher Vertreter für "Name Kind 1" und "Name Kind 2", vertr. durch die Mutter"
zum zweiten: "Summe X für Kind1 und Summe x für Kind2, ergibt eine monatliche Barunterhaltssumme von insgesammt Summe X."
zum dritten: Nein der Verwendungszweck muss glaub ich wirklich nicht vereinbart werden 😉
Naja,
in Prinzip kann man sich einen solchen Wisch auch komplett sparen, denn wert ist er genau gar nichts.
Wenn die KM sich dran hält - und nicht mehr Geld will braucht es den Schrieb nicht, wenn ihr plötzlich einfällt das da mehr zu holen will hindert sie der Wisch in keinster Weise daran.
Sobald die ARGE im Spiel ist sowieso nicht mehr.
Nein, ganz sparen sollte man sich den Wisch nicht.
Zum einen dokumentiert er, dass man sich einig war. Das kann vielleicht irgendwann noch gut sein.
Zum anderen kann niemand in ein paar Wochen oder Monaten mehr ankommen und rückwirkend zur Inverzugsetzung einen höheren Betrag verlangen. Das geht dann nur für die Zukunft.
@jay87:
ihr (Nein, nicht ihr sondern Dein LG!) schreibt "Josef Mustermann und Josefine Mustermann, vertreten durch die Mutter". Die Vereinbarung wird mit den Kindern geschlossen, nicht mit der Mutter. Die "unterschreibt nur für sie".
Edit: bezüglich der Hartz-Leistungen ist natürlich ein Damoklesschwert. Aber solange das JC sich nicht meldet, ist die Vereinbarung natürlich ok. Erst wenn der gelbe Umschlag bei Euch im Kasten liegt, sieht das dann anders aus. Da sollte man sich drauf einstellen aber man muss ja keine schlafenden Hunde wecken.
Gruss von der Insel