gibt es ausnahme Fä...
 
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gibt es ausnahme Fälle

 
(@devil)
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Hallo !
mich würde mal interesieren ob es ausnahme Fälle gibt wo man der KM keinen unterhalt zuzahlen hat wenn man nicht Verheiratet war!

danke im Vorraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 16:11
(@Melly)

Hallo Devil,

die Fälle gibt es sicherlich, nämlich dann wenn die Frau schwerreich ist und Millionärstochter ist.
Ansonsten natürlich wenn die KM heiratet, dann muß der KV keinen Unterhalt mehr leisten.
Zahlen muß man auch nicht, wenn die KM nix fordert.
Gruß
Melly

[Editiert am 6/12/2004 von Melly]

[Editiert am 6/12/2004 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 16:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo devil,

neben den von Melly genannten Gründen gäbe es noch den Mangelfall und diverse Verwirkungstatbestände gem. BGB.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 17:01
(@devil)
Schon was gesagt Registriert

und wo kann man soetwes finden
wie solche Fälle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 17:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, halt im BGB - findest du im Download. Oder du stellst einfach eine konkrete Frage.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 17:08
(@devil)
Schon was gesagt Registriert

naja eine genaue Frage das ist schwer
hab schon einen Kompletten Beitrag im Forum gemacht aber da hat keiner was von ausnahmen Fällen gesagt

gibt es die möglichkeit wenn sie mich verlassen hat die hochzeit war geplant es alles für das kind und für ihre Lehrstelle getan worden ist das ich nicht bezahhlen muß
devil


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2004 17:20
(@Melly)

Hallo Devil,

ich hab Dir damals ja schon geantwortet.
Du wirst mit sowas nicht um die Unterhaltszahlung rum kommen, das ist kein Grund.
Wie ich auch schon im letzten Beitrag geschrieben habe, solltest Du froh sein, nochmal die Kurve bekommen zu haben, diese Frau nicht geheiratet zu haben.
Da wäre nämlich die Unterhaltspflicht erheblich länger, als bei nichtverheirateten Partnern.

Eine Absage zur Eheschließung ist kein Grund.
Du kannst höchstens die Ausgaben anteilig streitig machen, die Du zur Vorbereitung der Hochzeit ausgegeben hast.
Das wird aber einen Prozess mit sich ziehen.
Urteile über solch Fälle gibt es schon.

So leid es mir tut, Du wirst jetzt 3 Jahre die Frau unterstützen müssen, da sie die Mutter Deines Kindes ist.
Gruß
Melly


AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2004 17:36