Hallo zusammen,
Meine Exfrau bietet an, dass wenn ich die Kinder ins Grundbuch meines Eigentums Einträge, Sie auf einen Teil der Ablöse verzichtet.
Ein Testament im Sinne der Kinder ist vorhanden (Formulierung: Kinder erhalten Haus, sollten weitere Kinder hinzukommen, sind diese mit einer pauschalen Summe X auszuzahlen).
Hat bei einer Grundbucheintragung die Ex wesentliche Möglichkeiten (Einklage Wohnrecht bspw. ).
Danke
DasP
Hi P,
es gibt verschiedenste Einträge im Grundbuch. Geht es hier um eine Vormerkung in Abteilung II ??
Ihr solltet einem Notar schildern, was ihr wollt und wo Eure Bedenken liegen. Der setzt dann ein rechtlich sauberes Testament auf und nimmt auch die sinnvollen und zur Durchsetzung notwendigen Sicherungen vor.
Gruss von der Insel
Exakt. Vieles was sich der Laie so vorstellt funktioniert überhaupt nicht.
Schon die bestehende testamentarische Verfügung mit der Abfindung weiterer Kinder über eine pauschale Summe funktioniert nur dann, wenn diese Summe nicht geringer ist als der Pflichtteil.
Sollte die werte Ex allerdings meinen die Kinder sollten bereits jetzt als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, dann sollte dies tunlichst unterbleiben, denn ab diesem Moment ist bei jeder relevanten Entscheidung das Vormundschaftsgericht mit an Bord. Und sei es nur das der KV umziehen will/muss und das Haus vermietet werden soll .....
Hallo,
auf einen Teil der Ablöse? Ich würde mich darauf nicht einlassen.
Zumal eigentlich dann ein Bevollmächtigter die Interessen der Kinder vertreten müsste. Und es müsste ja auch festgelegt werden, ob du dann für den Anteil der Kinder eine anteilige Miete etc. zahlen müsstest. Und die Kinder haben Steuereinnahmen. Und wie ist das mit Investitionen, es ist mit Sicherheit nicht zulässig, diese Kosten auf die Kinder abzuwälzen, im Gegenzug die Miete dazu aufzurechnen.
Schenkungen/Überschreibungen an Kinder können - soweit ich mich an einen Rechtskurs erinnere - nur unter bestimmten Voraussetzungen gemacht werden. Und zwar, wenn die Kinder dadurch keine Nachteile oder Pflichten erhalten. Beim Erbe ist das noch was anderes.
Und ja, wenn du die Kinder jetzt als Erben einträgst und erklärst, dass die evtl. noch kommenden nur eine Summe X bekommen sollen vom Haus, dann muss die Summe X 50 % von dem ihnen gesetzlich zustehenden Erbteil sein (was alle Vermögenswerte betrifft). Wenn dies nicht der Fall ist, dann kann das Testament bzw. diese Verfügungen rechtlich angegriffen werden und hat keinen Bestand. Und warum willst du deine Kinder unterschiedlich behandeln?
Sophie