Hallo,
bisher hatte der Mann Unterhalt für seinen Sohn bezahlt. Seine seit einem Monat von ihm getrennt lebende Frau hat nun ALGII beantragt. Bisher hatte sie 6 Jahre lang einen Job auf 350 Euro Basis.
Heute bekam der Mann ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft SGBII in dem er aufgefordert wurde, seine Lohnnachweise der letzten 12 Monate zuzusenden.
Alles schön und gut, aber ist das dann so, dass der Mann das Geld an die Arbeitsgemeinschaft SGBII zahlt und die diese dann weiterleiten an seine Frau? Seine Frau sagte ihm, dass sie das gerne mit ihm selbst regeln würde. Das getrennt lebende Paar würde das Schreiben zwar ausfüllen, aber das Ganze dann lieber persönlich regeln.
Nochmal zu dem Schreiben:
Das Ganze nennt sich Anzeige im Sinne des §33 Abs 1 Satz 3 SGB II.
Was mich wundert ist folgende Sache ganz unten auf dem Schreiben steht.
Mit der ersten Zahlungsaufforderung werden die in der Vergangenheit angefallenen Beträge angefordert, bei einem fortdauernden Leistungsbezug werden weitere Zahlungsaufforderungen in etwa vierteljährlichen Abständen folgen.
1. Was sind in der Vergangenheit angefallene Beträge? Und warum das andere dann vierteljährlich?
2.
Cu
Tom
Moin,
der Auskunft musst du tatsächlich Folge leisten. Sobald der Staat leisten soll, sucht er Wege, dies zu verhindern.
Du bist seitens der ARGE ab Leistungseintritt für deine Ex ggf. Ersatzpflichtig.Unterhalt wird dem ALG-II gegen gerechnet und deine Ex erhält die Differenz zwischen Bedarf (Miete, AE-Zulage, Regelsatz) abzgl. des von dir zu leistenden Unterhaltes.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!