Hallo zusammen,
eine Bekannte von mir ist alleinerziehend und wohnt mit ihrem Kind (15 Jahre) und ihrer Mutter derzeit zusammen. Sie hat das alleinige Sorgerecht und bekommt ganz normal Kindesunterhalt von ihrem Ex.
Nun wird sie berufsbedingt in eine weit entfernte Stadt ziehen, wobei das Kind zunächst bei der Großmutter in ihrem Heimatort verbleibt. Sie übernimmt also die Betreuung des Kindes. Steht der Großmutter dann eigentlich das Kindergeld und/oder Unterhalt zu?
Gruß
Prima
Servus Prima!
Steht der Großmutter dann eigentlich das Kindergeld und/oder Unterhalt zu?
Meines Wissens nicht, da Oma nicht der gesetzliche Vertreter des Kindes ist.
Daher müsste KM die Betreuungskosten Oma "erstatten"...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
das Kindergeld steht den Eltern zu und nicht der Großmutter. Praktisch ist es an das Sorgerecht geknüpft. Ändern könnte man das durch eine Anspruchsabtretungsanzeige bei der Kindergeldkasse. Wenn es sich aber um einen vorübergehenden Aufenthalt bei der Oma handelt, dann sollten sich KM und Oma ohne große Aufstände einigen können. (hinisichtlich KG <a href="http://www.kindergeld.org/kindergeldanspruch.html>hier</a>.)"
Ist der Aufenthalt bei der dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum, dann ändert sich die Situation.
Lebt das Kind nicht bei einem Elternteil, dann sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. D.h. beide Einkommen sind zu bereinigen und zu addieren, daraus ergibt sich der Unterhaltsanspruch gemäß DDT (ohne Kindergeldabzug!). Dieser Anspruch ist dann nach Einkommen zu quoteln, d.h. von beiden Einkommen werden jeweils der Selbstbehalt 1080 Euro abgezogen und die Anteile dann berechnet.
Bekommt die Oma das KG, dann steht damit der Unterhalt fest. Behalten es die Eltern, dann ist es zu teilen.
Wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt bei der Oma handelt, dann kann man das auch als unerheblich für den Unterhalt ansehen. Wenn das Kind im Urlaub bei der Oma ist und das kann auch 1 oder 2 Monate sein, dann würde sich am Unterhalt prinzipiell auch nichts ändern.
VG Susi